Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Diskutiere Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hallo Gemeinde :) Wollte mal fragen, ob jemand zufällig weiß, wie die Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD von statten geht, bzw. inwieweit man...
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #1
Erebus

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Hallo Gemeinde :)

Wollte mal fragen, ob jemand zufällig weiß, wie die Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD von statten geht, bzw. inwieweit man sich zolltechnisch eine Erlaubnis organisieren muss.

Habe nämlich einige Bekannte in Südamerika, die mir ein paar Wildfänge zukommen lassen würden. Will den Tieren dann allerdings auch nicht allzuviel Stress zumuten und natürlich auch nicht einfach so verschicken, da der Zoll ja sicher reinkucken will.

Gruß

Alex
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #2
Veith

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

hi,

aus welchem land kommen die?
wenn werden die wohl eher probleme mit der ausfuhr bekommen als du mit der einfuhr.

gruß karsten
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #3
K

Kahless

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Mahlzeit!
Um welche Arten geht es denn?
Schönes Wochenende
Andreas
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #4
Erebus

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Das ist noch nicht so 100% sicher, welche Arten es sind. Meine Bekannten kommen aus Chile und sie meinten, dass die Ausfuhr wohl das geringere Problem wäre.
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #5
Evee

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Hallo!

Der Hauptimporteur für chil. VS ist der Chilene Pedro Avaria.
Sehr kompetent und hilfsbereit in Sachen VS...... in google eingegeben findest Du sicher Kontakt.
Ist aber im Moment verreist. Vielleicht kann/mag er Dir helfen ;-) ?!

LG Eve
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #6
K

Kahless

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Mahlzeit!
Dann sollten das Arten sein, die bisher nicht nachgezüchtet sind bzw. die nicht in europäischen Terrarien leben. Es macht keinen Sinn, noch mehr G. rosea zu importieren, die Art lässt sich problemlos züchten.
Schönes Wochenende
Andreas
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #7
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Lilly

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Abend :),

ich muß mich schon etwas Wundern "Wildfänge".:(
Sei mir nicht böse aber ich muß Kahless recht geben, das was ich in diesem Forum gelesen und gelernt habe , sind keine Wildfänge zu unterstützen. !!!

"Dann sollten das Arten sein, die bisher nicht nachgezüchtet sind bzw. die nicht in europäischen Terrarien leben. Es macht keinen Sinn, noch mehr G. rosea zu importieren, die Art lässt sich problemlos züchten."

Denke darüber bitte nach !!

Gruß Lilly




 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #8
Eurmal

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Ahoi,

neben der Frage ob WF notwendig sind, um welche Art es sich handelt, usw.

Aus praktischer Erfahrung: die Einfuhr in Mittel-/Südamerikanische Länder ist - salopp gesprochen - der 7.-te Kreis der Hölle. Die Ausfuhr aus diesen Ländern mindestens der 3.-te Kreis der Hölle. Ich kann der Ehrlichkeit halber hier aber nur von Maschinenteilen (bis 8t) und nicht von Tieren reden.

Bevor Du eine Ausfuhr versuchst mach' dich richtig schlau... sonst wird's mit Sicherheit teuer (Zoll; ev. sogar Strafe wg. Schmuggel). Die präzise Deklaration der "Ware" ist überaus wichtig.

Nochwas... nicht nur im "Tropcal System" liegen Sachen gerne mal 4 Wochen im Zoll - in Deutschland (bzw. innerhalb der EU) sind 2 Wochen auch keine Seltenheit.

ahoihoi,

Eurmal

...arrgh, vergessen!

Unbedingt sauber querchecken: die Ausfuhr einer "Ware" ist ev. in Land A erlaubt aber die Einfuhr in Land B streng verboten.

Nochmal, damit mich hier keiner fehlinterpretiert... ich unterstütze auch keine WF

ahoihoi,

Eurmal
 
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  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #9
Erebus

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Wildfang mag jetzt eventuell auch etwas falsch klingen... Die Jungs haben die Viecher halt einfach im Garten bzw. die rennen ihnen auch mal durch die Wohnung...

Wegen der rechtlichen Seite bzw. den Transportzeiten habe ich ja jetzt hier mal gefragt, ob jemand schon Erfahrungen diesbezüglich hat. Habe auch schon eine Anfrage an den Zoll geschickt bezüglich der Einfuhr. Lohnt sich natürlich auch nicht, wenn es all zu teuer wird... Mir persönlich würde es auch eher um die etwas selterneren grammostola Arten gehen... iheringi/pulchra/vachoni ... mal sehen...
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #10
Evee

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Guten Morgen!

Sorry, die VS sind aus der Natur entnommen (auch wenn diese mal durch ein Haus laufen, also WF bleibt WF.

