Regelungen für Bayern

Diskutiere Regelungen für Bayern im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hallo zusammen, ich wollt mir heute wieder mal eine neue Spinne holen, doch dann sagte die Verkäuferin, dass diese Spinne seit kurzem angemeldet...
  • Regelungen für Bayern Beitrag #1
Garfield55

Garfield55

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Hallo zusammen,

ich wollt mir heute wieder mal eine neue Spinne holen, doch dann sagte die Verkäuferin, dass diese Spinne seit kurzem angemeldet werden muss.

Weiss einer zufällig welche Arten davon betroffen sind bzw. was für Strafen mich erwarten, wenn ich meine kleinen nicht anmelde? Standort ist Bayern.

Gruss Garfield
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #2
DieElli

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AW: Regelungen für Bayern

guten morgen :)

wohne selbst in bayern, deswegen hab ich mich gleich mal auf die suche gemacht und das hier http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ordnung/gefaehrliche_tiere/hinweise/120722/liste.html gefunden. Denke das dürfte zumindest ein bisschen helfen, wobei ich irgendwo anders gelesen hatte dass auch noch andere außer den poecis eine haltungsgenehmigung erfordern... weis also nicht wie aktuell diese site noch ist. Außerdem kann jede gemeinde wohl nach eigenem ermessen auch noch irgendwie was dran drehen,:wondering: http://www.dghtserver.de/foren/archive/index.php?t-6933.html
irgendwo stand auch dass wohl strafen bis zu 10.000 € möglich wären :envy:

muss nu los in die arbeit, sonst würd ich noch weng stöbern

hoffe es hilft dir bissl, lg die elli
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #3
Jarvis Oberblau

Jarvis Oberblau

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AW: Regelungen für Bayern

Hallo,

das ist soweit ich weiss längst überholt. Man braucht lediglich einen Haltungsnachweis für Brachypelmen (WA II). Und es ist von Landkreis zu Landkreis verschieden, ob man sie melden muß.

Gruss, Jarvis
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #4
DieElli

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AW: Regelungen für Bayern

hallo,

wäre schön wenn irgendjemand den aktuellen Stand der Dinge erfahren könnte- ob poecis nu nen Sachkundenachweis/ Haltungserlaubnis erfordern oder nich... Spiele nämlich schon länger mit dem Gedanken an so ne schöne Poeci, allerdings hat mich diese Haltungserlaubnis immer ein wenig abgeschreckt... und so der grobe gesetzliche Rahmen wäre schon interessant bevor ich auf meine Gemeinde gehe und mich genauer informiere :)
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #6
DieElli

DieElli

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AW: Regelungen für Bayern

ich komme leider vom gaaanz anderen ende von bayern, aus dem nördlichen oberfranken... sozusagen am a.... von sachsen :D ist dann doch ein wenig weit zum fahren :|
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #7
janet2

janet2

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AW: Regelungen für Bayern

Moin,

in Oberfranken gibts monatlich nen kleinen VS- Stammtisch in Forchheim. Es kommt auch wer aus Bayreuth/Pegnitz und jemand aus der Nähe von Lichtenfels, evtl ist das ja deine Richtung (hast leider nicht geschrieben woher Du genau kommst).

Einen grösseren Stammtisch gibts auch jeden Monat in Nürnberg.

Grüssles auch aus Oberfranken
janet
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #8
DieElli

DieElli

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AW: Regelungen für Bayern

ich komme aus regnitzlosau, landkreis hof. mein heimatkaff liegt jeweils ca. 2 km von der tschechischen grenze und sachsen entfernt... da sind forchheim und nürnberg leider auch eine ganze ecke weit wech... bayreuth wäre mal eine überlegung wert, vielleicht kommt da ja mal was zusammen...
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #9
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Drow

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AW: Regelungen für Bayern

Hallo zusammen,

die Regelung in Bayern ist lt. Umweltamt Passau von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Grundsätzlich kann man wohl sagen das die Haltung von Pölzis meldepflichtig ist, wobei das oft eine reine Formalie sein kann. Tipp von mir, geh ins Umweltamt in Hof, erkundige dich da oder ruf dort an und frag nach. Hab selber in Schwarzenbach a. d. S. gewohnt und meine Pölzis in Hof damals gemeldet ohne Probleme.
Ich kenn aber auch viele in dem Bereich die nur eine oder zwei halten und sich den Amtsschimmel erspart haben
Hoff ich konnte ein bischen helfen.

Schöne Grüße aus Passau
Herbie
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #10
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Satyr

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AW: Regelungen für Bayern

Hallo,

das ist soweit ich weiss längst überholt. Man braucht lediglich einen Haltungsnachweis für Brachypelmen (WA II). Und es ist von Landkreis zu Landkreis verschieden, ob man sie melden muß.

