Neues zur Meldepflicht

Diskutiere Neues zur Meldepflicht im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Also, auch ich habe mich mal etwas schlau gemacht was so die Meldepflicht angeht. Der folgende Mailaustausch fand zwischen einem Herrn aus dem...
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gruni1

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Also, auch ich habe mich mal etwas schlau gemacht was so die Meldepflicht angeht.
Der folgende Mailaustausch fand zwischen einem Herrn aus dem Regierungspräsidium Stuttgart und meiner seits statt.
Es wurde ja schon so einige male dieses Thema diskutiert doch irgendwie noch nie so richtig an den "Mann/Frau" gebracht.
Vielleicht gibt dies hier dem einen oder anderen ausreichend Aufschluß zu diesem Thema.
Auch habe ich versucht meine Fragen einfach und Verständlich zu stellen, damit ich auch eine klare Antwort bekomme.
Und siehe da.........

Meine erste Anfrage
:


Sehr geehrter Herr ... ,


seid geraumer Zeit versuche ich einen Ansprechpartner fürs Baden Württemberger Bundesland (betreffend einer Meldepflicht/ Haltungsgenehmigung von Vogelspinnen) zu kontaktieren.
Durch den Austausch mehrerer Email`s wurden sie mir als Ansprechpartner empfohlen.

Ich bin an der Haltung von Vogelspinnen interessiert und möchte mich diesbezüglich im Vorfeld über Haltungs - und Meldepflichten informieren.
Auch wäre es von Wichtigkeit, für welche Tiere eine Citesbescheinigung vorliegen muß . Interessieren würde mich außerdem, in wie fern eine Nachweispflicht besteht, wenn man eigene Nachzuchten hat. Es wäre ja ein Wahnsinnsaufwand für Nachzuchten bei bis zu 400 Tieren (und mehr) pro Kokon eine Citesbescheinigung zu jedem Tier auszustellen .
Mal abgesehen von den Kosten die dabei entstehen würden.
Genügt in diesem Fall ein Nachzuchtbescheinigung die ich als privater Züchter ausstellen kann mit Informationen wie Artenname, Haltungsbedingungen, mein Name und Adresse bei Weitergabe von Nachzuchten?
Wie sind die Bestimmungen zu den "Elterntieren" ? Was, wenn ich mir ein paar Spiderlinge kaufe, diese groß ziehe und verpaare? Dann bräuchte ich doch mit dem Kauf dieser einen Herkunftsnachweis oder eine Citesbescheinigung.
Ist der Besitz von solchen Tieren überhaupt erlaubt? Dies ist laut meiner Rechergen ja wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Vogelspinnen werden zwar als giftig, aber nicht gefährlich eingestuft. Von daher sollte die Haltung unter den vorgeschriebenen Bedingungen dieser Tiere doch kein Problem darstellen.

Ich hoffe sehr das sie mir in dieser Angelegenheit helfen können, da ich schon so oft auf Desinteresse gestoßen bin und einfach nicht die Information bekommen habe die für mich von Wichtigkeit sind.
Auf eine Reaktion meiner Anfrage wäre ich ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Grunewaldt

Hier die erste Reaktion:

Sehr geehrter Herr Grunewaldt,

Herr ... hat die Anfrage an mich weitergeleitet und gebeten Ihnen
zu antworten.

Lediglich Vogelspinnen der Arten Aphonopelma und Brachypelma sind
besonders geschützt, aber nicht vom Aussterben bedroht. Diese Tiere
können daher ohne amtliche Bescheinigungen bzw. Genehmigungen in der
EG vermarktet werden. Bei der Abgabe von Tieren empfehlen wir aber
den Austausch einer unterschriebenen Bestätigung.

Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht, da nur Wirbeltiere zu den
meldepflichtigen Arten zählen.

Jede Stadt hat die Möglichkeit für gefährliche Tiere eine gesonderte
Meldepflicht nach dem Polizeigesetz zu beschließen. Ob Ihr Wohnort
dieses beschlossen hat, erfahren Sie beim Ordnungsamt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Es
ist natürlich jederzeit möglich weitere Fragen telefonisch zu klären.

Mit freundlichen Grüßen ...


Nun ich wieder:

Sehr geehrter Herr ... ,

vielen Dank für die schnelle Reaktion auf meine Anfrage.
Wenn ich das also richtig verstehe, kann ich Vogelspinnen halten und bei erfolgreicher Zucht mit einer Nachweisbestätigung durch meine Person diese auch weitergeben?
Ich muß mich lediglichst in meinem Wohnort nach den Gegebenheiten zur Haltung Wirbelloser Tiere erkundigen?
Können denn selbst von kleinen Gemeinden solche Beschlüsse getroffen werden? In dem Fall müßte ich mich dann ans Rathaus wenden, oder eher an die nächst große gelegene Stadt?

