Hi Leute,
ich habe vorhin Akte 07 Renovierung, Nebenkosten, Tierhaltung: Ihr Recht in Haus und Wohnung! gesehen.
Dabei ging es kurz um Hastiere, Hamster, Hasen ... VOGELSPINNEN, wären kein Kündigungsgrund und müssen nicht gemeldet werden, bei Katzen und Hunden muss der Mieter vorher gefragt werden. Der hat wirklich Vogelspinne explizit aufgezählt.
Ich weiß, hier im Forum wurde so etwas schon oft diskutiert usw. aber es haben sich ja ein paar Gesetze geändert.
Haben wir Glück? Weiß hier jemand was aktuelles?
Auf deren HP steht´s leider nicht sooo genau. Faxabruf gegen Kohle.
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine...content/24718/
Gruß Armin
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 13
Sat 1 Akte 07 Renovierung, Nebenkosten, Tierhaltung: Ihr Recht in Haus und Wohnung!
Erstellt von friendly, 09.10.2007, 23:03 Uhr · 12 Antworten · 5.345 Aufrufe
- 09.10.2007, 23:03 #1
- Registriert seit
- 20.03.2007
- Beiträge
- 365
Sat 1 Akte 07 Renovierung, Nebenkosten, Tierhaltung: Ihr Recht in Haus und Wohnung!
- 10.10.2007, 06:03 #2
- Registriert seit
- 12.09.2007
- Beiträge
- 157
- 10.10.2007, 08:42 #3
- Registriert seit
- 21.01.2006
- Beiträge
- 94
Hallo,
ja ich hab es gestern auch gesehen. Da ich auch bald umziehen muss hab ich mich erstmal richtig gefreut das meine Tierchen kein Problem dastellen.
Jetzt würd ich aber auch gern wissen wollen, ob das auch alles so richtig war wie die Jungs das erzählt haben!
Also her mit den Antworten...
mfg Markus
- 10.10.2007, 08:58 #4
- Registriert seit
- 04.01.2006
- Beiträge
- 47
Hallo,
Ich bin zwar Jurist aber kein Mietrechtexperte.
Nur soviel:
Er hat nicht gesagt, dass Vogelspinnen nicht gemeldet werden müssen!!!!! Er hat gesagt, dass ihre Haltung nicht verboten werden darf, da sie als Kleintiere gelten. Wenn im Vertrag steht, dass Haustiere dem Vermieter mitgeteilt werden müssen, dann gilt das auch für Kleintiere. Der Unterschied zu einem Hund liegt eben nur darin, dass der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern darf.
Noch was allgemeines zum Thema Vogelspinnen in der Wohnung:
Die Entscheidungen, dass diese als normale Kleintiere gelten ist (meines Wissens nach) nicht höchstrichterlich bestätigt!!! Das heißt es sind allenfalls sogar nur Amtsgerichte gewesen, die das so sehen. Die stützen sich auf die Gutachten von Sachverständigen, die sagen, dass VS ungefährlich sind, keinen Lärm verursachen und natürlich auch keinen Geruch. Damit ist es natürlich absolut richtig sie einem Hamster gleich zu setzen.
ABER: Wenn da ein(e) Spinnenphobiker(in) auf dem Richterstuhl sitzt, kann das Ergebnis auch ganz anders ausfallen. Man kann auch argumentieren, dass sich viele Leute ekeln und Angst haben, dass mal eine abhaut. Das wäre für den Vermieter schon geschäftsschädigend. Damit wäre es auch gut vertretbar die Haltung zu verbieten.
Ich stecke gerade im Umzug, wenn ich es schaffe, gehe ich nächste Woche in die Landgerichtsbibo und schau da mal nach ob es evtl. schon Entscheidungen höherer Gerichte gibt.
Grüße
- 10.10.2007, 09:19 #5
- Registriert seit
- 21.01.2006
- Beiträge
- 94
Hallo,
das ging ja schnell.
Ja da bin ich mal gespannt, was du uns nach dem Bib-Besuch zu sagen hast. Ich denke das interessiert hier einige.
Ein danke schonmal von meiner Seite...
mfg Markus
- 10.10.2007, 10:20 #6Kali Gast
War es nicht mal so, dass alle Wirbellosen Tiere als Kleintiere gelten und damit nicht verboten werden dürfen, da sie für Dritte nicht zugänglich sind?
Zumindest wurde mir das mal so erklärt, da ich ja auch noch andere Spinnen hab, nicht zu vergessen die Skorpione und Füßer.
- 10.10.2007, 11:18 #7
- Registriert seit
- 04.01.2006
- Beiträge
- 47
Hi,
ich kann dazu nicht viel sagen, da ich kein Mietrecht mache. Aber die Frage ob etwas ein Kleintier ist oder nicht, ist bestimmt nicht davon abhängig, ob es anderen zugänglich ist oder nicht. Ein 9 Meter Phyton ist anderen auch nicht zugänglich, aber wohl zweifelsfrei nicht als Kleintier einzuordnen.
