gruni1
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Also, auch ich habe mich mal etwas schlau gemacht was so die Meldepflicht angeht.
Der folgende Mailaustausch fand zwischen einem Herrn aus dem Regierungspräsidium Stuttgart und meiner seits statt.
Es wurde ja schon so einige male dieses Thema diskutiert doch irgendwie noch nie so richtig an den "Mann/Frau" gebracht.
Vielleicht gibt dies hier dem einen oder anderen ausreichend Aufschluß zu diesem Thema.
Auch habe ich versucht meine Fragen einfach und Verständlich zu stellen, damit ich auch eine klare Antwort bekomme.
Und siehe da.........
Meine erste Anfrage:
Sehr geehrter Herr ... ,
seid geraumer Zeit versuche ich einen Ansprechpartner fürs Baden Württemberger Bundesland (betreffend einer Meldepflicht/ Haltungsgenehmigung von Vogelspinnen) zu kontaktieren.
Durch den Austausch mehrerer Email`s wurden sie mir als Ansprechpartner empfohlen.
Ich bin an der Haltung von Vogelspinnen interessiert und möchte mich diesbezüglich im Vorfeld über Haltungs - und Meldepflichten informieren.
Auch wäre es von Wichtigkeit, für welche Tiere eine Citesbescheinigung vorliegen muß . Interessieren würde mich außerdem, in wie fern eine Nachweispflicht besteht, wenn man eigene Nachzuchten hat. Es wäre ja ein Wahnsinnsaufwand für Nachzuchten bei bis zu 400 Tieren (und mehr) pro Kokon eine Citesbescheinigung zu jedem Tier auszustellen .
Mal abgesehen von den Kosten die dabei entstehen würden.
Genügt in diesem Fall ein Nachzuchtbescheinigung die ich als privater Züchter ausstellen kann mit Informationen wie Artenname, Haltungsbedingungen, mein Name und Adresse bei Weitergabe von Nachzuchten?
Wie sind die Bestimmungen zu den "Elterntieren" ? Was, wenn ich mir ein paar Spiderlinge kaufe, diese groß ziehe und verpaare? Dann bräuchte ich doch mit dem Kauf dieser einen Herkunftsnachweis oder eine Citesbescheinigung.
Ist der Besitz von solchen Tieren überhaupt erlaubt? Dies ist laut meiner Rechergen ja wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Vogelspinnen werden zwar als giftig, aber nicht gefährlich eingestuft. Von daher sollte die Haltung unter den vorgeschriebenen Bedingungen dieser Tiere doch kein Problem darstellen.
Ich hoffe sehr das sie mir in dieser Angelegenheit helfen können, da ich schon so oft auf Desinteresse gestoßen bin und einfach nicht die Information bekommen habe die für mich von Wichtigkeit sind.
Auf eine Reaktion meiner Anfrage wäre ich ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Grunewaldt
Hier die erste Reaktion:
Sehr geehrter Herr Grunewaldt,
Herr ... hat die Anfrage an mich weitergeleitet und gebeten Ihnen
zu antworten.
Lediglich Vogelspinnen der Arten Aphonopelma und Brachypelma sind
besonders geschützt, aber nicht vom Aussterben bedroht. Diese Tiere
können daher ohne amtliche Bescheinigungen bzw. Genehmigungen in der
EG vermarktet werden. Bei der Abgabe von Tieren empfehlen wir aber
den Austausch einer unterschriebenen Bestätigung.
Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht, da nur Wirbeltiere zu den
meldepflichtigen Arten zählen.
Jede Stadt hat die Möglichkeit für gefährliche Tiere eine gesonderte
Meldepflicht nach dem Polizeigesetz zu beschließen. Ob Ihr Wohnort
dieses beschlossen hat, erfahren Sie beim Ordnungsamt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Es
ist natürlich jederzeit möglich weitere Fragen telefonisch zu klären.
Mit freundlichen Grüßen ...
Nun ich wieder:
Sehr geehrter Herr ... ,
vielen Dank für die schnelle Reaktion auf meine Anfrage.
Wenn ich das also richtig verstehe, kann ich Vogelspinnen halten und bei erfolgreicher Zucht mit einer Nachweisbestätigung durch meine Person diese auch weitergeben?
Ich muß mich lediglichst in meinem Wohnort nach den Gegebenheiten zur Haltung Wirbelloser Tiere erkundigen?
Können denn selbst von kleinen Gemeinden solche Beschlüsse getroffen werden? In dem Fall müßte ich mich dann ans Rathaus wenden, oder eher an die nächst große gelegene Stadt?
Allerdings kann ich noch nicht so recht begreifen warum bei die von ihnen genannten Arten ständig die Rede von Citesbescheinigungen ist, wenn ich sie dann gar nicht brauche?
Hat dieses Gerede um diese Bescheinigung einfach nur mit der Unwissenheit einiger Vogelspinnenhalter zu tun?
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie nochmals auf diese Fragen eingehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Grunewaldt
Hier nun die zweite ... :
1997 ist die amtliche Bescheinigungspflicht weggefallen.
