Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Diskutiere Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hallo zusammen, bin vor kurzem darauf aufmerksam gemacht worden, daß man auch mit der Hobbyzüchterei evtl. schon an ein eigenes (Neben-)Gewerbe...
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #1
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Hennibal

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Hallo zusammen,

bin vor kurzem darauf aufmerksam gemacht worden, daß man auch mit der Hobbyzüchterei evtl. schon an ein eigenes (Neben-)Gewerbe denken könnte, und da ich denke, daß hier im Forum doch auch eine Reihe von Gewerbetreibenden unterwegs sein sollte, hab ich mal ein paar Fragen an euch:

Für mich persönlich würde das ganze lediglich als sogenanntes Kleingewerbe laufen, da ich weit unter den 17500€ Jahresumsatz laufen würde. Wenn ich im Jahr auf einen Umsatz von 2500€ komme ist es wohl schon sehr viel. Da man als Gewerbetreibender auch eine gewisse Buchführungspflicht hat frage ich mich nun, wie ihr eure Einnahmen und Ausgaben nachweist. Rechnungen für Heimchen habe ich alle, die lasse ich mir per Post zuschicken. Anders ist es mit Spinnem welche ich mir übers Forum kaufe. Da habe ich höchstens eine Überweisung mit Betreff 'Vogelspinne XY' aber keine Rechnung. Wie mache ich das buchhalterisch geltend? Ebenso auf Börsen. Ich selber kann zwar Rechnungen ausstellen wenn ich meine Tiere auf Börsen verkaufe, habe aber noch nie beobachtet, daß das jemand anderes macht. Gekauft wird in der Regel bar ohne Rechnung. Wie also soll ich hier vorgehen um meine Ausgaben und Einnahmen zu dokumentieren?

Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte, der sich schon länger mit der Thematik beschäftigt und vielleicht auch selber ein eigenes kleines Gewerbe aufgemacht hat.

Grüße
Philipp
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

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  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #2
blackcrow

blackcrow

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hi,

wieso willst Du das überhaupt machen??
Ich kenne jede Menge Leute, die sicher mehr als für 2.500 €/Jahr Spinnen verkaufen und keiner von denen (mich eingeschlossen) würde jemals auf eine solche Idee kommen.
Was anders ist es sicherlich, wenn du es (wie z.B. der Micha) beruflich machst. Aber bei einem Verkauf aus "Hobbyzucht" benötigts Du sicherlich keinen Gewerbeschein.

LG Andreas
 
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  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #3
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Hennibal

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hi Andreas,

ich bin auf die Idee gekommen, weil doch mittlerweile das Hobby einen nicht unbeträchtlichen Zeit- und auch Kostenaufwand darstellt. Ganz konkret steckt hinter der Idee ein Kleingewerbe zu betreiben, daß Ausgaben für dieses Gewerbe steuerlich geltend gemacht werden können. So z.B. ein Zimmer mit etwa 9qm Fläche, das mittlerweile vom Büro zum Spinnenzimmer umfunktioniert wurde. Den Miet- und Stromkostenanteil dieses Zimmers könnte man steuerlich absetzen, ebenso die Fahrten zu Börsen/Treffen, Kosten für das KfZ, Käufe von Terrarien und Futtertieren, Portokosten, Ausgaben für PC und Zubehör, etc.
Bislang gehen alle diese Ausgaben im wortwörtlichen Sinne auf meine eigenen Kosten, würde ich ein Kleingewerbe betreiben könnte ich diese Ausgaben von meinem Gesamteinkommen abziehen.
Deshalb die Überlegung ;-)

Grüße
Philipp
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #4
_Kerstin_1

_Kerstin_1

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hallo Philipp,

zum Glück funktioniert das so nicht.
Wenn sich jeder seine Kosten für's Hobby von der Allgemeinheit bezahlen lassen würde, wo kämen wir denn da hin.;)

Du kannst aber gern Dein Kleingewerbe anmelden, doch das Finanzamt schaut sich das nicht ewig an.
Wenn auf lange Sicht keine positiven Einkünfte erzielt werden, wird Dir irgendwann Liebhaberei und somit keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.



