Mietrecht NRW

Diskutiere Mietrecht NRW im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Guten Tag zusammen, ich wollte mal fragen, ob jemand zuverlässige Fakten zum Thema Vogelspinnen in Mietwohnung für NRW hat. Ich suche seit...
  • Mietrecht NRW Beitrag #1
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Matthias S.

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Guten Tag zusammen,

ich wollte mal fragen, ob jemand zuverlässige Fakten zum Thema Vogelspinnen in Mietwohnung für NRW hat.
Ich suche seit einiger Zeit eine neue Wohnung und bekomm ständig nur Absagen wegen meiner Tiere. Beim Mieterschutz wollte man mir auch nicht antworten, wenn ich nich für ein Jahr beitrete und joa, ich hatte gehofft, dass hier jemand bescheid weiß, ob ich die Vogelspinnen überhaupt angeben muss.
Bitte keine Antworten mit gefährlichem Halbwissen oder Glauben.

Ich hab von "muss man nicht melden, da Kleintiere" über "melden, da Exoten oder Gifttiere" bis hin zu "Nur Arten der Gattungen Haplopelma, Poecilotheria ... müssen gemeldet werden." alles gehört. Da aber jeder was anderes sagt bringt mich das kein Stück weiter.
Ich hab das Gefühl, dass die Vermieter sich weniger an meinen Schlangen stören als an den Spinnen und es würd mich sicher um einiges weiterbringen, wenn ich zumindest die Spinnen nicht angeben müsste.

Vielleicht hatte ja jemand von euch vor einiger Zeit das gleiche Problem und hat sich dahingehend schlau gemacht.

Bis dahin
Gruß Matthias
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #2
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BenM

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AW: Mietrecht NRW

wie das ganze in nrw gehandhabt wir, weiß ich jetzt zwar nicht, aber ich kann dir sagen, wie es in meinem fall war..

ich hab´ meinen vermieter gefragt, dieser meinte, da vs gemeinhin als mindergiftig und als kleintiere gelten, kann er mir die haltung nicht verbieten..
ich sollte seinerzeit nochmal bei der hausverwaltung nachfragen..
diese meinten dann, da mindergiftig, nicht lebensgefährlich, alles in butter..
zur sicherheit riet man mir da, die tiere beim einzug einfach ab zu decken, sie so den blicken der nachbarn zu entziehen um erst gar keine "panik" aufkommen zu lassen..
IN meiner wohnung hat ohnehin keiner zutritt, und da der vermieter es erlaubt hat, stand dem nichts im wege..

vllt. solltest du dich einfach mal mit potenziellen vermietern zwanglos zusammen setzen, denen ein wenig über die tiere erzählen, vllt. sogar fotos der tiere zeigen, die unterbringung erläutern, so dass die leute sehen, es besteht keinerlei gefahr für andere..
kompromissbereit sein, viele blocken aus unwissenheit ab, lenken aber bei bereitwilliger information schonmal ein.. oftmals muss man die tiere nicht zwingend angeben, aber ehrlichkeit zahlt sich in der regel aus, auch wenn´s manchmal länger dauert..

was die meldepflicht angeht kann man das schwer pauschalisieren, das handhabt jedes bundesland anders..
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #3
chris2301

chris2301

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AW: Mietrecht NRW

Warum willst du deine Vermieter unbedingt mit Dingen belasten, die sie nicht einschätzen können und sie verunsichern? Ich nehme meinen so schwierige Entscheidungen ab. ^^
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #4
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Matthias S.

