Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

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  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #21
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zYmon

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

ich würd vA. darauf achten dass du bei jedem terrarium ein anständiges schloss dran hast, für den unwahrscheinlichen fall dass wirklich mal ein durchsuchungsbefehl herrscht ;)
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #22
CrAzyPsyCh0

CrAzyPsyCh0

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Nabend,

man muss sie zwar nicht reinlassen, aber lässt man sie nicht rein, sieht es aus als hätte man was zu verbergen (in dem Falle dann wohl eine nicht artgerechte Haltung), was schonmal als negativ ankommt.

Wenn wirklich ein Fachmann zu dir kommt, würde ich diesen schon reinlassen (sofern er sich vorher ankündigt).
Denn wenn jemand mit Fachwissen kommt und sieht das alles artgerecht ist (und sogar größere Terris als vorgeschrieben benutzt werden), könnte sich das ganze schon von selbst erledigen. Sogar ohne gleich nen Anwalt zu holen.
Würde da dann auch gleich Kaffee vorbereiten, kommt fast immer gut an :-D

Denn warum gleich vor Gericht ziehen? Da hat man nur wochen- oder gar monatelang Stress.


Der Tipp mit den Schlössern ist gut, gerade wenn man ein Kind erwartet. Zur Not tut es aber auch eine Büroklammer für jedes Terri. Das bekommt dann kein Kleinkind auf.


Aber nette Freunde haste da, die einen direkt anschwärzen und sich in Dinge einmischen, die sie nix angehen (das ist meiner Meinung nach noch das schlimmste an der Sache).


Mfg
Sascha
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #23
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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

ich würd vA. darauf achten dass du bei jedem terrarium ein anständiges schloss dran hast
Und was macht man bei den Tieren, die man in Heimchendosen oder Fürstplastdosen hält? Auch diese können problemlos aufgedrückt werden, zumindest HDs.
Aber mal ganz ehrlich, bei solch einer Situation sollte meiner Meinung nach direkt ein Jurist hinzugezogen werden. Denn ein solches Handeln des "Verterinärs" ist definitiv Schwachsinn, so wie es hier geschildert wurde.
Interessant ist, dass man doch davon ausgehen sollte, dass ein Veterinär Veterinärmedizin also Tiermedizin studiert haben sollte. Also müssten diese Personen doch Ahnung davon haben? Falls Veterinär auch ein Lehrberuf sein sollte, bitte ich um Berichtigung. Aber wahrscheinlich ists wie bei den Humanmedizinern: Einfach nur stupide auswendig lernen, ohne jegliche Intelligenz.
So oder so, das Handeln des Verantwortlichen ist, so wie es hier beschrieben wurde, nicht zu verstehen.
Thomas
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #24
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Aaron K.

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Moin!

Und was macht man bei den Tieren, die man in Heimchendosen oder Fürstplastdosen hält? Auch diese können problemlos aufgedrückt werden, zumindest HDs.
Die HDs könnte man zB in ein Terrarium stellen und dieses dann "abschließen".

Grüße,

Aaron
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #25
fraxinus

fraxinus

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Hallo!


wirst du nun mit einem Gerichtsverfahren rechnen müssen u.U.
mich würde mal interessieren wer auf welcher Grundlage in dem Falle ein Gerichtsverfahren anstreben sollte ...


Die dürfen diese immer nur dann betreten wenn du zustimmst oder sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl die vor die Nase halten.
Setzen, 6!
Bei einem Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (dafür reicht mitunter eben auch eine anonyme Anzeige) muß dem Amtstierarzt Zutritt gewährt werden. Diesen kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch erzwingen.


Ich empfehle dir einen Rechtsanwalt aufzusuchen und dir dort eine Rechtsberatung und weiteres einzuholen. Denn egal wie gut ein Forum auch sein mag, hier kannst du nur leihenhafte Tips erhalten ohne juristische Bedeutung!
ja genau wie die von Dir, die Du hier abläßt (es heißt übrigens laienhaft)


Wenn es um "artgerechte Haltung" geht und keine gravierenden Mängel vorhanden sind (wovon ich mal ausgehe- denn dann hätte er gleich beschlagnahmt), bekommst Du erstmal eine Frist zum "Nachbessern". Das wird dann wiederum kontrolliert.
Zur Not hängst Du halt überall ein Thermo- u Hygrometer rein (kannste ja dann wieder rausnehmen), die Dosen kann man ja zwischenzeitlich woanders unterbringen.


