Mietrecht NRW

Diskutiere Mietrecht NRW im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; sorry, so eindeutig ist die Rechtslage leider nicht. Ich kenne einen Fall, wo zwei Familien ein Haus besessen haben. Der Besitzer der oberen...
  • Mietrecht NRW Beitrag #21
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Martin H.

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AW: Mietrecht NRW

wie Karola schon sagte: Ein 08/15-Mietvertrag mit nicht anwendbarem Gummiparagraph. VS belästigen keinesfalls andere Mieter. :)
sorry, so eindeutig ist die Rechtslage leider nicht. Ich kenne einen Fall, wo zwei Familien ein Haus besessen haben. Der Besitzer der oberen beiden Stockwerte hatte Vogelspinnen gehalten. Nachdem die Frau des Besitzers des Erdgeschosses schwanger geworden ist, wollten sie, dass der Besitzer der oberen Stockwerke seine Vogelspinnen abschafft. Sie sind vor Gericht gezogen und der Richter hat gegen die Vogelspinnen entschieden. Er hatte ein paar Wochen Zeit seine Vogelspinnen abzuschaffen.

=> selbst in seinen eigenen vier Wänden kann man nicht immer tun und lassen was man möchte!
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #22
Kopfgeist

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AW: Mietrecht NRW

So etwas in die Richtung ist mir auch bekannt, allerdings ging es da im Phobien. Der Frau wurde ärztlich eine Spinnenphobie bestätigt, auf dies hin musste der Halter seine Tiere abschaffen. In diesem Fall zog dieser allerdings aus :D
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #23
Wildlife1

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Hi,
sowas sind immer Einzelfallentscheidungen. Das kennen wir doch in Deutschland zur Genüge...
Es ging hier erst mal um den Grundsatz - und Grundsatz heißt, es gibt Ausnahmen. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Ich könnte genauso gut genug Urteile bringen, wo anders entschieden wurde.
Gruß, Karola
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #24
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Martin H.

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So etwas in die Richtung ist mir auch bekannt, allerdings ging es da im Phobien. Der Frau wurde ärztlich eine Spinnenphobie bestätigt, auf dies hin musste der Halter seine Tiere abschaffen. In diesem Fall zog dieser allerdings aus :D
ich meine, in dem Fall wurde auch auf Angst vor den Spinnen plädiert. Wobei sie interessanterweise jahrelang keine Angst hatten und auch kein Problem damit, dass es noch ein paar Wochen dauert, bis die Tiere abgeschafft werden.

Ich kann mich auch an einen kurzen Artikel in der DAZT erinnern (ist schon mind. 10 Jahre her), da wurde davon berichtet, dass jemand seine Spinnen (ich meine zumindest, dass es Spinnen waren) abschaffen musst, weil jemand im Nachbarhaus(!) eine Phobie hatte! Den "Artikel" (ich meine von Rössler) suche ich momentan - wer ihn hat, gerne her damit!
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #25
Willy2

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sorry, so eindeutig ist die Rechtslage leider nicht. Ich kenne einen Fall, wo zwei Familien ein Haus besessen haben. Der Besitzer der oberen beiden Stockwerte hatte Vogelspinnen gehalten. Nachdem die Frau des Besitzers des Erdgeschosses schwanger geworden ist, wollten sie, dass der Besitzer der oberen Stockwerke seine Vogelspinnen abschafft. Sie sind vor Gericht gezogen und der Richter hat gegen die Vogelspinnen entschieden. Er hatte ein paar Wochen Zeit seine Vogelspinnen abzuschaffen.

=> selbst in seinen eigenen vier Wänden kann man nicht immer tun und lassen was man möchte!

Urteil bitte (Gericht und Aktenzeichen). Meistens steckt etwas mehr oder gar anderes dahinter, als die einfache Haltung von VS.

Gruß
Willy
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #26
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Martin H.

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... ... ...
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #28
Kopfgeist

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Urteile von Amtsgerichten müssen nicht Länder übergreifend gelten! Es gibt einen gesetzlichen Spielraum, der von jedem Richter anders ausgelegt wird. Ich würde also nicht unbedingt darauf gehen, dass ein Gericht zB in BaWü genau so urteilt.
Hoffe, konnte dir ein wenig helfen! Zum Urteil selber kann ich dir leider nichts sagen!
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #29
trasher89

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JA danke,
Ich habe irgendiwe bedenken die Vermieter (75) um erlaubnis zu fragen oder es ihr mitzuteilen.
Ich habe die Wohnung über einen Makler gefunden, 70m² für 370€ Warm , Stadtnah. Ich wollte mir das Schnäppchen nicht entgehen lassen und habe zugeschlagen. Der (für mich größte NAchteil der Wohnung ist der dass die Vermieterin im selben Haus wohnt.
Ich denke ich habe bei ihr einen sehr guten Eindruck hinterlassen, ich bin Malermeister und kann vieles selbst instandsetzen und natürlich die Miete pünktlich bezahlen.
Was also soll ich eurer meinung nach tun? Es ihr mitteilen das bald 15 VS einziehen werden, oder aber sollte ein Besuch von ihr anstehen (was immer sein kann das Sie im selben Haus wohnt) die VS in die Abstellkammer und Tür abschliessen.
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #30
Kopfgeist

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Wie gesagt, ich würde sofort reinen Tisch machen ! Bei einer ok, aber bei so großer Menge würde ich das definitiv abklären!
Ich habe seit ich Exoten halte,3 Wohnungen gewechselt, ich habe bei allen gesagt das ich Schlangen und Spinnen halte. Ich konnte keine negativen Erfahrungen machen, auch bei einer Vermieterein die eig Angst vor Schlangen hat. Ich habe sie in meine alte Wohnung eingeladen und sie konnte sich das ansehen.

