Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München...

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  • Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München... Beitrag #1
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Faun

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Hallo,

Da die Erfahrungen mit der Anmeldung von Vogelspinnen, zum einen nach dem WAA und zum anderen nach den Bestimmungen über "gefährliche Tiere", hier im Forum doch sehr individuell sind, möchte auch ich meinen Senf dazu geben.

Die Spinne um die es geht ist eine Brachypelma emilia. Anmeldungsort ist die Stadt MÜNCHEN.

02.12.04:
Telefonat mit der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Anmeldung nach WAA:
Ergebnis: KEINE Anmeldung erforderlich. Kaufnachweis ausreichend.

02.12.04:
Telefonat mit dem Ordnungsamt wegen der Anmeldung nach Art. 37 Abs. 1 LStVG (Antrag auf Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten):
Ergebnis: Erlaubnis NUR für Poecilotheria und Selenocosmia erforderlich.

Meine Spinne ist also legal und frei und muss sich nicht dauernd vor der Polizei in ihrer Höhle verstecken.':D'


Gruß,
Andreas
 
  • Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München... Beitrag #2
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smithi1

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AW: Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München...

Hallo Andreas,

an Deiner Stelle würde ich mir das von der Unteren Naturschutzbehörde sowie vom Ordnungsamt schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten hast Du im ernstfall keinen Beweis auf der Hand.

Ich wurde auf der Börse http://www.arachnophilia.de/forum/viewtopic.php?t=4534&postdays=0&postorder=asc&start=0 vom Ordnungsamt als Käufer anderes belehrt.

Es kann wohl sein, das der eine oder andere Beamte, das mit anderen Augen sieht :roll:

MfG
Peter
 
  • Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München... Beitrag #3
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Faun

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AW: Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München...

Hallo Peter,

das mit dem schriftlichen Nachweis der Anmeldefreiheit ist ein guter Hinweis. Den werde ich mir anfordern. Hast schon Recht, wer weiss was später mal ist...


Zu den Beamten auf der Börse:
Bist Du sicher dass die vom Ordnungsamt waren? Hatte das Gefühl die wären vom Naturschutz und machen Kontrollen nach dem WAA.
Ich habe da so einen grossen Langen in Begleitung zweier Damen mit dicken Schreibblöcken gesehen. Ich stand gerade an einem Stand (der erste im Mittelblock der linken Seite), als dort zwei Jungs die Spinnen und Schlangen verkauften kontrolliert wurden. Als die nach Nachweisen u.a. für die Brachys auf dem Tisch gefragt wurden kam da nur "hab ich jetzt grad nicht da, haben wir zu Hause, schicke ich ihnen als Fax", wenn ich mich noch recht erinnere. Dann musten die betroffenen Spinnen vom Tisch. Wie gesagt nicht alle, nur die beanstandeten. DAS FAND ICH AUCH RICHTIG SO. Wenn ich nachweispflichtige Tiere verkaufen will, noch dazu auf so einer grossen Börse, dann nehm ich mir doch den Ordner mit den Nachweisen der Elterntiere/bzw Vorbesitzer mit, (und vom Kokon und den geschlüpften Babyspinnen hab ich dann auch Photos mit drin). Aber so ganz ohne? Da hat der Beamte doch gar keine andere Chance, oder?

Das mit den Poecis wäre ja auch korrekt da der Verkäufer IN München ja die Erlaubnis vom Ordnungsamt braucht um diese Spinnen überhaupt auf den Tisch zu stellen. Richtig? Der Käufer wiederum braucht zum Eigentumswechsel (=Erwerb), also dem HALTEN des gefährlichen Tieres AUCH die Erlaubnis vom Ordnungsamt.
Sonst könnten wir ja sagen das ist die Spinne vom Herrn P. aus K. In K. braucht man keinerlei Genehmigungen und die Spinne ist bei mir in München nur mal so auf Besuch. Wie lange? Das weiss sie noch nicht so genau...
Wenn ich mir also eine Poeci kaufen will dann gehe ich VORHER zum Amt und sag Bitte Bitte, oder? Denn wenn ich die Spinne kaufe und erst danach den Antrag stelle und eben KEINE Erlaubnis bekomme dann habe ich zwei Probleme. Ich habe zum einen den Gesetzesverstoss bereits begangen (das mag mich dann was kosten) und muss zum anderen irgendwie meine Spinne in ein Poeci-freundliches Bundesland schaffen.

Also, so hab ich die Sache jetzt verstanden. Allerdings verstehe ich von Recht und Gesetz noch weniger als von Vogelspinnen...

Gruß,
Andreas
 
  • Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München... Beitrag #4
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smithi1

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AW: Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München...

Hallo Andreas,

das mit dem schriftlichen Nachweis der Anmeldefreiheit ist ein guter Hinweis. Den werde ich mir anfordern. Hast schon Recht, wer weiß was später mal ist...

Vor allen Du hast etwas schwarz auf weiß. Und wenn Du denn Durchbruch geschafft hast dann würde es mich brennend Interessieren.


Zu den Beamten auf der Börse:
Bist Du sicher dass die vom Ordnungsamt waren? Hatte das Gefühl die wären vom Naturschutz und machen Kontrollen nach dem WAA.

Mir wurde mitgeteilt das der Herr vom Ordnungsamt sei und die zwei Damen von der Naturschutzbehörde.


Wenn ich nachweispflichtige Tiere verkaufen will, noch dazu auf so einer grossen Börse, dann nehm ich mir doch den Ordner mit den Nachweisen der Elterntiere/bzw Vorbesitzer mit, (und vom Kokon und den geschlüpften Babyspinnen hab ich dann auch Photos mit drin). Aber so ganz ohne? Da hat der Beamte doch gar keine andere Chance, oder?


Sehe ich genau so.


Ich habe zum einen den Gesetzesverstoss bereits begangen (das mag mich dann was kosten) und muss zum anderen irgendwie meine Spinne in ein Poeci-freundliches Bundesland schaffen.


Ich möchte nicht wissen wie viele gegen dieses Gesetz verstoßen haben.
Warum weil es keine einheitliche Regelung gibt.

Gruß
Peter
 
  • Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München... Beitrag #5
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AndrogenISI1

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AW: Zur Anmeldung von Vogelspinnen in München...

Also bei uns in Berlin ist das Halten von Vogelspinnen untersagt, da sie nach dem Gesetz immer noch als gefährliche Tiere gelten. Vor einem Monat hatte ich eine Amtstierärztin zuhause wegen meinen Boa`s (Ausnahmegenehmigung für das Halten gefährlicher wildlebender Tiere) und die meinte das man eigentlich auch für alle Vogelspinnen eine Ausnahmegenehmigung bräuchte, aber da dass Thema öfters vor Gericht anders entschieden wurde, verzichten man darauf.
Zum Glück auch, alleine für die Schlangen hat mich der Spaß 90 € + Zeitaufwand gekostet :roll:

Gruß
ISI
 
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