_Duke_
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Moin,
da in letzter Zeit das Thema gewerblicher Handel / Zucht von VS ab und an mal zur Sprache kam bzw. einige Anfragen per PN kamen, hier mal ein paar Erläuterungen zu dem Thema.
Als kleines Vorwort:
Die Erläuterungen hier sollen jedem helfen, mögliche Zweifelsfragen zu klären, kann ich Nachzuchten verkaufen oder nicht, bin ich gewerblich tätig oder nicht.
Ich hab versucht, dahingehend kleine Beispiele beizufügen, die das ganze verständlicher machen sollen. Ich hoffe, es funktioniert ;-))
Das ganze hier ist mit Sicherheit nicht abschließend, es soll lediglich als allgemeine Hilfestellung dienen.
Jeder Einzelfall sollte im Zweifel gesondert geprüft und bewertet werden.
Eine Haftung für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden (die Aussage MUSS sein).
Falls Fragen da sind, was hindert euch, einfach mal bei eurem Finanzamt nachzufragen ??
Vielleicht erntet ihr nur ungläubige Reaktionen, aber hinterher wird man mit Sicherheit versuchen, euch zu helfen.
Auf gewerbliche Tierzucht bin ich nicht eingegangen und werde ich auch nicht eingehen, ich habe keine Ahnung ob gewerbliche Tierzucht auch bei VS zutreffen kann (werde ich auch nicht recherchieren).
Der Punkt ist letztens ebenfalls aufgetaucht: Das ganze gilt nicht nur für einzelne Bundesländer, sondern für ALLE. Steuerrecht ist Bundesrecht.
EDIT: Sorry, vergessen. Da ja auch noch Nutzer der Seite aus AT, CH oder anderen Ländern mitlesen, die gemachten Ausführungen betreffen ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland.
Kleiner Hinweis am Rande:
Mal bei eurer Hausratversicherung nachfragen, ob eure Tierchen mitversichert sind. Hab ich letztens mal gemacht und einen mittleren Aufruhr verursacht.
Ab einer gewissen Anzahl an Tieren bzw. je nach Art sind es ja doch einige Werte, die man zu Hause hegt und pflegt.
Weiterer Hinweis:
Aus einer gewerblichen Tätigkeit (Anmeldung derselben beim Gewerbeamt) können sich auch anderen Rechtsfolgen ergeben, zB können unter Umständen Arten gehalten werden, für die sonst bei privaten Haltern keine Genehmigungen erteilt werden (wenn es entsprechende Beschränkungen gibt). Auf der anderen Seite können Auflagen gemacht werden (kann von Kommune zu Kommune abweichen, möglicherweise Veterinärsamt / Ordnungsamt).
Das ganze sollen hier nur Denkanstöße sein, müssten ggfls. bei den Kommunen erfragt werden.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb / Einkommensteuerliche Betrachtung:
§15 I Nr1 EStG (Einkommensteuergesetz)
Gewerbliche Einkünfte sind … Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.
§15 II Satz 1 und 3 EStG
Satz 1: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbst. Arbeit anzusehen ist.
Satz 3:
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht Nebenzweck ist.
Begriffsklärung:
Gewinnerzielungsabsicht:
Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines „Totalgewinns“. Dabei ist unter dem Begriff „Totalgewinn“ bei neu eröffneten Betrieben das positive Gesamtergebnis des Betriebes von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen.
Der Gewinn des laufenden Jahres berechnet sich wie folgt (vereinfachte Methode an Hand der Einnahmeüberschussrechnung): Einnahmen abzüglich Ausgaben entsprechen dem Gewinn.
Beispiel (zum Totalgewinn):
Ich gründe einen Betrieb, mache 2 Jahre Verluste, 3 Jahre Gewinn und höre dann auf.
Wenn ich Verluste und Gewinne zusammenrechne und ein positives Ergebnis erzielt habe, dann liegt ein Totalgewinn vor und ich erziele Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Einnahmen nur erzielt, um seine Selbstkosten zu decken (höchstrichterliche Rechtsprechung, BFH 1984).
Beispiel:
Ich halte Vogelspinnen, versuche pro Jahr ein bis zwei Kokons zu bekommen, und gebe die Tiere aus diesen nach und nach ab, um ein bisschen Geld reinzuholen, dann übersteigen sicherlich meine gesamten Ausgaben meine Einnahmen und ich versuche lediglich meine Kosten zu reduzieren.
Ergo: Keine Gewinnerzielungsabsicht, wahrscheinlich reine Vermögensverwaltung.
Gegenbeispiel:
Ich halte Vogelspinnen, versuche gezielt bei mehreren Arten (wenn nicht gar bei allen Tieren) Nachzuchten zu bekommen, fahre zu Börsen, inseriere regelmäßig bei Terraristik.com, terrino und arachnophilia. Es werden Slings zugekauft, aufgezogen und verkauft (größere Anzahl).