Grüsse Kerstin
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #5
fraxinus

fraxinus

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hallo Philipp!

weil doch mittlerweile das Hobby einen nicht unbeträchtlichen Zeit- und auch Kostenaufwand darstellt.
Das ist meistens so bei einem Hobby.

Wem das nicht passt, der muß sich ein anderes suchen (spazieren gehn im Park vielleicht, aber vorsicht vor vermehrtem Schuhsohlenabrieb, das kann auch teuer werden).


Der Kennzeichen eines Kleinunternehmens ist es, dass es umsatzsteuerbefreit ist.

D.h. du kannst nichts steuerlich geltend machen, mußt aber dafür auch keine Umsatzsteuer "abdrücken".
Um etwas "abziehen" zu können, müßtest Du erstmal etwas zahlen. Was sich sicherlich nicht rechnen wird. Um da etwas "rauszubekommen", müßtest Du demnach jedes Jahr minus machen.

Außerdem bist Du nicht "buchführungspflichtig", sondern mußt nur eine Einnahme-Überschußrechnung abgeben.



Gruß
KATRiN
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #6
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Hennibal

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hi Kerstin,

na daß die Allgemeinheit für mein Hobby zahlen soll sollte natürlich nicht der Fall sein, da gebe ich dir Recht. Hab mich da aber evtl. etwas zu einfach ausgedrückt. Aus dem Hobby entwickelt sich langsam aber sicher etwas, das sich mit reiner Hobbyhaltung nicht mehr umschreiben läßt, schließlich sind es nicht mehr nur eine handvoll Tiere wie noch zu Beginn, sondern mittlerweile regelmäßige Nachzuchten in einem eigenen Spinnezimmer, wobei ich das ganze gerne noch ausweiten möchte. Ich hab halt das Gefühl, daß ich die reine Hobbyhaltung schon hinter mir gelassen habe ;-)

Grüße
Philipp
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #7
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Kali

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Morgen

Wenn du meinst, du musst es als Gewerbe anmelden, dann mach es doch einfach.
Ich züchte auch und wenn ich nur VS verkaufen würde, dann hätten wir kein Gewerbe angemeldet ;)

Du stellst dir das etwas zu einfach vor. Mit dem Gewerbe verdienst du im Endeffekt noch weniger, als wenn du es so verkaufst, denn Steuern musst du trotzdem abdrücken. Dazu musst du noch jeden Kassenzettel etc. aufheben und in der Steuererklärung angeben, was dir als privater auch erspart bleibt. Du musst schließlich daran denken, dass es wahrscheinlich bald so ist, dass man auch für Geschäft, Büro, Bedarf auch noch Steuern bezahlen muss und diese nicht wieder bekommt.

Du hast natürlich den Vorteil, dass du mit Gewerbeschein an Händler und Großhändler ran kommst und dadurch viele Sachen billiger bekommst. Aber lohnt sich das denn auch? Soviele Prozente kannst du nicht mehr drauf tun, dafür ist der Markt einfach zu groß geworden und um mit ihm mithalten zu können muss man die Preise drücken.


Ich könnte jetzt ewig so weiter machen, deswegen sage ich nochmal: Wenn du auf dem Gebiet der VS bleiben möchtest und nicht mit in den Zubehörmarkt mit einsteigen möchtest (was ich aus heutiger Sicht auch nicht mehr machen würde), dann bleib ein privater ;)


EDIT: Eins hab ich noch vergessen... Das Finazamt macht dir spätistens nach 2 Jahren nen Strich durch die Rechnung, wegen zu wenig Umsatz.
 
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  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #8
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Hennibal

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hallo Katrin,

ja, Kleingewerbetreibende sind umsatzsteuerbefreit, sie müssen also keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Das ganze ist wohl so eingerichtet, um sowohl den Gewerbetreibenden mit geringem Umsatz, als auch den - oft überlasteten - Finanzämter unter die Arme zu greifen, denn diese Konstruktion vereinfacht die Vorgänge und somit auch den Zeitbedarf.

