anmelden vogelspinnen in bayern?

Diskutiere anmelden vogelspinnen in bayern? im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; hi, ich würde gern wiessen ob man jetzt in bayern vogelspinnen anmelden muss ober nicht? gruß saschaS
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #1
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saschaS

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hi, ich würde gern wiessen ob man jetzt in bayern vogelspinnen anmelden muss ober nicht?

gruß saschaS
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #2
Avi303

Avi303

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Hallo Sascha,

das kommt immer darauf an wo Du wohnst. Soll heissen das regelt jede Stadt selber. In Augsburg darfst zum Beispiel keine Pözzis halten. Am besten gehst mal auf dein Rathaus und fragst nach der Liste der "gefährlichen Tiere". Da steht dann was nicht geht.
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #3
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saschaS

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

anmelden vogelspinnen in bayern

o.k. sind mit Pözzis poecilotheria gemeint oder ist es was anderes?
gruß saschaS
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #4
Avi303

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

genau die sind gemeint ;)
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #5
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saschaS

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

meldung vogelspinnen in bayern

o.k. wenn ich eine gattung poecilotheria auf der liste sehe muss ich sie melden?
wenn eine gattung von mir nicht auf der liste steht dann muss ich sie nicht melden?

gruß saschaS
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #6
Avi303

Avi303

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Hallo Sascha,

das Ding funktioniert eher so - wenn die Art auf der Liste steht darfst Du sie nicht halten bzw. neu anschaffe ;) Wird sind hier ja auch immer noch im Freistaat :D
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #7
janet2

janet2

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Hallo,

meines Wissens nachbedürfen in Bayern die Gattungen Poecilotheria und Selenocosmia einer Haltungsgenehmigung. Diese bekommt man allerdings nicht ganz so einfach (am besten man ist z.B. in der DeArGe, hat etwas publiziert, etc).

Dann gibt es noch Arten, die nachweispflichtig sind. Darunter fallen die Arten, die in WAII gelistet sind.

Gruss
janet
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #8
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saschaS

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

anmelden vogelspinnen in bayern

das ist ja scheiße weil ich eine p.regalis und ne p.metallica daheim habe.
also muss ich poecilotheria umgehend loswerden!:crying:
wenn es richtig sehe.
dann muss ich bloss meine rosea & albopilosum anmelden!

gruß saschaS
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #9
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Kahless

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Mahlzeit!

Nach allem, was meine Vorschreiber hier geschrieben haben, solltest du dich erstmal erkundigen, ob du die wirklich anmelden musst. Ansonsten ist es sinnvoll, sich vorher zu informieren, welche Tiere man evtl. nicht halten darf.

Schönen Abend
Andreas
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #10
steelshadow

steelshadow

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Halloooo

Ich halte selbst 3 P.regalis. Leider kann ich zu den Meldungsbedingungen net viel sagen. Wollte mich scho lang mal erkundigen.
Jetzt am Sonntag auf der Börse bei Würzburg wurde mir von 3 Händlern gesagt das diese NICHT Meldungspflichtig im Freistaat Bayern sind. Hatte aber schon mal eine site in einen anderen Thread verlinkt wo diese aufgeführt waren.
Ich denke die wollten ihre Tierchen nur loswerden weil sie auch keine Angaben und Herkunftsnachweiße ausstellen wollten.
Also erst erkundigen und dann kaufen. Und wenn schon im Besitz (ohne Nachweiße) dann Klappe halten und trotzdem erkundigen.

Grüßle
Heiko
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #11
K

Kahless

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Mahlzeit!

Jetzt am Sonntag auf der Börse bei Würzburg wurde mir von 3 Händlern gesagt das diese NICHT Meldungspflichtig im Freistaat Bayern sind.

Darauf würde ich auch nichts geben, in Offenbach hab ich ne Menge Spinnen gesehen, die man in Hessen nicht mehr halten darf.

Ich denke die wollten ihre Tierchen nur loswerden weil sie auch keine Angaben und Herkunftsnachweiße ausstellen wollten.

Herkunftsnachweis brauchst du ja auch bei geschützten Tieren, nicht bei "gefährlichen".

