Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Diskutiere Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; hallo, wir ziehen bald um und da wollt ich fragen ob Vogelspinnen unters "Kleintiergesetz"fallen oder so....Die hat eigentlich gesagt das sie...
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #1
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Niclas2

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hallo,
wir ziehen bald um und da wollt ich fragen ob Vogelspinnen unters "Kleintiergesetz"fallen oder so....Die hat eigentlich gesagt das
sie keine Haustiere haben will :? >>will meine Vs aber nicht wegeben :cry: Wohne in München(Bayern :))meine mom zickt rum
das ich von nun an keine mehr bekomme :( Kann man da nix machen???
Bin hier schon am verzweifeln >>will die nicht weggeben ......
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #2
astracaravan

astracaravan

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Hallo

Also bei uns in Sachsen brauch man die Kleintiere/ VS,Fische usw. nicht den Vermieter mitteilen.

wollen auch umziehen ,haben uns ne Wohnung angesehen und ich sagte dem Vermieter das ich VS besitze und ob ich sie mitnehmen könnt in die Wohnung.

Er sagte nur,solang sie drinn bleiben.

Also sags deinen Vermieter gar nicht,nur wenn Du meinst das es ihn net stört kannstes ja sagen :D
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #3
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Niclas2

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

hi,
ja eben mir wärs ja Wurst aber meine Eltern wollen das nicht riskieren.
Und kennt sich da keiner aus wie das in Bayern ist?Mit dem Gesetz kram und so.....
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #4
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Christoph R.

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Hi Niclas
Und kennt sich da keiner aus wie das in Bayern ist
Es gab zwar in der neuen "ARACHNE" der dearge einen Seitenlangen Bericht über die Bestimmungen für Bayern...

Kurz gesagt : deine Vermieter müssen einverstanden sein. Am besten in schriftlicher Form.
Ob du deine Tiere anmelden musst (oder willst) solltest du mit deiner Behörde abklären.

PS:Im grossen u. ganzen ist "diese Sache" mehr als "Verwirrend" und die Behörden entscheiden irgendwie wie sie gerade meinen. :?

Gruss Christoph
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #5
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ophanim

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Hi Christoph,

ich habe den Artikel auch gelesen. Wo steht da bitte etwas davon, dass der Vermieter einverstanden sein muß? Und auch noch schriftlich?

mfg Sebastian
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #7
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Elko01

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Hallo

Die Bayern Spinnen doch alle*sfg*!!!!!

Also wir sind auch vor Kurzem Umgezogen und bei uns sind haustiere auch nicht erlaubt das bezieht sich aber eher auf Hunde und Katzen!

Ich würd einfach nachfragen beim Vermieter!
VS können ja nichts Kaputt machen oder Irre ich mich da?

LG Elko
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #8
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Garagatt

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Ich bin auch letztens umgezogen. Der neue Vermieter hatte extra einen Fragebogen für Mieter in dem auch Haustiere angegeben werden sollten. Ich wollte nicht nur Vogelspinnen reinschreiben, weil das sicher Fragen gegeben hätte. Deswegen hab ich extra noch einen Zettel dazu gelegt mit der Erklärung das die Tiere ungefährlich sind, die Terrarien fest verschlossen und alle Mitbewohner der WG einverstanden sind. Nach 5 Minuten gut zureden waren die Vermieter dann auch einigermaßen davon überzeugt das ich weiß was ich da mache.
Fazit: Wenn man es dem Vermieter mitteilen will, dann imer sachlich und freundlich bleiben. Man kann zwar gleich mit dem Urteil aus Ansbach ankommen, aber ob der Vermieter sich davon beeindrucken lässt wage ich zu bezweifeln. Was nützt einem ein Rechtsstreit der zwei 2 Jahre dauert, wenn man hier und jetzt eine Wohnung braucht.


Gruß Garagatt
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #9
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Niclas2

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

hi,
danke erst mal für eure Antworten :=)
Werde die Vermieterin mal hintrum drauf ansprechen und so...
Im zweifelsfall kann die ja mal kurz zu mir nach Hause kommen und schauen das da nix rauskommt :wink: :lol:
Also nochal danke :mrgreen:
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #10
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Christoph R.