Fakt ist: die Amtsfritzen sitzen erstmal am längeren Hebel und mögen es gar nicht, wenn Ihre Kompetenz in Frage gestellt wird (zB wenn man gleich mit Anwalt droht usw).
Ich würde also nicht versuchen ihn zu belehren (vlt mal ein kleines Büchlein zum lesen mitgeben, wenn er will).
Auch bringt es nichts, sie mehrmals antanzen zu lassen, das verbessert die Laune keineswegs. Denn wenn Du´s mit ner richtig fiesen Type zu tun hast, kann der Dich voll auflaufen lassen ... den Ärger hast Du erstmal am Hals, egal ob Du dann Recht bekommst oder nicht.


Immer schön die Bälle flach halten und nicht rumflattern wie´n Huhn dem grad der Kopf abgehackt wurde .... es wird alles nicht so heiß gegessen wie´s gekocht wird ;)
Machs halt so wie sie´s sehen wollen, und wenn sie wieder weg sind ...




Tschüß
KATRiN
 
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  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #26
Summtrulli

Summtrulli

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Ahoi

Ja hatte auch mit dem gedanken gespielt die Terrarien mit nem stück draht oder so zu sichern.

@ Katrin schön wäre nur wenn ich erstmal wüsste wie der Typ sich das vorstellt wie das auszusehen hat ;) Wie ich ja schon weiter vorne schrieb hatte der Herr keine Ahnung wie Artgerechte Haltung ausschaut bei Vogelspinnen.
Ich werd denen auch net gleich mitm Anwalt drohen sondern hole mir ja erstmal nur Infos.

Gruss
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #27
mze

mze

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Hi,
hast Du Dir den Namen von dem Typen geben lassen? bzw hast Du
was schriftliches in der Hand? Irgendwie schaut das komisch aus weil
der Typ solo aufgetreten ist. Bei uns kommen solche Futzis immer zu zweit.
Viele Grüsse und alles Gute
Axel
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #28
Summtrulli

Summtrulli

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Ne die waren zu zweit nur sie hat sich im hintergrund gehalten und nix gesagt und er war immer nur am reden. Hab ich wohl beim thema erstellen vergessen mit reibzukritzeln, tschuldige :)
Was schriftliches hab ich leider nicht weil in dem Augenblick hab ich nicht daran gedacht. Für mich war erstmal nur Panik angesagt das die überhaupt da waren und das jemand ausm bekannten kreis so weit gegegangen ist mich anzuzeigen.

Aber wie heisst es so schön - beim 2. mal ist man immer schlauer :D

Gruss
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #29
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Maculata

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Hallo Katrin,

mich würde mal interessieren wer auf welcher Grundlage in dem Falle ein Gerichtsverfahren anstreben sollte ...

eine Anzeige kann hier nicht direkt vorliegen, da eine Anzeige zum Strafrecht gehört, wenn dann wurde hier in diesem Fall ein Hinweis abgegeben, der ggfl. zur Strafanzeige führt, jedoch aber dann nach der Beweisaufnahme. Sprich hier muss das Vi-amt erstmal kontrollieren ob der Hinweis auch stimmt. Selbigen Fall hatte ich vor einiger Zeit erst selbst gehabt und kenne daher die Vorgehensweise. Sollte es zur Strafanzeige durch das Vi-Amt kommen, kann dieses u.U. <<<--- das heißt unter Umständen :p zu einem Strafverfahren kommen. Hier kann man selbst nur wenig machen ohne eine anständige Rechtsbeihilfe. Aber wie ich schon sagte, eine Rechtsberatung müsste er sich schon holen.

Setzen, 6!
Bei einem Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (dafür reicht mitunter eben auch eine anonyme Anzeige) muß dem Amtstierarzt Zutritt gewährt werden. Diesen kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch erzwingen.

Lach... Na dann setz dich mal hin mit deiner 6 :p
Denn du liegst hier derbe daneben! Wem man in seine private Wohnung lässt, ist dem Wohnungseigentümer freigestellt durch die gesetzliche Privatsphäre. Daher ist man nicht verpflichtet, auch nicht bei einem Verstoß gg. das Tierschutzgesetz (was ja erstmal nachgewiesen werden muss) irgendwelche Leute vom Amt bei sich rein zu lassen. Jedes Amt und jeder Tierarzt kann jedoch beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbescheid beantragen, ohne diesen jedoch, kann jeder private Wohnungseigentümer (Mieter) ihm den Zutritt verwehren. Dieses gibt die Gesetzeslage ja schon so vor. Darfst du gerne mal bei der Polizei erfragen :D

Im Hausrecht regelt Artikel 13 des Grundgesetzes dieses auch. Was mit der Privatsphäre sich leicht überschneidet. Gesetzlich aber festgelegt wurde.