Schönen Abend
Andreas
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #12
loonatic_pandora

loonatic_pandora

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Hey Steelshadow,
also es ist in Bayern folgendermassen:

Die Poecilotherias (mehrzahl....keine Ahnung, sorry.....) fallen in Bayern in die Kategorie "Gefährliche Tiere" stehen aber nicht unter Artenschutz. Das ist etwas verwirrenbd, aber Artenschutz und Gefährlichkeit sind in Bayern 2 verschiedene Dinge. Die Brachypelma Arten stehen z.B. unter Artenschutz, d.h. du brauchst einen Herkunftsnachweis vom Züchter, dass es eine reguläre Nachzucht von ihm ist, das ist ein formloses Blatt auf dem das drauf steht...... Da gibt es aber im Internet Artenschutzlisten. Also ganz einfach zu finden für welche Arten man Papiere verlangen sollte beim Kauf oder nicht...... Das sind alle unter Anhang I und II aufgelisteten Tiere. Bei Anhang I ist es sogar noch strenger mit Cites und Fotodoku und allem drum und dran, das betrifft aber meistens nur Reptilien.

Bei deinen Pözzis ist es aber komplizierter: Sie fallen nämlich unter die gefährlichen Tierarten die in Bayern schlicht und ergreifend VERBOTEN sind. So wie Pitbulls, Hyänen, Tiger und Alligatoren zum Beispiel, ist eine saublöde Aufzählung aber so steht im Gesetz. Du benötigst zum Halten dieser Tier in Bayern eine Genehmigung: Die bekommst du nur wenn du einen triftigen Grund nennst warum du diese Tiere halten willst, Liebhaberei zählt nicht..... Du musst entweder an diesen Tieren Forschung betreiben oder zum Artenschutz beitragen, das ist bei den Pözzis aber nicht der Fall, da sie nicht unter Artenschutz stehen. Des weiteren musst du eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die Schäden abdeckt die durch deine gefährlichen Tiere entstehen, falls sie mal ausreissen, diese Versicherung ist Pflicht und sauteuer. Und ausserdem musst du einen Sachkundenachweis erbringen, bei dem es am Ende eine Abschlussprüfung gibt, die du dann dem Amt vorlegen musst..... Die kostet alleine schlappe 350-400 Euro. Wenn du da noch die Haftpflich dazurechnest und die ganze Behördenrennerei, dann wird das echt teuer.

Schade nur dass du dich anscheinend nicht im vornherein informiert hast und jetzt die Spinnen "loswerden" musst........... Nun ja.......:headbang:

Warum musste es denn unbedingt eine Pözzi sein? Und über den Artenschutz hast du dich auch nicht wirklich informiert? Warum? Verstehe ich nicht? Hats dich nicht interessiert?:crying: Die Armen Tiere....... Echt zum Heulen........
 
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  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #13
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celtic2

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Bei deinen Pözzis ist es aber komplizierter: Sie fallen nämlich unter die gefährlichen Tierarten die in Bayern schlicht und ergreifend VERBOTEN sind. So wie Pitbulls, Hyänen, Tiger und Alligatoren zum Beispiel, ist eine saublöde Aufzählung aber so steht im Gesetz. Du benötigst zum Halten dieser Tier in Bayern eine Genehmigung: Die bekommst du nur wenn du einen triftigen Grund nennst warum du diese Tiere halten willst, Liebhaberei zählt nicht..... Du musst entweder an diesen Tieren Forschung betreiben oder zum Artenschutz beitragen, das ist bei den Pözzis aber nicht der Fall, da sie nicht unter Artenschutz stehen. Des weiteren musst du eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die Schäden abdeckt die durch deine gefährlichen Tiere entstehen, falls sie mal ausreissen, diese Versicherung ist Pflicht und sauteuer. Und ausserdem musst du einen Sachkundenachweis erbringen, bei dem es am Ende eine Abschlussprüfung gibt, die du dann dem Amt vorlegen musst..... Die kostet alleine schlappe 350-400 Euro. Wenn du da noch die Haftpflich dazurechnest und die ganze Behördenrennerei, dann wird das echt teuer.

Schade nur dass du dich anscheinend nicht im vornherein informiert hast und jetzt die Spinnen "loswerden" musst........... Nun ja.......:headbang:

Warum musste es denn unbedingt eine Pözzi sein? Und über den Artenschutz hast du dich auch nicht wirklich informiert? Warum? Verstehe ich nicht? Hats dich nicht interessiert?:crying: Die Armen Tiere....... Echt zum Heulen........

