Meldepflicht bei Mietwohnung?

Diskutiere Meldepflicht bei Mietwohnung? im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Naja, das sehe ich in nur diesem Fall anders. Ich würde Vogelspinnen, sofern sie nicht auf der Hessischen Liste der gefährlichen Tierarten oder so...
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #21
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s-t-e-i-n

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Ehrlichkeit währt hier am längsten bei der Wohnungssuche, oder auch noch viel länger.

Naja, das sehe ich in nur diesem Fall anders. Ich würde Vogelspinnen, sofern sie nicht auf der Hessischen Liste der gefährlichen Tierarten oder so stehen niemals angeben. Es ist dein gutes Recht, in normalem Umfang (Anzahl) Vogelspinnen zu halten (keine Zucht mit 100+ Tieren), und die Unwissenheit der Vermieter wird dich nur obdachlos machen. Zu sehen bekommt er die tiere nicht, wenn er einfach in deine Wohnung geht ohne Erlaubnis und dich rauswerfen willst, kannst du mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch kontern, das bringt den dann schon zur Ruhe.

Recht ist halt Recht, und genausowenig wie man einen geplanten Kinderwunsch beim Bewerbungsgespräch zum besten geben muss verhält es sich mit der Kleintierhaltung. Man muss sich nicht diskriminieren lassen, wenn das Recht einen nicht dazu zwingt.
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #22
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zappa

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Morgen zusammen...

Bei mir im Mietvertrag steht, das jegliche Tierhaltung untersagt ist. Durch die Nichtigkeit der Haltung jeglicher Tiere, entfällt somit auch das Verbot zur Haltung jeglicher Tiere! D.h. selbst Hundehaltung wäre damit zulässig.

Gruß Zille

Hi,

sehe ich anders.

Wenn du diesen Vertrag unterschrieben hast, bist du doch auch daran gebunden, oder?

Kannst du die entsprechenden Urteile nennen?
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #23
Stonerain

Stonerain

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

nabend zusammen,
weiterführung des themas..
wenn im mietvertrag die haltung jeglicher tiere untersagt ist, so ist dieser paragraph im mietverhälnis nichtig (wie zille ja schon richtig geschrieben hat). Urteil des BGH vom 14.11.2007
VIII ZR 340/06
BGHR 2008, 168

sind bestimmte tiere dediziert aufgeführt (hund, katze,maus, mongolische kampfschnecke usw..) so ist dieser passus des mietvertrages gültig.
andere tiere, die dort nicht aufgeführt sind (frettchen, grönländischer schneespatz usw..) dürfen also gehalten werden.
tiere, die seitens des gesetzgebers (landes/bundesgesetz) von der haltung eh verboten sind (tiger, löwe, knallrümpfriger kröter usw...) kommen, auch wenn sie im mietvertrag erlaubt währen, nicht in betracht.
aber obacht: steht im mietvertrag so etwas wie: die hausordnung ist bestandteil des mietvertrages, und in der hausordnung steht etwas von " exotischen oder giftigen tieren (so wie bei mir vogelspinnen, räusper) duürfen nicht gehalten werden, so gilt dieser passus auch und diese tiere dürfen nach mietvertrag nicht gehalten werden.

trotz alles dem gilt auch das, was einige vorredner schrieben: ehrlich währt am längsten

gruß
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #24
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zappa

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

:hi:

@stonerain

joo danke sehr :D
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #25
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surak

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Hi!

aber obacht: steht im mietvertrag so etwas wie: die hausordnung ist bestandteil des mietvertrages, und in der hausordnung steht etwas von " exotischen oder giftigen tieren (so wie bei mir vogelspinnen, räusper) duürfen nicht gehalten werden, so gilt dieser passus auch und diese tiere dürfen nach mietvertrag nicht gehalten werden.