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Hallo Sebastian M
ich habe den Artikel auch gelesen. Wo steht da bitte etwas davon, dass der Vermieter einverstanden sein muß? Und auch noch schriftlich?
Im Artikel geht es mehr um § . Aber VS fallen nicht unter "Käfigtiere" die oft im Mietvertrag erlaubt sind. Vielmehr zählen sie zu den "Exoten" und die sollte der Vermieter erlauben , wobei auch die "Stückzahl" eine Rolle spielt.
Das mit dem "schriftlich bestätigen lassen" ist ein Hinweis meinerseits, denn was ist eine mündliche Zusage wert falls es doch mal probleme gibt ? Ich denke NICHTS.

PS. Falls man sich den Stress überhaupt antun will.

Gruss Christoph
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #11
Spinnifex1

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

was ist eine mündliche Zusage wert falls es doch mal probleme gibt ? Ich denke NICHTS.

... das Vertragsrecht sieht vor, dass bei Vorliegen eines schriftlichen Vertrages mündliche Nebenabreden gegenstandslos sind. Dazu existiert im Dokument i.d.R. auch eine entsprechende Klausel.

Gruss, Claudia
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #12
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Windhund

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

da gibt es aber noch das gewohnheits recht.
wenn du jemanden hast der bezeugen kann das dein vermieter dir die zustimmung schon vor einem halben jahr oder 3 monaten gegeben hat, dann tritt eine art gewohnheitsrecht in kraft.
so wurde mir das mal erklährt, bin aber kein anwalt
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #13
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Garagatt

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Bei drei Monaten würd ich aber noch nicht von Gewohnheitsrecht reden. Wenn dein Vermieter nach drei JAHREN anfängt zu sicken, dann vielleicht. Aber nicht nach drei Monaten. Solange brauchen ja manche Anwälte und Behörden um ein einfaches Schriftstück aufzusetzen.

Gruß Garagatt
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #14
Spinnifex1

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

wenn du jemanden hast der bezeugen kann das dein vermieter dir die zustimmung schon vor einem halben jahr oder 3 monaten gegeben hat, dann tritt eine art gewohnheitsrecht in kraft.

... das Gewohnheitsrecht tritt nach einem halben Jahr in Kraft. Ansonsten gibt es noch den Gleichbehandlungsgrundsatz: Wenn du in ein Haus einziehst, in dem Tierverbot herrscht, und mitbekommst dass deine Nachbarn mit Wissen des Vermieters bereits seit Jahren einen Hund halten, kann dir dein Hund z.B. nicht untersagt werden. Im Haus jemanden zu finden, der seinerseits Terrarientiere hält, schlägt jedoch meist fehl.

Gruss, Claudia
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #15
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Christoph R.

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Hi

Die "Gewohnheitsrecht-Geschichte" wär mir zu schwammig...und eher eine Sache die auf "Gut Glück" basiert.


Gruss Christoph
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #16
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Katie7

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Also ich habe mal hier in München beim Ordnungsamt angerufen, und die haben mir gesagt, dass Vogelspinnen nicht zu 'gefährlichen Tieren' gehören und ich die somit auch nicht anmelden muss.
In meinem Mietvertrag steht,Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiereim Rahmen des vertraglichen Gebrauches

Nachdem VS also per definitionem nicht als gefährlich gelten, habe ich das für mich mal so ausgelegt, dass Finchen (Avi. urticans) ein Kleintier im Rahmen des vertraglichen Gebrauches ist.

Bei Einzug hatte ich Finchen noch nicht, hatte meiner Vermieterin dann auch nichts von ihr erzählt. Seit ich Finchen habe, war meine Vermieterin 2x bei mir in der Wohnung und hat nichts gemerkt. (Und das Terri ist eigentlich das erste, was man sieht, wenn man bei mir ren kommt).
Als dann im Januar die Wohnung verkauft wurde und der neue Vermieter sich die Whg. angesehen hat, hat er auch nichts gemerkt / gesagt.

Ich glaube, das ist alles ne ziemlich schwammige Sache...