Hi,

nochmal:
Poecilotheria spec. sind in Bayern nicht verboten sondern haltegenehmigungspflichtig.
Da is immer noch ein Unterschied.
Die Haltegenehmigung bekommt man je nach Landkries/Gemeinde sogar relativ einfach. Es gibt nämlich keine einheitliche Regelung und im Endeffekt liegt es im Ermesssen des zuständigen Beamten im Landratsamt oder der Gemeinde.
Die Versicherung KANN verlangt werden. Muss aber nciht.
Und sauteuer isse auch nicht.
Ich hab ne stinknormale Haftpflicht mit ner Klausel, die exotische Tiere einschliesst und zahle dafür auch nur gut 70 Euro im Jahr.
Es gibt in D keine offiziell anerkannten DSachkundenachweis für Wirbellose.
Liegt wiederum im Ermessen des Beamten einen zu fordern und welchen er anerkennt.

Zum informieren:
Mach das mal lieber selber bevor du hier Panikmache betreibst........
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #14
loonatic_pandora

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Also Panikmache habe ichmal gar nicht betrieben, ich habe nur vor ca einem Jahr selber versucht in München eine Genehmigung für die Haltung einer Boa Constrictor zu bekommen, die ja auch unter die Gefährlichen Tiere fiel (jetzt nicht mehr) und da bekam ich einen Auflagenkatalog in dem genau aufgeführt war, was ich zu erledigen hatte bevor ich den Antrag überhaupt stellen konnte, dazu gehörte der Sachkundenachweis, die Bestätigung der Haftpflichtversicherung und der Nachweis des Berechtigten Interesses.

Der Beamte sagte mir auch, dass bis zur Erteilung der Haltegenehmigung eine Haltung dieser Tiere untersagt ist. Also verboten. Erst die Haltegenehmigung erlaubt es dir, diese Tiere legal zu halten. Falls ich diese Tiere schon hätte und der Amtstierarzt vorbei käme, um die Terrarien zu überprüfen, was auch ab und zu gemacht wird, und er würde da die Tiere sehen für die ich die Genehmigung beantragt habe, müsste ich mit einer Strafe rechnen.

Ich kann nur sagen dass es für einen Privatmann, der sich noch nicht so mit den Tieren beschäftigt hat wie du, vor allem der Nachweis des berechtigten Interesses schwierig ist.

Und nachdem ich ja schon mal versucht habe, so etwas zu beantragen glaube ich dass ich recht gut informiert bin, zumindest was München und umgebung betrifft.


P.S. noch als Tip für Steelshadow: Wenn du die Tiere schon länger als seit April 2008 haben solltest, kannst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen, dazu musst du aber einen Kaufnachweis haben, den du dann beim Amt vorlegen kannst. Dein Züchter ist bestimmt so nett und stellt dir den aus.

Hier ein Auszug aus der Verordnung:


Informationen zur Haltung von gefährlichen Tieren in der Stadt München



Was ist ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art ?

Gefährlich sind Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann.
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden.
Als Beispiel sind hier anzuführen große Raubtiere ( Löwen, Tiger, Bären etc. ), aber auch Würge- und Giftschlangen, Giftspinnen, Skorpione oder andere Gifttiere.

Für die Haltung solcher Tiere bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche rechtliche Bestimmungen.
In Bayern wird die Haltung von gefährlichen Tieren einer wildlebenden Art derzeit im Artikel 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes geregelt.
Die Vorschrift stellt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar. Dies bedeutet, dass die Haltung solcher Tiere zunächst grundsätzlich verboten ist. Eine Erlaubnis zur Haltung solcher Tiere kann deshalb nur dann erteilt werden, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis erfüllt sind.
Für die Erteilung dieser Halteerlaubnis ist die Gemeinde zuständig, in deren örtlichen Bereich das Tier gehalten werden soll.

Potentielle Gefährlichkeit von Tieren

In Hinblick auf die entstehende Gefährdungssituation durch solche Tierhaltungen lassen sich zwei Gruppen unterscheiden: Eine Gruppe bilden die Tiere, bei denen die Gefahr von ihrer Größe, ihren Körperkräften (z.B. Würgeschlangen) oder ihren Waffen (Zähne, Geweihe, Krallen etc) ausgeht.
Die zweite Gruppe bilden die giftigen Tiere, die auf Grund der Giftwirkung, der häufig geringen Körpergröße, ihrer Schnelligkeit und Wendigkeit eine deutlich größere Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Aus dieser durch die Haltung solcher Tiere entstehenden Gefährdungssituation ergeben sich auch die zu erteilenden Auflagen bei einer Genehmigung zur Haltung.
Diese Auflagen zur sicheren Unterbringung und Haltung der Tiere (Anforderungen an Käfig- und Terrarienausstattung, Schlupfkästen, Vorhaltung von Fanghaken, bisssichere Leinen-Beutel etc.) sollen möglichst Gefahren für die Bevölkerung und auch dem Halter selbst ausschließen.
Für die Behandlung im Falle eines Bisses oder Stiches durch ein gehaltenes Gifttier ist häufig ein spezielles Antisera erforderlich. Der Halter eines solchen Tieres kann verpflichtet werden, dieses auf seine Kosten beim Giftnotruf München (Toxikologische Abteilung der Klinik rechts der Isar) für den Notfall zu bevorraten, um rasche und spezialisierte medizinische Hilfe sicherzustellen.
Hinweis: Dies kann ggf. mit hohen Kosten verbunden sein!