Wie sieht das dann mit dem Gleichheitsgrundsatz aus, wenn in anderen Wohnungen Tiere wie Wellensittiche, Goldhamster usw. gehalten werden, die ja eigentlich auch Exoten sind?
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #26
Stonerain

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Gleichheitsgrundsatz aus, wenn in anderen Wohnungen Tiere wie Wellensittiche, Goldhamster usw. gehalten werden, die ja eigentlich auch Exoten sind?

moin,
hierbei handelt es um einschränkungen, die vertraglich festgelegt sind. hier können die vertragspartner sich ja einigen bzw den (miet)vertrag ja nicht vereinbaren (unterschreiben).
die hausordnung ist von der (wohnungs-)eigentümergemeinschaft beschlossen, der mietvertrag zwischen einem eigentümer (vermieter) und mieter. hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche "instanzen". der eigentümer müßte also die hausordnug die WEG ändern lassen.
kurz: Hausordnung und mietvertrag haben in diesem fall nicht miteinander zu tuen, der eine darf aber auf das andere verweisen.
du würdest ja den mietvertrag anfechten (inhaltlich) und nicht die hausordnung (die du im falle einer unterschrift akzeptierst)
m..M

gruß
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #27
rotbarker

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Hallo Stein,

hast Du meinen Beitrag überhaupt vollständig gelesen ? Oder etwa nicht verstanden ?

Dann bitte nicht zitieren und den kompletten Sinn umdrehen. Ich habe genau das Gegenteil geschrieben, was Du zitierst, auch ich würde meine Spinnen bei meinem Umzug nicht angeben.

Ehrlichkeit währt am längsten oder bei der Wohnungssuche noch viel länger bedeutet, lediglich dass die Wohnungssuche dadurch viel schwieriger wird.

Habe ich auch so geschrieben, dann bitte voll zitieren.

Gruß

Kai
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #28
Spinnendaddy

Spinnendaddy

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

hi,

oder ihr machts wie nicole,hier besser bekannt als jack,ihr legt decken über die terris und transportiert diese zu etwas späterer stunde wenns dunkel ist.wenns winter ist,sowie ja jetzt gerade kann man ja dann auch schon etwas früher die spinnies in ihr neues zuhause bringen.

gruß robert
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #29
Stonerain

Stonerain

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

. kurz: Hausordnung und mietvertrag haben in diesem fall nicht miteinander zu tuen, der eine darf aber auf das andere verweisen.
du würdest ja den mietvertrag anfechten (inhaltlich) und nicht die hausordnung (die du im falle einer unterschrift akzeptierst)
m..M

gruß

moin
korrektur von meiner seite: diese sätze bitte ignorien, da sie vertragsbestandteil sind.
generell ist das mit der hausordnung genauso wie der mietvertrag: er kann auch einer gericthlichen überprüfung unterzogen werden.

gruß
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #30
V

Varg76

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Moin!

Ich sehe das wie rotbarker. Mein Vermieter weiß von meinen Tieren nichts, auch wenn wir uns gut verstehen muss ich es darauf nicht ankommen lassen. Geht natürlich irgendwann mit 50 oder 100 Terrarien nicht mehr, klar. Aber ansonsten: Wie hier schon mehrfach erwähnt, darf lt. Rechtsprechung des BGH die Haltung von Kleintieren nicht verboten werden, entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam. Genau das ist auch der Grund, warum die 08/15-Verträge aus dem Schreibwarenladen mittlerweile die Kleintierhaltung ausdrücklich zulassen.

Meine Meinung: Was meine Nachbarn und mein Vermieter nicht wissen, das macht sie auch nicht heiß. :)

Grüße

Edit: Gerade erst gesehen: Schöne Grüße in die Nachbarschaft @ Kai. ;-)
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #31
Quiuu

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Morgen,

soweit ich weiß zählen Tiere erst ab einer bestimmten Größe als Haustier. Spinnen fallen nicht darunter egal ob 1, 2... oder 50. Deshalb müssen die
nicht angegeben werden.
Selbst wenn laut Mietvertrag Hausitere verboten sind, schliesst das Spinnen nicht mit ein, genauso wenig wie Mäuse oder Hamster.

Gruß
Andy
 
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  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #32
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zappa

Gast

AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Morgen,

Spinnen fallen nicht darunter egal ob 1, 2... oder 50.

Gruß
Andy

Hallo,

die Anzahl ist eben nicht egal, da dir ab einer bestimmten Menge der Vermieter eine gewerbsmäßige Haltung unterstellen kann und diese muss er genehmigen.
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #33
rotbarker

rotbarker

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Morgen,

soweit ich weiß zählen Tiere erst ab einer bestimmten Größe als Haustier. Spinnen fallen nicht darunter egal ob 1, 2... oder 50. Deshalb müssen die
nicht angegeben werden.
Selbst wenn laut Mietvertrag Hausitere verboten sind, schliesst das Spinnen nicht mit ein, genauso wenig wie Mäuse oder Hamster.

