Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Diskutiere Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Ich bin mit Hildesheim lediglich auf deine Aussage eingegangen. Meine Fresse. Und hier gibt es sicher noch andere in diesem Kreis, die vielleicht...
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #101
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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Hier geht es um die Meldung oder Erteilung einer Haltungsgenehmigung! Was interessiert es den TE wo er sich in Hildesheim hinwenden kann?

Ich bin mit Hildesheim lediglich auf deine Aussage eingegangen. Meine Fresse. Und hier gibt es sicher noch andere in diesem Kreis, die vielleicht mal die SuFu benutzen werden mit den Begriffen. Könnte für die ja hilfreich sein, oder? Merkste watt?
 
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  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #102
ssp

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

@ xXx
Diese E-mail habe ich von Vogelspinnen e.V. bekommen

Hallo Sascha



Wenn du in Hannover wohnst, besteht, soweit ich weiß eine Meldepflicht.
Du solltest dich bei deinem zuständigen Veterenäramt erkundigen, ob in Hannover noch Meldepflicht, b.z.w eine Ausnahmegenehmigung
für die Haltung von Vogelspinnen erforderlich ist.



Viele Grüße
Peter
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #103
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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Hmm. Komisch, dass der 1. Vorsitzende auch aufs Veterinäramt verweist.
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #104
MrBurns

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Ich habe das Gefühl hier bekommt jeder was anderes erzählt. Mir wurde Telefonisch vom NLWKN mitgeteilt das VS in Niedersachen nicht Meldepflichtig sind, zumindest beim NLWKN nicht. Hab so langsam das Gefühl das die selber nicht so richtig wissen was Sache ist, weil da jeder was anderes erzählt.
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #105
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Legolas32

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Moin


Der NLWKN ist zuständig für Wirbeltiere die unter artenschutz stehen und deshalb sind Wirbellose (Spinnen,Skorpione etc.) für den NLWKN nicht von Interesse.
Das VS in Niedersachsen nicht beim NLWKN gemeldet werden müssen hat nichts mit der Gefahrtierverordnung in Niedersachen zu tun.
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #106
B. boehmei

B. boehmei

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Hallo,

ich weiß nicht, ob der Link schonmal gepostet wurde, aber für Hessen ist alles ganz klar geregelt und auf der Seite des RP Darmstadt nachzulesen bzw. downzuloaden. Derartige Seiten gibt es auch für andere Bundesländer. Hier mal der Link für Hessen:

Regierungspräsidium Darmstadt - Haltung gefährlicher Wildtiere

Gruß Oliver
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #107
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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Ergänzung zu meinen Telefonaten nun:

LK HI ist die Haltung verboten, es muss eine Ausnahmegenehmigung erstellt werden. Der Antrag wird formlos gestellt, möglichst schon mit allen Haltungsbedingungen und Fotos. Dazu ein polizeiliches Führungszeugnis. Antrag dann zum Fachdienst 204 Ordnungsangelegenheiten und diese sprechen den Vorgang dann mit den beiden anderen zuständigen Stellen (Naturschutz FD 303 und dem Veterinäramt ab).

Für das Amt fallen alle Arten von Vogelspinnen unter "tropische Giftspinnen". Eine Meldung an das NLWKN ist nicht notwendig.
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #108
B. boehmei

B. boehmei

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Hallo Spinner in Niedersachsen ;),

hier mal der entsprechende Link für Niedersachsen:

Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (GefTVO)

Gefahrenabwehr ist Ländersache und kann nicht von jedem Landkreis abweichend geregelt werden. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt können lediglich Ausnahmen von dem Verbot genehmigen.

Leider ist die Regelung sehr allgemein gehalten und die Anlage bringt hinsichtlich Spinnen im allgemeinen und VS im speziellen keine Klarheit. Da ist die hessische Regelung (HSOG) besser, da in der Anlage zu § 43a HSOG ganz klar aufgeführt ist, welche Spinnen und VS der Regelung unterfallen.

Gruß Oliver
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #109
Veith

Veith

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

hi,
(2) Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt kann Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 genehmigen, wenn
durch die Haltung des gefährlichen Tieres im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und
gewährleistet ist, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter von dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgelegte Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen bereithält.

(3) Ausnahmen nach Absatz 2 sind zu befristen und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen.
dann könnte der landkreis doch theoretisch die komplette tiergruppe vogelspinnen als ausnahme ansehen.

in osnabrück wird dafür nämlich keine ausnahmegenemigung verlangt, aber pssssssst;)

gruß karsten
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #110
B. boehmei

B. boehmei

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Hi,

ich halte eine Regelung wie in Niedersachsen für grob ungeschickt, da auf Landesebene die Haltung tropischer Spinnen ohne weitere Definition generell verboten wird und die Landkreise oder kreisfreien Städte eine Ausnahme von dem Verbot genehmigen können. Ich glaube kaum, dass in jedem Landkreis ein Fachmann sitzt, der Sachkunde besitzt. Was wird der machen .... sich einen Kollegen/Fachmann suchen, der die Ahnung hat. Dann kann man es doch gleich wie in Hessen machen und eine Liste gefährlicher Tierarten herausgeben, deren Haltung verboten ist. Dann weiß man, woran man ist und das auf Antrag Ausnahmen von dem Haltungsverbot zugelassen werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung (zum Zwecke von Wissenschaft und Forschung oder bei vergleichbaren Zwecken) nachgewiesen wird. Unter das Verbot fallen in Hessen hinsichtlich VS gemäß dieser Liste zur Zeit Pterinochilus und Stromatopelma. Wird diese Liste (was wohl nicht in der Diskussion ist) erweitert, gibt es idR Bestandsschutz.

Gruß Oliver
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #111
Caleb

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Also um das Chaos noch n bisschen auszuweiten;
ich wohn in Ulm (BaWü) und find keine vernünftigen Aussagen zu Meldepflichten etc...
^^Die Gemeinde hat übrigens keine Ahnung...
Hat da einer n Link zu irgendwelchen Paragraphen?
LG Caleb
 
  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #112
Slaughtercult

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

  • Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?! Beitrag #113
Caleb

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AW: Vogelspinne in Niedersachsen verboten. Zucht gewerblich anmelden?!

Vielen Dank; echt n interessanter und hilfreicher Link.
Fallen ja nicht unter gefährliche Tiere.

PS: Wobei da heisst es:

" Ob es auch gestattet ist, giftige Tiere wie etwa die Papuan-Taipan, die Diamantklapperschlange, die Nubische Speikobra, die Grüne Mamba oder die Indonesische Todesotter in Privathaushalten zu halten..."

^^klingt ja echt lustig aber mal ehrlich; solang man nich aus beruflichen Hintergründen so n Tier braucht oder will frage ich ich mich sowieso warum man so n Risiko in's Haus holen muss; ohne da jemand evtl. zu nahe zu treten.

(Allein die Kosten falls sich so n Tier verdünnisiert und man offizielle Hilfe beim Suchen brauch - da gab's doch mal so n Fall mit ner Cobra...)

LG Caleb
 
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