Spinnchen in die Schule?^^

Diskutiere Spinnchen in die Schule?^^ im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hiho, ich weiß nicht in wie weit die Tierschutzverordnung zwischen Wirbeltieren und wirbellosen Tieren unterscheidet. Aber im Gewerbe z.B...
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #21
ArachnoVobicA

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hiho,

ich weiß nicht in wie weit die Tierschutzverordnung zwischen Wirbeltieren und wirbellosen Tieren unterscheidet. Aber im Gewerbe z.B. werden wirbellose als "Sache" und nicht als "Tier" behandelt.

MfG
Micha
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #22
jack5

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

hi daniel!

also, ich wohne in sachsen/anhalt...

naja, mein sohn ist 10 jahre alt und er hat die Avi seit anfang dezember 07...seine sachkenntnis hält sich also noch in grenzen.

doch ICH hätte ihn doch begleitet und den vortrag unterstützt und natürlich auch mit ausgearbeitet..zum fragen beantworten hätte ich dann auch hergehalten, wenn mein sohnemann nicht weiter gewußt hätte...
es ging ja auch nicht um die note...falls es eine gegeben hätte..es ging um die aufklärung.

und ICH hätte den B.emiliabock mitgenommen..der sling meines sohnes wäre zu hause geblieben.

ich weiß allerdings ganz genau, daß vorträge dieser art, an schulen in der umgebung mit schlangen und auch agamen und geckos schon durchgeführt worden sind.

obs daran lag, daß mein sohn ne grundschule besucht, weiß ich nicht.

viele grüße, nicole
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #23
Veith

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

hi,

"Wer.......Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder.........will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."

da stellt sich für mich die frage was der gesetzgeber unter "zur schau stellen" versteht.

die müssen ja irgendwie unterscheiden zwischen privatem zur schau stellen und öffentlichem zur schau stellen.

btw ist das ausstellen auf börsen dann nicht auch zur schau stellen?

gruß karsten
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #24
Daniel81

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Huhu,

die müssen ja irgendwie unterscheiden zwischen privaten zur Schau stellen und öffentlichem zur schau stellen.
Richtig, machen sie eigentlich auch, zumindestens bei uns. Wenn Freunde und Bekannte zu mir kommen, und sich die Spinnen angucken, brauch ich keine Genehmigung. Irgendwo logisch.

Öffentliches zur Schau stellen, wäre zum Beispiel, alle öffentlichen Einrichtungen dazu zählen Schulen genauso wie Kitas, Universitäten.

btw ist das ausstellen auf börsen dann nicht auch zur schau stellen?
Richtig, so sehe ich das auch. Leider entzieht sich meiner Kenntniss ob dort jemand diese Erlaubnisse kontrolliert oder nicht. Ich habe noch nie verkauft. Man muss vielleich dazu sagen das die Erlaubnis danach auch für längere Zeit Gültigkeit behält. Das heißt nicht bei jedem Börsengang neu benatragt werden muss.

Gruß Daniel :)
 
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  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #25
Sallybee

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hi!

btw ist das ausstellen auf börsen dann nicht auch zur schau stellen?

Ich kenn mich da (noch) nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass der Veranstalter einer Börse da eine Art Sammelgenehmigung einholt? Fände ich jedenfalls plausibler, als das jeder einzelne da zur Behörde rennen muß...

LG
Bine
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #26
Daniel81

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #27
ArachnoVobicA

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hiho Daniel,

Und für alle die vielleicht immer noch mißtrauisch sind, das es das überhaupt gibt, habe ich hier mal ein Link gefunden von einen Veterinäramt wo man genau solches beatragen kann/muss.

wobei hier, wie von mir bereits angemerkt, lediglich von Wirbeltieren die Rede ist und nicht auf Wirbellose eingegangen wird.
Daraus schließe ich, das diese Genehmigung auch nur für Wirbeltiere gilt und Wirbellose davon ausgeschlossen sind.

MfG
Micha
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #28
Daniel81

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hi Micha,

sicherlich das Thema wurde schon oft besprochen. Die würde begründen wieso manche Veterinärmter mit diesen Genehmigungen arbeiten und manche vielleicht nicht. Wir in Berlin arbeiten damit.

Bitte noch zu beachten, das es zu Defnitionschwierigkeiten diesbezüglich kommen kann, die man so und so auslegen kann. Die einzelnen Punkte in dieser Genehmigung beziehen sich eindeutig auf Wirbeltiere, da extra darauf hingewiesen worden ist. Jedoch im entscheidenen Absatz gibt es dieses Wort nicht. Dort steht eindeutig:

"Zur Schau stellen von "Tieren" oder zum Verfügung stellen der Tiere........"