Bei der steuerlichen Geltendmachung darf der sich Kleinunternehmer dann jedoch wie jeder andere auch verhalten, Betriebsausgaben kann man vom Umsatz abziehen, ebenso darf man Abschreibungen (Miete, etc.) vornehmen. Nur weil er umsatzsteuerbefreit ist wird er nicht bei der steuerlichen Geltendmachung himmelschreiend benachteiligt. Wäre es so würde wohl niemand sein Gewerbe als Kleinunternehmer beginnen.


Hi Kali,

ich werde mir das noch gut überlegen und evtl. noch einen Steuerberater befragen. Möglicherweise ist es wirklich so wie du sagst und Aufwand/Nutzen stehen in keinem vernünftigen Verhältnis. Am besten ich rechne es mal durch.

Grüße
Philipp
 
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  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #9
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Kali

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Lies dir nochmal bitte mein EDIT durch ;)

Und nu zu deiner Antwort.
Du musst bedenken, dass du die NZ nicht für das Geld verkaufen kannst, was sie im Endeffekt wert sind. Futter, Strom usw. machen da den Preis.
Versaut wurde das durch die ganzen WF. Um diese Kosten wieder rein zu holen muss man andere Dinge mit anbieten, sonst macht man Miese ;)


Als Privater kannst du machen wie du es willst, denn als Händler wird man immer so behandelt, als wenn alle Tiere WF sind, da nützt auch kein "eigene Nachzucht" unter den Angeboten. Als Händler ist man, leider, zwangsläufig an den Markt gebunden.
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #10
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Commander M

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Nabends.


Sehr interessanter Aspekt. Hmmm könnte ich doch unter nebenberuflicher Selbständigkeit laufen lassen mit einer einfachen GuV am Jahresende? Bei diesen Beträgen (bis 2500 €) sollte das doch möglich sein? Wenn du nur Futter und sonstiges absetzen willst, dann haut das nicht hin. Wenn du aber aktiv NZ verkaufst, dann hast du ja einen Händlerstatus?!? Frag doch mal Micha, denn ich denke z.B. wenn du eine Spinne verpaarst und Z.B. von 800 Slings aus dem Kokon 400 durchkommen, die du dann in der 1. FH für 1 € pro Stück verkaufen kannst, könte sich das Ganze rechnen. Und dann machst du ja Umsatz, sprich, du hast einen Erwerb. Wenn du das so siehst, dann auf alle Fälle durchkalkulieren und zum Steuerberater, wenn du nur Futter u.ä. irgendwie absetzen willst, vergiss es...Das kannst du dann wiederum nur, wenn du Spinnis verkaufst. Ohne eine gescheite Kalkulation wirst du da net weit kommen bzw. dein Steuerberater kann das schon machen, kostet aber meist ein paar viele €.


Grüße
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #11
Erebus

Erebus

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Moin,

also gut verdienen kann man damit schon. Ein paar blondis und schon flattern ein paar Tausender ins Haus. Aber ganz ehrlich, wer sich mit solchen Mengen an Tieren rumstresst, der hat für nichts andres mehr Zeit. Das ist dann doch eher was für ein Vollgewerbe. Ich wills zumindestens nicht machen. Da lässt sich Geld einfacher verdienen
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #12
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Kali

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Zitat Commander M
Bei diesen Beträgen (bis 2500 €) sollte das doch möglich sein?

Wie schon gesagt, nach aller spätestens 2 Jahren sagt das Finanzamt nein und man muss die Selbstständigkeit aufgeben.

@Erebus
Wenn du die wirklich teuren Tiere verkaufst, dann kannst du schon verdienen, aber mit den "Standartmodellen" eben nicht.
Und wer nur ein oder zwei Arten züchtet, bei dem lohnt es sich erst recht nicht. Und wie gesagt, das Finanzamt ist immer hinterher, auch wenn man für mache Dinge eine Befreiung der Steuern hat ;)


Nur VS lohnt sich nie und nimmer.
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #13
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Commander M

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Nabends.


