Mietrecht??

Diskutiere Mietrecht?? im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; moin, verzeihung, gerade noch mal gelesen: FALSCH. wenn es sich um so genannte individualverträge handelt kann man tierhaltung untersagen. eine...
  • Mietrecht?? Beitrag #21
_Duke_

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AW: Mietrecht??

moin,
verzeihung, gerade noch mal gelesen:

Die Tierhaltung im allgemeinen darf nicht verboten werden. Falls sie im MV steht, ist die Klausel nichtig!

FALSCH.
wenn es sich um so genannte individualverträge handelt kann man tierhaltung untersagen.
eine entsprechende klausel ist dann nicht sittenwidrig.
hab ich oben bereits so ausgeführt.
bitte genau lesen, danke.
es kommt in JEDEM fall auf den geschlossenen vertrag an und jeder fall ist anders zu beurteilen.

D.h. Kleintierhaltung darf nicht verboten werden, wobei es bei einer riesigen Menge auch kritisch werden kann.

ebenfalls, wie oben bereits ausgeführt:
bei 40 VS ist von einer normalen kleintierhaltung mit sicherheit NICHT auszugehen.
dann wird es nicht kritisch, um bei deinen worten zu bleiben, sondern du verstößt mit sicherheit auch gegen bedingungen eines geschlossenen standard-vertrages.
im zweifel entscheidet dann ein richter von fall zu fall, was rechtens ist und was nicht.

deine aussage ist irreführend und kann so pauschal NICHT stehen bleiben.

gruß

der duke
 
  • Mietrecht??

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  • Mietrecht?? Beitrag #22
zille

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AW: Mietrecht??

@ Duke

sicherlich sind 40 Vogelspinnen keine Kleintierhaltung mehr. Wollte ich auch eigentlich so rüber bringen.
Die Frage, wo die Grenze ist, müßte man mal in diversen Gerichtsbeschlüssen nachsehen.

Da ich vom Fach bin, kann ich aber bestätigen, das allgemeine Tierhaltung im Mietvertrag nichtig ist!!!

Hunde und Katzen können verboten werden, obwohl Katzen durch viele Richter zu den kleintieren Eingestuft wurden. Aussage: klein, kein Geruch, kein lärm.
Bei gefährlichen und großen anderen Tieren ( Riesenschlangen etc.) gilt das gleiche, wie bei Hunden.

mfg
 
  • Mietrecht?? Beitrag #23
_Duke_

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AW: Mietrecht??

@ Duke

sicherlich sind 40 Vogelspinnen keine Kleintierhaltung mehr. Wollte ich auch eigentlich so rüber bringen.
Die Frage, wo die Grenze ist, müßte man mal in diversen Gerichtsbeschlüssen nachsehen.

im zweifel kannst du das nachsehen, aber weiterhelfen wird es dir nicht.
das mag ein anhalt sein, wird aber von richter zu richter möglicherweise anders beurteilt werden.
richter sind unabhängig, schon mal gehört?


Da ich vom Fach bin, kann ich aber bestätigen, das allgemeine Tierhaltung im Mietvertrag nichtig ist!!!

dann solltest du mit deinem ausbilder reden.
was du meinst ist der ausschluß von allg. tierhaltung in einem standard-mietvertrag.
wenn er dir das so ohne ausnahme mit auf den weg gegeben hat, hat er dir nicht alles erzählt.
ich weise jetzt nochmals darauf hin (wie bereits oben):
das gilt für standard-mietverträge, aber nicht für individual-mietverträge.
deine aussage ist so pauschal nicht richtig, sondern man muss das ganze von fall zu fall bzw. für jeden einzelnen vertrag beurteilen.

bitte zukünftig genau lesen, und wenn du mir nicht glaubst, schau ins BGB, such im i-net oder besorg dir nen termin bei rechtsanwalt, der dir das ganze dann so verklickert.aber bitte hör auf hier solche gerüchte in umlauf zu bringen wenn du es nicht genau weisst.

gruß

der duke
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Mietrecht?? Beitrag #24
G

Gregg

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AW: Mietrecht??

nunja um auf die ersten 2 antworten nach meiner letzten einzugehen, natürlich habt ihr recht dass ich den vermieter darüber in kenntnis setzen sollte mit den vogelspinnen, allerdings brauch ich jetzt dringend ne wohnung da das WS nicht mehr weit hin is!

bzw. ich hab jetzt warscheinlich auch ne wohnung zum glück direkt hab ich den vermieter net gefragt und von den spinnen direkt weis er auch noch nix, aber tiere sind laut mitvertrag erlaubt und er sagte: solang ich nix kaputt mach und die miete zahl is ihm alles egal was ich in der wohnung mach ;)
 
  • Mietrecht?? Beitrag #25
C

Commander M

Gast

AW: Mietrecht??

