Innerhalb der EU unterliegt der Besitz und Handel einschränkenden Bestimmungen. Bei Kauf, Verkauf oder Besitz muss der Erwerber bzw. Eigentümer grundsätzlich nachweisen können, dass er die Exemplare rechtmäßig erworben hat.
...und
Und wie ich hier schonmal erwähnt habe, braucht man für z.B. Brachypelmen einen Herkunftsnachweis. Den kannst du dir im Internet runterladen und selber ausfüllen: Einfach den Verkäufer mit Adresse angeben UND deine Daten. Den Wisch nimmst du dem Typen dann mit und der unterschreibt das (du natürlich auch) und dann ist alles geritzt.
Aber warum einfach wenns auch umständlich geht, ne?
Ahoi,
aha, das ist ja interessant... ich kaufe in der Tschechei Brachypelmen (oder was auch immer) die unter WA II fallen; reiche dem Verkäufer diesen "selbstgetrickten" Herkunftsnachweis und die Welt ist gut?
Das ist (und ich bin kein Jurist) nach meinem Verständnis üble Grauzone...
Wenn der Tschechische Verkäüfer die Tiere
ohne CITES Dokumente "importiert" - de facto geschmuggelt - hat; der Käufer durch den
gebastelten Herkunftsnachweis dabei "sauber" bleibt, wurde WA II halbwegs subtil unterwandert - und das kann m.E. nicht Sinn der Sache sein.
Mexico hat 1996 nicht einfach aus einer Laune heraus Brachypelma Arten unter Schutz gestellt; dafür gab es handfeste Gründe.
Howdy!
Da wo TheDJs meint sind sie abgeschafft, man kann einfach durchfahren.
So Long!
Jarvis
@Jarvis: wenn Dein Post einen rein informativen Charakter hat OK.
Ich möchte lediglich anmerken, dass länderübergreifender Erwerb / Transport einer Sache nicht dadurch legal wird, nur weil die
Möglichkeit aufgrund fehlender Grenzkontrollen besteht.
Um's mal plakativ zu machen - ich bestell' mir aus Julians Liste (Post #6) in Tschechien einen Elefanten und wenn mich an der Grenze keiner erwischt ist's ja kein Problem...
Sorry, da bezahl ich lieber mehr Geld und schlafe mit extrem entspannten Gewissen weiter.
ahoihoi + schönen So.,
Eurmal / Martin