@ Kali: Sind wir ganz ehrlich: Wenn ich eine GmbH z.B. gründe, kann ich 5 - 6 Jahre mit Verlust fahren :itwasntme: und dann jedes "veflixte 7 Jahr" mit Einnahmen fahren...


Grüße


P.S.: Dieses stellt keinerlei Möglichkeit zur Steuerhinterziehung noch eine Aufforderung dar...


Grüße
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #14
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Micha S.

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hi,

schon erstaunlich wie viele Leute in letzter Zeit auf die Idee kommen sich mit VS selbstständig zu machen.
Ist ja fast zu befürchten daß es demnächst mehr Gewerbetreibende mit VS als Privatleute,also reine Hobbyisten (gibts das Wort überhaupt?),gibt...;)

Wie schon mehrfach erwähnt,wer nur glaubt die Kosten für sein Hobby als Ausgaben steuerlich absetzen zu können,der ist ziemlich auf dem Holzweg...ein derartiges Gewerbe "ohne Gewinnabsicht" wird vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft und zwangs abgemeldet.

also gut verdienen kann man damit schon. Ein paar blondis und schon flattern ein paar Tausender ins Haus. Aber ganz ehrlich, wer sich mit solchen Mengen an Tieren rumstresst, der hat für nichts andres mehr Zeit. Das ist dann doch eher was für ein Vollgewerbe. Ich wills zumindestens nicht machen. Da lässt sich Geld einfacher verdienen
@ Erebus
Wirklich reich alleine durch VS wird sicherlich niemand,mit Sicherheit mal auf jeden Fall kein Gewerbetreibender,dafür sorgt schon alleine Vater Staat,der die Hand aufhält.
Was die Menge an Tieren und auch die entsprechend dafür aufzubringende Zeit angeht...da hast du vollkommen recht.

Nur VS lohnt sich nie und nimmer.
@ Kali
Würde ich nicht sagen...und glaub mir,ich kanns beurteilen.
Vielleicht stimmt deine Aussage rein auf den deutschen Markt beschränkt...aber die VS Welt ist groß und hört nicht direkt an der Grenze unseres Landes auf...;)
Außer VS und ein paar Terrarien (die aber nur einen Bruchteil meines Umsatzes ausmachen) biete ich nichts anderes an.
In den 3 Jahren seitdem ich ausschließlich VS verkaufe bin ich bislang jedenfalls nicht verhungert...und ich betreibe mein Gewerbe eben nicht nach § 19,also als Kleingewerbe.
Dazu gehört aber,wie bereits zuvor erwähnt,auch jede Menge Arbeit.
Andererseits kann ich mir auch keinen schöneren Job vorstellen...was gibts besseres als sein Hobby zum Beruf zu machen??

Die Privatleute (bei einigen sollte man da mal ein dickes Fragezeichen hinter setzen) haben den unschätzbaren Vorteil ihre Einnahmen nicht versteuern zu müßen.

Um vorzubeugen...weitere Details erfährt niemand von mir,also löchert mich nicht nach irgendwelchen Vorrausetzungen oder sonstigem um ein Gewerbe mit VS anzumelden...
Da ist Eigen Initiative angesagt....;)

Gruß Micha
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #15
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Hennibal

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Schön, daß noch mehr Meinungen hier kommen :rock:

Also, wie gesagt, ich würde das nicht als Möglichkeit sehen, mein Hobby auf irgendeine Weise querzufinanzieren, nur um die 300€ Futterkosten im Jahr absetzen zu können. Bei mir wäre es halt wirklich ein vorerst kleiner Nebenerwerb neben meiner Vollzeitstelle als Beamter. Und irgendwo kommt man halt an den Punkt, wo man sich fragt, ob es nur Hobby ist, oder doch etwas mehr daraus wird.
Aber wie Commander auch schon sagt, erstmal gründlich durchrechnen, und dann entscheiden, ob man den Weg einschlagen möchte.

So, bleibt für mich aber immer noch die Eingangfrage: wie bewerkstellige ich das mit den Rechnungen??? Wer auf die Frage 'ne gute Antwort weiß, immer her damit.