Gruss, Jarvis

Ist das sicher? Bin im moment ein wenig verwirrt.
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #11
J

Joe4738477

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AW: Regelungen für Bayern

hi,
das hier gilt für münchen und nur für münchen !!! ich denke aber so unterschiedlich ist es in bayern nicht ;-)
ich hatte mit dem sicherheitsbeauftragen von münchen mal ein längeres gespräch, von wegen haltergenehmigung usw. hier sind, wie oben im link folgendes interessant:
Aus der Familie (familia) Vogelspinnen/Theraphosidae sind nur die Gattung (genus) Poecilotheria* Unterfamilie (subfamilia) Poecilotheriinae) und die Gattung (genus) Selenocosmia* Unterfamilie (subfamilia) Selenocosmiinae) derzeit von der Halteerlaubnispflicht des Art. 37 LStVG erfasst.
hier wurde mit empfohlen, auf diese tiere zu verzichten, da es doch recht aufwändig ist eine ensprechende genehmigung zu bekommen, bzw. man eigentlich keine gründe dafür haben kann ...

und zu den brachypelmen, ist ganz einfach und gilt für deutschland, man muss einen herkunftsnachweis für wirellose haben die unters WAII fallen, aber man muss sie nicht bei der behörde, die das WAII durchsetzt, anmelden
ACHTUNG: es kann natürlich sein, dass generell vogelspinnen angemeldet werden müssen, das wird aber von landkreis zu landkreis selber bestimmt, einfach mal unverbindlich bei der unteren naturschutzbehörde/ordnungsamt oder wer bei euch dafür zuständig ist, nachfragen

gruß
joe
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #12
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AW: Regelungen für Bayern

Hey ihr :)

Also ich habe vor kurzem wo gelesen das Poecilotheria Arten bei uns in Bayern überall komplett verboten werden sollen :C
Wenn des angeblich so stimmt wie ich des gelesen hab, was machen dann eigl die Leute die schon längst eine daheim haben^^
Denen können doch nich einfach die Spinnlis weggenommen werden oder?
Wisst ihr da etwas mehr darüber?

LG

Veri
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #13
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Joe4738477

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AW: Regelungen für Bayern

hi,
ich VERMUTE wie in hessen ;-) bestandsschutz, d.h. du darfst deine tiere behalten, musst sie aber irgendwo bei nem ministerium melden und du darfst damit nicht mehr züchten, sprich die tiere sterben einfach mit der zeit aus.
gruß
joe
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #14
R

R.HoRRor^^

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AW: Regelungen für Bayern

Hey

Wenn des wirklich so ist, dann hat sich Bayern ja mal was ganz was tolles ausgedacht -.-
In welchen Bundesländern ist die Haltung von Poecilotheria eigl noch verboten?

Ich habe gerade deswegen im Internet rumgestöbert und einen Beitrag hier aus dem Forum entdeckt. In dem geht es auch um die Haltung von Poecilotheria in Bayern.
Ich mach den link mal hier rein ;-)
Leider versteh ich in dem Beitrag so gut wie gar nix, da soviele Abkürzungen dort vorkommen von denen ich noch nichmal gehört hab ;-D

http://www.arachnophilia.de/forum/showthread.php?t=4343



LG

Veri
 
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  • Regelungen für Bayern Beitrag #15
551970

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AW: Regelungen für Bayern

Hallo,

habe mal die Liste der gefährlichen Tiere zusammengestellt.

Liste gefährlicher Tierarten nach § 43a Abs. 1 Satz 2 HSOG (Gruppen alphabetisch geordnet)

GLIEDERFÜSSER (Arthropoda)

• S P I N N E N T I E R E (Arachnida)

Ordnung: SKORPIONE (Scorpiones)
Familie
Gattung/Art
Buthidae
Androctonus
Buthacus

Buthotus

Buthus

Centruroides

Compsobuthus

Hottentotta

Leirus
Leiurus

Lychas

Mesobuthus

Orthochirus

Parabuthus

Tityus

Uroplectes

Verschiedene
Bothriurus
Hemiscorpius

Nebo

Vaejovis



Ordnung: (Web-)SPINNEN (Araneae)
Familie
Gattung/Art
Hexathelidae (Trichternetzspinnen)
Atrax
Hadronyche

Macrothele

Sparassidae
(Riesenkrabbenspinnen; Huntsmen)
Delena
Isopeda

Olios

Pandercetes

Pediana

Saotes

Typostola

Theraphosidae (Vogelspinnen)
Harpactirella
Poecilotheria

Pterinochilus

Selenocosmia

Stromatopelma

Verschiedene
Cteniza
Idiommata
Ixeuticus
Lampona
Latrodectus
Loxosceles
Missulena
Miturga
Phoneutria
Phrynarachne
Sicarius
Trechona


Da die Liste ständig überholt wird und von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, empfehle ich Informationen in den "Unteren Naturschutzbehörden" einzuholen.

