Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Diskutiere Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hallo Spinnenfreunde! Da ich hier viele kompetente Leute wähne stelle ich meine Frage mal hier rein. Wie siehts aus, wenn man auf Terrino oder...
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #1
BjörnE1

BjörnE1

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Hallo Spinnenfreunde!

Da ich hier viele kompetente Leute wähne stelle ich meine Frage mal hier rein.

Wie siehts aus, wenn man auf Terrino oder ähnlichen Portalen seine Tiere aus Platzmangel und/oder Hobbyzuchten versteigert?

Kann einem das Finanzamt was dabei, und falls nicht, wo ist die Grenze vom Privatverkäufer zum Händler?

Nem Kumpel von mir isses nämlich jetzt passiert, dass er Post von der Stadtverwaltung bekommen hat, wo er nun antanzen muss mit Gewerbeschein und Handwerkskarte (oder so ähnlich)... dabei ist er nur Schüler und bessert sich sein Taschengeld etwas auf mit dem Verkauf seiner Nachzuchten von VS und Labidognathen.

Aber jetzt auch nicht im riesig großen Stil, nur hin und wieder. Und das zu Mini-Preisen..
Ich versteh auch nicht, wie die auf ihn gekommen sind.
Muß ihn wohl irgendjemand angeschwärzt haben, oder wie kommt die Stadt auf sowas?

Bitte klärt mich mal auf, wie da die gesetzliche Lage ist.
Wär echt supernett!

Gruß,

BjörnE
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #2
M

Meister3

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

ich weiß zwar nicht, wo da die grenzen zwischen gewerblichem handel und privatem gezogen werden, aber es ist auf jeden fall kein akt das mal eben als gewerbe anzumelden. solange man das nicht im großen stil macht gilt auch die kleinunternehmer regelung und man ist von bürokratie und steuren befreit (such mal bei google)

gruß
jonas
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #3
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Kali

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Bis zu einem Gewissen Einkommen dadurch muss kein Gewerbe angemeldet werden... weiß aber auch nicht genau wie hoch der Satz ist, handelt sich aber um einige tausend Euro.

Alles was darunter liegt kann angemeldet werden, muss aber nicht...

Beim versteuern gilt das Gleiche. Ab einem Gewissen Einkommen muss man versteuern.

Welche Steuern muss er denn Bezahlen? Einkommen oder Umsatz?
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #4
BjörnE1

BjörnE1

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Welche Steuern muss er denn Bezahlen? Einkommen oder Umsatz?

Sie haben ihn erstmal schriftlich zum Gespräch bei der Stadtverwaltung gebeten, und er soll halt den (gar nicht vorhandenen) Gewerbeschein und die (ebenfalls nicht vorhandene) Handwerkskarte mitbringen dazu.

Der Junge ist so unbedarft, der wusste erst gar nicht, was das Schriftstück zu bedeuten hatten und hat mich um Rat gefragt. Wir sind beide zu dem Schluß gekommen, dass es sich dabei nur um die Veräußerungen auf Terrino handeln könnte, da er woanders gar keine Aktivitäten zeigt.

Gruß, Björn

P. S.: Danke schonmal für die bisherigen Antworten, bisher mehr als aufschlußreich (und beruhigend)!!
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #5
Andreas751

Andreas751

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Hallo!

Soweit ich unterrichtet bin, liegt die Grenze bei 2000 € Jahreseinkommen... Liegt man drauf oder drüber, muß man Gewerbe anmelden, liegt man drunter, nicht!

Grüße, Andreas
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #6
K

Kali

Gast

AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Nee die ist höher... um die 7000€ glaub ich... 2000€ ist eigentlich gar nix... dann müssten ja viel mehr Leute ein Gewerbe haben.

Es könnte sein, dass er Einkommenssteuer nachzahlen muss... An die Grenze der Umsatzsteuer wird er bestimmt nicht rankommen...

Er soll sich da aber lieber mal hinbewegen... Kann nämlich sein, dass er nicht nur eine vom Finanzamt sondern auch vom Gewerbeaufsichtamt aufn Deckel bekommt...
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #7
Robert_Smithi