Meine Einnahmen übersteigen meine Ausgaben. Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.
da in letzter Zeit das Thema gewerblicher Handel / Zucht von VS ab und an mal zur Sprache kam bzw. einige Anfragen per PN kamen, hier mal ein paar Erläuterungen zu dem Thema.
Als kleines Vorwort:
Die Erläuterungen hier sollen jedem helfen, mögliche Zweifelsfragen zu klären, kann ich Nachzuchten verkaufen oder nicht, bin ich gewerblich tätig oder nicht.
Ich hab versucht, dahingehend kleine Beispiele beizufügen, die das ganze verständlicher machen sollen. Ich hoffe, es funktioniert ;-))
Das ganze hier ist mit Sicherheit nicht abschließend, es soll lediglich als allgemeine Hilfestellung dienen.
Jeder Einzelfall sollte im Zweifel gesondert geprüft und bewertet werden.
Eine Haftung für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden (die Aussage MUSS sein).
Falls Fragen da sind, was hindert euch, einfach mal bei eurem Finanzamt nachzufragen ??
Vielleicht erntet ihr nur ungläubige Reaktionen, aber hinterher wird man mit Sicherheit versuchen, euch zu helfen.
Auf gewerbliche Tierzucht bin ich nicht eingegangen und werde ich auch nicht eingehen, ich habe keine Ahnung ob gewerbliche Tierzucht auch bei VS zutreffen kann (werde ich auch nicht recherchieren).
Der Punkt ist letztens ebenfalls aufgetaucht: Das ganze gilt nicht nur für einzelne Bundesländer, sondern für ALLE. Steuerrecht ist Bundesrecht.
EDIT: Sorry, vergessen. Da ja auch noch Nutzer der Seite aus AT, CH oder anderen Ländern mitlesen, die gemachten Ausführungen betreffen ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland.
Kleiner Hinweis am Rande:
Mal bei eurer Hausratversicherung nachfragen, ob eure Tierchen mitversichert sind. Hab ich letztens mal gemacht und einen mittleren Aufruhr verursacht.
Ab einer gewissen Anzahl an Tieren bzw. je nach Art sind es ja doch einige Werte, die man zu Hause hegt und pflegt.
Weiterer Hinweis:
Aus einer gewerblichen Tätigkeit (Anmeldung derselben beim Gewerbeamt) können sich auch anderen Rechtsfolgen ergeben, zB können unter Umständen Arten gehalten werden, für die sonst bei privaten Haltern keine Genehmigungen erteilt werden (wenn es entsprechende Beschränkungen gibt). Auf der anderen Seite können Auflagen gemacht werden (kann von Kommune zu Kommune abweichen, möglicherweise Veterinärsamt / Ordnungsamt).
Das ganze sollen hier nur Denkanstöße sein, müssten ggfls. bei den Kommunen erfragt werden.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb / Einkommensteuerliche Betrachtung:
§15 I Nr1 EStG (Einkommensteuergesetz)
Gewerbliche Einkünfte sind … Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.
§15 II Satz 1 und 3 EStG
Satz 1: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbst. Arbeit anzusehen ist.
Satz 3:
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht Nebenzweck ist.
Begriffsklärung:
Gewinnerzielungsabsicht:
Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines „Totalgewinns“. Dabei ist unter dem Begriff „Totalgewinn“ bei neu eröffneten Betrieben das positive Gesamtergebnis des Betriebes von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen.
Der Gewinn des laufenden Jahres berechnet sich wie folgt (vereinfachte Methode an Hand der Einnahmeüberschussrechnung): Einnahmen abzüglich Ausgaben entsprechen dem Gewinn.
Beispiel (zum Totalgewinn):
Ich gründe einen Betrieb, mache 2 Jahre Verluste, 3 Jahre Gewinn und höre dann auf.
Wenn ich Verluste und Gewinne zusammenrechne und ein positives Ergebnis erzielt habe, dann liegt ein Totalgewinn vor und ich erziele Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Einnahmen nur erzielt, um seine Selbstkosten zu decken (höchstrichterliche Rechtsprechung, BFH 1984).
Beispiel:
Ich halte Vogelspinnen, versuche pro Jahr ein bis zwei Kokons zu bekommen, und gebe die Tiere aus diesen nach und nach ab, um ein bisschen Geld reinzuholen, dann übersteigen sicherlich meine gesamten Ausgaben meine Einnahmen und ich versuche lediglich meine Kosten zu reduzieren.
Ergo: Keine Gewinnerzielungsabsicht, wahrscheinlich reine Vermögensverwaltung.
Gegenbeispiel:
Ich halte Vogelspinnen, versuche gezielt bei mehreren Arten (wenn nicht gar bei allen Tieren) Nachzuchten zu bekommen, fahre zu Börsen, inseriere regelmäßig bei Terraristik.com, terrino und arachnophilia. Es werden Slings zugekauft, aufgezogen und verkauft (größere Anzahl).
Meine Einnahmen übersteigen meine Ausgaben. Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.
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