Interessantes Urteil

Diskutiere Interessantes Urteil im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hallo Hier mal ein Artikel den ich in einem Heft endeckt habe. gruss xiang
  • Interessantes Urteil Beitrag #1
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xiang

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Hallo

Hier mal ein Artikel den ich in einem Heft endeckt habe.

gruss
xiang

 
  • Interessantes Urteil Beitrag #2
rennsauRO

rennsauRO

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AW: Interessantes Urteil

Hallo,

kannst Du bitte noch einen Quellverweis hinzufügen, in welcher Zeitschrift Du das gefunden hast, mich würden auch die anderen Urteile interessieren.
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #3
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xiang

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AW: Interessantes Urteil

Die Seite ist in der aktuellen ** AUF EINEN BLICK **

gruss
xiang
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #4
Tessa5

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AW: Interessantes Urteil

Hallöchen,

das ist ja schonmal gut zu wissen.
Ich hätte garnicht gedacht, dass das Gericht in "Klein" Bückeburg zu so einem vernünftigen Urteil fähig ist *g* (Hab da mal gewohnt)


Kind regards

Tessa
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #5
rennsauRO

rennsauRO

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AW: Interessantes Urteil

Joo, interessantes Thema, zumal ja VS eigentlich als Kleintiere gelten (ist rechtlich auch definiert**, hab aber eben die Seite zu schnell weggeklickt - Mist) und Kleintierhaltung im Normalfall nicht verboten werden kann/darf, egal, was der Vermieter im Mietvertrag stehen hat. Was mich verwundert hat ist allerdings, daß mene zwei Pssst-Miezis nicht als Kleintiere gelten, ein Wäff-Wäff-Yorkie (nix gegen Yorkie und Co., mag Hunde ja auch voll gern) schon*kopfkratztundgrübelt*

**sinngemäß, daß diese Tiere in Art, Größe und Haltung keine Beeinträchtigung der Wohnraumes darstellen, ich hoffe, ich hab jetzt nichts verdreht.

Meiner Meinung nach geht von nem zerbrochenen AQUArium eine größere Gefahr aus als von einem zerbrochenem TERRArium (ok, je nachdem, was dann frei rumläuft oder -kriecht)
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #6
Callysta

Callysta

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AW: Interessantes Urteil

Hello,

ich habe mich auch mal mit dem Mieterverein darüber unterhalten (dort sind ja die Ansprechpartner auch Rechtsanwälte) - und die warnten mich davor, dass man mich aber über die Menge der gehaltenen Tiere drankriegen könne. Mein Bestand sind ja "nur" 40 Tiere, davon aber 18 in mindestens 30er Würfeln - und DAS muss kein Vermieter tolerieren. Also ganz pauschal würde ich mich nicht auf so ein Urteil verlassen.

LG
Katrin
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #7
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Rocketman

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AW: Interessantes Urteil

dass es die nachbarn nichts angeht, was man in seiner wohnung hält, ist klar.
ich meine aber, dass der vermieter auch eine kleintierhaltung fallweise (im mietvertrag) untersagen kann.
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #8
Raf77

Raf77

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AW: Interessantes Urteil

Moin,

das liest sich erstmal ganz nett, relativiert sich allerdings durch den Fakt das es bundesweit kein wirklich klar definiertes Gesetz zu diesem Thema gibt. Das ganze ist hier schon mehrfach diskutiert worden..
Als Ergebnis bleibt, das vieles Ermessens- und Ausslegungssache einzelner Pesonen ist und die Urteile und Rechtssprechung einer stark subjektiven Prägung unterliegen. Hinzu kommt noch eine regional unterschiedlche Handhabung.
@rennsauRO: der Text indem VS eindeutig als Kleintiere definiert werden, würde mich interessieren, habe dazu noch nichts finden können.

Gruß
raf
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #9
Tina M.

Tina M.

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AW: Interessantes Urteil

....Was der Nachbar nicht weiß, macht ihn nicht heiß ^^

Sagen wir mal so: Ich finds schon richtig dass man seinen Vermieter informieren sollte, wenn man Tiere halten möchte, die u.U. einen Menschen töten oder zumindest schwer malträtieren können bzgl.ihres Giftes (Klapperschlangen, schwarze Witwen und Co.), da sollte man auch mit den Nachbarn (wenn man denn in einem Mehrfamilienhaus wohnt) gesprochen haben.