Ich glaube, ich würde mir erstmal vom Ordnungsamt schriftlich geben lassen, das VS nicht zu den gefährlichen Tieren gehören...
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #17
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Niclas2

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

hi ,
scheint mir die bester Lösung zu sein erst mal zum ordnungsamt zu gehen und mir nen "Beweis"hole das Vogelspinnen nicht gefährlich sind!
Aber nochmal Danke an euch für eure Hilfe :D

>>wenn ich meine Pterinochilus murinus verpaart habe bekommt ihr alle
ein paar slings von mir :)
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #18
MoRBiD

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

meinen vermieter hatte ich damals angerufen, da tierhaltung lt. mietvertrag genehmingungspflichtig ist...
die dame sagte dann, dass ich nur hund oder katze anmelden müsse, alles was in einen käfig, aquarium etc. passe, sei erlaubt... :D

naja, und das hab ich auch so hingenommen und mich damit arrangiert :lol:

ich hab halt immer zugesehen, dass keiner der bewohner der anderen 90 wohnungen hier im haus mit im aufzug fährt, wenn ich mal von ner börse komm...
einzig meine nachbarin weiss, dass ich spinnen halte.. aber auch nicht, wieviele...

und da ich in bälde in eine eigentumswohnung ziehen darf 8) hat sich das thema eh bald erledigt...
(wobei sich mir gerade die frage stellt, ob die eingesetzte hausverwaltung der liegenschaft selbst bei eigentumswohnungen evtl. in der sache was zu sagen haben könnte...?! weiss da jemand was? )
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #19
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Meli6

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

hallo,

Also auch wir haben mal eine Frage zu diesem thema.

Wir wohnen zu Miete in einer Eigentumswohnung und haben uns eine vogelspinne zugelegt.

Im mietvertrag steht folgendes:

1. Halten und Inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmungdes Vermieters für das jeweilige Tier gestattet. Die Zustimmung zur Tierhaltung und Infplegenahme kann vom Mieter nur verlangt werden, wenn hierdurch keine Lärm- und Geruchsbelästigung und keine gefahren für die mitbewohner oder den Vermieter bestehen.
nicht zustimmungspflichtig ist eine Tierhaltung und Inpflegenahme, die das Verhältnis Mieter/Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt. (zB. Zierfische)
2. Die erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem grund widerrufen werden.
3. Die haltung von Kampfhunden und Hunden mit einer Schulterhöhe von mehr als 60cm so wie sonstiger Tiere von denen Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestattet.

So, nach dem schon oben genannten Verfahren, wurde ja festgelegt, das VS nicht zu gefährlichen tieren gehören. und somit fallen sie ja nicht unter drittens.

Da wir in einem Haus mit mehreren Parteien wohnen und die Leute unter uns sehr... wie soll ich sagen.... "eigen" sind und jeden gerne beim Vermieter anschwärzen oä. haben wir beschlossen den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, einfach um Stress aus dem Weg zu gehen. Leider ging das mal tierisch in die Hose. Er reagierte total gereizt und wurde super unfreundlich und legte mit den Worten: sie werden von mir hören, auf.

Wir werden nun auch eine Umfrage im Haus starten, wieviele Parteien damit ein Problem haben, weil das Argument kam: es gibt ja schließlich auch menschen die eine Spinnenphobie haben..... ( ich kann ja auch eine hundephobie haben oder ...)

Na jedenfalls wissen wir jetzt nicht so wirklich was wir tun können. Ohne das wir jetzt das sweete Tier abgeben müssen.

Bitte bitte helft uns und sagt uns doch wie wir uns verhalten sollen und wie wir am besten argumentieren können. Und vielleicht weiß auch jemand von euch auf was sich der Vermieter da stützen kann?

Bitte antwortet schnell, weil es ist wirklich sehr dringend. Und danke auch schon im Vorraus.

In voller Verzweiflung, Kasi & Meli
 
  • Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin Beitrag #20
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Christoph R.

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AW: Vogelspinnen in ner neuen Wohnung aber die Vermieterin

Hallo
nicht zustimmungspflichtig ist eine Tierhaltung und Inpflegenahme, die das Verhältnis Mieter/Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt. (zB. Zierfische)

Das dürfte ja am besten passen mit den Vorteil das KEIN Wasserschaden in der Mietwohnung entstehen kann . Ich würde meine Unterhaltung mit dem Vermieter darauf aufbauen.

Gruss Christoph
 
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