Ich denke, die wichtigsten Kriterien sind:
1. Größe
2. Lärm
3. Geruch
4. Gefährlichkeit
Als Jurist guckt man dann immer nach anderen Kleintieren, bei denen die Einordnung einfach ist (z.B. Hamster) und vergleicht dann das in Frage kommende Tier. Daher ist es meines Erachtens richtig VS als Kleintiere zu behandeln. Sie sind klein, stinken nicht, machen keinen Lärm und sind nahezu ungefährlich. Bei richtig gefährlichen Skorpionen ist das sicherlich ein Grenzfall.
- 10.10.2007, 11:47 #8Kali Gast
Da wir in S-A ja eigentlich alles anmelden müssen (außer natürlich in MD, aber das hätt man ma früher wissen sollen
) hatte ich mich mal kundig darüber gemacht. Allerdings nur für Spinnen und Skorpione, da ich damals noch nichts anderes hatte. Bei den Spinnen wurde mir dann ein Gerichtsurteil über Vogelspinnen gezeigt, dass besagt es sind Kleintiere und dürften eigentlich nicht verboten werden und da meinten sie hat, theoretisch müsste das für Skorpione dann auch gelten, weil kaum einer so blöd ist und wirklich giftige nicht sicher aufbewahrt. Ausbruchsgefahr strebt bei mir aber eh fast gegen Null :P
Vielleicht weiß ja jemand mehr darüber.
P.S: Ich kann mir kaum Vorstelle, dass jemand Käfer o.ä. verbieten würde
Und ich hatte ja extra Wirbellose geschrieben, denn bei Schlangen oder Echsen kann sehr wohl was gesagt werden
- 10.10.2007, 18:23 #9
- Registriert seit
- 25.06.2005
- Beiträge
- 2.652
hi,
>>Klick<<
gruß karsten
- 10.10.2007, 19:02 #10
- Registriert seit
- 09.02.2007
- Beiträge
- 236
Hi,
lies das bitte durch:
Folgender Artikel wurde Uns von einer bayrischen Terrarianerin zur Veröffentlichung übermittelt:
Interessantes Urteil für Vogelspinnenhalter
Das bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat unter dem Aktenzeichen AN 5 K 97.00682 zugunsten eines Vogelspinnenzüchters entschieden, dass die Haltung von Vogelspinnen von der Gemeinde zu Unrecht als genehmigungspflichtig eingestuft war.
Der Vogelspinnenzüchter hatte bei seiner Gemeinde eine Haltergenehmigung beantragt, die ihm aber versagt wurde.
Ein Widerspruch seinerseits wurde vom Landratsamt Fürth zurückgewiesen.
Der Züchter erhob Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach. Dieses forderte ein Gutachten über die Gefährlichkeit der vom Kläger gehaltenen Spinnen an.
Der Gutachter, Dr. Mägdefrau stellte fest, dass Theraphosiden für den Menschen als harmlos einzustufen sind, da evtl. Vergiftungserscheinungen nicht schlimmer sind als nach Stichen von Wespen und Bienen.
Somit fallen die vom Kläger gehaltenen Spinnen nicht unter "gefährliche Tiere" im Sinne von § 37 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz).
Da die Spinnen in Terrarien gehalten werden, ist ein Kontakt zu Dritten ausgeschlossen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Ansbach rechtfertigen die geringen Auswirkungen des Spinnengiftes keine Genehmigungspflicht.
Das Urteil ist seit 17. Juli 1998 rechtskräftig. Es scheint das erste Urteil in Deutschland zu sein, das feststellt, dass Vogelspinnen keine gefährlichen Tiere sind und deshalb ihre Haltung keiner behördlichen Genehmigung bedarf.
Es ist anzunehmen, dass das Urteil auch in anderen Teilen Deutschlands Signalfunktion haben wird und betroffene Spinnenhalter sollten sich auf dieses Urteil berufen.
Nen schönen Abend noch
Ähnliche Themen
-
G. rosea Fütterungsintervall recht lang
Von Edobe im Forum GrammostolaAntworten: 3Letzter Beitrag: 11.06.2014, 13:45 -
B. kahlenbergi nach Terrarium-Renovierung bewegt sich gar nicht vom Fleck
Von Yaiko im Forum BrachypelmaAntworten: 16Letzter Beitrag: 30.11.2013, 12:50 -
Heute 22:15 Uhr Sat1 AKTE 08/18 Eine Familie zieht sammt ihrer exotischen Tiere um
Von spinnenfreak22 im Forum MedienAntworten: 22Letzter Beitrag: 18.06.2008, 18:41 -
Gericht erleichtert Tierhaltung
Von friendly im Forum Allgemeine ThemenAntworten: 6Letzter Beitrag: 15.11.2007, 04:00 -
Renovierung im Spinnenzimmer
Von Spinnifex im Forum HaltungAntworten: 11Letzter Beitrag: 27.09.2004, 11:43