Da die Halter geschützter Tiere allerdings nach wie vor die Legalität ihrer
Tiere nachweisen müssen, empfehlen wir eine Kaufbestätigung zu tauschen.
Die Haltung ist nicht genehmigungspflichtig. Es könnte aber eine gesonderte
Meldepflicht geben, wenn in Ihrem Wohnort die Vogelspinnen als gefährlich
eingestuft sind und eine entsprechende Verordnung erlassen wurde.
gesamten Stadtgebiet, dass bedeutet auch in Teilorten. Auskunft kann hier
das Ordnungsamt geben.
Da immer wieder Änderungen erfolgen, sind rechtliche Hinweise in Büchern
oft veraltet. Außerdem tauschen sich die Tierhalter auf Börsen, in Vereinen
oder in Internetforen ständig aus und jeder weis ein bischen was, aber eben
nicht so ganz genau. Wir können auf Grund der großen Zahl von Tierhaltern
allerdings nicht alle informieren. Es ist immer am besten direkt bei der für
Ihren Wohnort zuständigen Behörde anzurufen um offene Fragen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
...
Nun warte ich seid zwei Tagen auf eine Reaktion des Ordnungsamtes, auf meine Anfrage zur Haltung von Vogelspinnen.
Wenn von dort aus keine Reaktion kommen sollte, dann habe ich von meiner Seite meine Pflicht und Schuldigkeit getan.
Jeder Emailverkehr wurde entsprechend abgelegt und gespeichert und kann jederzeit eingesehen werden.
Wie dem auch sei. Werde ich euch auf dem laufenden halten falls es eine weitere Reaktion geben sollte.
Gruß Ralf
Hallo Veith,
habe mich soebend informiert und habe grünes Licht bekommen diese Aussagen als diskussionsgrundlage verwenden zu können, da
sie dem derzeit geltendem Recht entsprechen.
Dennoch sollte grundsätzlich ein jeder bei der für ihn entsprechende Naturschutzbehörde die entsprechenden Informationen einholen.
Der folgende Mailaustausch fand zwischen einem Herrn aus dem Regierungspräsidium Stuttgart und meiner seits statt.
Es wurde ja schon so einige male dieses Thema diskutiert doch irgendwie noch nie so richtig an den "Mann/Frau" gebracht.
Vielleicht gibt dies hier dem einen oder anderen ausreichend Aufschluß zu diesem Thema.
Auch habe ich versucht meine Fragen einfach und Verständlich zu stellen, damit ich auch eine klare Antwort bekomme.
Und siehe da.........
Meine erste Anfrage:
Sehr geehrter Herr ... ,
seid geraumer Zeit versuche ich einen Ansprechpartner fürs Baden Württemberger Bundesland (betreffend einer Meldepflicht/ Haltungsgenehmigung von Vogelspinnen) zu kontaktieren.
Durch den Austausch mehrerer Email`s wurden sie mir als Ansprechpartner empfohlen.
Ich bin an der Haltung von Vogelspinnen interessiert und möchte mich diesbezüglich im Vorfeld über Haltungs - und Meldepflichten informieren.
Auch wäre es von Wichtigkeit, für welche Tiere eine Citesbescheinigung vorliegen muß . Interessieren würde mich außerdem, in wie fern eine Nachweispflicht besteht, wenn man eigene Nachzuchten hat. Es wäre ja ein Wahnsinnsaufwand für Nachzuchten bei bis zu 400 Tieren (und mehr) pro Kokon eine Citesbescheinigung zu jedem Tier auszustellen .
Mal abgesehen von den Kosten die dabei entstehen würden.
Genügt in diesem Fall ein Nachzuchtbescheinigung die ich als privater Züchter ausstellen kann mit Informationen wie Artenname, Haltungsbedingungen, mein Name und Adresse bei Weitergabe von Nachzuchten?
Wie sind die Bestimmungen zu den "Elterntieren" ? Was, wenn ich mir ein paar Spiderlinge kaufe, diese groß ziehe und verpaare? Dann bräuchte ich doch mit dem Kauf dieser einen Herkunftsnachweis oder eine Citesbescheinigung.
Ist der Besitz von solchen Tieren überhaupt erlaubt? Dies ist laut meiner Rechergen ja wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Vogelspinnen werden zwar als giftig, aber nicht gefährlich eingestuft. Von daher sollte die Haltung unter den vorgeschriebenen Bedingungen dieser Tiere doch kein Problem darstellen.
Ich hoffe sehr das sie mir in dieser Angelegenheit helfen können, da ich schon so oft auf Desinteresse gestoßen bin und einfach nicht die Information bekommen habe die für mich von Wichtigkeit sind.
Auf eine Reaktion meiner Anfrage wäre ich ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Grunewaldt
Hier die erste Reaktion:
Sehr geehrter Herr Grunewaldt,
Herr ... hat die Anfrage an mich weitergeleitet und gebeten Ihnen
zu antworten.