Bei mir standen die schon mal vor der Tür und da bleiben Sie auch :giggle:


ja genau wie die von Dir, die Du hier abläßt (es heißt übrigens laienhaft)

Bist du Polin oder warum klaust du mir mein schönes H? :giggle:

LG Don
 
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  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #30
Exxe

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

hm,nun geht die nervige Diskussion über Recht und Unrecht wieder los :puke:
ich kann mir kaum vorstellen dass diese Streitereien dem TS helfen :worried:

Mir kommts manchmal so vor,als wolltet ihr gar nicht helfen sondern euch nur gegenseitig mit eurem Wissen übertrumpfen!


Und wenn man mal nichts findet dann schön auf die Rechtschreibfehler usw. schieben.


mfg


Lucas
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #31
_Duke_

_Duke_

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

hm,nun geht die nervige Diskussion über Recht und Unrecht wieder los :puke:
ich kann mir kaum vorstellen dass diese Streitereien dem TS helfen :worried:

Mir kommts manchmal so vor,als wolltet ihr gar nicht helfen sondern euch nur gegenseitig mit eurem Wissen übertrumpfen!


Und wenn man mal nichts findet dann schön auf die Rechtschreibfehler usw. schieben.


moin,

m.e. sollte es hier gar nicht mal so sehr um recht und unrecht gehen, sondern darum, wie man mit solch einer situation umgehen sollte.

abgesehen davon, das da natürlich auch rechtliches eine rolle spielt, hat fraxinus / katrin hier zum thema meiner meinung nach den ersten guten und sinnigen beitrag gepostet, der dem threadersteller wirklich helfen kann.

von allen anderen kamen nur die allseits beliebten "was wäre wenn"-spielchen und und heiteres "wie sind die gesetze"-raten.


@ summitrulli
ich kann dir ebenfalls nur den guten rat geben, den ball erstmal flach zu halten.
solltest du ein schreiben bekommen, in dem unten ein wort auftaucht wie "widerspruchbelehrung", "rechtsmittelbelehrung" oder ähnliches, dann und erst dann würde ich mir jemand suchen, der sich wirklich damit auskennt (auf evtl. fristen achten!).


@maculata
wenn du glaubst, das man räumlichkeiten nur betreten kann, wenn ein richterlicher durchsuchungsbeschluss vorliegt, dann glaub weiter daran.
es gibt auch ausnahmen.
ich nenn hier nur mal die stichworte "gefahr im verzuge" und "umsatzsteuerliche nachschau". ob weitere gesetze eventuell ebenfalls einen zutritt zu räumlichkeiten gestatten, weiß ich nicht, allerdings halte ich das nicht für abwegig.
das was du hier von dir gibst halte ich für "gefährliches halbwissen" in seiner reinsten form.

zu dem geklauten H, schau mal in den duden ... ich mein nen "e" hat sie dir auch noch freundlicherweise umgetauscht.


@ exxe
zur rechtschreibung, die groß- und kleinschreibung klemm ich mir hier auch, das ist ja mittlerweile durchaus legitim. allerdings halte ich eine einigermaßen korrekte rechtschreibung und interpunktion für sinnvoll.
was man hier manchmal lesen soll / muss / will, da graust es einem die haare und es ist teilweise schon echt ne zumutung.
und "laie" mit "leihe" zu verwechseln find ich schon ein bisschen hui.

aloha und schönen abend,

meik
 
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  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #32
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Rocketman

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

kurze zwischenfrage zur rechtlichen lage:
gibt es bei wirbellosen überhaupt ein gesetz das zur artgerechten haltung verpflichtet? ich meine dass diese tiere vom gesetz her nahezu ungeschützt sind und man rein theoretisch quasi alles mit ihnen anstellen kann, oder?


und zum fall konkret:
wieviele slings hast du denn in HDs? bzw wieviele der 20 behältnisse wurden denn als "nicht artgerecht" eingestuft?
kannst du diese notfalls nicht "verschwinden" lassen, sprich vorrübergehend bei einem freund unterbringen?
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #33
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Maculata

Gast

AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Hi Meik,

@maculata
wenn du glaubst, das man räumlichkeiten nur betreten kann, wenn ein richterlicher durchsuchungsbeschluss vorliegt, dann glaub weiter daran.
es gibt auch ausnahmen.
ich nenn hier nur mal die stichworte "gefahr im verzuge" und "umsatzsteuerliche nachschau". ob weitere gesetze eventuell ebenfalls einen zutritt zu räumlichkeiten gestatten, weiß ich nicht, allerdings halte ich das nicht für abwegig.
das was du hier von dir gibst halte ich für "gefährliches halbwissen" in seiner reinsten form.

