K
Kahless
Gast
Mahlzeit!
Folgende Begebenheit: Vor einigen Monaten sah ich auf einer Börse Tiere, die als Pamphobeteus ultramarinus bezeichnet wurden. Details zur Art waren mir nicht geläufig (den Namen habe ich vielleicht mal irgendwo gelesen, aber wie die Tiere aussehen usw. war mir nicht bewusst). Da ich nicht deswegen auf der Börse war, habe ich die Tiere zwar registriert, mir aber keine weiteren Gedanken dazu gemacht und bin weitergegangen. Keine Ahnung, ob die Tiere verkauft wurden.
Gestern kam das Thema zur Sprache und Janet wies mich darauf hin, dass P. ultramarinus in Deutschland extrem selten sei. Ich war erstaunt, habe mir daraufhin mal diverse Bilder angesehen und festgestellt, dass die auf der Börse angebotenen Tiere definitiv einer anderen Art angehören müssen. Die Börsentiere sahen völlig anders aus.
Mir geht es nicht darum, dass ein Käufer ja eigentlich wissen sollte, wie die Tiere aussehen müssten. Auch nicht darum, dass zwischen sehr ähnlich aussehenden Arten Verwechslungen vorkommen können oder die Taxonomie im Umbruch ist. Sondern dass hier Tiere (wohl bewusst) falsch benannt wurden. Auf Börsen ist das eine Sache...ich gehe mal davon aus, dass die Käufer seltener (und teurer) Arten entsprechend informiert sind und in diesen Preiskategorien Spontankäufe eher selten sind.
Aber wie sieht das beim Versandhandel aus? Dort kann man eine Spinne nicht persönlich in Augenschein nehmen, maximal sieht man Fotos. Bei Vorkasse ist das Geld weg, man hat erstmal die falschen Tiere zuhause sitzen.
Gibt es Möglichkeiten, in solchen Fällen gegen einen unseriösen Anbieter vorzugehen, Geld wiederzubekommen usw.? Strafanzeige ist mir bekannt, davon sieht man aber sein Geld nicht wieder. Gibt es Präzedenzfälle aus dem zivilrechtlichen Bereich? Gerade weil ja immer wieder mal die Schwierigkeit, Tiere anhand eines Fotos zu bestimmen betont wird, mag im ein oder anderen Fall das Foto ja erstmal passen.
Schönes Wochenende
Andreas
Folgende Begebenheit: Vor einigen Monaten sah ich auf einer Börse Tiere, die als Pamphobeteus ultramarinus bezeichnet wurden. Details zur Art waren mir nicht geläufig (den Namen habe ich vielleicht mal irgendwo gelesen, aber wie die Tiere aussehen usw. war mir nicht bewusst). Da ich nicht deswegen auf der Börse war, habe ich die Tiere zwar registriert, mir aber keine weiteren Gedanken dazu gemacht und bin weitergegangen. Keine Ahnung, ob die Tiere verkauft wurden.
Gestern kam das Thema zur Sprache und Janet wies mich darauf hin, dass P. ultramarinus in Deutschland extrem selten sei. Ich war erstaunt, habe mir daraufhin mal diverse Bilder angesehen und festgestellt, dass die auf der Börse angebotenen Tiere definitiv einer anderen Art angehören müssen. Die Börsentiere sahen völlig anders aus.
Mir geht es nicht darum, dass ein Käufer ja eigentlich wissen sollte, wie die Tiere aussehen müssten. Auch nicht darum, dass zwischen sehr ähnlich aussehenden Arten Verwechslungen vorkommen können oder die Taxonomie im Umbruch ist. Sondern dass hier Tiere (wohl bewusst) falsch benannt wurden. Auf Börsen ist das eine Sache...ich gehe mal davon aus, dass die Käufer seltener (und teurer) Arten entsprechend informiert sind und in diesen Preiskategorien Spontankäufe eher selten sind.
Aber wie sieht das beim Versandhandel aus? Dort kann man eine Spinne nicht persönlich in Augenschein nehmen, maximal sieht man Fotos. Bei Vorkasse ist das Geld weg, man hat erstmal die falschen Tiere zuhause sitzen.
Gibt es Möglichkeiten, in solchen Fällen gegen einen unseriösen Anbieter vorzugehen, Geld wiederzubekommen usw.? Strafanzeige ist mir bekannt, davon sieht man aber sein Geld nicht wieder. Gibt es Präzedenzfälle aus dem zivilrechtlichen Bereich? Gerade weil ja immer wieder mal die Schwierigkeit, Tiere anhand eines Fotos zu bestimmen betont wird, mag im ein oder anderen Fall das Foto ja erstmal passen.
Schönes Wochenende
Andreas
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