****** ein Betrueger!

Diskutiere ****** ein Betrueger! im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Siehe oben - eine Strafanzeige bei Polizei/Staatsanwaltschaft kostet nix (ausser evtl. 1 oder 2 Liter Benzin und etwas Zeitaufwand). Ein Anwalt...
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #21
H

HW

Gast

AW: ****** ein Betrueger!

@HW: Allein ein Abmahnungsschreiben eines Anwalts ist schon mal mit Kosten verbunden, ohne dass da auch nur irgendwas bei Gericht landete.

Siehe oben - eine Strafanzeige bei Polizei/Staatsanwaltschaft kostet nix (ausser evtl. 1 oder 2 Liter Benzin und etwas Zeitaufwand). Ein Anwalt ist da noch nicht notwendig.

Schönen Gruß

HW
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #22
bulle

bulle

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AW: ****** ein Betrueger!

hallo
also wisst ihr was?^^ ich glaub es wurd dann genug esagt ich werd adnn schauen was ich jetz mache und es tut mir leid wenn ich zu "vorschnell" gewesen sein sollte
und ich werd dann nit mehr "oeffentlich rumflennen":confused:
und lass es dann erstma damit wenn weiter was sein sollte dann sag ich bescheid und lasse es darauf erstma beruhen
sonst wird mir hier noch der kopf abgerissen^^
gruß daniel
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #23
X

xero

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AW: ****** ein Betrueger!

An die/den Informatiker, die/der hinter der Börsen-Funktion stehen/steht, sei der Vorschlag eines User-Bewertungssystem gerichtet.
Wäre vielleicht ganz praktisch und zum Umsetzten auch kein allzu großer Aufwand.

mfg
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #24
Amie

Amie

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AW: ****** ein Betrueger!

An die/den Informatiker, die/der hinter der Börsen-Funktion stehen/steht, sei der Vorschlag eines User-Bewertungssystem gerichtet.
Wäre vielleicht ganz praktisch und zum Umsetzten auch kein allzu großer Aufwand.

mfg

Das ist wirklich eine gute Idee!!!
Bei einem anderen Forum hat mir das schon geholfen zu entscheiden, bei wem ich kaufe, oder nicht.

Grüße, amie
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #25
A

Aaron K.

Gast

AW: ****** ein Betrueger!

Moin!

@Xero : Schreib den Vorschlag mal bitte ins Unterforum "Feedback" bzw schau, ob s den da nicht schon gibt.
Dann kann der Admin (Sven) den Vorschlag lesen und evtl einen Kommentar dazu abgeben.

Grüße,

Aaron
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #26
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xxKevin

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AW: ****** ein Betrueger!

Nabend,

wo isn das Problem?

Es kam zu einem Kaufvertrag... Du bist deiner Pflicht nachgekommen, indem du gezahlt hast, also muss er dir die Spinnen geben... Tut ers nich... gleich ab zum Anwalt damit :)

Ich glaube kaum, dass sich der Aufwand und die Kosten augleichen lassen würden durch das Geld was er gezahlt hat.
Außer es waren mehrere hundert Euro ;)
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #27
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xero

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AW: ****** ein Betrueger!

@Xero : Schreib den Vorschlag mal bitte ins Unterforum "Feedback" bzw schau, ob s den da nicht schon gibt.
Dann kann der Admin (Sven) den Vorschlag lesen und evtl einen Kommentar dazu abgeben.

Anscheinend gabs diesen oder ähnliche Vorschläge schon (oder waren die aufs Forum bezogen? k.a.)
Jedenfalls sollte den offiziellen Vorschlag jemand machen, der die Börsenfunktion auch (regelmäßig) nutzt und sich erstmal die bereits vorhandenen (scheinbar zum Thema passenden) Beiträge alle durch ließt.

mfg
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #28
Dementor

Dementor

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AW: ****** ein Betrueger!

Hallo,

Solche Rechtsfragen sind immer was interessantes. Laut deinen Aussagen hast du das Geld gereicht / überwiesen. Bevor du eine Anzeige machst wird dir vorher gebeten dich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Sollte dieser nicht auf deine e-mail´s antworten, dann setze dich notfalls postalisch mit einem Schreiben (falls Adresse vorhanden) in Verbindung. In dieser solltest du eine Frisst setzen. Ich würde eine Kopie der Überweisungsbestätigung beilegen. Den Brief sendest du per Einschreiben zu.

Solltest du keine Adresse haben, hat es meist keinen Nutzen jemanden an zu zeigen wegen evtl. 50€. Da sagt der Richter bzw. der Anwalt "für so eine niedrige Summe hat eine Verhandlung keinen Sinn seies auch auf Kosten des Angeklagten".
Deshalb ist der Gang in einem Geldinstitut meist der Beste.

Dein/e Berater/in steht dir zur Seite und gewährt dir dein Geld zurück zu ziehen. Erstattung deines Geldes, kann auch ohne Einwilligung des Verkäufers geschehen solange die finanziellen Angelegenheiten über ein bzw. dein Geldinstitut erfolgt sind.