Antragstellung zur Haltung im Stadtgebiet München

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art im Stadtgebiet halten will, bedarf der Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen in sachlicher und persönlicher Hinsicht zu erfüllen.
Der Erlaubnisantrag soll im Regelfall vor der Anschaffung und Haltung des Tieres gestellt werden.

Persönliche Zuverlässigkeit

Gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers dürfen keine Bedenken bestehen. Dieser muß ausreichend Gewähr dafür bieten, dass er im öffentlichen und im Nachbarschaftsinteresse für eine ordnungsgemäße und artgerechte Tierhaltung sorgt, persönlich geeignet ist und damit keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz entstehen. Die Einholung und Vorlage eines Führungszeugnisses ist deshalb erforderlich, bestimmte Verurteilungen oder Verstöße führen ggf zur Unzuverlässigkeit.

Berechtigtes Interesse

Ferner ist das sog. berechtigte Interesse zur Haltung eines solchen gefährlichen Tieres nachzuweisen. Es muss hier schlüssig dargelegt werden, aus welchen Gründen die Haltung eines solchen Tieres erfolgen soll. Das Anführen der sog. reinen Liebhaberei reicht hierzu nicht aus, es müssen wissenschaftliche, tierschützerische, artenerhaltende oder andere wichtige Begründungen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Anträge zur Haltung von Gifttieren mit ihrem hohen Gefahrenpotential für die Allgemeinheit.

Besondere Haftpflichtversicherung

Vorgeschrieben ist vor der Erteilung der Erlaubnis auch der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang, die alle mit der Haltung des/der Tiere möglicherweise auftretenden Schäden abdeckt. Es sollte in der von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Bescheinigung deutlich erkennbar sein, dass die Haltung dieses Tieres/ dieser Tiere damit abgedeckt ist. Dies gilt auch ggf. bei einer Erweiterung einer vielleicht bereits bestehenden Haftpflichtversicherung.

Hinweis auf entstehende Kosten für die Erteilung der Halteerlaubnis

Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung einer Halteerlaubnis für ein oder mehrere gefährliche Tiere im Normalfall eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von € 75 bis € 250 erhoben werden muss.

Die Räumlichkeiten, die für die Tierhaltung vorgesehen sind, müssen entsprechend hierfür geeignet sein. Dies ist stets vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Die Haltung wird im Regelfall vor der endgültigen Erteilung einer Halteerlaubnis durch das staatliche Veterinäramt für den Bereich der Landeshauptstadt München im Rahmen einer Ortsbesichtigung überprüft.

hiuer noch ein Auszug der Artenliste, was die Spinnen betrifft:

erheblich giftige Spinnen
Gattungen (genus) einschliesslich von Synonymen:
Trechona, Atrax, Hadronycha, Harpactirella, Latrodectus, Loxosceles, Mastrophora, Phoneutria, Cheiracanthium, Sicarius, Hogna, Macrothele, Actinopus, Badumna, Cteniza, Bothriocyrtum, Ummidia, Idiommata, Ixeuticus, Miturga, Phrynarachne, Tegenaria, Lampona, Olios, Pandercetes, Pediana, Isopeda, Heteropoda, Delena, Saotes, Typostola, Poecilotheria*, Selenocosmia*
*Hinweis zu Vogelspinnen:
Aus der Familie (familia) Vogelspinnen/Theraphosidae sind nur die Gattung (genus) Poecilotheria* Unterfamilie (subfamilia) Poecilotheriinae) und die Gattung (genus) Selenocosmia* Unterfamilie (subfamilia) Selenocosmiinae) derzeit von der Halteerlaubnispflicht des Art. 37 LStVG erfasst.
 
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steelshadow

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Hallooo

Hey Steelshadow,
Schade nur dass du dich anscheinend nicht im vornherein informiert hast und jetzt die Spinnen "loswerden" musst........... Nun ja.......:headbang:

Warum musste es denn unbedingt eine Pözzi sein? Und über den Artenschutz hast du dich auch nicht wirklich informiert? Warum? Verstehe ich nicht? Hats dich nicht interessiert?:crying: Die Armen Tiere....... Echt zum Heulen........