Wer Tiere aus der Liste bei sich zu hause halten möchte, benötigt einen speziellen Fachkundenachweis, der dann auch die Haltergenehmigung beinhaltet. Beantragt kann die Prüfung beim Veterinäramt der jeweiligen Städte und Gemeinden. Ob dann die Eine oder andere Gemeinde trotzdem die Haltung untersagt, kann ich nicht sagen. Wer dagegen zu wieder läuft, dem kann der gesamte Bestand beschlagnahmt werden (auch die nicht genehmigungspflichtigen).

LG Alex
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #16
551970

551970

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AW: Regelungen für Bayern

Hallo noch mal,

die oben genannte Liste gilt für das Bundesland Hessen.

Hatte ich fast vergessen zu erwähnen.

Bayern hat ähnliche Gesetze.

LG Alex

PS.: hatte ich auch noch gefunden!

Regierungspräsidium Darmstadt
Merkblatt zum Verbot der Haltung gefährlicher
Wildtiere in Hessen
Was ist bei der Haltung gefährlicher Wildtiere in Hessen zukünftig zu beachten?
Durch die Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung (HSOG) ist in Hessen seit dem 9. Oktober 2007 die nicht gewerbsmäßige
Haltung gefährlicher Wildtiere verboten. Ziel der Regelung ist es, die Bevölkerung vor
Gefahren durch diese Tiere zu schützen.
Das Verbot gilt allein für die hobbymäßige Haltung der Tiere durch Privatpersonen. Gewerbsmäßige Tierhaltungen sind davon nicht betroffen. Außerdem genießen die bereits vor dem Stichtag 9. Oktober 2007 in Privathand gehaltenen gefährlichen Tiere Bestands-schutz. Gleiches gilt für bereits vor diesem Zeitpunkt erzeugte Nachkömmlinge.
Unsere Bitte an Sie: Bitte prüfen Sie zukünftig vor dem Erwerb eines Tieres, ob es zu einer als gefährlich eingestuften Tierart gehört, dessen Haltung in Hessen verboten ist. Dies gilt insbeson-dere bei einem Kauf über das Internet, bei dem eine ausreichende Beratung nicht immer gewährleistet ist.
Welche Tierarten fallen unter das Verbot?
Verboten ist die Haltung von Tieren, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können. Zu den als gefährlich einge-stuften Tieren gehören neben einigen Säugetier- und Riesenschlangenarten vor allem
Krokodile, Giftschlangen, Spinnen und Skorpione. Die vollständige Liste der unter das
Verbot fallenden Tierarten ist dem Anhang dieses Merkblatts zu entnehmen.
Worauf muss ich als Halter eines gefährlichen Tieres achten?
Für bereits vor dem 9. Oktober 2007 gehaltene gefährliche Tiere gilt kein Haltungsverbot, wenn Sie die Tierhaltung nach § 43a Abs. 2 HSOG bis spätestens 30. April 2008 dem je-weils örtlich zuständigen Regierungspräsidium schriftlich anzeigen.
Der Vordruck für diese Anzeige kann beim Regierungspräsidium angefordert oder von der Homepage der Behörde unter www.rp-darmstadt.hessen.de abgerufen werden. Bei recht-zeitigem Eingang der Anzeige erhalten Sie vom Regierungspräsidium eine Bestätigung, die Sie bei Kontrollen bzw. Nachfragen von Behörden vorzeigen können
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #17
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R.HoRRor^^

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AW: Regelungen für Bayern

Hey Alex :)

Die Liste was du hier reingemacht hast, is echt interessant.
Bayern ist also fast gleich mit Hessen?


Lg

Veri
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #19
R

R.HoRRor^^

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AW: Regelungen für Bayern

Hey Alex :)

Achsooo ja okay :)

Wie bekomme ich so eine Liste (die du von München hast) für meinen Bezirk her? Ich wohne in Bad Aibling Landkreis Rosenheim. Ich schau schonmal im Internet nach vll finde ich ja was ;-)
Ja schon du hast mir echt weitergeholfen, da ich jetz weiß nach was ich suchen soll ;-)

LG

Veri
 
  • Regelungen für Bayern Beitrag #20
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Sarah8

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AW: Regelungen für Bayern

Hallo.
Ich bin neu hier und ich hätte zu diesem Thema auch eine Frage.
Nämlich möchte ich gerne eine Poecilotheria Regalis
Ich wohne in München und habe bei Lukas seinem Beitrag (in der eingelinkten Liste) gelesen das Poecilotheria auch zu den gifitigen Vogelspinnen gehört.
Wenn ich mich da an der Behörde anmelde und denen sage das ich gerne so eine Spinne hätte, bekomme ich dann sicher eine genehmigung.
Wie läuft sowas eigentlich ab?

Mfg

Sarah
 
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