K
Kahless
Gast
Mahlzeit!
Nachdem mich Micha auf der Darmstädter Börse drauf aufmerksam machte, habe ich eben mal nachgesehen. Auf der hessischen Verbotsliste stehen nur noch zwei Gattungen von Vogelspinnen, nämlich Pterinochilus spp.und Stromatopelma spp. Ich bin kein Jurist, deshalb die Frage: Ist damit die Haltung bzw. Anschaffung und Zucht von Poecilotheria spp., Harpactirella spp. und Selenocosmia spp. wieder erlaubt?
Zum Nachlesen:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/i...22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/i...22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
Schönen Sonntag
Andreas
Nachdem mich Micha auf der Darmstädter Börse drauf aufmerksam machte, habe ich eben mal nachgesehen. Auf der hessischen Verbotsliste stehen nur noch zwei Gattungen von Vogelspinnen, nämlich Pterinochilus spp.und Stromatopelma spp. Ich bin kein Jurist, deshalb die Frage: Ist damit die Haltung bzw. Anschaffung und Zucht von Poecilotheria spp., Harpactirella spp. und Selenocosmia spp. wieder erlaubt?
Zum Nachlesen:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/i...22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/i...22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
Schönen Sonntag
Andreas