Verhalten mit dem Herkunftsnachweis

Diskutiere Verhalten mit dem Herkunftsnachweis im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Servus. Wie im Titel schon geschrieben, hätte ich mal eine Frage zum Verhalten mit dem HKN (Herkunftsnachweis). Als Züchter ist man ja...
  • Verhalten mit dem Herkunftsnachweis Beitrag #1
R4B3

R4B3

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Servus.

Wie im Titel schon geschrieben, hätte ich mal eine Frage zum Verhalten mit dem HKN (Herkunftsnachweis). Als Züchter ist man ja verpflichtet beim Verkauf einen HKN für diverse Arten mitzugeben.
Wie sieht das aber mit dem Weiterverkauf aus. Gibt man da den orginal Züchter HKN weiter oder muüsste man eine eigenen neuen HKN herstellen und weiter geben?
 
  • Verhalten mit dem Herkunftsnachweis Beitrag #2
Bärbel80

Bärbel80

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AW: Verhalten mit dem Herkunftsnachweis

Beim HKN geht es doch vordergründig darum, dass die Spinne kein Wildfang, sondern eine Nachzucht ist, oder irre ich? Damit würde der Original-HKN eigentlich genügen, aus dem der Züchter hervorgeht. Heisst ja HERKUNFTSnachweis und nicht Besitzernachweis. Ich habe beim Verkauf meiner Brachypelma auratum den Original-HKN mitgegeben und selber nichts ausgestellt.
Sollte nur ein Denkanstoss sein, ich weiss es nicht, ob das so richtig war. War jetzt sicher keine große Hilfe von mir, sind aber meine Gedankengänge dazu.
 
  • Verhalten mit dem Herkunftsnachweis Beitrag #3
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Fu__nanG

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AW: Verhalten mit dem Herkunftsnachweis

Gibt man da den orginal Züchter HKN weiter oder muüsste man eine eigenen neuen HKN herstellen und weiter geben?

Man füllt einen neuen HKN aus und muß den ursprünglichen Züchter (nicht Vorbesitzer) angeben.

Falls es sich um Importtiere / Wildfänge handelt, sind die Daten der Importgenehmigung anzugeben.

Die Formulare, die von den jeweiligen Umweltämter oder Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden, lassen Beides zu.
 
  • Verhalten mit dem Herkunftsnachweis Beitrag #4
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Chris0910

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AW: Verhalten mit dem Herkunftsnachweis

Man füllt einen neuen HKN aus und muß den ursprünglichen Züchter (nicht Vorbesitzer) angeben.

Falls es sich um Importtiere / Wildfänge handelt, sind die Daten der Importgenehmigung anzugeben.

Die Formulare, die von den jeweiligen Umweltämter oder Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden, lassen Beides zu.

wieder was dazu gelernt - danke schön
 
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