Hallo,
Solche Rechtsfragen sind immer was interessantes. Laut deinen Aussagen hast du das Geld gereicht / überwiesen. Bevor du eine Anzeige machst wird dir vorher gebeten dich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Sollte dieser nicht auf deine e-mail´s antworten, dann setze dich notfalls postalisch mit einem Schreiben (falls Adresse vorhanden) in Verbindung. In dieser solltest du eine Frisst setzen. Ich würde eine Kopie der Überweisungsbestätigung beilegen. Den Brief sendest du per Einschreiben zu.
Solltest du keine Adresse haben, hat es meist keinen Nutzen jemanden an zu zeigen wegen evtl. 50€. Da sagt der Richter bzw. der Anwalt "für so eine niedrige Summe hat eine Verhandlung keinen Sinn seies auch auf Kosten des Angeklagten".
Deshalb ist der Gang in einem Geldinstitut meist der Beste.
Dein/e Berater/in steht dir zur Seite und gewährt dir dein Geld zurück zu ziehen. Erstattung deines Geldes, kann auch ohne Einwilligung des Verkäufers geschehen solange die finanziellen Angelegenheiten über ein bzw. dein Geldinstitut erfolgt sind.
Fakt ist:
Es ist dein Geld. Du hast dafür Dienstleistungen erbracht/gearbeitet. Dein Recht es zurück zu verlangen, wenn dein Kauf nicht erschienen/vorhanden ist.
Sollte es sich um eine richtig große Summe halten z.B in Höhe von 250~...
Dann gehst du zur Polizei und erhebst Anzeige "Auf Verdacht des Betruges". Den Verlauf musst du schriftlich vorlegen. Dein Anwalt sollte eine Kopie der Überweisungsbestätigung bekommen dazu würde er sich sogar über eine Kopie der schriftlichen Mahnung, die du dem Verkäufer evtl. gesand hast freuen. Darüberhinaus solltest du nicht vergessen den Kauf richtig zu beweisen. Gemeint ist einen Beweis vorlegen wo der Verkäufer dem Verkauf zugestimmt hat. (Beispiel: Ich kann keinem Verkäufer Geld schicken wenn er nichts anbietet). Aber auch wenn ist dieser dazu Verpflichtet das Geld zu erstatten.
Aber ich rate lieber davon ab rechtliche Maßnahmen ein zu leiten.
Wie erwähnt. Meist haben die Anwalts- und Verhandlungskosten eine deutlich erkennbare Höhe.
Zu deinen Anschuldigungen. Erwähne niemals eine Person mit dem Namen, wenn du diese beschuldigen willst.
Rufschädigung verbunden mit Existenzvernichtung dazu Anschuldigung des Betruges.
Wenn der Verkäufer dann noch vor Gericht beweist wieviel Monatseinnahmen er durch den Verkauf hatte, dann kommen einige Strafen auf dich zu. Vielleicht sogar seine Monatseinkommen jeden Monat zu zahlen (nicht für immer keine Sorge), wenn dieser ein Geschäft besitzt welches lizensiert bzw. genehmigt ist auf dem Verkauf von Tieren.
Gruß Dementor