Lediglich Vogelspinnen der Arten Aphonopelma und Brachypelma sind
besonders geschützt, aber nicht vom Aussterben bedroht. Diese Tiere
können daher ohne amtliche Bescheinigungen bzw. Genehmigungen in der
EG vermarktet werden. Bei der Abgabe von Tieren empfehlen wir aber
den Austausch einer unterschriebenen Bestätigung.
Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht, da nur Wirbeltiere zu den
meldepflichtigen Arten zählen.
Jede Stadt hat die Möglichkeit für gefährliche Tiere eine gesonderte
Meldepflicht nach dem Polizeigesetz zu beschließen. Ob Ihr Wohnort
dieses beschlossen hat, erfahren Sie beim Ordnungsamt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Es
ist natürlich jederzeit möglich weitere Fragen telefonisch zu klären.
Mit freundlichen Grüßen ...
Nun ich wieder:
Sehr geehrter Herr ... ,
vielen Dank für die schnelle Reaktion auf meine Anfrage.
Wenn ich das also richtig verstehe, kann ich Vogelspinnen halten und bei erfolgreicher Zucht mit einer Nachweisbestätigung durch meine Person diese auch weitergeben?
Ich muß mich lediglichst in meinem Wohnort nach den Gegebenheiten zur Haltung Wirbelloser Tiere erkundigen?
Können denn selbst von kleinen Gemeinden solche Beschlüsse getroffen werden? In dem Fall müßte ich mich dann ans Rathaus wenden, oder eher an die nächst große gelegene Stadt?
Allerdings kann ich noch nicht so recht begreifen warum bei die von ihnen genannten Arten ständig die Rede von Citesbescheinigungen ist, wenn ich sie dann gar nicht brauche?
Hat dieses Gerede um diese Bescheinigung einfach nur mit der Unwissenheit einiger Vogelspinnenhalter zu tun?
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie nochmals auf diese Fragen eingehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Grunewaldt
Hier nun die zweite ... :
Genau richtig. Das Artenschutzrecht sieht keine Zuchtgenehmigung vor undWenn ich das also richtig verstehe, kann ich Vogelspinnen halten und bei erfolgreicher Zucht mit einer Nachweisbestätigung durch meine Person diese auch weitergeben?
1997 ist die amtliche Bescheinigungspflicht weggefallen.
Da die Halter geschützter Tiere allerdings nach wie vor die Legalität ihrer
Tiere nachweisen müssen, empfehlen wir eine Kaufbestätigung zu tauschen.
Ich muß mich lediglichst in meinem Wohnort nach den Gegebenheiten zur Haltung Wirbelloser Tiere erkundigen?
Die Haltung ist nicht genehmigungspflichtig. Es könnte aber eine gesonderte
Meldepflicht geben, wenn in Ihrem Wohnort die Vogelspinnen als gefährlich
eingestuft sind und eine entsprechende Verordnung erlassen wurde.
Jede Stadt ist berechtigt eine solche Verordnung zu erlassen. Diese gilt imKönnen denn selbst von kleinen Gemeinden solche Beschlüsse getroffen werden? In dem Fall müßte ich mich dann ans Rathaus wenden, oder eher an die nächst große gelegene Stadt?
gesamten Stadtgebiet, dass bedeutet auch in Teilorten. Auskunft kann hier
das Ordnungsamt geben.
Allerdings kann ich noch nicht so recht begreifen warum bei die von ihnen genannten Arten ständig die Rede von Citesbescheinigungen ist, wenn ich sie dann gar nicht brauche?
Hat dieses Gerede um diese Bescheinigung einfach nur mit der Unwissenheit einiger Vogelspinnenhalter zu tun?
Da immer wieder Änderungen erfolgen, sind rechtliche Hinweise in Büchern
oft veraltet. Außerdem tauschen sich die Tierhalter auf Börsen, in Vereinen
oder in Internetforen ständig aus und jeder weis ein bischen was, aber eben
nicht so ganz genau. Wir können auf Grund der großen Zahl von Tierhaltern
allerdings nicht alle informieren. Es ist immer am besten direkt bei der für
Ihren Wohnort zuständigen Behörde anzurufen um offene Fragen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
...
Nun warte ich seid zwei Tagen auf eine Reaktion des Ordnungsamtes, auf meine Anfrage zur Haltung von Vogelspinnen.
Wenn von dort aus keine Reaktion kommen sollte, dann habe ich von meiner Seite meine Pflicht und Schuldigkeit getan.
Jeder Emailverkehr wurde entsprechend abgelegt und gespeichert und kann jederzeit eingesehen werden.
Wie dem auch sei. Werde ich euch auf dem laufenden halten falls es eine weitere Reaktion geben sollte.
Gruß Ralf
Hallo Veith,
habe mich soebend informiert und habe grünes Licht bekommen diese Aussagen als diskussionsgrundlage verwenden zu können, da
sie dem derzeit geltendem Recht entsprechen.
Dennoch sollte grundsätzlich ein jeder bei der für ihn entsprechende Naturschutzbehörde die entsprechenden Informationen einholen.