Hallo Titana,
also du fragst nach der Meldepflicht.
Leider werden die Begriffe immer verwechselt und auch die unteren Naturschutzbehörden und die Sicherheitsbehörden kennen sich oft wenig aus.
Das Thema ist auch ziemlich komplex und unterscheidet zum Beispiel auch zwischen wirbellosen und Wirbeltieren.
Im Bezug auf Spinnentiere ist es, kurz gesagt, jedoch relativ einfach.
Man muss hier lediglich zwischen den artengeschützten Tieren und sog. gefährlichen Tieren unterscheiden.
Die artengeschützten Tiere sind bundeseinheitlich, bzw. international bestimmt. Grundlage ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).
Anders verhält es sich bei sogenannten gefährlichen Tieren. Diese können von den kommunalen Sicherheitsbehörden festgelegt werden. Darum zählen z.B. Poecilotheria-Arten in einigen Kommunen/Bundesländern zu den gefährlichen Tieren.
Für diese wird eine Haltungsgenehmigung verlangt. Hierfür muss i.d.R. ein berechtigtes Interesse vorliegen. Liebhaberei oder Hobby reicht dazu nicht aus.
Und bei den artengeschützten Spinnentieren reicht ein sogenannter Herkunftsnachweis aus, dieser muss die Art, falls möglich das Geschlecht, die Anzahl, den Namen des Verkäufers und Käufers enthalten. Und natürlich muss daraus hervorgehen, dass das Tier aus einer Nachzucht stammt und nicht der Natur entnommen wurde.
Dieser Herkunftsnachweis ist aufzubewahren.
Eine Meldepflicht für Spinnentiere gibt es also so nicht.