Allerdings kann ich noch nicht so recht begreifen warum bei die von ihnen genannten Arten ständig die Rede von Citesbescheinigungen ist, wenn ich sie dann gar nicht brauche?
Hat dieses Gerede um diese Bescheinigung einfach nur mit der Unwissenheit einiger Vogelspinnenhalter zu tun?
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie nochmals auf diese Fragen eingehen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Grunewaldt

Hier nun die zweite ... :

Wenn ich das also richtig verstehe, kann ich Vogelspinnen halten und bei erfolgreicher Zucht mit einer Nachweisbestätigung durch meine Person diese auch weitergeben?
Genau richtig. Das Artenschutzrecht sieht keine Zuchtgenehmigung vor und
1997 ist die amtliche Bescheinigungspflicht weggefallen.
Da die Halter geschützter Tiere allerdings nach wie vor die Legalität ihrer
Tiere nachweisen müssen, empfehlen wir eine Kaufbestätigung zu tauschen.

Ich muß mich lediglichst in meinem Wohnort nach den Gegebenheiten zur Haltung Wirbelloser Tiere erkundigen?

Die Haltung ist nicht genehmigungspflichtig. Es könnte aber eine gesonderte
Meldepflicht geben, wenn in Ihrem Wohnort die Vogelspinnen als gefährlich
eingestuft sind und eine entsprechende Verordnung erlassen wurde.

Können denn selbst von kleinen Gemeinden solche Beschlüsse getroffen werden? In dem Fall müßte ich mich dann ans Rathaus wenden, oder eher an die nächst große gelegene Stadt?
Jede Stadt ist berechtigt eine solche Verordnung zu erlassen. Diese gilt im
gesamten Stadtgebiet, dass bedeutet auch in Teilorten. Auskunft kann hier
das Ordnungsamt geben.
Allerdings kann ich noch nicht so recht begreifen warum bei die von ihnen genannten Arten ständig die Rede von Citesbescheinigungen ist, wenn ich sie dann gar nicht brauche?
Hat dieses Gerede um diese Bescheinigung einfach nur mit der Unwissenheit einiger Vogelspinnenhalter zu tun?

Da immer wieder Änderungen erfolgen, sind rechtliche Hinweise in Büchern
oft veraltet. Außerdem tauschen sich die Tierhalter auf Börsen, in Vereinen
oder in Internetforen ständig aus und jeder weis ein bischen was, aber eben
nicht so ganz genau. Wir können auf Grund der großen Zahl von Tierhaltern
allerdings nicht alle informieren. Es ist immer am besten direkt bei der für
Ihren Wohnort zuständigen Behörde anzurufen um offene Fragen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
...
Nun warte ich seid zwei Tagen auf eine Reaktion des Ordnungsamtes, auf meine Anfrage zur Haltung von Vogelspinnen.
Wenn von dort aus keine Reaktion kommen sollte, dann habe ich von meiner Seite meine Pflicht und Schuldigkeit getan.
Jeder Emailverkehr wurde entsprechend abgelegt und gespeichert und kann jederzeit eingesehen werden.
Wie dem auch sei. Werde ich euch auf dem laufenden halten falls es eine weitere Reaktion geben sollte.

Gruß Ralf



Hallo Veith,

habe mich soebend informiert und habe grünes Licht bekommen diese Aussagen als diskussionsgrundlage verwenden zu können, da
sie dem derzeit geltendem Recht entsprechen.
Dennoch sollte grundsätzlich ein jeder bei der für ihn entsprechende Naturschutzbehörde die entsprechenden Informationen einholen.
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #2
Veith

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AW: Neues zur Meldepflicht

hi,

ich glaube du darfst den e-mail verkehr hier nicht so ohne weiteres reinstellen.
du brauchst dazu die erlaubnis der gegenseite ansonsten ist das glaub ich strafbar.

gruß karsten
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #3
Andreas751

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AW: Neues zur Meldepflicht

Hm, er hat ja die Namen rausgehalten, und davon mal ab, finde ich, endlich mal etwas mit Hand und Fuß, was vielen weiterhelfen wird!

Grüße, Andreas
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #4
gruni1

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AW: Neues zur Meldepflicht

Mal wieder was zur Meldepflicht...

Hey,

vielleicht habe ich den Beitrag etwas voreilig wieder entfernt, aber das ist mir dann doch etwas zu ungewiß.

Gruß Ralf
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #5
Veith

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AW: Neues zur Meldepflicht

hi,

ich glaube nicht das es davon abhängig ist ob der name erwähnt wird oder nicht.
e-mails zählen so wie briefe zu dokumenten die man nicht einfach veröffentlichen darf.

gruß karsten
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #6
Andreas751

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AW: Neues zur Meldepflicht

Hy!

Naja, aber könntest Du dann bitte wenigstens die konkreten Ergebnisse nochmals einstellen, Ralf?
Muß ja nicht die ganze Mail sein =)!

Grüße, Andreas
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #7
gruni1

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AW: Neues zur Meldepflicht

Morgens...

nach nochmaliger Rücksprache mit der "örtlichen Zuständigkeit" dürfen die Informationen weiterverwendet werden da sie dem derzeit geltendem Recht entsprechen.