Gruß
Andy

Guten Morgen Andy,

aber das ist absoluter Unfug. Wie kommst Du zu solchen Aussagen ? Mäuse und Hamster keine Kleintiere ?

Tut mir leid, wenn ich keine Ahnung habe, schreibe ich nichts. Stell Dir mal vor es hätte sich hier keiner gemeldet und der Threadersteller würde sich auf Deine Aussage verlassen.

Hier mein ein Link vom Deutschen Mieterbund, dürfte ja nicht so.... unbekannt sein:

Deutscher Mieterbund e.V.: kleintiere

Entscheidend jedoch ist, das im Streitfall das jeweilige Gericht vor Ort anders entscheiden kann. Vogelspinnenhaltung ist sicherlich nicht bis in die höchsten Instanzen verhandelt worden, wer hat auch soviel Geld und Zeit,
Allgemeine Kleintierhaltung schon.

Gruß

Kai

Gruß

Kai
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #34
Quiuu

Quiuu

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Tag,

@rotbarker: wo hab ich geschrieben, dass Mäuse und Hamster keine Kleintiere sind?

Gruß
Andy
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #35
Stonerain

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

und schon weider einen guten tag....;)

wer sich mal mit diesem thema beschäfftig, wird feststellen, das man erst selber ein eigenes urteil herbei führen muss, bevor sein fall klar ist. es gibt richter die mal so, und andere richter, die genau anders entscheiden.
mal ein beispiel:

(copy/paste)
[FONT=Arial,Verdana]Der Begriff der "Kleintiere", die in der Mietwohnung ohne Genehmigung gehalten und – umgekehrt – auch vom Vermieter nicht untersagt werden können, erfährt vor Gericht manch überraschende Auslegung. Ein großes Problem sind diejenigen Haustiere, gegen die ein großer Teil der Bevölkerung Vorbehalte hat: In der Rechtssprechung spielen vor allem Ratten, (ungefährliche) Schlangen und Spinnen diesbezüglich eine Rolle. Das Argument des Vermieters, solche Tiere würden, auch wenn sie objektiv weder gefährlich seien noch Lärm- oder Geruchsstörungen verursachten, durch das Hervorrufen von Ekelgefühlen bei den Mitbewohnern den Hausfrieden so empfindlich stören, dass ein Verbot gerechtfertigt ist, ist ungerechtfertigt. Würde man eine derartige Argumentation zugrunde legen, dann könnte man auch die Haltung der "klassischen" Kleintiere, wenn ein Mitbewohner Ekelgefühle vor diesen hätte, untersagen. Ungeachtet dessen folgen manche Gerichte dem diesbezüglichen Argument der Vermieterseite und sehen eine solche Tierhaltung als unzulässig an. Allerdings liegen auch Urteile vor, in denendie Haltung dieser Tiere der Haltung anderer Kleintiere gleichgestellt wird, so dass der Mieter sie weiterhin halten darf. Einige Gerichte orientieren sich offensichtlich ausschließlich an der Körpergröße des im Streit stehenden Tieres. In mindestens drei Urteilen wird die Haltung von Yorkshire-Terriern als genehmigungsfreie Kleintierhaltung angesehen. Die Argumentation, dass diese Hunde nicht in der Lage seien, Lärmstörungen zu verursachen, da sie nur ein "heiseres Kläffen" hervorbrachten ist interessant. Der Begriff des „genehmigungsfreien Kleintieres“ im Mietrecht ist also ein weites Feld mit vielen Interpretationsmöglichkeiten für Rechtsanwälte und Richter. [/FONT]:eek:

so etwas zu beispiel: ich sag mal meinen vermieter nichts:
Haltung von Leguanen berechtigt Vermieter zur Besichtigung
Mieter, die exotische Tiere halten, die laut Mietvertrag der Genehmigung des Vermieters bedürfen, müssen diesem ein “außerordentliches Besichtigungsrecht“ einräumen. Dabei spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt die Mietwohnung zuletzt besichtigt wurde, da der übliche Abstand von zwei Jahren in einem solchen Fall außer Kraft gesetzt ist. Der Vermieter ist angehalten, sich ein angemessenes und objektives Urteil darüber zu bilden, ob die Tierhaltung eine übervertragliche Nutzung darstellt oder nicht. (Amtsgericht Rheine, 4 C 668/02).