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Hi,
Von Steuerrecht habe ich keine Ahnung.
Die Frage ob man Unternehmer ist oder nicht spielt vor allem im BGB eine große Rolle ( §14). Dort geht es hauptsächlich darum welche Gewährleistungsrechte einem Verbraucher gegen einen Unternehmer zustehen müssen, sowie einige andere Besonderheiten die alle eine Umsetzung der Verbraucheschutzrichtlinien der EU darstellen. Die wichtigsten Entscheidungen, die auch hier wichtig sein könnten, ergingen zu Ebay- Powersellern. Die haben immer als "Privat unter Ausschluss von Gewährleistung" verkauft. Das darf man als Unternehmer nicht. Es war also zu klären ab wann man Unternehmer ist. Nach der Rechtsprechung wurde dafür als wichtiges Kriterium herangezogen, wieviele Verkäufe machte ein Verkäufer innerhalb einer bestimmten Zeit (z.B. innerhalb eines Monats) und wieviele Monate war die Anzahl der Verkäufe entsprechend hoch. Ich kann dir nicht genau sagen, wo die Grenze gezogen wurde. Aber mehrere hundert Verkäufe müssen es wohl gewesen sein, die pro Monat abgewickelt werden mussten. Zudem Muss das dann auch über einige Monat so gehen. Wieviele kann ich dir ebenfalls nicht sagen.
Frag deinen Kumpel mal wieviel er verkauft hat und über wieviele Monate. Weiteres Kriterium war wohl auch der Umsatz.
Allerdings muss ich sagen, dass ich keine Ahnung habe ob der steuerechtliche Begriff des Unternehmers gleich zu setzen ist mit dem aus dem BGB. Würde aber naheliegen. Aber eine Garantie gebe ich darauf nicht. Ich will nur sagen, dass zumindest im BGB, nicht alleine der Umsatz entscheident ist, ob man als Unternehmer gilt oder nicht.
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #8
BjörnE1

BjörnE1

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Hallo Kollegen!

Ich danke Euch allen für die Super Tipps!

Ich denke, mein Kollege muss mal morgen schaun, was draus wird und daraus seine Lehren ziehen.

Bis dann,

Björn
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #9
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Kali

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Hab mal versucht mich etwas kundig zu machen.

Er soll ihnen erklären, dass das alles privat ist und er kein Unternehmen ist. Können die von der Stadtverwaltung recht schnell rausfinden ob das stimmt.

Er könnte nochmal mit einem blauen Auge davon kommen. Wenn er dadurch allerdings, mehr als vorgeschrieben, eingenommen hat, muss er wohl eine Einkommensteuer abführen.
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #10
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Schubdüse

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Am besten bei: "wer-weiss-was" Anmelden und dort bei den Rechtsfragen deine Frage nochmal Stellen aber den Text so verändern das es rein Hypotehtisch klingt (ist eine Regel in diesem Forum da Rechtsberatung im Internet offiziell nicht erlaubt ist).

Als Beispiel:

"Mal angenommen ein Schüler würde zum Spaß Vogelspinnen züchten und dann die Nachzuchten für kleines Geld verkaufen..........etc..."

Nix gegen die lieben User hier......
Aber in dem anderen Forum bekommst du zu deinem Thema WIRKLICH kompetente Antworten von Leuten die WISSEN was sie sagen.

Hier der Link:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?op=forum&id=E933t27iI20qupMhhrk
---->Business & Finanzen----->Recht
 
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  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #11
Andreas751

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Tja, wenn wir hier gefragt werden, können wir auch nur hier nach bestem Wissen und Gewissen antworten, nich nich nich ^^?

Grüße, Andreas
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #12
Robert_Smithi

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Hallo
Ich denke schon, dass ich Ahnung von Recht habe. Ich musste da nämlich die ein oder andere Prüfung machen und viele Jahre studieren, um den Beruf auszuüben, den ich mache :)

Wenn ich aber mal was nicht genau weiß, dann sage ich das auch explizit.

Von so einem Quatsch wie wer-weiß-was kann ich nur abraten! Wenn man ein Problem hat, dann nur zum Anwalt!
Generell ist Rechtsberatung im Internet nicht empfehlenswert. Da wird zu schnell zu vieles falsch verstanden. Dass sie verboten ist, stimmt nur bedingt. Da müssen einige Vorausetungen vorliegen, damit es tatsächlich eine "Beratung" ist. Das was hier so geschrieben wird, ist bis jetzt nämlich noch keine.
Du kannst gerne meine Beiträge aus anderen Threads lesen. Ich habe die immer so geschrieben, dass es eben keine Beratung ist. Beratend wird es dann, wenn man z.B. sagt: " ich empfehle dir Folgendes zu tun...(Mahnbescheid, Klage oder ähnliche rechtliche Schritte)"


Übrigens soll das Rechtsberatungsgesetz gekippt werden. Da bin ich mal gespannt, wie sich das auswirken wird.
Das ist nämlich ein altes Anti-Juden-Gesetz der Nazis :)

 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #13
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Schubdüse

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Tja, wenn wir hier gefragt werden, können wir auch nur hier nach bestem Wissen und Gewissen antworten, nich nich nich ^^?