Aber wie soll ein Vermieter sehen, wieviel Spinnen man daheim hat? Der kommt ja mal nicht eben so zur Wohnungsbesichtigung, btw.gehen ihn gewisse Räumlichkeiten gelinde gesagt ja auch grad mal einen feuchten Kehricht an.

Betrifft mich nicht, da wir ein eigenes Haus bewohnen, hat mich vorher aber auch nicht interessiert.

@Rennsau: Deine Katzen zählen zwar nicht als Kleintiere, aber ich hatte mal ein Urteil (nicht mehr zur Hand da viele Jahre her), in dem es hieß, dass zwei Wohnungskatzen, wenn die Wohnung denn für 2 Katzen ausreichend Platz bietet (das waren um die 65 m²) vom Vermieter geduldet werden müssen, solange sie nicht durch ein öffentliches Treppenhaus laufen und sich rein in der Wohnung aufhalten. Soll heißen: damals wurde mir zugesprochen, Hauskatzen der Menge her angemessen zur Wohnungsgröße zu halten; im MV war nichts erwähnt von Tierhaltung oder nicht Tierhaltung.

Ob das immer noch so ist - keine Ahnung, aber ich fands gut :)

Gruß
Tina
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #10
Tessa5

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AW: Interessantes Urteil

Hallo ihrs,

ich denke, dass man grade Vogelspinnen nicht wirklich verbieten kann.
Hier die Gründe für meine Meinung:
-keine Geruchsbelätigung
-keine Lärmbelästigung
-keine Tierhaare die Allergien auslösen
-keine Beschädigung des Wohnraumes
-ein Großteil der verschiedenen Arten besitzt kein Gift, was dem Menschen wirklich gefährlich werden könnte (außer vielleicht Allergikern)

Ich selber habe meine Spinnen bei meiner Vermieterin und meiner Nachbarin angemeldet. Dies hielt ich für besser, weil zwischen meiner Wohnung und der Wohnung meiner Nachbarin eine Verbindungstür ist. Unter dieser Tür würden meine kleinen im Falle eines Ausbruchs locker durchpassen. Da meine Nachbarin allerdings eine ausgeprägte Spinnen-phobie hat, haben wir diese "zugluftstopper" an die Tür gemacht. Ich denke zwar, dass die Tiere es trotzdem irgendwie rüber schaffen würden, aber meine Nachbarin hat ein besseres Gefühl dadurch.

Ich denke also, dass man Terrarien Haltung nur dann verbieten darf, wenn es sich um eine starke Geruchsbelästigung handelt, oder ein Fall von Animal-Hording vorliegt.
Weiter denke ich jedoch, dass gefährliche Tiere einer Zustimmung des Vermieters und der anderen Mietpartein bedürfen. Ich sage nur "Mülheim an der Ruhr" und das "Schlangen-tier", was da entwischt ist.


kind regards

Tessa
 
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  • Interessantes Urteil Beitrag #11
Callysta

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AW: Interessantes Urteil

Aber wie soll ein Vermieter sehen, wieviel Spinnen man daheim hat? Der kommt ja mal nicht eben so zur Wohnungsbesichtigung, btw.gehen ihn gewisse Räumlichkeiten gelinde gesagt ja auch grad mal einen feuchten Kehricht an.

Gruß
Tina
Hallo Tina,

ich bewohne eine Eigentumswohnung, ich miete also von privat. Und meine Vermieterin will nun die Wohnung verkaufen - was nach sich zieht, dass ich hier zum einen die beauftragte Maklerfirma reinlassen reinmuss und dann auch die Kaufinteressenten. Und das einmal wöchentlich, das steht fest.

Bei 2 bis 5 Terrarien sagt sicherlich niemand etwas, aber bei drei vollgestellten Schwerlast-Regalen aber kann der Vermieter verlangen, dass die Menge reduziert wird - Kleintiere hin oder her. Das gilt nämlich auch für eine entsprechende Anzahl an Mäusen, Hamstern oder sonstigem harmlosen und vertraglich erlaubten Kleintieren.

Und eben das ist der Punkt, über den ich mich aus aktuellem Anlass ausführlich informiert habe. Grundsätzlich die Spinnenhaltung verbieten kann der Vermieter nicht, aber er kann Dir kündigen, wenn Du nicht die Anzahl reduzierst! Und Hausverwaltungen machen das gnadenlos - die setzen eine Frist, bis wann sounsoviele Terrarien zu verschwinden haben und sonst bist Du raus. Das habe ich selbst erlebt - ich arbeite beruflich mit Hausverwaltungen zusammen das wurde ausnahmslos bestätigt.