oder:
Tierhaltung kann auch ohne bestehende Klausel verboten werden
Die Tatsache, dass der Punkt “Tierhaltung“ im Rahmen des Mietvertrags nicht explizit geregelt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass der Mieter Tiere beliebiger Größe und im beliebigen Umfang halten darf. Bei einem eventuellen Verbot siedelt das Landgericht Karlsruhe das Interesse des Mieters unter dem Interesse des Vermieters an. Der Vermieter darf die Tierhaltung jedoch nicht aus reiner Schikane untersagen, sondern muss ein Verbot hinreichend begründen.


es lebe die rechtschutzversicherung bzw einen besten freund als rechtsanwalt

gruß
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #36
jack5

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

hi...

ja, ich bin da auch selbst im zwiespalt...

in meiner alten wohnung wußten alle bescheid..auch der vermieter, der es bei einem vorgespräch zu einer renovierung bemerkte..die anderen mietparteien wußten zwar nicht, wieviele dieser krabbler bei mir hausten, doch deren existens war bekannt und jeder wußte auch, dass es nicht nur 2 sind.

nun bin ich ende mai umgezogen..mit spinnen und co..inzwischen sind noch einige dazugekommen, ebenso 2 skorpione und ne afrik. hausschlange.
der vermieter weiß es nicht..auch keiner im haus.
doch sorgen mach ich mir schon..was, wenns mal rauskommt???
(als ich auf wohnungssuche damals war, haben viele wg der spinnen abgesagt, einer wollte die herkunftsnachweise sehen..)

in meinem mietvertrag steht, dass ich alles getier, außer zierfische und ziervögel bitteschön zu melden hab..ebenso alle tiere, die ich zu pflege hab oder wenn eins stirbt.

hmmm......schon ziemlich blöde.:worried:

was sagt ihr, die die sich etwas darin auskennen....kann man mir da was, wenns rauskommt?
ich würde schon lieber mit offenen karten spielen, doch selbst ein ei ins nest legen, werd ich mir nicht.

danke..gruß, nicole
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #37
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zappa

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

hi...

ja, ich bin da auch selbst im zwiespalt...

in meinem mietvertrag steht, dass ich alles getier, außer zierfische und ziervögel bitteschön zu melden hab..ebenso alle tiere, die ich zu pflege hab oder wenn eins stirbt.

danke..gruß, nicole

Hallo,

müsste erst mal geklärt werden in wie weit dieser Passus rechtsgültig ist.
Steht da auch was von "genehmigen lassen", oder nur "melden" ;) ?
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #38
jack5

jack5

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

hi...

zitat:
"haustiere, mit ausnahme von ziervöglen und zierfischen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher einwilligung des vermieters gehalten werden. dies gilt auch für die zeitweise verwahrung von tieren. die zustimmung kann wiederrufen werden, falls das tier sich als unsauber erweist oder sonst zu belästigungen der mitbewohner des hauses veranlassung geben sollte.
mit der abschaffung oder dem tod eines tieres, erlischt die einmal erteilte zustimmung und ist bei neuanschaffung eines tieres erneut einzuholen.
...."

gruß, nicole
 
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  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #39
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Cynthia4

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

Hey,

also wir hatten das Thema mal im Achtbeinerportal, dort hieß es das es je Bundesland und auch je Landkreis anders geregelt wird und geregelt werden kann. Die Frage ist ja immer, gehören Vogelspinnen zu den Kleintieren oder zu den Exoten? klick mich mal

Bei uns in Hannover gibt es sogar im eigenen Landkreis Unterschiede. So darf man im Stadtgebiet keine Exoten ohne Genehmigung halten. Und nach Auskunft des Veterinäramt, würden da drunter auch die Vogelspinnen fallen. Wohnt man aber jetzt in einer Ortschaft die zum Landkreis Hannover gehört, ist das schon wieder egal :itwasntme: Das soll mal einer verstehen :wait:

Ich denke es ist schwer das so pauschal zu sagebn, was nun wie wo richtig ist. Denn aufs Maul kann man damit immer fallen, so oder so.

Gruß Cynthia
 
  • Meldepflicht bei Mietwohnung? Beitrag #40
Stonerain

Stonerain

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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?

hi cynthia,
hier geht es um das mietverhältnis, nicht um die gesetzgebund des bundeslandes oder der landes/gemeindeverordnung

gruß
 
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Meldepflicht bei Mietwohnung?

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