By the way, im Moment ist Winter in Chile, da kann es schon mal nur 3 Grad haben, kein Wunder dass die VS auch mal ein Haus aufsuchen ;-)
Das macht eigentlich die verantwortungsvolle Haltung (und Nachzucht!!) von WF's etwas schwierig, finde ich.
WF gehören nur in Hände, die an Nachzucht denken. Beim Kauf 2er WF Pärchen's bin ich mir da auch untreu geworden und eigentlich traurig, dass G. sp. formosa (und soon auch Euathlus) nun im Keller ihre Winterpause hat :-( Aber für Nachkommen wohl zwingend - und Verpaarung muss nun sein, will die 4 ja nicht einfach so "tothalten" in meinen Terris.

Hm, Deine genannten Grammostola-Arten dachte ich bisher kommen aus (Süd)Brasilien bzw. eher noch Argentinien?


Ich denke, dass der Zoll in der Hinsicht (nicht finanziell) Probleme bereiten wird, dass der Beamte ja nicht weiß, welche Tiere zu da einführst. Eine Bestätigung aus Chile von einem Institut o.ä. über die Art wäre wohl sinnvoll.

Einem Bekannten ging es so; er hat einige Skopione aus Tunesien mitgebracht; natürl. kannten die am deutschen Zoll diese Tiere nicht. Er sagte dann, er sei Biologe, nach einigem Hin- und Her ließen sie ihn durch; er hatte auch Fachliteratur dabei, um wenigstens fototechnisch den Zoll etwas zu überzeugen, dass es sich nicht um geschützte oder giftige Tiere handelt. Aber das handling ist sicher "beamtenlauneabhängig" ;-) und auch von der Menge, die mitgebracht wird.

Schönen Sonntag..... Börse wartet heute und hoffentl. kann ich an schönen, seltenen WF-Tieren diesmal vorbeigehen ;-)
Eve
 
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  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #11
Erebus

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Eigentlich eher südliches Brasilien. Ein Bekannter meinte allerdings, dass die Tiere da auch überall zu haben wären...

Naja, mal sehen, was der Zoll sagt... Wenn es sich gut anhört werde ich wohl mal die Urlaubseinladung annehmen und kucken, was dabei rauskommt :)
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #12
Adlerauge8

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Moin,
was versprichst du dir davon? Geld sparen?
Gruß Rouven
 
  • Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD Beitrag #13
Erebus

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AW: Einfuhr von Vogelspinnen in die BRD

Eigentlich wollte ich dadurch ein unverzüchtetes Tier/e haben... habe allerdings gerade Post vom Zoll bekommen... Wenn man das nicht gewerblich macht ist es wohl ein kleinwenig zuviel Aufwand...

die nachfolgende Auskunft erteilt das IWM-ZOLL Dresden (Informations-
und Wissensmanagement der Zollverwaltung) im Auftrag des
Zoll-Infocenters in Offenbach.


Sehr geehrter Herr XXX,

Ich gehe davon aus, dass Sie die Vogelspinnen für private Zwecke
einführen wollen.

Diverse Arten der Vogelspinne sind nach dem Washingtoner
Artenschutzübereinkommen bzw. der EG-VO 1332/05 artengeschützt
(Schutzstatus Anhang B der EG-VO, Anhang II des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens), was zur Folge hat, dass bei der Einfuhr der
Vogelspinnen aus Chile sowohl eine chilenische Ausfuhrgenehmigung als
auch eine deutsche Einfuhrgenehmigung vorzulegen ist. Beide Dokumente
müssen im Voraus beantragt werden. Ich rate Ihnen daher, sich unter
www.wisia.de über einen eventuell vorliegenden Schutzstatus zu
informieren.

Sollte es sich bei den durch Sie einzuführenden Exemplaren tatsächlich
um nicht artengeschützte Exemplare handelt, müssen Sie folgendes
beachten:

A) spezielle tierseuchenrechtliche Regelungen

Einfuhrmaßnahmen und damit verbundene Vorlagepflichten von Dokumenten
können dem Zolltarif entnommen werden. In diesen wird jede Ware nach
Art., Funktion und Beschaffenheit in eine 11stellige Codenummer
eingereiht, unter der die entsprechenden Regelungen verzeichnet sind.

Die Einreihung können Sie über den Elektronischen Zolltarif selbst
nachvollziehen. Dazu klicken Sie auf folgenden Link
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_at
las/e1_ezt_online/index.html und dann auf "1.Auskunftsanwendung". Die
Einreihung der Ware (auch mit Hilfe eines Stichwortverzeichnisses
möglich) ist unter "zur Einfuhr" -> Reiter "Einreihung" möglich, die
für
eine bestimmte Codenummer anzuwendenden Maßnahmen (einschließlich der
Begrenzung auf ein einzelnes Ursprungsland) können unter
"Suchkriterien"
ermittelt werden. Die geltenden Einfuhrbeschränkungen und sonstigen
Randbedingungen finden Sie unter Maßnahmen, Rubrik "Hinweise".