Über Artenschutz habe ich mich scho informiert und für meine B.smithi habe ich eine Citesbescheinigung. In meine 3 Pözies habe ich mich damals auf anhieb verliebt ohne mich vorher zu informieren. Gut war mein Fehler. Dennoch habe ich nie behauptet das ich sie wieder hergebe. Wo kein kläger da kein Richter ;)
Sind wunderschöne Tierchen und das Terra ist immer verschlossen.

schönen Abend
Heiko
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #16
loonatic_pandora

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Hallooo




Über Artenschutz habe ich mich scho informiert und für meine B.smithi habe ich eine Citesbescheinigung. In meine 3 Pözies habe ich mich damals auf anhieb verliebt ohne mich vorher zu informieren. Gut war mein Fehler. Dennoch habe ich nie behauptet das ich sie wieder hergebe. Wo kein kläger da kein Richter ;)
Sind wunderschöne Tierchen und das Terra ist immer verschlossen.

schönen Abend
Heiko

Hey Heiko,

dann ist ja gut, der Amtstierarzt meldet sich (wenner denn mal kommt) eh vorher an, da kannst du ja die Terris mit den Pözzis wegstellen. Aber genehmigt ist halt immer besser......

wünsch dir noch ne gute Nacht.

Sally :angel:
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #17
Ömmel

Ömmel

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Also Panikmache habe ichmal gar nicht betrieben, ich habe nur vor ca einem Jahr selber versucht in München eine Genehmigung für die Haltung einer Boa Constrictor zu bekommen, die ja auch unter die Gefährlichen Tiere fiel (jetzt nicht mehr)
Kann mir nicht vorstellen das diese unter die gefährlichen tiere fällt, habe eine boa constrictor imperator, will gerne mal sehen, wie die mit ihren 1.50 einen menschen umlegen...
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #18
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Kahless

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Mahlzeit!

Kann mir nicht vorstellen das diese unter die gefährlichen tiere fällt, habe eine boa constrictor imperator, will gerne mal sehen, wie die mit ihren 1.50 einen menschen umlegen...

Bei solchen Gesetzen geht es nicht darum, ob die Tiere wirklich gefährlich SIND, sondern ob sie von einigen Unwissenden für gefährlich GEHALTEN WERDEN. Und dann einem Politiker mit dem dringenden Bedürfnis wiedergewählt zu werden gerade recht kommen, um seinem Wahlvolk das Gefühl zu geben, dass er sie ja vor solchen Gefahren schützt.

Tatsächlich kann man sich fragen, wie solche Einstufungen entstehen...ich habe noch von keinem Fall einer ernsthaften (!) Vergiftung durch eine Pözzi gelesen, trotzdem darf ich hier in Hessen keine halten...Umgekehrt gab es wohl in den 70ern einen Fall, wo eine Zirkusboa einen Todesfall verursachte (wenn ich die Quelle finde, liefere ich die nach). Warum aber dann verschiedene große Nattern, die ähnliche Größen erreichen, weiter gehalten werden dürfen (meines Wissens auch in Bayern) und der Tigerpython in Hessen weiterhin legal gehalten und gezüchtet werden darf, ist nicht logisch zu begründen.

Schönen Abend
Andreas
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #19
loonatic_pandora

loonatic_pandora

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Also Panikmache habe ichmal gar nicht betrieben, ich habe nur vor ca einem Jahr selber versucht in München eine Genehmigung für die Haltung einer Boa Constrictor zu bekommen, die ja auch unter die Gefährlichen Tiere fiel (jetzt nicht mehr)
Kann mir nicht vorstellen das diese unter die gefährlichen tiere fällt, habe eine boa constrictor imperator, will gerne mal sehen, wie die mit ihren 1.50 einen menschen umlegen...


Hallo Ömmel,

ich habe auch in meinem Beitrag geschrieben..... Siehe oben dass die Boa Constrictor damals noch unter die gefährlichen Tiere fiel, also vergangenheitsform, jetzt seit Anfang 2008 wurde sie von der Liste gestrichen......Steht aber alles so in meinem Beitrag. Meine Boas sind sowieso nochnicht in der Lage jemanden umzulegen, die sind von 2008, ich glaub die könnten dir im Moment noch nicht mal den kleinen Finger abzwicken......:D
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #20
Mars83

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Hallo,

ist denn das Gift auch wirklich Potenter? oder warum wurden nur diese 2 Arten ausgewählt?
 
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