anmelden vogelspinnen in bayern?

Diskutiere anmelden vogelspinnen in bayern? im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hey, wenn du Pözzis und Pterinochilus spp. meinst, dann ist das Gift wirklich potenter, als bei anderen Vogelspinnen. Hier kannst dus genauer...
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #21
spinnenfan96

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #23
spinnenfan96

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #24
Rasta1

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Pözzis [/B]ist es aber komplizierter: Sie fallen nämlich unter die gefährlichen Tierarten die in Bayern schlicht und ergreifend VERBOTEN sind. So wie Pitbulls, Hyänen, Tiger und Alligatoren zum Beispiel, ist eine saublöde Aufzählung aber so steht im Gesetz. Du benötigst zum Halten dieser Tier in Bayern eine Genehmigung: Die bekommst du nur wenn du einen triftigen Grund nennst warum du diese Tiere halten willst, Liebhaberei zählt nicht..... Du musst entweder an diesen Tieren Forschung betreiben oder zum Artenschutz beitragen, das ist bei den Pözzis aber nicht der Fall, da sie nicht unter Artenschutz stehen.

Das wäre die Brachypelma albopilosum dann aber auch oder nicht im Grunde alle VS-Arten oder nicht? Also verboten da gefährliche Tierart!

Ich habe hier jetzt schon mehre Stunden über das Thema gelesen und gegoogelt! Im Grunde weiss ich jetzt immer noch nicht, ob ein Herkunftsnachweis reicht oder ob die
Brachypelma albopilosum grundsätzlich verboten ist, eine Haltergenehmigung braucht bzw. ob sie gemeldet werden muss!

Sorry könnte so eine schöne B
rachypelma albopilosum bekommen und weiß jetzt nicht ob ich die einfach halten darf oder nicht! Bin schon ganz blöde vor lauter Informationsbomben über das Thema!

Kann mir jemand klar ne Antwort geben oder zumindest, wo ich mich hier erkundigen könnte? Veterinäramt??
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #25
oldworld

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

er wird sich bestimmt riesig freuen das du ihm nach 9 Jahren noch antwortest :confused:
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #26
Bärbel80

Bärbel80

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

er wird sich bestimmt riesig freuen das du ihm nach 9 Jahren noch antwortest :confused:

:evilgrin::party: Ich bin gespannt

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Ich habe hier jetzt schon mehre Stunden über das Thema gelesen und gegoogelt! Im Grunde weiss ich jetzt immer noch nicht, ob ein Herkunftsnachweis reicht oder ob die Brachypelma albopilosum grundsätzlich verboten ist, eine Haltergenehmigung braucht bzw. ob sie gemeldet werden muss!

Sorry könnte so eine schöne B
rachypelma albopilosum bekommen und weiß jetzt nicht ob ich die einfach halten darf oder nicht! Bin schon ganz blöde vor lauter Informationsbomben über das Thema!

Kann mir jemand klar ne Antwort geben oder zumindest, wo ich mich hier erkundigen könnte? Veterinäramt??

Eine Brachypelma brauchst Du nirgends anmelden. Du brauchst einen Herkunftsnachweis und fertig. Wobei die B. albopilosum jetzt nicht mehr zur Gattung Brachypelma gehört, sondern Tliltocatl. Die Frage ist, ob man für diese Arten, Tiltocatl albopilosum, dann trotzdem den HKN brauch, oder ob das mit der Zuordnung zu einer anderen Gattung hinfällig ist.
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #27
Rasta1

Rasta1

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Antwort-eMail REgierungsbezirk Unterfranken / Bayern vom 11.11.2019:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.11.2019, auf die wir hiermit zurückkommen:

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist eine bundesweit gültige Verordnung im Artenschutzrecht. Ihre Bestimmungen sind daher sowohl in Hessen als auch in Bayern zu beachten. Die BArtSchV sieht nur in § 7 Abs. 2 eine Meldepflicht vor, die jedoch – wie Ihnen das Regierungspräsidium Darmstadt richtig mitgeteilt hat – die Haltung von Arachniden nicht betrifft. Hiernach meldepflichtig sind ausschließlich Wirbeltiere besonders geschützter Arten sowie der Arten Amerikanischer Biber (Castor canadensis), Schnappschildkröte (Chelydra serpentina), Geierschildkröte (Macrolemys temminckii) und Grauhörnchen (Sciurus carolinensis).

Vogelspinnen der Art Brachypelma smithi besitzen jedoch den besonderen Schutzstatus des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Demnach ist es gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG grundsätzlich untersagt, Exemplare dieser Art zu besitzen. Von diesem Verbot gibt es jedoch verschiedene Ausnahmen (etwa § 45 Abs. 1 BNatSchG). Korrekt ist auch, dass der rechtmäßige Besitz von Vogelspinnen dieser Art gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nachgewiesen werden können muss.

Für Rückfragen bitten wir Sie, sich an uns oder die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart zu wenden.

Ach scheiße und die wollte ich eigentlich auch mal haben! :crying:
 
  • anmelden vogelspinnen in bayern? Beitrag #28
Patrick_81

Patrick_81

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AW: anmelden vogelspinnen in bayern?

Antwort-eMail REgierungsbezirk Unterfranken / Bayern vom 11.11.2019:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.11.2019, auf die wir hiermit zurückkommen:

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist eine bundesweit gültige Verordnung im Artenschutzrecht. Ihre Bestimmungen sind daher sowohl in Hessen als auch in Bayern zu beachten. Die BArtSchV sieht nur in § 7 Abs. 2 eine Meldepflicht vor, die jedoch – wie Ihnen das Regierungspräsidium Darmstadt richtig mitgeteilt hat – die Haltung von Arachniden nicht betrifft. Hiernach meldepflichtig sind ausschließlich Wirbeltiere besonders geschützter Arten sowie der Arten Amerikanischer Biber (Castor canadensis), Schnappschildkröte (Chelydra serpentina), Geierschildkröte (Macrolemys temminckii) und Grauhörnchen (Sciurus carolinensis).

Vogelspinnen der Art Brachypelma smithi besitzen jedoch den besonderen Schutzstatus des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Demnach ist es gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG grundsätzlich untersagt, Exemplare dieser Art zu besitzen. Von diesem Verbot gibt es jedoch verschiedene Ausnahmen (etwa § 45 Abs. 1 BNatSchG). Korrekt ist auch, dass der rechtmäßige Besitz von Vogelspinnen dieser Art gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nachgewiesen werden können muss.

Für Rückfragen bitten wir Sie, sich an uns oder die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart zu wenden.

Ach scheiße und die wollte ich eigentlich auch mal haben! :crying:


Vielleicht erstmal den Paragraphen durchlesen? Dann hätte sich deine Panik schnell verflüchtigt.

In der EU gezüchtete, die einen lückenlosen Herkunftsnachweis haben, die darfst du halten. Musst natürlich den HN bei dir behalten

Grüße
 
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