Grüße
Philipp
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #16
Wotan141

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hallo,

ich denke, Micha hat es treffend gesagt.
Als professioneller Händler gehört mehr dazu, als ein paar Tierchen anzubieten. Nur weil ich zuhause mein Spinnenzimmer mit Nachzuchten fülle und davon vielleicht ein paar auf den entsprechenden Internetportalen loswerde, bin ich noch kein Händler.
Du musst billig einkaufen, gute Verbindungen haben, meist international agieren, hohes Fachwissen haben, zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit dem nötigen Kleingeld sein.
Wenn das mit jedem Hobby so einfach wäre, glaube mir, dann wäre wohl jede zweite Frau Hauptberufliche Schuh-Händlerin.....

Grüsse
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #17
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Hennibal

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Jetzt frage ich nochmal andersrum: könnte man Ärger bekommen, wenn man als Privater jahrelang seine Nachzuchten verkauft und dies nicht als Gewerbe anmeldet? Schließlich geschieht dies doch dann geschäftsmäßig und mit dem Zweck ein Einkommen zu erzielen. Micha schreibt ja auch, daß bei einigen Privatleuten ein Fragezeichen zu setzen ist ;-)
Bei Ebay zumindest scheint es schon recht häufig Anwaltsschreiben zu geben die auftauchen, wenn 'Private' regelmäßig verkaufen.

Grüße
Philipp
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #18
fraxinus

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Hallo !


Jetzt frage ich nochmal andersrum: könnte man Ärger bekommen, wenn man als Privater jahrelang seine Nachzuchten verkauft und dies nicht als Gewerbe anmeldet?
Ja, kann man.



Allerdings hast Du irgendwo einen Denkfehler in deinem Verständnis vom Kleingewerbe.

Nochmal: Du bist umsatzsteuerbefreit. Das heißt, Du mußt auf die von Dir verkaufte "Ware" keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen.
Kosten, die einem Gewerbetreibenden entstehen, werden jedoch von der Umsatzsteuer abgezogen, die Du ja nicht bezahlst, und deshalb kannst Du auch nichts absetzen (steuerlich geltend machen).

Wenn Du allerdings Umsatzsteuer bezahlen willst, wird Dich das FA nicht daran hindern.

vereinfachtes Beispiel:
Einnahmen aus Verkauf pro Jahr 2000€ (19% Umsatzsteuer = 380€)
Deine Ausgaben (Futter, Raum, Telefon ...) 700€ (19% = 133€) ----> Du kannst nur die MwSt absetzen, nicht die gesamten Kosten!

380€ - 133€ = 247€
Diesen Betrag müßtest Du dann am Jahresende noch ans FA überweisen.
Wenn Du unbedingt Geld loswerden willst, kannst Du´s auch mir überweisen :giggle: Ich hab Verwendung dafür.


Zu den Rechnungen habe ich auch schon was gesagt.
Du brauchst als als Kleingewerbler keine Steuererklärung zu machen, d.h. Du brauchst keinen Steuerberater und auch keine Rechnungen. Es genügt einen Einnahme- Überschuß- Rechnung, die am Jahresende gemacht wird.
Das ist vereinfach gesagt eine Tabelle, wo die Einnahmen und Ausgaben aufgelistet sind.




Gruß
KATRiN
 
  • Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe Beitrag #19
_Duke_

_Duke_

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AW: Vogelspinnenzucht als Kleingewerbe

Ich kenne jede Menge Leute, die sicher mehr als für 2.500 €/Jahr Spinnen verkaufen und keiner von denen (mich eingeschlossen) würde jemals auf eine solche Idee kommen.

ein guter rat von meiner seite, lass dich nicht erwischen.

das umsatzsteuergesetz kennt keine gewinnerzielungsabsicht, es reicht bereits eine allgemeine beteiligung am wirtschaftlichen verkehr aus.
kommst du über die 17500€-grenze für die kleinunternehmerregelung hast du ein problem.

ertragsteuerlich (einkommensteuer) sieht das ganze wieder anders aus und ist losgelöst davon zu betrachten.

erzielst du nachhaltig gewinne, bist du unter umständen einkommensteuerpflichtig (eine gewerbeanmeldung bei der zuständigen kommune interessiert das finanzamt NULL).
bis es soweit kommt, muss allerdings auch schon immer ein bisschen was passieren (vom umfang her) und es muss im steuerpflichtigen bereich sein.
falls interesse besteht, wo die grenzen liegen, kann ich das auch mal gerne per PN / telefon erörtern.