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AW: Mietrecht NRW

ich danke dir schonmal für deine Antwort. Ich hatte auch daran gedacht den Vermietern etwas "Nachhilfe" in dem Bereich anzubieten, aber die sind da gar nich dran interessiert. Bei der letzten Absage wollte man nichmal wissen um was für Tiere es sich handelt. Die haben einfach gesagt "Möchten wir nicht". Hinzu kommt, dass der Großteil der interessanten Angebote bisher, über Makler abgewickelt wurden und ich daher gar keinen Zugang zu den Vermietern selbst habe.
Als wenn Spinnen für die meisten Leute nich schon ekelhaft genug wären, tut das schlechte/gefährliche Image von Vogelspinnen dann sein Übriges um mir jede Wohnung zu versauen. Wie ich auch an Leuten in meinem Umfeld feststelle, sind sehr viele einfach Beratungsresistent und glauben lieber das was sie zu wissen glauben als tatsächliche Fakten, die man ihnen anbietet.
Die Spinnen vor etwaigen Mitmietern zu verheimlichen würd ich sowieso bevorzugen, die Frage ist nur, sind Vermieter auch bereit es andern Mietern zu verschweigen ;-)

@Chris
Würde ich auch, ich befürchte nur, dass es ein fristloser Kündigungsgrund ist, wenn die das mitkriegen und Vermieter haben das Recht nach Ankündigung einen Blick in die Wohnung zu werfen. Kleine Terrarien mit Spinnen kann man beim Einzug vielleicht noch verheimlichen, aber wie trage ich heimlich Terrarien von 150x150 cm in die Wohnung? Ich weiß nicht...ist mir echt zu heikel, wenn das nachträglich rauskommt.
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #6
chris2301

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Hast du mal daran gedacht das, selbst wenn Vogelspinnen als Kleintiere von dir in jeder Wohnung gehalten werden dürften, der Vermieter sich vor Vertragsabschluss einfach gegen dich und für jemand anderen entscheidet, weil du ihm wegen deines ekligen Hobbys suspekt vorkommst?
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #7
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BenM

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AW: Mietrecht NRW

Hast du mal daran gedacht das, selbst wenn Vogelspinnen als Kleintiere von dir in jeder Wohnung gehalten werden dürften, der Vermieter sich vor Vertragsabschluss einfach gegen dich und für jemand anderen entscheidet, weil du ihm wegen deines ekligen Hobbys suspekt vorkommst?

dieser aspekt ist nicht von der hand zu weisen, klar..
meine eigenen erfahrungen zeigen jedoch, dass man mit ehrlichkeit auf dauer besser fährt, als den vermieter hinter´s licht zu führen, und so vllt. zu riskieren, sollte es raus kommen, dass sich jener erst recht "verarscht" fühlt, und demnach aus trotz die direkte kündigung ausspricht..

so hat jedenfalls mein vermieter damals reagiert..
er meinte, er mag "die viecher" zwar nicht, hat aber nichts gegen die haltung, solange ich ihm gewährleisten könne, dass die unterbringung sicher ist..
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #8
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Matthias S.

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AW: Mietrecht NRW

natürlich habe ich daran gedacht, deswegen frage ich auch meist erst so nach einem Besichtigungstermin, ohne die Tiere zu erwähnen, damit der Vermieter bzw. Makler uns erstmal kennenlernen kann und sieht, dass wir keine merkwürdige Gestalten sind, nur weil wir exotische Tiere halten.
Aber...WENN die Haltung nicht genehmigungspflichtig wäre..würde ich dem Vermieter das ja nicht mitteilen, und dann könnte er sich nicht gegen mich entscheiden, weil ich Spinnen halte. Es geht nur darum, dass ich es nicht verheimlichen will, wenn es gegen das Mietrecht verstößt.

Danke für [email protected]h ich aber nich ganz, ich soll ne Genehmigung von einer Behörde holen? Die kann dem Mieter jawohl kaum vorschreiben, dass ich da VS halten darf ;-) Hab noch nie von so einer benötigten Genehmigung gehört.
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #9
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BenM

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AW: Mietrecht NRW

natürlich habe ich daran gedacht, deswegen frage ich auch meist erst so nach einem Besichtigungstermin, ohne die Tiere zu erwähnen, damit der Vermieter bzw. Makler uns erstmal kennenlernen kann und sieht, dass wir keine merkwürdige Gestalten sind, nur weil wir exotische Tiere halten.
Aber...WENN die Haltung nicht genehmigungspflichtig wäre..würde ich dem Vermieter das ja nicht mitteilen, und dann könnte er sich nicht gegen mich entscheiden, weil ich Spinnen halte. Es geht nur darum, dass ich es nicht verheimlichen will, wenn es gegen das Mietrecht verstößt.

