Hallo Leute,
Tierschutzgesetz, Achter Abschnitt Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11c
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
Dieser paagraph gilt aber nur für wirbeltiere. Die einzelnen bundesländer haben hier z.t. entsprechende verordnungen erlassen (Berlin z.B. "Verordnung über die Haltung gefährlicher tiere wildlebendender arten"). diese Bestimmungen könnten zwar theoretisch die haltung besonders durch jugendliche erschweren, scheitern aber daran, dass eine kontrolle kaum von den zuständigen stellen erfolgt (zum glück). In Berlin kostet z.b. die sondergenemigung für EINE VS über 80 euro. Nun stell sich mal einer vor was ist, wenn jemand 200 spiderlinge zu hause hat. Es soll aber auch auslegungsmöglichkeiten geben, wenn man nachweisen kann, dass die entsprechende spinne in ihrer giftigkeit nicht lebensgefärdend ist. Eine altersregelung gibt es meines wissens nach dort auch nicht.
Im prinzip können nur die verkäufer selbst entscheiden, wem sie eine wirbelloses tier verkaufen. Sinnvoll wäre z.B. die altersbeschränkung von 16 jahren auf alle tiere (außer futterinsekten) auszuweiten. Wer vor 16 eine VS kaufen will muss eine einwilligung der eltern vorlegen, bzw. mit dem erziehungsberechtigten kommen.
Gruß Sebastian