Es steht nirgends geschrieben das Wirbellose davon ausgeschlossen sind. Und das Wirbellose Tiere sind, darüber brauchen wir wohl nicht streiten.:)

Lg Daniel
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #29
ArachnoVobicA

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hiho,

streiten ja sowieso nicht, meiner Meinung nach kommen Wirbellose im Tierschutz, zumindest im geschriebenen Wort, meilenweit zu kurz.
Ich selbst strebe Sachkundenachweiße auf Bundesebene etc. an, allerdings ist das im Moment ein Kampf gegen Windmühlen.

MfG
Micha
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #30
Daniel81

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hallo Micha,

ist schon spät, naja schön das wir uns wenigstens noch unterhalten.
Aber guck mal was ich gefunden habe, passt zu deiner Aussage eben.

Der Anwendungsbereich des TierSchG umfasst von den Protozoen bis zu den Primaten "grundsätzlich alle, mithin also auch wirbellose Tiere". In den verschiedenen TierSchG-Kapiteln werden bestimmte Tiergruppen oder -arten jedoch unterschiedlich stark geschützt. So gelten die Vorschriften über Eingriffe an Tieren, das Töten, den Handel, die Zucht sowie die Strafbestimmungen nur für Wirbeltiere. Die Schlachtnormen finden darüber hinaus lediglich auf Warmblüter Anwendung, wogegen das Schlachten von Fischen und anderen Kaltblütern in der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt ist. Die Bewilligungspflicht für Tierversuche gilt ebenfalls nur für Wirbeltiere, wobei auch Experimente an Wirbellosen nur zu bestimmten Zwecken zulässig und auf das unerlässliche Mass zu beschränken sind.

Liebe Grüße Daniel
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #31
ArachnoVobicA

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hiho,

meiner Meinung nach sollte unter dem TierSchG Wirbeltiere und Wirbellose von unterschiedlichen Gruppen geschützt werden, die unter dem Banner der TierSchG zusammenlaufen.
Es ist leider so, das viel zu viele Leute einen Posten inne haben, die von der Materie kaum bis keine Ahnung haben.
Nicht jeder Veterinär, Tierarzt etc. kennt sich mit Wirbellosen aus. Gerade die einheimischen kommen allesamt zu kurz.
Klar ist, keiner wird eingeknastet weil er eine Mücke erschlägt, aber z.B. Ameisenhügel zerstören bzw. Libellen erschlagen usw. sollte Beachtung finden, ist aber kaum reglementiert.

MfG
Micha
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #32
Daniel81

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Ja, da hast du vollkommen recht. Vielleicht sollte man das Tierschutzgesetz um ein paar Sparten erweitern. Es ist wirklich sehr undurchsichtig und aus diesen Grund denke ich, kommt es auch zu missverständnissen und Fehlinterpretationen.

Also können wir abschließend feststellen:

Wirbellose zählen sehr wohl unter das Tierschutzgesetz auch wenn sie nicht gesonderten Aufgezählt werden, bzw. in manchen Paragraphen einfach untergehen. Siehe Schlachtung, Zucht, Handel und Strafbestimmungen.


Jedoch sprechen wir immer noch von Tieren und auch weil sie nicht überall gesondert aufgeführt sind, heißt das nicht, das sie das Tierschutzgesetz ausschließt.

Mit diesen Worten Gute Nacht.

Daniel
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #33
Timmy339

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hallo,

warum wird hier jetzt eig. mit dem Tierschutzgesetz angefangen????
Es geht doch einfach nur um ein Referat und es ist doch mal echt egal, was der Gesetzgeber vorschreibt!

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass "Kameleon" in irgendeiner Art Probleme mit dem Gesetz bekommen wird.:wondering:

Sie will Andere aufklären und vielleicht die Angst nehmen und macht das nicht, um Ihre Spinne zur Schau zu stellen.
Ich freu mich für Sie und denke, das es keinen besseren Weg gibt, jemanden das Hobby VS vorzustellen:sun:

Wünsch Euch noch nen schönen Tag:rock:

LG Timmy
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #34
Daniel81

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

es ist doch mal echt egal, was der Gesetzgeber vorschreibt!