Nabends.


Egal wie dringend es ist, noch hast du Zeit. Mal von allem rechtlichen abgesehen: Fallbeispiel: Du informierst deinen Vermieter, nachdem du eingezogen bist und schon mitten im Studium hängst. Was dann wenn er sagt "So nicht Kamerad von der Ostfront"? Dann isses wirklich Bullshit, Mietrecht hin oder her. Und ich hätte wenig Lust, alle 2 - 3 Monate vor irgendwelchen Prozessmenschen zu stehen und Ihnen zu erklären, dass irgendwelche Leute im Forum gesagt haben, du dürftest das ohne Zustimmung. Dann ist richtig Essig. Hinweis am Rande: Schau doch einfach, das ne Wohnung findest mit Keller oder mit Garage (am besten klimatisiert) dann kannst das als Lagerraum deklarieren und dort die Schnubbels unterbringen. Denn bedenke: Kein Vermieter wird nachgeben, wenn er ein 4-Familien-Haus vermietet hat und drei Mietparteien ausziehen, weil sie Angst vor den Krabblern haben. Da wird er dir vorher wegen Eigenbedarf oder irgendeinem Bullshit kündigen. Und wenn es dann der Richter noch als "Zuchtstation" mit gewerblichem Handel ansieht, dann haste eh gelitten. Also vorher abklären. Einfach sagen "Ich halte VS in nicht geringer Zahl, machen kein Dreck, sind nicht laut, ungiftig etc. pp." und den Vermieter (und am besten die anderen Mietparteien) mal auf einen Kaffe und zur Besichtigung einladen. Denn wichtig ist: Du brauchst das "GO" vom Vermieter, nicht von den deutschen Juristen. Wenn Vermieter sagt, ist o.k., dann haben Juristen zu schweigen (Eigentum = ich darf damit machen, was ich will, unabhängig davon, ob ich es kann). Bloß bedenke eines: Wenn das Kind im Brunnen liegt, dann wird es übel.

Das wäre mein Weg, denn hier hat das einwandfrei geklappt (und wird auch mit Nummer 3- 12 klappen, die ich bis Ende des Jahres haben will, da mein Vermieter und die Mietparteien schon ganz "gaff-geil" auf die Neuen sind)


Grüße
 
  • Mietrecht?? Beitrag #26
okin

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AW: Mietrecht??

moin

Hallo leute,

ich lese den Thread gerade gespannt durch weil es mich irgendwie auch betroffen hat und ich auch meine Meinung dazu beisteuern möchte.

Eins mal vorweg: Ehrlichkeit zahlt sich aus !!!

ich habe ca 3 jahre in meiner alten Bude gewohnt und hatte keinen Stress mit meinem hobby, doch mit der zeit wurde es zum Stress und ich war damals leider ned so korrekt zum Vermieter.
Angefangen hat es wohl wie bei den meißten mal mit einem tier (VS).
Aus dem einen wurden dann 20 und 4 skorpione.
bin bis dato immer an allen nachbarn vorbeigeschlichen (oft nachts oder zugedeckt).
bin so eigentlich immer gut gefahren und es gab wie gesagt auch keine probs.

Dann kam das Problem, in der Küche, Bad, und Schlafzimmer fing es teils extrem zu schimmeln an (keine VS) und ich hätte es gerne dem Hausmeister gesagt.
Nur dachte ich das der Schuss extrem nach hinten gehen könnte und ich habe es nicht gesagt.
Bin dann auf die idee gekommen den Schimmel selber zu entfernen, was auch ganz gut klappte.
nur bin ich auf den kosten halt selber sitzen geblieben.
Hätte schon in ner nacht und nebel aktion alle tiere mit nen paar kumpelz alle woanders unterbringen können, nur wollte ich das den tieren nicht wegen meinem Verschulden antun.

Bin dann endlich mit meinem mädl zusammen gezogen und wir haben dann eigentlich recht schnell ne wohnung gefunden wo ich den fehler nicht mehr gemacht habe und jetzt läuft auch alles rechtens!

Um nochmal darauf zurück zu kommen, lieber vorher ehrlich sein und keinen stress als andersrum.

Das war jetzt meine meinung dazu und ist auch nur ein beispiel von denke ich vielen

mfg
 
  • Mietrecht?? Beitrag #27
zille

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AW: Mietrecht??

@ Duke

ich werde hier bestimmt keine Gerüchte verbreiten.;)

Wenn im MV eine allgemeine Tierhaltung untersagt wird, ist sie nichtig!

