Buchführungspflicht

Diskutiere Buchführungspflicht im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hallo Ich interessiere mich gerate für die VS Brachypelma Smithi nun hab Ich gelesen das für diese Art eine Buchführungspflicht besteht . Nun...
  • Buchführungspflicht Beitrag #1
Avicularianer

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Hallo Ich interessiere mich gerate für die VS Brachypelma Smithi nun hab Ich gelesen das für diese Art eine Buchführungspflicht besteht .
Nun meine Frage was hat es damit auf sich , wie wird das gehandhabt reicht hier ein Nachweis vom Verkäufer über die Herkunft , Eigene Nachzucht oder muss Ich da jede Woche Daten aufschreiben und wenn ja welche ?

Ich Danke euch für eure Antworten schon mal im voraus .
 
  • Buchführungspflicht Beitrag #2
E

Eero.Fafara

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AW: Buchführungspflicht

Hi,

ich denke mal damit ist der Herkunftsnachweis gemeint... Was willst Du denn da jede Woche aufschreiben? SO oft häuten die sich nun auch nicht ;)

Liebe Grüße,
Christina
 
  • Buchführungspflicht Beitrag #3
Naddelchen1

Naddelchen1

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AW: Buchführungspflicht

Hallo,

Also für Brachypelmen braucht man einen Herkunftsnachweis denn die sind Meldepflichtig.

LG

Nadine
 
  • Buchführungspflicht Beitrag #4
_Kerstin_1

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AW: Buchführungspflicht

Hallo Nadine,

weil man einen Herkunftsnachweis braucht, sind die Tiere noch lange nicht irgendwo meldepflichtig.
Eine B. smithi muss nicht irgendwo angemeldet werden.

Wichtig ist nur der Herkunftsnachweis vom Verkäufer.

Grüsse Kerstin
 
  • Buchführungspflicht Beitrag #5
Naddelchen1

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AW: Buchführungspflicht

Hallo,

Achso... Also unsere erste Spinne war eine Brachypelma smithi und wir wurden ausdrücklich darüber belehrt das Brachypelmen Meldepflichtig sind...
Will mich da nicht drüber streiten. :)
Aber da kann man sich ja nochmal genauer drüber informieren. Kann ja sein das es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

LG

Nadine
 
  • Buchführungspflicht Beitrag #6
_Kerstin_1

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AW: Buchführungspflicht

Hallo Nadine,

Brachypelmen sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen besonders geschützt. Das heißt, es dürfen keine Tiere aus der Natur entnommen und in andere Länder exportiert werden.

Deshalb benötigt man den Herkunftsnachweis, um sicherzustellen, das die Tiere aus Nachzuchten stammen.

Wenn man sie in die EU oder aus der EU rausbringt, benötigt man noch eine sogenannte CITES Bescheinigung.

Aber eine Meldpflicht ist mir unbekannt.

Grüsse Kerstin
 
  • Buchführungspflicht Beitrag #7
Avicularianer

Avicularianer

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AW: Buchführungspflicht

Das ging aber jetzt schnell damit hab Ich jetzt nicht gerechnet .
Also Herkunftsnachweis darf Ich das so verstehen das Ich die herkunft der Spinne nachweisen muss von wem Ich sie gekauft habe und sie kein wildfang ist . Reicht hier die Adresse vom Verkäufer oder brauch Ich da mehr oder gib´s da ein Formular/Vordruck ?
Naja hab vorhin irgendwo gelesen mit Foto , wann Häutung und am bessten noch wann Fütterung .
Also Ich hab auch gelesen das die Meldepflicht für die Spinne weggefallen ist .
Aber lass mich gern eines besseren belehren .
Danke für eure Mühe !

Gruß Michl
 
  • Buchführungspflicht Beitrag #9
Naddelchen1

Naddelchen1

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AW: Buchführungspflicht

Hallo,

Habe mich auch nochmal informiert was die Meldepflicht angeht...
Kerstin hat recht. :itwasntme:
Dann genügt also der Herkunftsnachweis.
Also Name und Adresse vom Züchter ( wichtig ) und Gattung/Art der Spinne sollte dann glaube ich genügen.

Sehr schöner Vordruck!
Hatte ich nicht gesehen. Kerstin war schneller! :D
Aber damit sollte man dann auf der sicheren seite sein.

LG

nadine
 
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  • Buchführungspflicht Beitrag #10
Avicularianer

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Vielen herzlichen Dank !
Ihr seit die besten !
Michl
 
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