Und das Geld, in einen ungewissen Rechtsstreit zu gehen habe ich jedenfalls nicht. Der Mieterverein (über den ich auch rechtschutzversichert bin) hat seine Unterstützung bei einem Bestand von 40 Spinnen jedenfalls abgelehnt, weil die Erfolgschancen gegen Null gehen.

LG
Katrin
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #12
Tina M.

Tina M.

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AW: Interessantes Urteil

Hi Katrin,

ja da hast Du recht, das meinte ich ja auch bei dem Beispiel mit den Katzen....wenn eine gewisse Anzahl überstiegen wird, dann muß die auf Verlangen des Vermieters reduziert werden.
Bei Hausverwaltungen sowieso, die sind gnadenlos.

Das ist ja blöd :-/

Gruß
Tina
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #13
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pygmaea

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AW: Interessantes Urteil

Moin,

eigentlich ein Thema das jeden interessieren dürfte , leider wiedermal ohne jegliche , wirklich neuen , Fakten

-keine Tierhaare die Allergien auslösen

genau das kann aber dir pasieren , Stichwort Brennhaare , du wärst nicht die erste die auf Süd-oder nordamerikanische Vs verzichten müßte

-keine Beschädigung des Wohnraumes
-ein Großteil der verschiedenen Arten besitzt kein Gift, was dem Menschen wirklich gefährlich werden könnte (außer vielleicht Allergikern)

ein Außnahmefall eines Allergikers würde schon reichen und du hätteste die größten Probleme , dazu kommt das nicht unbedingt die Vogelspinne ansich den Wohnraum beschädigen kann , wohl aber die dazu gehörenden Futtertiere , Stichwort S.lateralis o. P.pallida die beide sehr oft ohne jegliche Wahrnung auf ihr Hygieneschädlingspotential verkauft und vertrieben werden (sicher sind die Käufer selbst schuld die sich nicht informieren , dennoch halte ich das Verkaufsverhalten einiger "Händler" für bedenklich) , da hast du ganz schnell mal ein großes Problem was dann auch deine Vs betrifft . Sicher gibt es genug andere Futtertiere aber es gibt immer die Möglichkeit Fehler zu begehen . . .

Da meine Nachbarin allerdings eine ausgeprägte Spinnen-phobie hat, haben wir diese "zugluftstopper" an die Tür gemacht. Ich denke zwar, dass die Tiere es trotzdem irgendwie rüber schaffen würden, aber meine Nachbarin hat ein besseres Gefühl dadurch.

Das Gefühl kann sich im Nu in Rauch auflösen sobald deiner Nachbarin mal eine Vs übers Gesicht huscht sobald sie sich etwas hingelegt hat o.ä . . . diese Möglichkeit besteht laut deiner Aussage durchaus , dann kannst du dich , wie ich selbst aber dazu später mehr , im Ernstfall nicht verlassen

Ich denke also, dass man Terrarien Haltung nur dann verbieten darf, wenn es sich um eine starke Geruchsbelästigung handelt, oder ein Fall von Animal-Hording vorliegt.

Einem Freund von mir wird seit er dort wohnt die Haltung von Vogelspinnen in seiner Mietwohnung generell verboten , der Vermieter sieht sich das ganze sogar einmal pro Jahr an - es spielt keine Rolle inwiefern wir das herunterspielen , sobald der Vermieter das Gefühl hat andere Mieter wären bedroht ( Vogelspinnen gelten immer noch bei den meisten als rießige Giftmonster) hast du keine Chance was auch voll nachvollziehbar ist

Der nächste Punkt sind eine größere Ansammlung von Fürstdosen , wie willst du einem ich sags mal "Beamten" erklären das diese Tiere "artgerecht" untergebracht wären und du sie nicht hortest ? Ein Blick in ein Zimmer welches an die 200-300 Dosen und Behälter (eine Nz kann da schon genügen) beinhaltet läßt sich wohl dann nur schwer als "nur ne Hobbygeschichte" von ein paar Tieren erklären , sicher haben nicht alle soviele Tiere aber laß mal die richtige Vs einen schönen Kokon haben mit 500-600 oder noch mehr Nymphen

Bei 2 bis 5 Terrarien sagt sicherlich niemand etwas, aber bei drei vollgestellten Schwerlast-Regalen aber kann der Vermieter verlangen, dass die Menge reduziert wird - Kleintiere hin oder her.

