Mietrecht??

Diskutiere Mietrecht?? im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; hallo, da ich anfange zu Studieren muss ich jetzt daheim ausziehen, und habe jetzt das Problem mit meinen Spinnen, die ich mit nehmen will...
  • Mietrecht?? Beitrag #1
G

Gregg

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hallo,

da ich anfange zu Studieren muss ich jetzt daheim ausziehen, und habe jetzt das Problem mit meinen Spinnen, die ich mit nehmen will!
Allerdings ist es schwer einen Vermieter zu finden der nichts dagegen hat und ich habe im moment über 40 Tiere.

Allerdings weis ich nicht ob ich die einfach mitnehmen kann ohne zustimmung vom Vermieter so wie das mit Meerschweinen und Hamstern geht, vorallem weil es doch recht viele Tiere sind.

Ich hoffe ihr könnt mir dabei weiterhelfen, schonmal danke im vorraus.
 
  • Mietrecht??

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  • Mietrecht?? Beitrag #2
S

Spiderdan

Gast

AW: Mietrecht??

hi,

ob es da ein mietrecht gibt weiss ich nicht, es ist dem vermieter sein ding wem er die wohnung vermietet, er muss si ja nicht dir vermieten wenn du oder deine tiere ihm nicht passen. kann man ja vorab abklären.
wenn man sie einfach mit rein nimmt wie bei hamstern ohne zu fragen kommts denk ich drauf an was genau im mietvertrag steht.
so ists bei mir, hier sind haustiere nicht gestattet, und mein spinnenbestand wächst. da weiss der vermieter nix von, un wenn er was gegen hat zieh ich halt aus.
Mfg Dani
 
  • Mietrecht?? Beitrag #3
Cesar2

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AW: Mietrecht??

Hi,

ich machs genauso wie Dany.
Tiere sind verboten, bzw. es muss mit dem Vermieter abgeklärt werden bevor ein tier das Haus betritt.

Von meinen Spinnen weiß auch niemand was. Obwohl mich letztens wo ich mit 2 Heimchen nach Hause kam die Frau vom Hausmeister zufällig angequasselt hat. Konnte sie aber gut verstecken denke ich^^

Denke auch, wenns Probleme gibt im Nachhinein, dann ziehste halt wieder aus...
 
  • Mietrecht?? Beitrag #4
Kevinwolf

Kevinwolf

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AW: Mietrecht??

Salle


Totaler quatsch.

Spinnen gehören zu kleintieren und die sind rechtlich erlaubt. Da kann der Vermieter nichts dagegen machen. Außerdem geht es ihn sowieso nichts an was du in deiner Wohnung hast. Im Mietvertrag kann zwar stehen das du kein haustiere halten darfst, das bezieht sich dann aber wie gesagt nicht auf kleintiere sondern auf Hunde katzen ect.

Das hatten wir hier glaub ich schon mal. Du musst es aber nicht unbedingt Jedem auf die Nase binden das du 40 Vogelspinnen hast ;) .
 
  • Mietrecht?? Beitrag #5
_Duke_

_Duke_

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AW: Mietrecht??

Totaler quatsch.
Spinnen gehören zu kleintieren und die sind rechtlich erlaubt. Da kann der Vermieter nichts dagegen machen. Außerdem geht es ihn sowieso nichts an was du in deiner Wohnung hast. Im Mietvertrag kann zwar stehen das du kein haustiere halten darfst, das bezieht sich dann aber wie gesagt nicht auf kleintiere sondern auf Hunde katzen ect.
Das hatten wir hier glaub ich schon mal. Du musst es aber nicht unbedingt Jedem auf die Nase binden das du 40 Vogelspinnen hast ;) .

moin,

bist du dir eigentlich sicher mit dem, was du da von dir gibst???

ich würde das mal so ganz gepflegt als "gefährliches halbwissen" bezeichnen.

bei einem oder zwei tieren (VS), die gehalten werden, mag deine aussage zutreffen.

bei 40 gehaltenen VS in einer mietwohnung entscheidet im zweifel ein richter von fall zu fall, was rechtens ist und was nicht, vor allem wenn der mieter zuvor nicht bescheid gegeben hat was da mit einzieht.
des weiteren gibts da noch so schöne sachen wie "vertragsfreiheit" in deutschland.
schonmal gehört?
d.h. wenn per vertrag kleintierhaltung untersagt ist, glaub ich kaum, das der vertrag sittenwidrig ist ...

des weiteren kann man die bisher ergangenen urteile zu derartigen fällen heranziehen und prüfen, das diese jedoch auch eins zu eins auf andere fälle angewendet werden, ist überhaupt nicht gesagt.



