VS Handel / Gewerbe / Hobby

Diskutiere VS Handel / Gewerbe / Hobby im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Moin, da in letzter Zeit das Thema gewerblicher Handel / Zucht von VS ab und an mal zur Sprache kam bzw. einige Anfragen per PN kamen, hier...
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_Duke_

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Moin,


da in letzter Zeit das Thema gewerblicher Handel / Zucht von VS ab und an mal zur Sprache kam bzw. einige Anfragen per PN kamen, hier mal ein paar Erläuterungen zu dem Thema.


Als kleines Vorwort:
Die Erläuterungen hier sollen jedem helfen, mögliche Zweifelsfragen zu klären, kann ich Nachzuchten verkaufen oder nicht, bin ich gewerblich tätig oder nicht.
Ich hab versucht, dahingehend kleine Beispiele beizufügen, die das ganze verständlicher machen sollen. Ich hoffe, es funktioniert ;-))


Das ganze hier ist mit Sicherheit nicht abschließend, es soll lediglich als allgemeine Hilfestellung dienen.
Jeder Einzelfall sollte im Zweifel gesondert geprüft und bewertet werden.


Eine Haftung für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden (die Aussage MUSS sein).


Falls Fragen da sind, was hindert euch, einfach mal bei eurem Finanzamt nachzufragen ??
Vielleicht erntet ihr nur ungläubige Reaktionen, aber hinterher wird man mit Sicherheit versuchen, euch zu helfen.


Auf gewerbliche Tierzucht bin ich nicht eingegangen und werde ich auch nicht eingehen, ich habe keine Ahnung ob gewerbliche Tierzucht auch bei VS zutreffen kann (werde ich auch nicht recherchieren).

Der Punkt ist letztens ebenfalls aufgetaucht: Das ganze gilt nicht nur für einzelne Bundesländer, sondern für ALLE. Steuerrecht ist Bundesrecht.
EDIT: Sorry, vergessen. Da ja auch noch Nutzer der Seite aus AT, CH oder anderen Ländern mitlesen, die gemachten Ausführungen betreffen ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland.


Kleiner Hinweis am Rande:
Mal bei eurer Hausratversicherung nachfragen, ob eure Tierchen mitversichert sind. Hab ich letztens mal gemacht und einen mittleren Aufruhr verursacht.
Ab einer gewissen Anzahl an Tieren bzw. je nach Art sind es ja doch einige Werte, die man zu Hause hegt und pflegt.

Weiterer Hinweis:
Aus einer gewerblichen Tätigkeit (Anmeldung derselben beim Gewerbeamt) können sich auch anderen Rechtsfolgen ergeben, zB können unter Umständen Arten gehalten werden, für die sonst bei privaten Haltern keine Genehmigungen erteilt werden (wenn es entsprechende Beschränkungen gibt). Auf der anderen Seite können Auflagen gemacht werden (kann von Kommune zu Kommune abweichen, möglicherweise Veterinärsamt / Ordnungsamt).
Das ganze sollen hier nur Denkanstöße sein, müssten ggfls. bei den Kommunen erfragt werden.






Einkünfte aus Gewerbebetrieb / Einkommensteuerliche Betrachtung:


§15 I Nr1 EStG (Einkommensteuergesetz)
Gewerbliche Einkünfte sind … Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.
§15 II Satz 1 und 3 EStG
Satz 1: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbst. Arbeit anzusehen ist.
Satz 3:
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht Nebenzweck ist.




Begriffsklärung:
Gewinnerzielungsabsicht:
Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines „Totalgewinns“. Dabei ist unter dem Begriff „Totalgewinn“ bei neu eröffneten Betrieben das positive Gesamtergebnis des Betriebes von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen.
Der Gewinn des laufenden Jahres berechnet sich wie folgt (vereinfachte Methode an Hand der Einnahmeüberschussrechnung): Einnahmen abzüglich Ausgaben entsprechen dem Gewinn.


Beispiel (zum Totalgewinn):
Ich gründe einen Betrieb, mache 2 Jahre Verluste, 3 Jahre Gewinn und höre dann auf.
Wenn ich Verluste und Gewinne zusammenrechne und ein positives Ergebnis erzielt habe, dann liegt ein Totalgewinn vor und ich erziele Einkünfte aus Gewerbebetrieb.


Ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Einnahmen nur erzielt, um seine Selbstkosten zu decken (höchstrichterliche Rechtsprechung, BFH 1984).


Beispiel:
Ich halte Vogelspinnen, versuche pro Jahr ein bis zwei Kokons zu bekommen, und gebe die Tiere aus diesen nach und nach ab, um ein bisschen Geld reinzuholen, dann übersteigen sicherlich meine gesamten Ausgaben meine Einnahmen und ich versuche lediglich meine Kosten zu reduzieren.
Ergo: Keine Gewinnerzielungsabsicht, wahrscheinlich reine Vermögensverwaltung.


Gegenbeispiel:
Ich halte Vogelspinnen, versuche gezielt bei mehreren Arten (wenn nicht gar bei allen Tieren) Nachzuchten zu bekommen, fahre zu Börsen, inseriere regelmäßig bei Terraristik.com, terrino und arachnophilia. Es werden Slings zugekauft, aufgezogen und verkauft (größere Anzahl).
Meine Einnahmen übersteigen meine Ausgaben. Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.
 
