Es ist vermutlich auch nicht mehr wichtig, aber es gibt Dinge, da klappen sich meine Fußnägel hoch...
Irgendwie scheint er ja bezahlt zu haben...
Na, er sagte es so.
Wenn nicht, wäre es ja auch kein Betrug...oder?
Doch.
Wenn er einen Kaufvertrag eingegangen wäre, der ihn zur Zahlung verpflichtet hätte, und hätte nicht gezahlt, könnte er auf Nichterfüllung verklagt werden.
Er wird bestimmt nicht das Geld mit einem Kuvert verschickt haben....
Warum nicht? - es gibt Dinge, die kann man sich nicht mal mit viel Phantasie vorstellen.
Über Lastschrift,Einzugsermächtigung bzw.Überweisung kann ich mir schon vorstellen,daß er sein Geld zurück bekommen kann.
Vielleicht, eventuell und nein.
Was ist bei Dir eine Lastschrift, wenn keine Einzugsermächtigung oder Überweisung?
Über eine Einzugsermächtigung gezahltes Geld ist innerhalb von sechs Wochen zurück zu buchen.
Eine Überweisung ist selbst dann nicht zurückzufordern, wenn man versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben hat.
Wie es mit einem Sparbuch aussieht, weiß ich leider nicht.
Es gibt keine Sparbücher, von denen aus man überweisen kann.
Wenn er es über Paypal o.ä abgewickelt hat, räum ich Ihn keine Rückvergütung ein.
Gerade bei PayPal hat er bei einseitiger Nichterfüllung des Kaufvertrages die Möglichkeit der Rückvergütung! Hätte er mal...
Trotzdem wünsche ich Ihm viel Glück.
Glück braucht man auch, wenn man solche Ratgeber hat.
Mensch Berni, Du weißt doch um die Qualität dieses Forums. Schaffst Du es noch nicht einmal, auf Bildzeitungsniveau zu posten? Das ist wirklich schade!
An den TE: schriftliche Forderung mit Fristsetzung auf Herausgabe oder Rückabwicklung per Einschreiben, Rückschein. Danach reine Geldforderung, nach Fristablauf Mahnbescheid- man kriegt den VK schon zum Handeln!
Schlechte Karten hat man jedoch dann, wenn der Verkäufer auf irgendeine Art und Weise belegt bekommt, dass sich das Tier in seinem Besitz befand UND den Weg in eine Verpackung fand, denn beim Privatkauf geht die Haftung für Untergang, Beschädigung und Verlust mit Übergabe an den Versender an den Käufer über.
Vermutlich wird der vorsätzliche Betrug schwer nachweisbar sein, eine Anzeige empfiehlt sich aber schon deshalb, weil spätestens mit Häufung derselben die Glaubwürdigkeit des Käufers schwindet.
Off Topic zu Deiner verlinkten Anzeige: mit sieht das Mannchen nicht frisch gehäutet und das Weibchen nicht anders als das Männchen aus.... aber das mag eventuell an meiner persönlichen Dummheit, Blindheit oder an schlechter Bildqualität liegen...