Danke für [email protected]h ich aber nich ganz, ich soll ne Genehmigung von einer Behörde holen? Die kann dem Mieter jawohl kaum vorschreiben, dass ich da VS halten darf ;-) Hab noch nie von so einer benötigten Genehmigung gehört.

einige arten sind von der behörde zu genehmigen, ohne diese genehmigung kann der vermieter theoretisch sagen was er will, wenn behörde nicht genehmigt hat, KANN es ärger geben, selbst wenn der vermieter ja sagt..
denke, das wollte heinz damit ausdrücken..
klar kann keine behörde einem vermieter sagen, was er zu tun oder zu lassen hat..
das sind dann zwei paar schuhe..
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #10
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Matthias S.

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AW: Mietrecht NRW

Aha? Ich habe davon gehört, dass es meldepflichtige Arten gibt, mein Informationsstand besagt aber, dass es in NRW nicht erforderlich ist, zumindest was Vogelspinnen angeht. Ich halte jetzt seit mehr als 10 Jahren Vogelspinnen und hab lediglich die Herkunftsnachweise, aber keine Anmeldungen irgendwo.
Beim kauf meiner Boa c. c. sagte mir der Züchter, dass ich sie melden muss, die zuständige Behörde, teilte mir aber mit, dass eine Boa constrictor constrictor in NRW keiner Meldepflicht mehr unterliegt. Wie gesagt, so sehen auch meine Informationen bezüglich der VS-Haltung aus.
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #11
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BenM

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AW: Mietrecht NRW

die meldepflich ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich..
was in nrw erlaubt, kann in hessen (oder sonstwo..) verboten sein, oder umgekehrt..
wenn du dir sicher bist, dass die von dir favorisierten arten in nrw nicht meldepflichtig sind, ist ja das thema an der stelle durch..
ging ja hier nur um grundsätzliches..

vermieter und behörde haben in dem fall eigentlich nix miteinander zu tun, mein bestreben war nur, deutlich zu machen, wenn behörde nein sagt, kann vermieter sagen was er will..
wenn die behörde sagt, geht klar, dann versuch wie gesagt einfach mal mit dem potenziellen vermieter zu reden, gib´ ihm info´s, sag´ ihm, dass es behördlich keine einwände gibt, die tiere sicher untergebracht sind und demnach keine gefahr ausgeht etc pp..
vllt. wirklich erstmal ohne die tiere zu erwähnen vorstellig werden, für den ersten eindruck.. im gespräch dann langsam drauf hin arbeiten, wenn der vermieter dich als "vertrauenswürdig" kennen lernt, und erst später mehr über dein (und unser aller..) nunmal nicht sonderlich verbreitetes hobby erfährt, hast du recht gute chancen..
der erste eindruck ist meist der ausschlaggebende, ist der positiv, hast du meist schon viel gewonnen..
ist halt, grade bei vermietern, ´ne gradwanderung, der ekel ob der unwissenheit ist leider sehr verbreitet..
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #12
Willy2

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AW: Mietrecht NRW

Hallo Matthias,

fragen denn die Vermieter immer nach, mit welchen Kleintieren man einziehen möchte?

Gruß
Willy
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #13
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Martin H.