Vogelspinnen sind der Codenummer 0106 9000 00 9 zuzuordnen. Der
Drittlandszollsatz ist frei, es wird Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von
19%
der Bemessungsgrundlage erhoben. Unter der Rubrik "Hinweise" finden Sie
- bis auf artenschutzrechtliche Aspekte, die nicht betroffen sind,
sofern kein Schutzstatus festzustellen ist - keine weiteren zu
beachtenden Rubriken (die Fußnotenspalte hinter der jeweiligen Rubrik
ist leer). Dies bedeutet, dass keine speziellen Regelungen aus den
jeweiligen Bereichen greifen, sondern lediglich die allgemeinen z.B.
tierseuchenrechtlichen Aspekte beachtet werden müssen.

B) Einfuhrabfertigung

Über die Einfuhrfähigkeit von Tieren nach Maßgabe des Tierseuchenrechts
entscheidet nicht die Zollverwaltung, sondern die Veterinärbehörde oder
tierärztliche Grenzkontrollstelle. Sie müssen die Tiere daher über eine
Zollstelle einführen, die zur Abfertigung von Tieren berechtigt ist.
Sie
finden derartige Zollstellen im Dienststellenverzeichnis unter
http://www.zoll.de/dienststverz/index.html.

Ich empfehle daher, sich mit der zuständigen Veterinärbehörde in
Verbindung zu setzen, um zu klären, welche allgemeinen Vorgaben zur
Einfuhr bestehen. Die zuständige Veterinärbehörde finden Sie unter
folgendem Link:
http://www.bmelv.de/cln_045/nn_753012/DE/07-SchutzderTiere/Heimtiere/Hei
mtiereEinreiseregelungAnhang.html_nn=true

Nach Ankunft der Sendung an der Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(EG) wird diese durch die Zollstelle erfasst. Aus dieser Erfassung
ergibt sich die Verpflichtung, die Waren innerhalb einer bestimmten
Frist einer zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen. Die Frist beträgt
bei
im Seeverkehr beförderten Waren 45 Tage, bei allen anderen
Transportmethoden 20 Tage.

Zollrechtliche Bestimmung ist auch die Überführung in den zollrechtlich
freien Verkehr. Hierzu sind die Waren grundsätzlich schriftlich bei der
Zollstelle anzumelden, bei der sie registriert wurden. Bei einem
Warenwert bis zu 1.000,- Euro kann die abfertigende Zollstelle auch
eine
mündliche Zollanmeldung zulassen.

Für eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung in den freien
Verkehr ist der Teilsatz 0737 des Einheitspapieres (bei mehreren
Warenpositionen bzw. verschiedenen Waren ggf.ergänzt um den Vordruck
0738 zu verwenden. Die genannten Formulare des Einheitspapiers sowie
die
können Sie über den Fachhandel, teilweise auch über Industrie- und
Handelskammern, beziehen. Eine Ausfüllanleitung finden Sie unter
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0781
_merkblatt_2008.pdf

Außerdem besteht unter
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_at
las/e01_iza/index.html auch die Möglichkeit der Internetzollanmeldung.

Zusammen mit der Zollanmeldung müssen dem Abfertigungszollamt auch alle
sonst erforderlichen Dokumente vorgelegt werden. Folgende Unterlagen
müssen der Zollanmeldung zur
Überführung von Waren in den freien Verkehr beigefügt werden:

• Rechnung (zweifach),
• ggf. Anmeldung zum Zollwert –Vordruck DV1 und Unterlagen dazu
(ab einem Warenwert von mehr als 10.000 EURO),
• sonstige Unterlagen wie z.B. tierseuchenrechtliche
Bescheinigungen.

Die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den freien Verkehr kann
nur von einem in der EG ansässigen Anmelder abgegeben werden.

Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht die
(Zoll-)
und
Einfuhrumsatzsteuerschuld entsprechend der geltenden Abgabensätze. Die
Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:

AA) Abgabenbetrag Zoll(Euro)

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere Fracht/Versicherung)
= Zollwert
* Zollsatz laut EZT = Abgabenbetrag Zoll (Euro)

BB) Abgabenbetrag EUSt

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
+ Abgabenbetrag Zoll(Euro) aus AA)
+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
= Einfuhrumsatzsteuerwert
* Einfuhrumsatzsteuersatz laut EZT = Einfuhrumsatzsteuer


(Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln:
http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik
Umrechnungskurse wählen). Die Einfuhrabgaben sind in der Regel bar zu
entrichten.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt
werden.

Rückfragen zu dieser Auskunft senden Sie bitte an
[email protected].
Neue Anfragen richten Sie bitte weiterhin an das Zoll-Infocenter in
Offenbach.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
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