Gruß Ralf
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #8
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grammo

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AW: Neues zur Meldepflicht

Danke für diesen Beitrag!

habe gleich mal bei "meinem" Ordnungsamt angerufen und ....
BINGO!
Meldepflicht.

Ging aber ganz formlos per E-Mail.

Gruss
Grammo
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #9
gruni1

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AW: Neues zur Meldepflicht

@grammo
habe gleich mal bei "meinem" Ordnungsamt angerufen und ....
BINGO!
Meldepflicht.

Was heißt das denn nun im einzelnen?
In Deinem Ort gibt es diese gesonderte Meldepflicht da die Vogelspinnen als gefährlich eingestuft sind?
Darfst Du Tiere dieser Art nicht halten???

Ging aber ganz formlos per E-Mail.
Hast Du jetzt `ne Bestätigung vom Amt?

Gruß Ralf
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #10
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grammo

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AW: Neues zur Meldepflicht

jup,

im Badischen Bretten hat man noch angst vor Spinn(ch)en :wink:
Ich muss meine kleine also "Anzeigen".
Halten darf ich sie aber trotzdem.


Bestätigung hab ich noch keine, hab die Mail ja auch erst gerade mal vor 2Stunden abgeschickt, aber der vom Amt hat mir das gesagt, dass das so i.O. geht, wenn ich ihm die Mail auf seine Adresse schicke.
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #11
gruni1

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AW: Neues zur Meldepflicht

Hey Grammo,

das hört sich gut an.
Vielleicht versucht nun doch noch der eine oder andere sich bei der zuständigen Behörde schlau zu machen.
Interessant wären dann die Endergebnisse: In welchem Bundesland, Ort oder Gemeinde man wie mit diesem Thema umgeht.

Gruß Ralf
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #12
Damian

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AW: Neues zur Meldepflicht

Hallo.

In Niedersachsen benötigt man eine Ausnahmegenehmigung zur Haltung von Vogelspinnen. Entnehmen kann man dies der GefTVO (Gefahrtier-Verordnung) §1. Vogelspinnen fallen in dieser Verordnung wohl unter die tropischen Giftspinnen, auch wenn man über diese Zuordnung sicherlich streiten kann. :wink:
Die Ausnahmegenehmigung bekommt man beim zuständigen Ordnungsamt.

Gruß, Damian
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #13
Veith

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AW: Neues zur Meldepflicht

hi,
@freeekster

mir wurde damals gesagt das man das nicht bräuchte.
war das landesveterenäramt in hildesheim glaub ich...

für die haltung von Latrodectus spp. und scorpionen wurde mir gesagt daß das vom langkreis abhängig ist.
hatte schon oft gehört das man in niedersachsen keine scorpione halten darf.

der landkreis sagte mir so inetwa das der halter für sich selbst verantworten muss was er tut und das man einfach davon ausgeht, daß der halter schon weis wie er die tiere sicher hält...

also irgendwie alles etwas unkoordiniert.

gruß karsten
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #14
Damian

Damian

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AW: Neues zur Meldepflicht

Hallo.

Hier mal der § 1 aus der GefTVO:

(1) Es ist verboten, nicht gewerblich Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropische Giftspinnen und giftige Skorpione zu halten.

(2) Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt kann Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 genehmigen, wenn

1. durch die Haltung des gefährlichen Tieres im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und
2. gewährleistet ist, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter von dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgelegte Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen bereithält.

(3) Ausnahmen nach Absatz 2 sind zu befristen und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen.

Gruß, Damian
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #15
Veith

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gruß karsten
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #16
Damian

Damian

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AW: Neues zur Meldepflicht

Hallo.

Tja kommt wohl sehr drauf an, wie die einzelnen Beamten beim zuständigen Ordnungsamt eingestellt sind.
Die einen sagen man braucht keine Ausnahmegenehmigung, da Vogelspinnen nicht zu den tropischen Giftspinnen gehören, andere wiederrum werden etwas anderes behaupten. Am Besten keine schlafenden Hunde wecken. :D

Gruß, Damian
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #18
M

MrPink

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AW: Neues zur Meldepflicht

Hi,

kann mir irgendwer sagen wie es mit der Meldepflicht in Sachsen-Anhalt ausschaut. Habe eine B. smithi aber leider keinen Herkunftsnachweiss, ist das jetzt schlimm?
gibt es auch irgendwo ne liste mit allen Arten für die eine Meldpflicht besteht. Brauch man eigentlich für alle VS einen Herkunftsnachweiss oder nur für die, die unters WAII fallen?

mfg
thomas
 
  • Neues zur Meldepflicht Beitrag #19
fraxinus

fraxinus

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AW: Neues zur Meldepflicht

Hallo Thomas,

Du brauchst für alle Tiere, die unter WA I und WA II fallen einen Herkunftsnachweis (Quittung oder Bestätigung vom Verkäufer genügt).

Die aktuelle Liste der Tierarten, die unter das WA fallen, findest Du hier: http://www.cites.org/eng/app/appendices.shtml

In Sachsen- Anhalt besteht derzeit keine Meldepflicht.


LG
KATRiN
 
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