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AW: Mietrecht NRW

Wie heißt es so schön: "Wer fragt bekommt Auflagen!" und "Es ist viel einfacher um Entschuldigung zu bitten als um Erlaubnis zu fragen!"
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #14
Raf77

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AW: Mietrecht NRW

Wie haben die ganzen VS-Halter in NRW wohl ihre Wohnungen bekommen? Nicht in dem sie die große Glocke geläutet haben um schlafende Hunde zu wecken!
Ein 150er Terrarium kann man im übrigen auch abdecken..
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #16
trasher89

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AW: Mietrecht NRW

Hi,
stehe vor einem ähnlichen PRoblem und wollte deswegen keinen neuen thread e.

ICh werde in zwei Wochen in meine neue Wohnung ziehen meine Vermieterin st 75 Jahre alt und recht fit, meine frage nun soll ich ihr von den VS erzählen?

Ich habe nämlich einen 08/15 Mietvertrag (im anhang)in dem steht das Hude, KAtrzen und Tiere die eine Belästigung für andere Mieter darstellen.
Das Problem schlechthin ist das meine Vermieterin im selben Haus wohnt, also sprich Sie und ich ihrem Haus.

Ich wüsste gerne euren Rat, Pokern oder mit offenen KArten Spielen.
Ich habe schon viel gegoogelt und wie auch der TE schrieb zählen Vs ja zu den Kleintieren nur gibt es da leider keine eindeutige Regelung .

Also wäre ich euch für euren Rat sehr dankbar.

SDC12629.JPGSDC12631.JPG
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #17
Wildlife1

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AW: Mietrecht NRW

Hi,
ich weiß nur, dass die Klauseln in Mietverträgen, dass Hunde und Katzen (Kleintiere) nicht gehalten werden dürfen, heutzutage NICHTIG sind. Sie stehen zwar immer noch in den 08/15-Mietverträgen, können aber ignoriert werden. Wir haben diese Klausel sogar in der Hausordnung. Als der erste sich einen Hund anschaffte und es bekannt wurde, dass die Klauseln nichtig sind, schafften sich zwei weitere einen Hund an und einer eine Katze. Ich hatte daraufhin meinen Vater gefragt, der Anwalt ist - er hat dies bestätigt. In einem größeren Mietshaus geht sowas vermutlich einfacher, als wenn man mit dem Vermieter "unter einem Dach" wohnt - klassisches Beispiel - Eigenheim und Einliegerwohnung. Ich hatte da mal übelste Erfahrungen gemacht. Kommt echt auf die Vermieterin an.
Grüße, Karola
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #18
trasher89

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Hi, ich denke auch das was die Vermieterin nicht weiß macht Sie nicht heiß.

Ich hab ja noch ne Abstellkammer in der Wohnung in der die VS versteckt werden können sollte ein angekündigter Besuch anstehen, warum auch immer.
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #19
Willy2

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AW: Mietrecht NRW

Hi Domi,

wie Karola schon sagte: Ein 08/15-Mietvertrag mit nicht anwendbarem Gummiparagraph. VS belästigen keinesfalls andere Mieter. :)

Es ist erschreckend, was einem Mieter in Deutschland alles vorgeschrieben wird, was in der Wohnung erlaubt und nicht erlaubt ist.

Gruß
Willy
 
  • Mietrecht NRW Beitrag #20
Kopfgeist

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AW: Mietrecht NRW

Dein Mietvertrag ist ein Standartvertrag wie er recht oft gemacht wird.

Steht bei mir auch drin. Ich habe einen guten Bekannten, der ist Anwalt. Dieser hat mir geraten bei Exoten IMMER mit dem Vermieter zu sprechen. Problem dabei ist, dass der Vermieter Exoten erlauben KANN aber nicht muss da durch die Haltung evtl andere Mieter gestört werden können. Heist ganz einfach, ekelt sich ein anderer Mieter oder fühlt sich durch die Anwesenheit eines Exoten unwohl so kann der Vermieter die Haltung ganz bestimmter Tierarten untersagen. Bei meinen Schlangen war das zB so, dass ich alle Mitmieter fragen musste ob sie Probleme mit Schlangen haben.
Generell gilt eigentlich, vorher abklären!!! Soweit die rechtliche Seite zum Thema.
 
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