@ gregg
als rat an dich:
entweder würde ich versuchen, mich bereits im vorfeld mit dem vermieter zu einigen (auf die entsprechende vertragsformulierung achten).
bitte auch dran denken, das es in einem mehrfamilienhaus mehrere eigentümer geben kann, die sich unter umständen hinterher beschweren könnten.

wenn du rat suchst, schau mal ob sich in deiner nähe ein mieterverein befindet, bei dem du rat suchen kannst.
ich bin zwar selbst kein mieter, meine aber, das du dort u.U. auch rechtlichen rat zu mietfragen bekommst.

viel glück

der duke


ps: solche und ähnliche themen hats hier im forum bereits früher gegeben.
guck mal über die suchfunktion ob und was du da noch findest.
 
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  • Mietrecht?? Beitrag #6
Kevinwolf

Kevinwolf

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AW: Mietrecht??

Salle

Ja bin ich. Ich hatte erst mit einem Anwalt ein gespräch weil mein Hausmeister probleme macht. Zwar nicht wegen den VS aber wegen was anderem. Bei der gelegen heit hab ich ihn gleich mal "durch die blume" gefragt wie es mit Spinnen usw aussieht. Man kann die haltung von kleintieren nicht aus dem Mietvertrag streichen. Selbst wenn du 100 VS im Keller hast kann er nicht mehr machen als eine Behörde kommen zu lassen die Überprft ob alle so gehalten werden das sie nicht ausbrechen können.

Ist alles ok kann er nichts machen. Solltest du allerdings dafür verantwortlich sein das es im ganzen Haus vor Heimchen wimmelt kann er dir die Kammerjäger-kosten auferlegen. So lange alle sicher gehalten werden ist es rechtens. Das gilt auch für mäuse, Haus ratten, Kleine Reptielien usw. Bei schlangen bin ich mir nicht sicher.
 
  • Mietrecht?? Beitrag #7
K

Kahless

Gast

AW: Mietrecht??

Mahlzeit!

Da wäre ich mir bei der Anzahl mal nicht so sicher...du kannst eben nicht ohne weiteres mal eben 100VS halten. Genausowenig wie dein Vermieter 30 Meerschweine akzeptieren muss. Selbst wenn VS unter Kleintiere fallen sollten - bei solchen Zahlen wird das nicht jeder Vermieter (oder Richter) so sehen.

Grundsätzlich sollte man sich auch im Klaren sein: Wenn die Vogelspinnen kein Kündigungsgrund sind, bekommt man die Kündigung eben bei der nächsten Kleinigkeit, die irgendwie ausreicht. Auch wenn deswegen normalerweise keiner Stress gemacht hätte.

@Duke: Ich meine mich zu erinnern, dass Kleintiere wie Hamster, Fische, Wellensittiche in üblicher Zahl (was auch immer üblich ist bzw. wo da die Grenze ist) nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden dürfen bzw. ist ein entsprechender Passus dann unwirksam. Dazu habe ich allerdings keine Quelle. Sollte jemand eine haben, bitte her damit!

Schönen Abend
Andreas
Schönen Abend
Andreas
 
  • Mietrecht?? Beitrag #8
_Duke_

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AW: Mietrecht??

Ja bin ich. Ich hatte erst mit einem Anwalt ein gespräch weil mein Hausmeister probleme macht. Zwar nicht wegen den VS aber wegen was anderem. Bei der gelegen heit hab ich ihn gleich mal "durch die blume" gefragt wie es mit Spinnen usw aussieht. Man kann die haltung von kleintieren nicht aus dem Mietvertrag streichen. Selbst wenn du 100 VS im Keller hast kann er nicht mehr machen als eine Behörde kommen zu lassen die Überprft ob alle so gehalten werden das sie nicht ausbrechen können.

dein anwalt kann dir keine umfassende antwort zu allen eventuellen fallgestaltungen geben, das ist unmöglich.
er wird auch nie vorhersagen können, wie ein richter in welchen fällen entscheiden wird.
und bei 40 VS kannste getrost NICHT mehr von einer normalen kleintierhaltung ausgehen.

du liegst falsch, da bin ich mir ziemlich sicher.

@Duke: Ich meine mich zu erinnern, dass Kleintiere wie Hamster, Fische, Wellensittiche in üblicher Zahl (was auch immer üblich ist bzw. wo da die Grenze ist) nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden dürfen bzw. ist ein entsprechender Passus dann unwirksam. Dazu habe ich allerdings keine Quelle.

sorry andreas, nicht ganz richtig.
es kommt immer auf den geschlossenen vertrag an.
d.h. es kann von fall zu fall verschieden sein.


eine pauschale aussage in einem solchen fall kann eigentlich nicht getroffen werden und richtig sein.


wie gesagt: z.b. die vertragsfreiheit.

mein erster treffer bei google ...


Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Mietsache

Wurde im Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen, so ist wie folgt zu unterscheiden:

a) Individualvereinbarungen
Haben Mieter und Vermieter eine Vereinbarung getroffen, die nicht bereits im Mietvertrag vorformuliert war, so ist diese Vereinbarung auch dann wirksam, wenn das Halten von Haustieren völlig untersagt ist. Der Mieter muss sich an Inhalt und Umfang dieser Vereinbarung halten. Hat er sich ein Tier angeschafft, obwohl dies nicht erlaubt ist, muss er es auf Verlangen des Vermieters wieder abgeben.
d.h. es handelt sich nicht um einen fall von sittenwidrigkeit, entsprechende verträge sind gültig.


ansonsten, soll ich zu den übrigen punkten auch mal suchen??


gruß

der duke
 
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  • Mietrecht?? Beitrag #9
Robert_Smithi

Robert_Smithi

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AW: Mietrecht??

moin,


des weiteren gibts da noch so schöne sachen wie "vertragsfreiheit" in deutschland.
schonmal gehört?
d.h. wenn per vertrag kleintierhaltung untersagt ist, glaub ich kaum, das der vertrag sittenwidrig ist ...

des weiteren kann man die bisher ergangenen urteile zu derartigen fällen heranziehen und prüfen, das diese jedoch auch eins zu eins auf andere fälle angewendet werden, ist überhaupt nicht gesagt.


1. Die Vertragsfreiheit ist aber nicht grenzenlos. So wie eben in diesem Fall.

2. Sittenwidrigkeit ist nur ein Beispiel für einen Unwirksamkeitsgrund. Der liegt hier tatsächlich nicht vor. Aber es gibt noch einige weitere Gründe besonders bei einzelnen Klauseln. Hier kommt es auf die §§ 307 ff BGB an, welche den Mieter grundsätzlich erstmal schützen. Soviel auch zum Thema Vertragsfreiheit!

3. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass die Übertragung von Urteilen auf vergleichbare Fälle lieber uns Juristen überlassen werden sollte. Jeder Fall ist anders, da hast du absolut Recht.

schönen Wochenstart
 
  • Mietrecht?? Beitrag #10
_Duke_

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AW: Mietrecht??

1. Die Vertragsfreiheit ist aber nicht grenzenlos. So wie eben in diesem Fall.

3. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass die Übertragung von Urteilen auf vergleichbare Fälle lieber uns Juristen überlassen werden sollte. Jeder Fall ist anders, da hast du absolut Recht.

zu 1. es sei denn, es handelt sich um individual verträge ... soll aber hier nicht der punkt sein, um den es mir eigentlich ging (meine aufzählung oben sollte auch nicht abschließend sein, eher exemplarisch).

zu 3. genau mein reden, von daher sind pauschale aussagen wie die von kevinwolf zu einer haltung von 40 VS in einer mietwohnung völlig irreführend und gehören hier nicht hin.

gruß

der duke


ps: 26 und fertiger jurist??? menschenskind, dann warste aber schnell ...
 
  • Mietrecht?? Beitrag #11
G

Gregg

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AW: Mietrecht??

oki danke euch allen

ich denke es is dann vorerst besser nichts zu sagen weil ich jetzt erstmal dringend ne Wohnung brauch!

aber ne dauerhafte Lösung is das dann sicher auch net -.-
da bleibt wohl blos sich mit dem Vermieter abzusprechen
somal es noch viele mehr als 40 Stück werden sollen.
 
  • Mietrecht?? Beitrag #12
Le_Strange87

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AW: Mietrecht??

ich denke es is dann vorerst besser nichts zu sagen weil ich jetzt erstmal dringend ne Wohnung brauch!

Das ist meiner Meinung nach genau der falsche Weg.
Mal angenommen, du wärest Vermieter...fändest du es sehr prickelnd, wenn dein Mieter dir ein paar Wochen nach seinem Einzug eröffnet "Ich hab' ein paar Vogelspinnen in meiner Wohnung...hoffe, das ist okay für dich"?
Ich nicht.
Das ist unehrlich und muss wirklich nicht sein.

Lieber von Anfang an mit offenen Karten spielen und wenn der Vermieter ein Problem damit hat, muss man sich eben noch mal wo anders umschauen.

Das ist meiner persönliche Meinung und die will ich keinem aufzwingen, aber ich finde, man sollte lieber ehrlich sein als die Haltung von Vogelspinnen seinem Vermieter zu verheimlichen. Das kann auch mal böse enden...

(sorry für die artikulation, aber ich hab noch gefühlte 10 Promille Restalkohol...)
 
  • Mietrecht?? Beitrag #13
Sandz2302

Sandz2302

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AW: Mietrecht??