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AW: VS Handel / Gewerbe / Hobby

Teil II

Abgrenzung gerwerblich tätig / Hobbybereich:


Hier eine klare Linie vorzugeben ist nicht möglich, alles andere zu behaupten wäre falsch.
Die Grenze, ob man gewerblich tätig ist oder sich alles auf der privaten Vermögensebene abspielt ist fließend.
Als Kriterien für eine Prüfung, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, würden mir 2 Stück in den Sinn kommen (und danach sollte für jeden eine Abgrenzung für seinen eigenen Fall eigentlich möglich sein):

  • - Gewinnerzielung / Einnahmeerzielung: Durchrechnen (Verkäufe und Kosten), liegen die Einnahmen über den Ausgaben, und das auch längerfristig (2 Jahre), dann ist die Wahrscheinlichkeit, das Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen deutlich höher.
  • - der äußere Anschein: Damit meine ich das Auftreten desjenigen nach außen (dritten gegenüber). Versucht jemand, seine Tiere über eine eigene HP zu vermarkten, inseriert er häufiger / regelmäßig bei Terrino, terraristik.com oder arachnophilia, mietet er regelmäßig Stände auf Börsen und verkauft dort. Unter Umständen kann es auch allein schon die schiere Masse der Nachzucht sein, die ausschließlich an einen Händler weitergegeben wird; siehe Punkt zuvor.
  • - der Ankauf einer größeren Anzahl von Tieren, deren Aufzucht und Wiederverkauf bei einer entsprechenden Größe. Ein Fall hier aus dem Board, bei einer entsprechend großen Anzahl an Tieren können Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.

Ich hoffe, es wird deutlich was ich meine.
Steuerlich bewegt man sich hier in einem Grenzbereich, d.h. es ist schwierig, eine klare Aussage zu treffen die allgemeine Gültigkeit hat.
Wie häufiger bereits durch mich angesprochen, ist es wichtig, immer den Einzelfall zu betrachten. Es kann dann sein, das man von Fall zu Fall anders entscheidet, je nach Umständen des Einzelfalles.
Ich habe nur versucht, eine allgemein gültige Aussage zu machen, die von allen verstanden werden kann.






Ab wann zahle ich Steuern (Einkommensteuern) und wie muss ich meine Steuererklärung abgeben?


Generell besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 31.Mai des Folgejahres, sobald eine Verpflichtung zur Abgabe besteht.


Der Steuererklärung beigefügt werden muss (als Gewerbetreibender) eine sog. Gewinn- und Verlustrechnung. Hierbei handelt es sich um eine Anlage zur Steuererklärung, auf der gesondert die Einnahmen des laufenden Jahres sowie die Ausgaben detailliert aufgezeichnet sind.
Aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben errechnet sich der Gewinn.
Der Gewinn wird versteuert (davon zahlt man prozentual Steuern, zur Höhe weiter unten mehr).


In der Steuerklärung sind die Einkünfte aus folgenden Einkunftsarten zu erklären (nur die häufigsten genannt):

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (der Gewinn, Begriff siehe oben)
  • Freiberufliche Einkünfte (z.B. unterrichtende Tätigkeit)
  • nichtselbständige Tätigkeit (Angestellter / Arbeitnehmer)
Die Einkünfte werden alle zusammengerechnet, es werden ein paar Versicherungen o.ä. noch abgezogen und von der Summe wird dann prozentual die zu zahlende Steuer entrichtet.


Bei Eheleuten werden alle Einkünfte zusammengerechnet.
Wenn man denn die Summe der gesamten Einkünfte hat, dann bleiben bei Alleinstehenden ca. 7500 € erst einmal steuerfrei, bei Verheirateten ca. 15000 €.
Alles, was darüber hinausgeht, wird prozentual versteuert (der Steuersatz zu Beginn beträgt inkl. Nebensteuern ca. 15% und steigt mit steigenden Einkünften an).


Für Singles / Alleinstehende ergeben sich die Steuern (und der Steuersatz) aus der sog. Grundtabelle, für Verheiratete aus der sog. Splitting Tabelle (bei Bedarf googeln).




Umsatzsteuerliche Betrachtung:


Prinzipiell gilt allgemein in der BRD ein Umsatzsteuersatz von 19%, jeder Unternehmer hat also auf jeden Umsatz 19% Umsatzsteuer aufzuschlagen, von Endverbrauchern einzubehalten und an den Fiskus abzuführen.
Das gilt auch beim Verkauf von Vogelspinnen.


ABER: Sollten Gewerbetreibende / Unternehmer einen Jahresumsatz von unter 17500 € erwarten, so steht ihnen ein WAHLRECHT zu, ob sie mit oder ohne Umsatzsteuer arbeiten wollen.












Gruß und schönen Abend noch,


Meik


Bei Fragen gerne auch PN an mich.

PS: entschuldigt, das ich einen neuen thread aufmache. ich dachte, könnte für alle interessant sein und es sollte dann ganz oben stehen ;-))
 
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steelshadow

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AW: VS Handel / Gewerbe / Hobby

Nabend

Tolle Zusammenfassung und so leicht zu verstehen.

Danke Duke ... dafür gibt es natürlich einen Punkt

Grüßle Heiko
 
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