Fakt ist:

Es ist dein Geld. Du hast dafür Dienstleistungen erbracht/gearbeitet. Dein Recht es zurück zu verlangen, wenn dein Kauf nicht erschienen/vorhanden ist.

Sollte es sich um eine richtig große Summe halten z.B in Höhe von 250~...
Dann gehst du zur Polizei und erhebst Anzeige "Auf Verdacht des Betruges". Den Verlauf musst du schriftlich vorlegen. Dein Anwalt sollte eine Kopie der Überweisungsbestätigung bekommen dazu würde er sich sogar über eine Kopie der schriftlichen Mahnung, die du dem Verkäufer evtl. gesand hast freuen. Darüberhinaus solltest du nicht vergessen den Kauf richtig zu beweisen. Gemeint ist einen Beweis vorlegen wo der Verkäufer dem Verkauf zugestimmt hat. (Beispiel: Ich kann keinem Verkäufer Geld schicken wenn er nichts anbietet). Aber auch wenn ist dieser dazu Verpflichtet das Geld zu erstatten.

Aber ich rate lieber davon ab rechtliche Maßnahmen ein zu leiten.

Wie erwähnt. Meist haben die Anwalts- und Verhandlungskosten eine deutlich erkennbare Höhe.

Zu deinen Anschuldigungen. Erwähne niemals eine Person mit dem Namen, wenn du diese beschuldigen willst.
Rufschädigung verbunden mit Existenzvernichtung dazu Anschuldigung des Betruges.
Wenn der Verkäufer dann noch vor Gericht beweist wieviel Monatseinnahmen er durch den Verkauf hatte, dann kommen einige Strafen auf dich zu. Vielleicht sogar seine Monatseinkommen jeden Monat zu zahlen (nicht für immer keine Sorge), wenn dieser ein Geschäft besitzt welches lizensiert bzw. genehmigt ist auf dem Verkauf von Tieren.


Gruß Dementor
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #29
E

Executer

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AW: ****** ein Betrueger!

Moin,

Dein/e Berater/in steht dir zur Seite und gewährt dir dein Geld zurück zu ziehen. Erstattung deines Geldes, kann auch ohne Einwilligung des Verkäufers geschehen solange die finanziellen Angelegenheiten über ein bzw. dein Geldinstitut erfolgt sind.
Das stimmt nicht. Wenn du das Geld selbst überwiesen hast, ist es weg. Punkt.

Aber ich rate lieber davon ab rechtliche Maßnahmen ein zu leiten.

Wie erwähnt. Meist haben die Anwalts- und Verhandlungskosten eine deutlich erkennbare Höhe.
.... welche aber beim Gewinn des Prozesses dem Beklagten auferlegt werden.
Ach ja: Wie HW schon erwähnte, kostet die blanke Anzeige erstmal garnix. Dann kommt es drauf an, ob ein öffentliches Interesse besteht. Das sollte, falls es gegen die betreffenden Person mehrere Anzeigen gibt, durchaus der Fall sein.

Übrigens nur so am Rande: Rechtliche Beratungen, wie du sie tätigst, bewegen sich im Allgemeinen auch auf recht dünnem Eis. Vor allem dann, wenn man nur über fragwürdiges Halbwissen verfügt ;).
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #30
Dementor

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AW: ****** ein Betrueger!

Hallo,

Danke für deinen Post aber ich habe keine Lust auf Kindergarten spielen. Halbwissen? Mhh ich habe lediglich nur Tipps gegeben aber nur um es dir zu sagen. Ob es dich in irgendeiner Weise angegriffen hat? Keine Ahnung. Jedenfalls hast du nicht den Grund ;) mir blöd zu kommen. Hättest ja von Anfang an posten können wenn du so viel weist

Gruß Dementor
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #31
fraxinus

fraxinus

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AW: ****** ein Betrueger!

Hallo!

Danke für deinen Post aber ich habe keine Lust auf Kindergarten spielen.
Da mußt Du wahrscheinlich warten bis Du in die Schule kommst.


Halbwissen? Mhh ich habe lediglich nur Tipps gegeben aber nur um es dir zu sagen. Ob es dich in irgendeiner Weise angegriffen hat? Keine Ahnung. Jedenfalls hast du nicht den Grund ;) mir blöd zu kommen. Hättest ja von Anfang an posten können wenn du so viel weist
Man sollte es tunlichst unterlassen Tips zu geben, wenn man keinen Plan hat.
Das machen hier schon genug User.





LG
KATRiN
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #32
Damian

Damian

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AW: ****** ein Betrueger!

Hallo.

Dein/e Berater/in steht dir zur Seite und gewährt dir dein Geld zurück zu ziehen. Erstattung deines Geldes, kann auch ohne Einwilligung des Verkäufers geschehen solange die finanziellen Angelegenheiten über ein bzw. dein Geldinstitut erfolgt sind.