das es gesetzlich Ausnahmeregelungen gibt, einen richterlichen Beschluss zu umgehen, stelle ich gar nicht in Frage. Gibt es sicherlich! Nur kann dieses in diesem Fall nicht angewandt werden. Wenn du meinst das dieses "gefährliches Halbwissen" ist, dann soll es so sein.;)

Ich hatte den Fall schon mal gehabt, weil ein Nachbar meinte ich hätte mit den Vogelspinnen gefährliche Tiere und es würde Gefahr von ihnen ausgehen. Das Vi-Amt habe ich vor meiner Wohnungstür stehen gelassen, die gerufene Polizei die dann anrückte verwies die beiden Herrn vom Vi-Amt ebenso darauf hin, dass diese hier in einer privaten Wohnung nicht ohne weiteres sich Zutritt verschaffen können :wait: Selbiges Spiel kennt man von den netten Leuten der GEZ, die viele Leute unwissend einfach so in ihre Wohnung rein lassen.

Sorry, aber hier gilt mal wieder, lieber eine anständige Rechtsberatung vorher einholen (auf die ich in meinen Postings bereits hinwies) als dem Forumleuten zu glauben :itwasntme: Denn hier werden extreme aufgelistet die einfach in diesem, noch recht harmlosen Fall, einfach nicht angewendet werden können. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber das sind wie bereits gesagt, Fälle mit denen das hier nichts zu tun hat.

Ich habs einmal durch und kann demnach das so weiter geben. :kiss:

Ob ich dabei grundsätzlich im Recht bin oder nicht, möchte ich hier gar nicht diskutieren. Dafür sucht man sich als Betroffener eine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

LGD
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #34
_Duke_

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

und zum fall konkret:
wieviele slings hast du denn in HDs? bzw wieviele der 20 behältnisse wurden denn als "nicht artgerecht" eingestuft?
kannst du diese notfalls nicht "verschwinden" lassen, sprich vorrübergehend bei einem freund unterbringen?

sorry, aber bestes beispiel, wie man es nicht machen sollte:
noch kein (belastender) verwaltungsakt in der welt, der rechtliche konsequenzen nach sich zieht, aber schon HD´s verstecken.

Sorry, aber hier gilt mal wieder, lieber eine anständige Rechtsberatung vorher einholen (auf die ich in meinen Postings bereits hinwies) als dem Forumleuten zu glauben :itwasntme: Denn hier werden extreme aufgelistet die einfach in diesem, noch recht harmlosen Fall, einfach nicht angewendet werden können.
[...]
Ob ich dabei grundsätzlich im Recht bin oder nicht, möchte ich hier gar nicht diskutieren. Dafür sucht man sich als Betroffener eine Rechtsberatung durch einen Anwalt.

wenn es hinterher um einen rechtstreit geht, hast du recht.
aber soweit ist es hier nicht, und das wird von dir übersehen.

der sinn, der hinter fraxinus post und auch hinter meinem steckt ist ganz einfach: mit gesundem menschenverstand und goodwill solche rechtlichen konsequenzen (den erlass eines entsprechenden verwaltungsaktes) von vornherein vermeiden.
und das funktioniert nicht, wenn du gleich mit nem anwalt aufläufst bzw. besser, wenn nicht sofort mit kanonen auf spatzen geschossen wird.

es gibt fast in jedem fall einen ermessensspielraum, den ein amtsträger beim treffen einer entscheidung ausüben kann.
kreuzt mein gegenüber aber von anfang an mit nem anwalt auf, was glaubst du, wie ich mein ermessen ausübe?
dann geht alles genau nach vorschrift bzw. dem buchstaben des gesetzes...

wie es in den wald hineinruft, so schallt es heraus.

bis jetzt ist noch gar nix passiert, wer weiss, ob überhaupt was kommt.
ich persönlich würd gar nix machen. vielleicht ist der typ (veterinär @summitrulli: dienstausweis geprüft?) auch zu faul, um sich arbeit zu machen und alles verläuft im sande ...

gruß vom mitglied einer eingriffsverwaltung und schönen abend noch,

m.
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #35
Summtrulli

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

@Rocketman
Das gleiche wurde mir auch von einem bekannten Händler gesagt das ich wohl vor den Augen der Veterinäre meine kompletten spinnen platt tretten könnte ohne das die was unternehmen können. Aber ob das nun so wirklich so ist bezweifel ich denn sonst wären die ja nicht unbedingt vorbei gekommen.
Und alle behältnisse wurden als nicht artgerecht eingestufft von dem.

