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Varg76
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AW: Meldepflicht bei Mietwohnung?
Das sehe ich anders, denn wenn Vogelspinnen nicht zu den Exoten zählen im jeweiligen Bundesland und Landkreis, so hat der Vermieter keine Grundlage mehr, diese zu verbieten. Da er Kleintiere nicht verbieten kann.
Hi,
da liegst du leider nicht ganz richtig. Wenn die Haltung von VS durch öffentliches Recht des Landes/Kreises verboten ist, kann der Vermieter es auch nicht erlauben, soweit klar. Aber, wie hier schon mehrfach geschrieben, funktioniert der Umkehrschluss leider nicht. Grundsätzlich kann vertraglich alles - auch ein Haltungsverbot für sämtliche Tiere - vereinbart werden. Wenn es nun Rechtsprechung gibt, die das für "Kleintiere" für unwirksam erklärt, fehlt dabei dummerweise immer noch eine verbindliche Definition, was denn nun genau ein Kleintier ist und was nicht.
Wie bereits angemerkt, kommt es letztlich auf die Argumentation des RA und die Ansicht des jeweiligen Richters an, so dass man keine endgültige, allgemein verbindliche Aussage treffen.
Grüße