Das funktioniert in Deutschland nicht und das ist auch gut so!

Hätte der Käufer das Geld per Lastschrift eingezogen, so hätte man es sich wiederholen können (sofern es sich um eine Einzugsermächtigung handelt). Dieses Verfahren ist für den Privatgebrauch aber nicht sehr gebräuchlich.

Sollte er behaupten, das Geld nicht erhalten zu haben, einfach bei deiner Bank einen Nachforschungsauftrag stellen. Dieses ist aber meistens mit Gebühren verbunden und du müsstest dir das Geld evtl. vom Verkäufer erstatten lassen.

Gruß, Damian
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #33
H

HW

Gast

AW: ****** ein Betrueger!

Solltest du keine Adresse haben, hat es meist keinen Nutzen jemanden an zu zeigen wegen evtl. 50€. Da sagt der Richter bzw. der Anwalt "für so eine niedrige Summe hat eine Verhandlung keinen Sinn seies auch auf Kosten des Angeklagten".

Blödsinn - ein Anzeige sollte man auf jeden Fall stellen, auch wenn es nur 5,-€ sind.
Diese Masche wenden viele Betrüger an. Zocken Kleinstbeträge ab und kalkulieren die Bequemlichkeit des Betroffenen wegen der paar Euro nicht zur Polizei zu rennen mit ein...

Übrigens nur so am Rande: Rechtliche Beratungen, wie du sie tätigst, bewegen sich im Allgemeinen auch auf recht dünnem Eis. Vor allem dann, wenn man nur über fragwürdiges Halbwissen verfügt

Dito, kommt mir übrigens wie ein Mix aus Barbara Salesch und Alexander Hold vor.

Schönen Gruß

HW
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #34
K

Kahless

Gast

AW: ****** ein Betrueger!

Mahlzeit!

@freeekster: Wobei die meisten Banken nicht prüfen, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt. Nur im Falle eines Widerspruchs wird das relevant.

@HW: Die beiden sollen angeblich sogar echte Juristen sein. Ob das in den Sendungen zum Tragen kommt, ist ne andere Sache. Ich seh mir das nicht an. Aber der Hinweis mit den Kleinstbeträgen ist leider Realität.

Im übrigen als Ergänzung dazu: Möglicherweise werden Ermittlungsbehörden erst nach einer gewissen Anzahl von Fällen tätig (so im Freundeskreis bei einem ebay-Betrüger erlebt). Aber im Interesse aller, die Wert darauf legen, Spinnen eben nicht nur auf Börsen oder von persönlich bekannten Anbietern kaufen zu können, sollte man rechtliche Schritte einleiten. Allein schon, damit betrügerische Anbieter verschwinden.

Schönes Wochenende
Andreas
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #35
E

Executer

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AW: ****** ein Betrueger!

Moin,

Danke für deinen Post aber ich habe keine Lust auf Kindergarten spielen.
Öhm, ok dann sind wir ja mal einer Meinung.

Halbwissen? Mhh ich habe lediglich nur Tipps gegeben aber nur um es dir zu sagen.
Halbwissen? Ja, Halbwissen ist das, was du da verzapft hast. Und was deine Tips angeht, da hab ich ja was zu geschrieben.

Hättest ja von Anfang an posten können wenn du so viel weist
Ich hab noch ne Familie und nen Privatleben. Deswegen schneie ich hier nicht unbedingt täglich rein. Ausserdem war von HW & co eigentlich schon alles gesagt, was m.E.n. nötig war. (Und ach ja, im Gegensatz zu FRISST schreibt man weißt/weisst mit zwei S ;))

Ob es dich in irgendeiner Weise angegriffen hat?
Nö, mit gehts nur aufn Sender wenn Möchtegernadvokaten, wie du, Leuten hier Tips geben, die dann aufgrund dessen zu ihrer Bank laufen und sich mit deinem Vorschlag zum Horst machen. Oder die wegen NUR ??? 50 Euros mal lieber gar nix machen sollen.

Aber laß uns das jetzt besser beenden, sonst müllt der Thraed nur zu. Meinungen sind halt wie A-Löcher, jeder hat eins(/e).
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #36
Dementor

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AW: ****** ein Betrueger!

Hallo,

Ich muss meines Erachtens um entschudigung bitten. Habe mich erneut Informiert und bitte meinen vorletzten Post nicht ernst zu nehmen.

Gruß Dementor~
 
  • ****** ein Betrueger! Beitrag #37
Damian

Damian

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AW: ****** ein Betrueger!

Hallo Andreas.

@freeekster: Wobei die meisten Banken nicht prüfen, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt. Nur im Falle eines Widerspruchs wird das relevant.
Das macht keine Bank und sie könnten es auch nicht (außer jeden Kunden anrufen und fragen)! Mir ging es eher darum, ob es sich um eine Einzugsermächtigung oder einen Abbuchungsauftrag handelt.

Gruß, Damian
 
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