Hallo Rony,
da dort auch "
BRACHYPELMA SPP." mit dem Vermerk "Anhang B" (EG-Artenschutzverordnung) aufgeführt
ist, brauch man also auch für die B.vagans einen Nachweiß. Oder liege ich falsch?
An f_luxus: Nein sie stirbt nicht, aber allein schon um rechtlich abgesichert zu sein, macht es Sinn für
dieses Tier die Papiere zu besitzen! Da muss nur mal das Amt vor der Tür stehen, weil irgendwer dich
angeschwärzt hat und schon ist es doof ohne Papiere. (Dass die Wahrscheinlichkeit gering ist weiß ich
selber)
Bei Kauf, Verkauf oder Besitz muss der Erwerber bzw. Eigentümer grundsätzlich nachweisen können, dass er die Exemplare rechtmäßig erworben hat.
Das steht auf auf der von Rony genannten Seite vom Zoll, da stehen auch die Konsequenzen, die einen
im schlimmsten Fall erwarten können, wenn man keinen Nachweiß hat. Für mich ist der Satz völlig unmissverständlich!
Normalerweise sollte das auch jeder halbwegs professionelle und auch ein Hobbyzüchter wissen und ungefragt einen
Nachweiß ausstellen. Warum das in so vielen Fällen nicht glatt läuft ist mir weiterhin ein Rätsel.
Kann ja auch ein Wildfang sein, wer weiß das schon? Die Folgen für die Natur, brauchen wir wohl nicht durchdiskutieren.
Das wird schon einen Sinn haben, dass diese Arten im washingt. Artenschutzabkommen stehen, sicher nicht um den kleinen
Endabnehmer mit willkürlichen Strafen zu ärgern.
Gruß, Julian