Und zur beruhigung ^^ Ich werde nicht mit nen Anwalt da auflaufen bis das Vet-amt weitere schritte einleitet. Wie gesagt jetzt ist erstmal nur info einholen angesagt :)

Gruss
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #36
CrAzyPsyCh0

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Nabend,

es mag zwar rechtlich so sein, dass man die vom Amt nicht reinlassen muss, nur warum sollte man es denen verweigern, wenn man artgerecht hält?
Lieber gleich reinlassen, dann können die sagen was nicht ganz passt, dies passt man an und hat seine Ruhe.

Lässt man sie nicht rein, schafft man sich nur Ärger. Halte es für den größten Fehler denen den Zugang zu verweigern.
Wie ich schon sagte, wenn sie sich vorher ankündigen, einfach freundlich sein, am besten Kaffee anbieten. Das schafft schonmal nen guten Eindruck.

Wozu man hier nen Anwalt braucht ist mir vollkommen unklar. Was ist denn bisher passiert? Eine Wohnungsbesichtigung von einem der keine Ahnung hat und scheinbar von zuvielen Vorurteilen behaftet.
Der Herr kann auch nicht einfach in seinen Bericht schreiben, dass alles nicht artgerecht sei, ohne genaue Erklärungen.

Bin mir ziemlich sicher das da bald ein Schreiben kommt. Entweder mit der Aufforderung zur Nachbesserung, oder Ankündigung eines weiteren Besuchs.

Das würde ich erstmal abwarten und dann schauen wie man reagiert.

Egal was kommt, gegen alles kann man erstmal Widerruf einlegen. Dazu braucht man auch keinen teuren Anwalt.


Mfg
Sascha
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #37
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Melman1

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

moinmoin

Ne die waren zu zweit nur sie hat sich im hintergrund gehalten und nix gesagt und er war immer nur am reden.

haben sich die beiden ausgewiesen? du musst dann doch einen namen haben von dem veterinär! ich würde da mal im inet nachschaun, die findet man doch bestimmt, nicht das das 2faker waren die in deiner bude waren und morgen hast du ne leergeräumte wohnung^^


lg Mel
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #38
R

Rocketman

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

sorry, aber bestes beispiel, wie man es nicht machen sollte:
noch kein (belastender) verwaltungsakt in der welt, der rechtliche konsequenzen nach sich zieht, aber schon HD´s verstecken.
...

naja ich dachte dass man auf diese weise weiteren ärger bei einem erneuten besuch von vornherein umgeht. sprich, falls es zu weiteren konsequenzen kommen sollte, ändert man die ausgangssituation zu seinen gunsten.
falls nichts mehr nachkommt, braucht man natürlich auch nix tun.
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #39
R

Rocketman

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

@Rocketman
Das gleiche wurde mir auch von einem bekannten Händler gesagt das ich wohl vor den Augen der Veterinäre meine kompletten spinnen platt tretten könnte ohne das die was unternehmen können. Aber ob das nun so wirklich so ist bezweifel ich denn sonst wären die ja nicht unbedingt vorbei gekommen.
Und alle behältnisse wurden als nicht artgerecht eingestufft von dem.
...

eigentlich kommt der veterinär auch eher um zu sehen ob von den tieren eine gefahr ausgeht, weniger um die tiere zu schützen, oder?
aber wie gesagt, soweit ich informiert bin, sind wirbellose leider überhaupt nicht geschützt in deutschland. somit kann es nach meinem verständnis auch keine nicht artgerechte haltung geben, oder?
 
  • Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen? Beitrag #40
Summtrulli

Summtrulli

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AW: Besuch vom Veterinäramt - Womit muss ich rechnen?

Den Namen des Herrn Dr. hab ich rausgesucht und ist eingetragen für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Veterinärwesen als Tierarzt hier in Herford.
Leider leider hab ich idiot erst hinterher daran gedacht nach nem Ausweis zu fragen als die schon weg waren -.-
Denke aber nicht das es Faker waren denn am Abend kam noch ein Überraschender anruf von einer Tiervermittlung/Tierheim die in seinem Auftrag angerufen haben wegen unserer Katze. Dafür das er nur wegen den Spinnen da war fand ich das ganz toll das er auch noch will das wir unsere über 16 Jahre alte Katze weggeben.Die arme machts wohl eh nicht mehr lange und dann soll die noch ins heim -.-

Gruss
 
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