Ich muss dir nur aus Erfahrung sagen, stell die Futtertiere weg, die sind für manche Leute schlimmer als der Exot ansich. Stichwort Schädling und so ;-)


Mein derzeitiger Vermieter hat zB einen Zusatz in den Vertrag geschrieben, dass ich Exoten halten darf.
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #31
Wildlife1

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Hi, ich nochmal, wie gesagt, es ist sehr schwierig, dir einen Rat zu geben. Ich nehme an, dass deine Bedenken sind, dass wenn du es ihr sagst, du nicht mehr einziehen darfst. Ansonsten würde ja nichts im Weg stehen, es ihr zu sagen, da die Klausel im Mietvertrag nichtig ist.
Sagen wir es mal so: würde ich an deiner Stelle sein und müßte genau in diesem Fall entscheiden - ich würde es ihr sagen, weil ich mit ihr "allein" unter einem Dach wohne.

Ich habe hier noch ein paar Grundsatzurteile, ich hoffe nur die Verlinkung klappt (weiß einfach nicht wie das geht)

Mark Wohnungsgesellschaft GmbH | Haustiere

Gruß, Karola
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #32
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D3ZZ

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AW: Mietrecht NRW

Hallo, ich komme aus NRW

Es ist nicht immer vorteilhaft immer und bei allem ehrlich zu sein.
Ich hab z.B Ziel> Wohnung
Würde ich laut posaunen, Hey ich hab VOGELSPINNNEN...
Wüssten die alten Mummien von Vermietern nicht mal was es ist, würden aber trotzdem nein sagen, aus Angst vor dem unbekanntem, Diskussionen bringen nichts weil, alterssturheit womöglich noch Senil dazu....
Einmal in der Wohung drin ist es schwer einem aus dieser rauszubekommen, dank deutschem verkehrtem undurchsichtigem "Recht".
Und ganz grosser fehler jemandem im Haus mitzuteilen dass man VS hällt, es gibt Leute die werden einfach sexuel erregt, wenn die einem was kaputtmachen und je mehr desto grösser die Erregung....
Ich muss auch demjenigen beipflichten der gesagt hat das man unterbelichteten Individuen nicht mit so viel Information bombardieren sollte und denen die Entscheidungen abnehmen sollte, definitiv.

Und gaaaaanz bestimmt lass ich bei mir keine dreckskinder von iwelchen Nachbarn rein, ich würde nicht versuchen die Welt neu zu erzeiehen und aus VS das neue sreichelzoo Tier zu machen, nachher heißt es "Sensation bei BILD"> "Er hat versucht die Kinder an die VS zu verfütern" oder so....
Lieber lebe ich etwas versteckt aber dafür ruhig und ohne Probleme.

Der einzige dem ich die VS gezigt hab war unser Hausmeister, aber wir sind auch persönlich befreundet, wir kannten uns auch vorher Privat und der hat mir auch geholfen die Bude zu bekommen weil des ein Seniorenhaus ist, wo ein Jungspund keine Wohnung bekommt.

Fazit:
Ich würd lügen, betrügen, leugnen, uvm. um problemlos mit VS zu wohnen.
Nur Kanonnenfutter marschiert frontal gegen die Kannonen, während die Spezialisten in die Flanke fallen^^
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #33
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Atradaemonico

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AW: Mietrecht NRW

Dunkel war's, der Mond schien helle...


P.S. Deine Wortwahl ist z.T. unter aller Kanone (Rechtschreibung btw auch).
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #34
Willy2

Willy2

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AW: Mietrecht NRW

Lieber lebe ich etwas versteckt aber dafür ruhig und ohne Probleme.
[...]
Fazit:
Ich würd lügen, betrügen, leugnen, uvm. um problemlos mit VS zu wohnen.

Hallo,

wenn man lediglich über eingeschränkte Kommunikationsfähigkeiten verfügt, ist das ganz bestimmt die bessere Alternative. :)

Gruß
Willy
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #35
E-Bastler

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AW: Mietrecht NRW

Hallo,

ich würde es auch nicht an die große Glocke hängen. Such Dir eine schöne Wohnung, decke deine Terrarien beim Einzug ab
und fertig. Fakt ist, dass Vogelspinnen unter das Kleintiergesetz fallen und da sie mindergiftig sind, brauchst Du auch keine
Genehmigung (einige Arten wie z.B. Poecilotheria sp. oder Pterinochilus sp. in wenigen Bundesländern ausgenommen!)

Selbst wenn der Vermieter im Nachhinein damit nicht glücklich ist, wird er Dir aus rechtlicher Sicht wohl kaum fristlos kündigen
dürfen, wie in dem Gerichtsbeschluss aus dem Link von Karola oben klar hervorgeht!

Gruß, Julian
 
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