Zu Individualvereinbarungen die nicht im Mietvetrag geregelt sind stimmt das, was du schreibst. Allerdings wird auf diese Regelung vorher seperat eingegangen. Und wer sich dann darauf einläßt, muss halt damit leben.
Das gleiche gilt für Gemeinschaftsordnungen beim WEG.

Es ist halt auch noch ein Unterschied, ob man einen privaten Vermieter oder eine Wohnungsgesellschaft als Vermieter hat.

individualvereinbarungen
Haben Mieter und Vermieter eine Vereinbarung getroffen, die nicht bereits im Mietvertrag vorformuliert war, so ist diese Vereinbarung auch dann wirksam, wenn das Halten von Haustieren völlig untersagt ist. Der Mieter muss sich an Inhalt und Umfang dieser Vereinbarung halten. Hat er sich ein Tier angeschafft, obwohl dies nicht erlaubt ist, muss er es auf Verlangen des Vermieters wieder abgeben.

Ausnahme: Wird für den Mieter ein Blindenhund notwendig, so darf er diesen halten, auch wenn im Mietvertrag steht, das die Haltung von Hunden und Katzen untersagt ist.

hier noch mal was wichtiges zum Thema Hundehaltung!

Nach dem Mietvertrag ist Hundehaltung nicht erlaubt. Obwohl es verboten ist, hat sich der Mieter einen Hund angeschafft. Zu Störungen oder Belästigungen der Mitmieter ist es bisher nicht gekommen. Trotzdem verlangt der Vermieter die Entfernung des Tieres aus der Wohnung. Kann er das?


Ja, das kann der Vermieter. Dass die Hundehaltung bisher keine Störungen hervorgerufen hat, ist nicht von Bedeutung. Sein Recht auf Entfernung des Tieres kann der Vermieter aber dadurch verwirkt haben, daß er die Tierhaltung längere Zeit wissentlich geduldet hat und sich die tatsächlichen Umstände nicht geändert haben.


Ich möchte jetzt auch nicht, das das Thema eskaliert, weil immer der Richter das letzte Wort hat, aber man kann pauschal sagen, wenn ein Mietvertrag vorgelegt wird, und nicht auf die individuelle Klausel "Tierhaltung" hingewiesen wird, die untere Regelung in Kraft tritt.


Tierhaltung
Das Halten von 7 Katzen, 1 Schäferhund und 2 Chinchillas in einer Mietwohnung ist vertragswidrig.
Das bestätigte das Landgericht Mainz jetzt einem Mieter, der sich gegen die Forderung seines Vermieters gewandt hatte, nach seinem Auszug die gesamte Wohnung auf Grund der bestehenden Geruchsbelästigung neu zu tapezieren und die Holzdecken zu reinigen. In dem abgeschlossenen Mietvertrag war zwar die Tierhaltung erlaubt worden, allerdings war die Erlaubnis auf eine Katze und einen kleinen Hund eingeschränkt. Aus einer Katze wurden dann sieben Artgenossen und aus dem kleinen Hund ein Schäferhund. Später kamen dann noch zwei Chinchillas dazu.

LG Mainz, Az: 6 S 28/01 v. 26.02.2002

1. Kleintiere
Die Haltung von Kleintieren (Fische, kleine Vögel, etc.) ist stets zulässig.
Die Mietvertragsklausel „Tierhaltung verboten“ ist unwirksam. Kleintiere wie z.B. Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Aquariumfische, Wellensittiche usw., darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht. (BGH /Bundesgerichtshof VIII ZR 17/92.
2. Haustiere
Hier sind 3 Konstellationen zu unterscheiden:
a) Keine Vertragsklausel
Nach der Rechtsprechung gehört die Haltung von Haustieren zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und ist daher ohne Genehmigung zulässig (z. B. LG Düsseldorf, WuM 1993/604).

b) Verbotsklausel
Das Verbot jeglicher Tierhaltung durch AGB ist nach § 9 AGBG unwirksam (BGH DWW 1993/74). Dagegen wird das Verbot der Haltung von Haustieren (nicht aber von Kleintieren) für zulässig erachtet (LG Hamburg WuM 1993/120, BVerfG WuM 1981/77).
c) Genehmigungsklauseln
Bei Klauseln, welche eine Genehmigung des Vermieters voraussetzen, ist problematisch, wann diese erteilt werden muss. Grundsätzlich ist von einem freien Ermessen des Vermieters auszugehen (OLG Hamm, WuM 1981/53), welches jedoch seine Grenzen im Rechtsmissbrauch findet, z. B. wenn alle anderen Hausbewohner mit der Tierhaltung einverstanden sind und keinerlei Beeinträchtigungen des Vermieters zu befürchten sind (LG Hamburg, MDR 1982/146).