Grüße, Andreas

Problem ist jeder meint zu wissen was er weiss und ist überzeugt davon, obwohl der größte Teil dieses "Wissens" auf "Hörensagen" basiert. ;)
Wohl mit ein Grund weshalb man sich hier schon über diverse Freibeträge etc. nicht einig ist.

Was helfen denn dem armen Kerl 10 vollkommen verschieden Ratschläge von denen nur 0,5 wirklich richtig und brauchbar sind?

Bei wer-weiss-was liegt da die Trefferquote (bei Rechtsfragen) schon deutlich höher.
Klar ist der "reale" Anwalt das nonplusultra aber das wird er ja wohl auch selbst wissen und auch seine Gründe haben weshalb er ausgerechnet im Internet zuerst fragt.
Dieses Forum hier (so toll es auch ist) ist aber bestimmt nicht die beste Anlaufstelle für solcherlei Fragen.

Das wollte ich mit meinem letzten Posting zum Ausdruck bringen, oder seit ihr etwa gekränkt wenn jemand auf ein anderes Forum verweist?

Wenn z.B. jemand ein verzwicktes technisches Problem mit seinem VW Golf hat und HIER Postet, würde ich ihn ebenfalls auf ein entsprechendes VW Forum verweisen (wenn er denn nicht in die Werkstatt will).

Sowas macht doch mehr Sinn als wenn wir hier mit 10 Leuten über sein Auto Reden obwohl 9 davon selbst nur Fahrrad fahren ;)

Nix für ungut....
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #14
fraxinus

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Hallo!

Tja, wenn wir hier gefragt werden, können wir auch nur hier nach bestem Wissen und Gewissen antworten, nich nich nich ^^?

Grüße, Andreas

Ja, sicher. Aber wem nützt das, wenn es schlichtweg falsch ist?!

Wie hier schon richtig gesagt wurde, gibt es eine Kleinunternehmeregelung (gilt natürlich nur bei angemeldetem Gewerbe). Diese besagt, dass man unter einem Jahresumsatz von 17.500€ von der Umsatzsteuer (19%)befreit werden kann (wenn man möchte: Antrag stellen beim Finanzamt). Man ist dann aber trotzdem verpflichtet, jährlich eine Einnahme- Überschuß- Rechnung beim zuständigem FA abzugeben.
Einkommenssteuer (ist wie Lohnsteuer bei Angestellten) wird erst ab ca 7000€ Gewinn im Jahr fällig.

@Björn:
Zu Deinem Freund rate ich Dir folgendes: er sollte versuchen nachzuweisen (oder zumindest glaubhaft zu machen), dass die Kosten, die das Hobby verursacht, größer sind als der erzielte Erlös und die verkauften Tiere im Prinzip nur dazu dienen, das Hobby zu finanzieren. Dann hat sich die Sache erledigt.
Er sollte sich zur Vorlage bei der Stadtverwaltung mal eine Liste machen, wo grob die Ausgaben (Terrarien, Futter, Energiekosten, Fahrt zur Börse, nachgekaufte Tiere, Bodengrund, Verpackungsmaterial usw...) und Einnahmen vom letzten Jahr draufstehn. Und dann sollte ein fettes MINUS rauskommen. Laßt Euch was einfallen, Belege gibts ja sowieso nicht dazu ;)


Viele Grüße
KATRiN
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #15
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Kali

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Wenn dein Freund wirklich einen Anwalt zur Rate ziehen will, dann soll er zum Amtsgericht gehen. Dort bezahlt er max. 10€ und bekommt dafür einen Anwalt gestellt, den er sich evtl. auch selber aussuchen kann.

Ansonsten hat fraxinus ja das Gleiche geschrieben, was ich versucht habe zu erklären.
 
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Robert_Smithi

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Wenn dein Freund wirklich einen Anwalt zur Rate ziehen will, dann soll er zum Sozialgericht gehen. Dort bezahlt er max. 10€ und bekommt dafür einen Anwalt gestellt, den er sich evtl. auch selber aussuchen kann.

Hi,

Ein gutes Bsp. für eine falsche Auskunft. Das Sozialgericht ist hier überhaupt nicht zuständig.
 
  • Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer? Beitrag #17
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Kali

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AW: Terrino & Co. - wie ist die Gesetzeslage als priv. Verkäufer?

Meinte ja auch das Amtsgericht :p

Sorry, mein Fehler... aber das Kommt wenn man telefoniert und schreibt gleichzeitig und es grad um das Thema geht :angel:

Zumindest kann man sich da einem Beraterschein holen, der je nach Einkommen von nicht arbeitstätigen bis zu 10€ kostet.
Von da aus wird man dann an die betreffende "Organisation" weiter geleitet.

Zumindest kostet das in S-A soviel und muss halt beim Gericht abgeholt werden.
So in etwa ist es aber in jedem Bundesland geregelt ;)
 
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