Hallo,
In mittlerweile jeder größeren Stadt gibt es inzwischen einen Mieterbund,als Ich noch zur Miete gewohnt habe,war das immer sehr hilfreich.
Erkundige dich doch dort einfach mal nach den rechtlichen Grundlagen zur VS Haltung.
LG
Sandy
 
  • Mietrecht?? Beitrag #16
zille

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AW: Mietrecht??

Hallo zusammen,

um hier auch mal kurz auf das Thema einzugehen.

Die Tierhaltung im allgemeinen darf nicht verboten werden. Falls sie im MV steht, ist die Klausel nichtig!

D.h. Kleintierhaltung darf nicht verboten werden, wobei es bei einer riesigen Menge auch kritisch werden kann.

Laut diversen Gerichtsbeschlüssen zählen Katzen, im Gegensatz zu Hunden auch zu den kleintieren!

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

mfg
 
  • Mietrecht?? Beitrag #17
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keisha

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AW: Mietrecht??

1. Die Vertragsfreiheit ist aber nicht grenzenlos. So wie eben in diesem Fall.

da schließ ich mich voll und ganz an...
wobei ich bezweifel, dass die, die sich mit dem "juristendeutsch" nich so befassen, mit 307 BGB gornix anfangen können...

wenn man (berechtigterweise) mit paragraphen um sich schlägt , sollte man es vielleicht noch etwas erläutern .. is ja schließlich kein rechtsfachforum ;) und du als referendar weißt ja sicher, dass "§§ verstehen" nich sooo einfach is :itwasntme:

@gregg:
letztendlich kommt es sicher auf den fall an, aber grundsätzlich solltest du dich vorher schlau machen!

grüßli
 
  • Mietrecht?? Beitrag #18
_Duke_

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AW: Mietrecht??

da schließ ich mich voll und ganz an...
wobei ich bezweifel, dass die, die sich mit dem "juristendeutsch" nich so befassen, mit 307 BGB gornix anfangen können...


moin,

die pragraphen 307 fortfolgende schränken die in deutschland geltende vertragfreiheit zum schutze eines jeden vertragspartners ein.
das heißt:
prinzipiell kann man in deutschland mit jedem anderem über alles und jedes eines vertrag schließen, solange er (der vertrag) nicht gegen geltendes recht verstößt.

die vorschriften, die dort genannt wurden, regeln welche in verträgen geschlossene bedingungen von vornherein nicht wirksam sind, da sie als unfair gegenüber einer der vertragsparteien gelten.

ich hoffe, ich hab es einigermaßen verständlich rübergebracht.

@ gregg
ich würde nicht einfach so einziehen und den vermieter im unklaren lassen.
bekommt er es hinterher mit (die 40VS) und mag es nicht, hast du ein ernsthaftes problem (je nach von dir unterschriebenem vertrag). und wie oben bereits gesagt, von einer normalen kleintierhaltung kann bei dir mit 40 VS nicht mehr ausgegangen werden.
lieber länger suchen und jemanden finden der von beginn an zustimmt.

gruß

der duke
 
  • Mietrecht?? Beitrag #19
K

keisha

Gast

AW: Mietrecht??

da schließ ich mich voll und ganz an...
wobei ich bezweifel, dass die, die sich mit dem "juristendeutsch" nich so befassen, mit 307 BGB etwas anfangen können...

jetzt muss ich mich schon selbst zitieren... hab da grad formulierungstechnisch was durcheinander gebracht ;)

ich hoffe, ich hab es einigermaßen verständlich rübergebracht.

hi duke :hi:

ich denke, das hast du... ich persönlich kann damit was anfangen (bin ja ReFa), aber ich dachte einfach an die "nichtwissenden" user

danke fürs erklären :kiss:
 
  • Mietrecht?? Beitrag #20
D

dR.LoL

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AW: Mietrecht??

Schweizer? Keine Schweizer?
Och... Nun ja... wollt mal kurz in die Runde werfen bei uns isses so, und das weiss ich, dass man theoretisch/gesetzlich gesehen JEDES Tier melden muss. Auch ein Hamster. Da allerdings die Vermieter meistens gar kein Interesse haben dies zu wissen (Bei einem Hamster, weil der kein Krach macht etc.) machen sie in den Mietverträgen explizit auf Tiere aufmerksam, welche sie sehen/hören/riechen könnten. Zb. Hunde, Katzen, oder teils auch Fische (Wegen Wasserverbrauchsmenge)...

Ich handhabe das so, dass ich alle Tiere reintransportiere und das muss der doch nicht mitkriegen?
Rollbaggy nehmen, Terrarien drüber und ein Leintuch drüber... So sehens auch die schaulustigen, durchbeliebten Gerüchte-Nachbarn nicht. Denn wenn es so einer sieht, wissen es längst alle bevor deine Terrarien am Platz stehen...


Cheers nach Germany!
dA LoL
 
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Mietrecht??

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