Chinchillas sind Kleintiere
(dmb) Chinchillas sind Kleintiere, die ein Mieter in seiner Mietwohnung halten darf, entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Amtsgericht Hanau (90 C 1294/99-90). Bei Kleintieren, wie zum Beispiel Fischen oder Wellensittichen, kommt es nach der Rechtsprechung der Gerichte nicht auf den Wortlaut des Mietvertrages an. Gleichgültig, was hier geregelt ist, Verbot oder Erlaubnisvorbehalt, Kleintiere darf der Mieter immer halten. Nach einer Auflistung des Amtsgerichts Hanau sind Kleintiere beispielsweise: Kanarienvögel, Kaninchen, Goldhamster, Schildkröten, Echsen, Leguane usw. Entscheidend, so das Gericht, seien letztlich folgende Faktoren:
• Die Größe des Tieres, Chinchillas sind klein, im vorliegenden Fall maximal 44 cm, von der Nasen- bis zur Schwanzspitze gemessen.
• Chinchillas sind als "leicht" einzuordnen, sie wiegen ca. 1 Pfund.
Aber nicht nur Größe und Gewicht sind nach Darstellung des Mieterbundes entscheidend bei der Frage, Kleintier oder nicht. Wichtig ist auch, ob und inwieweit Belästigungen und Störungen von diesen Tieren ausgehen können. Je geringer die Belästigungen und Störungen durch das Tier ausfallen, desto eher ist von einem Kleintier auszugehen. Von Chinchillas beispielsweise drohen keinerlei Lärm- oder Geruchsbelästigungen. Auch von einer besonderen Gefährlichkeit dieser Tiere kann nicht gesprochen werden. Eine Störung der Mietsache selbst, das heißt der Mietwohnung, ist ausgeschlossen, weil Chinchillas im Käfig gehalten werden.
Auch die Frage, wieviele Kleintiere, das heißt hier, wie viele Chinchillas in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, entschied das Amtsgericht Hanau: "Die Haltung von Kleintieren wird dann vertragswidrig, wenn die Menge der Tiere oder die Haltungsbedingungen dazu führen, dass die Mietsache stark belastet wird oder die Mitbewohner unzumutbar belästigt werden. Die Haltung von 5 Chinchillas in zwei Käfigen (1 m x 1,25 m x 0,6 m) ist zulässig, Mietsache und Mitbewohner werden nicht belastet."
Haustierhaltung
(dmb) Ob Mieter in ihrer Wohnung ein Haustier halten dürfen hängt in erster Linie von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung ab, oft vom genauen Wortlaut des Mietvertrages. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind vier Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen. Nur wenn sich das "niedliche Haustier" als hochgiftige Königskobra oder als gefährlicher Kampfhund entpuppt, kann und muss der Vermieter die Abschaffung des Tieres fordern.
2. Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.
Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.
3. Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen.
4. Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses auch einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.

Damit ist mir mich das Thema erledigt!

mfg zille
 
  • Mietrecht?? Beitrag #28
_Duke_

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AW: Mietrecht??

@ Duke
ich werde hier bestimmt keine Gerüchte verbreiten.;)

guuuut ....


Wenn im MV eine allgemeine Tierhaltung untersagt wird, ist sie nichtig!

wie du selbst oben mit hilfe meiner (!) zitate ausgeführt hast, gilt das nicht bei individualvereinbarungen.
also ist deine aussage so NICHT gültig, mehr will ich die ganze zeit nicht aussagen.

jeder fall ist einzeln zu prüfen! man muss sicher gehen, welche art von vertrag geschlossen wird oder wurde um einen fall beurteilen zu können.

Es ist halt auch noch ein Unterschied, ob man einen privaten Vermieter oder eine Wohnungsgesellschaft als Vermieter hat.

genau, weil die wohnungsbaugenossenschaften eigene vertragsvordrucke verwenden werden, wobei wir dann wieder bei individualverträgen wären ...

also gilt auch hier wieder:
jeder fall ist einzeln zu prüfen!


und lust hab ich nu auch nicht mehr ...

aloha und have a nice day

der duke
 
  • Mietrecht?? Beitrag #29
M

Methabolica

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AW: Mietrecht??

Vogelspinnen sind Kleintiere. Aber einige Arten gelten als gefährliche Wildtiere (in Berlin alle Arten Poecilotheria und Haplopelma lividum (schmidti, minax & Co lustigerweise nicht). Da ist eine Genehmigung des Vermieters wiederum Pflicht.
 
Thema:

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