Du kannst aber gern Dein Kleingewerbe anmelden, doch das Finanzamt schaut sich das nicht ewig an.
Wenn auf lange Sicht keine positiven Einkünfte erzielt werden, wird Dir irgendwann Liebhaberei und somit keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.

richtig ! :yes:
und solange bis man als behörde sicher ist ob echtes gewerbe oder sog. steuerliche liebhaberei bleiben die steuerbeschende dahingehend teilweise vorläufig und änderbar.
auch eine verjährung wird ausgeschlossen.

Nabends.
@ Kali: Sind wir ganz ehrlich: Wenn ich eine GmbH z.B. gründe, kann ich 5 - 6 Jahre mit Verlust fahren :itwasntme: und dann jedes "veflixte 7 Jahr" mit Einnahmen fahren...

P.S.: Dieses stellt keinerlei Möglichkeit zur Steuerhinterziehung noch eine Aufforderung dar...

die letzte möglichkeit um solche träumer wie dich zu erwischen;):
§ 42 AO, wenn du nicht schon vorher je nach höhe der verluste bereits wegen konkursverschleppung dran bist.

Jetzt frage ich nochmal andersrum: könnte man Ärger bekommen, wenn man als Privater jahrelang seine Nachzuchten verkauft und dies nicht als Gewerbe anmeldet?
Bei Ebay zumindest scheint es schon recht häufig Anwaltsschreiben zu geben die auftauchen, wenn 'Private' regelmäßig verkaufen.

kurz und knapp:
JA, und zwar richtig.
fals du fragen dazu hast, kannst dich gerne per PN an mich wenden und wir quatschen das mal am telefon durch.


Allerdings hast Du irgendwo einen Denkfehler in deinem Verständnis vom Kleingewerbe.

Du brauchst als als Kleingewerbler keine Steuererklärung zu machen, d.h. Du brauchst keinen Steuerberater und auch keine Rechnungen. Es genügt einen Einnahme- Überschuß- Rechnung, die am Jahresende gemacht wird.
Das ist vereinfach gesagt eine Tabelle, wo die Einnahmen und Ausgaben aufgelistet sind.

den begriff "kleingewerbe" gibt es im steuerrecht nicht.
entweder man ist gewerblich tätig oder nicht, sprich gewerbetreibender oder nicht.
was hier gemeint ist ist die sog. kleinunternehmerregelung nach §19 Abs.1 UStG.

der begriff des "kleingewerbes" kommt von den "Agenturen für Arbeit" / Arbeitsämtern, die an dem begriff eine tätigkeit im gewerblichen bereich festmachen, die nicht vollzeit ausgeübt wird.

wie hab ich die aussage "du brauchst als kleingewerbler ..... keinen steuerberater und keine rechnungen" zu verstehen, gerade hinsichtlich der rechnungen?
muss ich (als kleinunternehmer) keine ausstellen? muss ich keine bücher führen?


zu der abzugebenden steuererklärung:
warum muss eigentlich keine abgegeben werden? würde mich durchaus mal interessieren.
gibts da im gesetz ne fundstelle zu?



die oben angeführte Einnahmeüberschußrechnung (EÜR) ist lediglich die form, in der der gewerbetreibende seinen gewinn ermittelt.
die EÜR ist als anlage der einkommensteuererklärung beizufügen.
eine einkommensteuererklärung MUSS auf jeden fall abgegeben werden, wenn ein gewerbe ausgeübt wird (man beachte meine wortwahl: ausgeübt und nicht angemeldet).
ansonsten macht man sich unter umständen strafbar.


ansonsten viel spass beim gewerblichen umtreiben ...

der duke
 
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