DJ_NBG
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Nach der Anmeldung einer Smithi auf dem Landratsamt bekam ich von der Gemeinde diesen Brief:
wie wir erfahren haben halten sie in Ihrer Wohnung ..... Vogelspinnen.
Gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayrisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz bedarf der Haltung gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art der Erlaubnis durch die Gemeinde. Vogelspinnen werden generell als gefährlich im Sinne des LStVG angesehen.
Um eine Erlaubnis erteilen zu können benötigen wir bis spätestens
31-03-04 beiliegenden Antrag vollständig ausgefüllt zurück, einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Erweb der Tiere, den Zeitpunkt des Erwerbs, sowie EINEN NACHWEIS ÜBER DAS BERECHTIGTE INTERESSE zur Haltung der Tiere.
Ich weis nicht was ich davon halten soll. Hatte schon mal jemand so ein Prob??? Ach ja und der Antrtag is für Kapfhunde!!!
wie wir erfahren haben halten sie in Ihrer Wohnung ..... Vogelspinnen.
Gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayrisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz bedarf der Haltung gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art der Erlaubnis durch die Gemeinde. Vogelspinnen werden generell als gefährlich im Sinne des LStVG angesehen.
Um eine Erlaubnis erteilen zu können benötigen wir bis spätestens
31-03-04 beiliegenden Antrag vollständig ausgefüllt zurück, einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Erweb der Tiere, den Zeitpunkt des Erwerbs, sowie EINEN NACHWEIS ÜBER DAS BERECHTIGTE INTERESSE zur Haltung der Tiere.
Ich weis nicht was ich davon halten soll. Hatte schon mal jemand so ein Prob??? Ach ja und der Antrtag is für Kapfhunde!!!