Kein Kommentar.Aus diesen Grund werden die Gesetze verschärft. Wenn alle so denken würden, hätten wir wohl schon längst ein generelles Haltungsverbot. Vielleicht denkt sich der Gesetzgeber dabei auch was.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass "Kameleon" in irgendeiner Art Probleme mit dem Gesetz bekommen wird

Das ist schön das du dir das nicht vorstellen kannst, die Veterinäramter schon.

und macht das nicht, um Ihre Spinne zur Schau zu stellen.

Diesen Satz hättest du ganz streichen können, selber schon mal durchgelesen???

Gruß Daniel
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #35
F

flauschi

Gast

AW: Spinnchen in die Schule?^^

hi,

mal ne frage an Kame-leon, was machst du denn nun?wäre nett wenn du uns mal mitteilen würdest was du nun vorhast, damit jetzt mal wieder etwas mehr ruhe einkehrt.die einen sagen "ok mach es" und andere sagen "mach es nicht".
also ich wär etwas verwirrt :D

Grüße
jule
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #36
A

Aaron K.

Gast

AW: Spinnchen in die Schule?^^

Moin!

es ist doch mal echt egal, was der Gesetzgeber vorschreibt!

Mit solchen Äußerungen solltest du dich lieber etwas zurückhalten.
Wie Daniel schon sagte, hat sich der Gesetzgeber schon etwas beim Tierschutzgesetz gedacht. Es ist vielleicht nicht wirklich ausgereift, aber dennoch hat es seine Daseinsberechtigung.

Mit deiner Einstellung bzw deinem öffentlichen Statement dazu gibst du Organisationen wie PW wieder ordentlich Munition. Die warten nur auf sowas. Und alle müssen wieder drunter leiden..

Grüße,

Aaron
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #37
H

Hennibal

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Normalerweise ist das anzumelden und eine Erlaubnis einzuholen. nach § 11 Tierschutzgesetzt "Wer ein Tier zur Schau stellen möchte........ bedarf einer Genehmigung".


Hallo Daniel,

ich habe selber gerade mal im Tierschutzgesetz geblättert, um den genannten Paragraphen nachzulesen. Allerdings steht dort, soweit ich sehen kann nur ein Absatz, der den Ausdruck 'zur Schau stellen" enthält, und zwar ist das in Absatz 3d: "Wer gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."

Bringt man eine oder mehrere Spinnen zum Zwecke eines Vortrages in eine Schule mit, so handelt es sich nicht um ein gewerbsmäßiges zur Schau stellen und fällt somit nicht in diesen Bereich des Tierschutzgesetzes.
Bitte klär mich auf, wenn ich falsch gelesen habe :)
Ich jedenfalls werde weiterhin im Zuge meines Unterrichts Vogelspinnen einbauen und dadurch Aufklärungsarbeit leisten. Denn darum geht es schließlich :beer:


Grüße
Philipp
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #38
Daniel81

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hallo Phillip,

also das wird hier bestimmt mein letzter Post weil ich irgendwie keine Lust mehr habe.:( Das hat jetzt nichts mit dir zu tun, sorry.

Was du sagst ist richtig!!!

Der Paragraph stimmt auch, aber wenn ihr schon förmlich danach wühlt um irgendwas zu finden, was meine Aussage entkräftet, dann frage ich mich wieso ihr dann einfach Sachen überlest.

§11 Anbsatz 2a:

"Tiere in einen zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten werden und zur Schau gestellt werden".......bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde"

Falls jetzt wieder der Einwand kommt den wir schon Diskutiert haben, im ersten Absatz steht "Wirbeltiere".

Absatz 2: Spricht schon nicht mehr das Wort " Wirbeltiere aus, sondern Tiere. das Wirbellose Tiere sind brauchen wir jetzt wohl nicht diskutieren.

Ich habe die Gesetze nicht gemacht, und muss auch damit arbeiten. Das es sowas gibt, wußte ich bevor ich vor Jahren angefangen habe mit Vorträgen auch nicht gewußt.

Und vorallem muss ich mirn stark überlegen ob ich hier überhaupt nochmal was schreibe. Ich sage das nicht weil ich nichts anderes zu tun habe, sondern um andere vielleicht (dies nicht wissen) vor Schaden zu bewahren.

Ich frage mich wieso hier ein User geschrieben hat, das ihr genau das Verboten wurde. Kommt jetzt von euch vielleicht das sie lügt.

Wundert ihr euch nicht das es in jeden Bundesland Sachverständige gibt die die Gefahrtierverordnung umsetzen. Leider findet man bis weilen nur sehr wenige bis gar keinen in solch Foren.

