K
Kai Gebhardt
- Beiträge
- 2.421
- Punkte Reaktionen
- 1
AW: Wie alt muss man sein, um eine Vg zu kaufen?
Hi,
Und das ist genau das Problem: es ist Auslegungssache!
Für den einen sind VS megagiftige Tiere, und für den anderen (informierteren) sind es relativ harmlose Gesellen.
Bei mir war es so, dass ich erstmal alle Arten anmelden musste die ich in meinem Bestand hab.
Bei jeder Bestandsänderung (neue Arten hinzu) müsste ich das wieder melden.
Anzahl der Tiere in den jeweiligen Arten war egal. Die Genehmigung galt dann für die gemeldeten Arten.
In dem Urteil vom Ansbacher Landgericht geht es ja grade darum, dass der Halter keine Ausnahmegenehmigung braucht, da es sich nicht um gefährliche Tiere handelt.
Der Kaufbeleg ist meiner Meinung nach nur wichtig bei Brachypelma spp. und Aphonopelma albiceps sowie Aphonopelma pallidum.
Der Rest ist ja nicht geschützt.
In der verordnung steht alle giftigen spinnen. Würde man die Verordnung wörtlich auslegen dürfte man eigentlich überhaupt keine spinnen halten.
Und das ist genau das Problem: es ist Auslegungssache!
Für den einen sind VS megagiftige Tiere, und für den anderen (informierteren) sind es relativ harmlose Gesellen.
Er meinete rein rechtlich gesehen müsste man die tiere anmelden und zwar jedes einzelne.
Bei mir war es so, dass ich erstmal alle Arten anmelden musste die ich in meinem Bestand hab.
Bei jeder Bestandsänderung (neue Arten hinzu) müsste ich das wieder melden.
Anzahl der Tiere in den jeweiligen Arten war egal. Die Genehmigung galt dann für die gemeldeten Arten.
Prinzipiell soll es auch in berlin möglich sein eine ausnahmegenehmigung wie im bayrischen urteil zu bekommen.
In dem Urteil vom Ansbacher Landgericht geht es ja grade darum, dass der Halter keine Ausnahmegenehmigung braucht, da es sich nicht um gefährliche Tiere handelt.
Für den fall der fälle sollte man in berlin nie spinnen ohne beleg kaufen. Sollte es zu einer kontrolle kommen kann man den legalen erwerb der tiere nachweisen (besonders wichtig bei allen brachypelmaarten).
Der Kaufbeleg ist meiner Meinung nach nur wichtig bei Brachypelma spp. und Aphonopelma albiceps sowie Aphonopelma pallidum.
Der Rest ist ja nicht geschützt.