So siehts aus , ruckzuck ist das Wohl der ganzen Mietpartie bedroht :sleepy:

aber er kann Dir kündigen, wenn Du nicht die Anzahl reduzierst! Und Hausverwaltungen machen das gnadenlos - die setzen eine Frist, bis wann sounsoviele Terrarien zu verschwinden haben und sonst bist Du raus. Das habe ich selbst erlebt - ich arbeite beruflich mit Hausverwaltungen zusammen das wurde ausnahmslos bestätigt

ein Problem das einige auf die leichte Schulter nehmen und sich damit in Schwierigkeiten bringen können . Bei mir ist es so das ich meine Wohnung gekauft habe und die anderen Partien informiert habe , sie waren auch zu Besuch da um sich darüber zu informieren und zu sehen das davon keine Gefahr , auch in Bezug auf ihre Kinder , ausgeht - das nützt mir aber nichts wenn mir wie dieses Jahr im Sommer eine Poecilotheria spec entwischt , sie den nächsten Balkon runtersaust und beim Nachbarn drunter im Blumenkübel landet . . . Gott sein Dank gibt es noch verständnissvolle Menschen wie indem Fall , der Mann half mir sogar bzw wohnte dem sehr einfachen Einfangen sogar noch bei und begutachtete das faszinierende Tier . . . ;) , das kann aber auch ganz schnell anders laufen , denkt mal drüber nach

VG
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #14
Tina M.

Tina M.

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AW: Interessantes Urteil

@pygmaea: generell gesehen hast Du natürlich recht mit dem, was Du geschrieben hast.

Aber definitive Fakten wird es nie geben können, da die Gerichte - wenn es denn zu einem Rechtsstreit kommt - sehr unterschiedlich reagieren und agieren.
Da es kein "Gesetz" hierzu gibt, ist alles - leider - Ermessenssache.
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #15
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pygmaea

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So in etwas wollte ich das auch verständlich machen - sich auf gutes Hoffen zu verlassen kann auch daneben gehen

VG
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #16
Tina M.

Tina M.

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...stimmt leider :confused:
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #17
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Rocketman

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AW: Interessantes Urteil

habe gerade mit einem bekannten gesprochen, der anwalt ist. er meint, dass es zwar möglich ist, im mietvertrag alles mögliche festzulegen (was tierhaltung angeht), aber im nachhinein bedarf es wohl einem gerichtlichen urteil bzw. gutachten, wenn man zb. einem vs-sammler seine tiere (teilweise) verbieten will.
meine eltern haben, soweit ich weiss, für einige wohnungen den mietern auch jegliche tierhaltung untersagt bzw. es bedarf einer rückfrage und erlaubnis - selbst wenn es um einen goldfisch ginge.
hierbei spielt es auch keine rolle, ob ein plausibler grund vorliegt oder ob die entscheidung nach tageslaune gefällt würde.
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #18
Veith

Veith

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AW: Interessantes Urteil

hi,

habe gerade mit einem bekannten gesprochen, der anwalt ist. er meint, dass es zwar möglich ist, im mietvertrag alles mögliche festzulegen (was tierhaltung angeht), aber im nachhinein bedarf es wohl einem gerichtlichen urteil bzw. gutachten, wenn man zb. einem vs-sammler seine tiere (teilweise) verbieten will.
gab es nicht mal hier im forum den fall, daß in einem mietvertrag die kleintierhaltung ausgeschlossen wurde und der mieter dagegen geklagt hat?
ich meine das ist dann so außgegangen daß das gericht dem mieter recht gabe und der gesammte punkt in dem das kleintierverbot und auch das verbot von hunden und katzen mit drin stand rausgenommen wurde?

gruß karsten
 
  • Interessantes Urteil Beitrag #19
chris2301

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Hi,

liegt wohl an der Vertragsfreiheit, am Ende entscheidet jedoch immer der Richter;).

Grüße
 
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  • Interessantes Urteil Beitrag #20
chris2301

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Ach ja, habt ihr den Artikel darüber gelesen? Vielleicht kann ich meiner Krankenkasse demnächst einen Zuschuss für meine laufenden Kosten rausleiern (da ich ohne VS wahnsinnig werde).^^
 
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