Ich kann sagen das ich von 6 Sachverständigen einschließlich mir fürs Land Berlin arbeite und die Sachkunde ausstellen darf. Doch ich bin der einzigste der sich ab und zu in Foren rechtfertigt. Was die anderen darüber denken weiß ich, gebe ich jedoch nicht wieder. Das einige Regeln eingehalten werden müssen leuchtet wohl jeden ein. Dann lasst euch doch einfach nach §11 Tierschutzgesetz die Erlaubnis ausstellen und dann ist Ruhe. Das Leute in den Unterricht gehen wollen, um das Hobby vorzustellen oder eventuell Vorurteile abzubauen ist doch vollkommen in Ordnung. Und vorallem meinerseits zu befürworten. Wenn aber dafür nun mal Auflagen zu erfülen sind, muss man diese auch nachkommen. Ich kann auch nicht einfach ne Reptilienauffangstation oder nen Zoo aufmachen weil es mir gerade so passt oder ich Lust drauf habe. Ich arbeite mit den Veterinärmämter zusammen, das heißt ich weiß was diese wollen, bzw. auf was besonderen Wert gelegt wird.

Ich habe meine Schlüsse daraus gezogen, und werde meine Einwände in bestimmten Sachen nicht mehr posten.

Frust abgelassen.

Daniel
 
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  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #39
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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hiho Daniel,

na ausgeschlafen :D

Ich denke das Hauptproblem und Ursache all dieser Diskussionen, sind die völlig verdrehten und undurchsichtigen Formulierungen.
Ich wünsche mir, endlich klare Formulierungen in kurzer, knapper und verständlicher Form.

Z.B. so:
- Wirbeltiere dürfen nur dann zur Schau gestellt werden wenn...
- Wirbellose dürfen nur dann zur Schau gestellt werden wenn...

- Wirbeltiere dürfen nur dann gehalten und gezüchtet werden wenn...
- Wirbellose dürfen nur dann gehalten und gezüchtet werden wenn...

Aus deinen zitierten Aussagen kommt dies nämlcih wieder nicht klar rüber, da steht:

§11 Anbsatz 2a:

"Tiere in einen zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten werden und zur Schau gestellt werden".......bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde"

Natürlich spricht der Absatz von anderen Einrichtungen(öffentlich und von Fremden zu betreten oder zu besichtigen), allerdings allgemein von Einrichtungen in denen Tiere dauerhaft gehalten werden, sprich Zoos, Tierhandlungen etc.

Somit sind Privatpersonen davon nicht betroffen, da eben nicht öffentlich und Schulen eigentlich auch nicht betroffen, da dort keine Tiere dauerhaft gehalten werden.
Ein Schulzoo z.B. bedarf einer Erlaubnis der Behörden.

Wie gesagt, ich hab mir da schon Jahre lang Gedanken gemacht und mir Nächte um die Ohren geschlagen, aber die Formulierungen sind, man möge mir verzeihen, vollkommen fürn Arsch.

MfG
Micha
 
  • Spinnchen in die Schule?^^ Beitrag #40
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Hennibal

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AW: Spinnchen in die Schule?^^

Hallo Daniel,

bitte nicht gleich explodieren, mein 'Nachforschen' dient lediglich meiner eigenen Vergewisserung und da habe ich halt Defizite in Sachen Rechtslage. :confused: Allerdings habe ich auch den von dir im letzten Post zitierten Abschnitt 2 gelesen und in diesem Zusammenhang nicht als erachtenswert angesehen. Denn in §11, Abs. 2a heißt es ja "Wer Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."

Hier geht es nach meinem Sprachverständnis ganz klar um die Haltung, nicht um ein kurzzeitiges Ausstellen oder Präsentieren. Solange man die Tiere also nicht an der Schule halten möchte, braucht man demzufolge keine Erlaubnis der zuständigen Behörden. An Schulen wäre das dann wohl nötig, wenn man z.B. eine Bienen AG anbieten möchte, wie ich sie von einer anderen Schule kenne.

So, wie ich den Paragraphen lese, denke ich, daß ich mit meiner Einschätzung richtig liege, lasse mich aber auch gerne belehren. Daß du dich rechtfertigen mußt ist nicht meine Absicht, ich möchte lediglich Licht ins Dunkel bringen und habe mir deswegen §11 mal angesehen. Und da ich weder eine gewerbsmäßigkeit (Absatz 3d), noch eine Haltung (Absatz 2a) erkennen kann, kann ich deine Argumentation nicht nachvollziehen.


Grüße
Philipp
 
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