Pözzis [/B]ist es aber komplizierter: Sie fallen nämlich unter die gefährlichen Tierarten die in Bayern schlicht und ergreifend VERBOTEN sind. So wie Pitbulls, Hyänen, Tiger und Alligatoren zum Beispiel, ist eine saublöde Aufzählung aber so steht im Gesetz. Du benötigst zum Halten dieser Tier in Bayern eine Genehmigung: Die bekommst du nur wenn du einen triftigen Grund nennst warum du diese Tiere halten willst, Liebhaberei zählt nicht..... Du musst entweder an diesen Tieren Forschung betreiben oder zum Artenschutz beitragen, das ist bei den Pözzis aber nicht der Fall, da sie nicht unter Artenschutz stehen.
Das wäre die Brachypelma albopilosum dann aber auch oder nicht im Grunde alle VS-Arten oder nicht? Also verboten da gefährliche Tierart!
Ich habe hier jetzt schon mehre Stunden über das Thema gelesen und gegoogelt! Im Grunde weiss ich jetzt immer noch nicht, ob ein Herkunftsnachweis reicht oder ob die Brachypelma albopilosum grundsätzlich verboten ist, eine Haltergenehmigung braucht bzw. ob sie gemeldet werden muss!
Sorry könnte so eine schöne Brachypelma albopilosum bekommen und weiß jetzt nicht ob ich die einfach halten darf oder nicht! Bin schon ganz blöde vor lauter Informationsbomben über das Thema!
Kann mir jemand klar ne Antwort geben oder zumindest, wo ich mich hier erkundigen könnte? Veterinäramt??