Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Diskutiere Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hallo an Alle !!! Hier mal mein Urteil wegen Vogelpinnen in der Mietwohnung. Musste mich bis zur Klage gegen Unglaubliche Unterstellungen...
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #1
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xiang

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Hallo an Alle !!!

Hier mal mein Urteil wegen Vogelpinnen in der Mietwohnung.
Musste mich bis zur Klage gegen Unglaubliche Unterstellungen, Behauptungen
usw usw. Verteidigen.

Dann die Klage erwidert, FERTIG !!!!!!
Und das alles OHNE EINEN ANWALT :cool::cool:

Man sollte absolut NICHTS von seinem Hobby bei einer
Wohungssuche erzählen. Wenns rauskommt haben die Leute
dann eben Pech. Es gibt halt kein eigens Recht für VSpinnenhaltung.
Aber welcher Vermieter glaubt das schon ?! Die Wissen doch z.T. so viel, und alles Besser. Genau wie meine Vermieterin und die Nachbarin.
hier jetzt mehr dazu:

 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #2
Robert_Smithi

Robert_Smithi

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Sehr schön...spiegelt genau meine Rechtsauffassung wieder.
Hat die Klägerin Rechtsmittel angekündigt?
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #3
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Aaron K.

Gast

AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Muhaha.. Wie geil...

Da wurde direkt die Klage abgeschmettert...
Die hat ,wie im Schreiben belegt, wohl nur geklagt, weil sie Spinnen eklig fndet bzw gefährlich etc...
Vorurteile halt..

Aber von sowas würd ich mich auch gar nicht erst verrückt machen lassen...
Wie gesagt -> Kleintierhaltung...

Glückwunsch :)
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #4
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Gast124934

Gast

AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Glückwunsch! :party:

Ich bin eh froh, dass ich Eigentümer bin :D

Grüsse,
Sven
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #5
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Jensbroeder

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

... du hast einmal vergessen die Federbachstr. 11 unkenntlich zu machen. ;)
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #6
ThreeSixes

ThreeSixes

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Als strafe für deinen ganzen ärger schickst du ihr mit der Post eine Schwarze witwe :devil:
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #7
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Scotchtrinker

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Als strafe für deinen ganzen ärger schickst du ihr mit der Post eine Schwarze witwe :devil:
äääh ja genau und dann am besten noch ne phoneutria nigriventer und nen mighty pissed parabuthus transvaalicus oder so....:wondering:


so ontopic:
auch wenn die freude deinerseits nur zu verständlich ist, so denke ich, dass ne fristgerechte kündigung ihrerseits nur noch ne frage der zeit sein dürfte.... die meisten vermieter, bes. wenns privatpersonen sind, haben es nicht so gern, wenn sie leute im haus haben, mit denen sie privat ein problem haben.....

just my two cents.... auch wenns mich tierisch für dich freut....
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #8
DavidJ.

DavidJ.

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

... du hast einmal vergessen die Federbachstr. 11 unkenntlich zu machen. ;)
Hi,
wir kommen morgen alle vorbei und machen ne fete:evilgrin:
so ontopic:
auch wenn die freude deinerseits nur zu verständlich ist, so denke ich, dass ne fristgerechte kündigung ihrerseits nur noch ne frage der zeit sein dürfte.... die meisten vermieter, bes. wenns privatpersonen sind, haben es nicht so gern, wenn sie leute im haus haben, mit denen sie privat ein problem haben.....

just my two cents.... auch wenns mich tierisch für dich freut....
Kann mir auch nicht wirklich vorstellen, das da nichts mehr kommt...
Außer sie ist wirklich ein verdammt ehrenhafter Rechtsstreitverlierer :wondering:
Das kann ja auf dauer nur Ärger geben, wenn Mieter und Vermieter schon eine rechtliche Auseinandersetzung hatten...
Gruß David
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #9
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xiang

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Das ich ausziehe ich zu 100% klare Sache. War aber auch schon vor der Spinnensache klar das ich ausziehe. Denn seit meinem Einzug bin ich der
Nachbarin (Schwiegertochter) wohl ein Dorn im Auge. Der ganze Rechtsstreit beruht bzw. wurde ja nur von der Schwiegertocher entfacht. Die Vermieterin wohnt nicht im Haus. Bei Gelegenheit werde ich dann meine fristgerechte Kündigung abgeben. Da ein Auszug ja schon seit je her im Raum steht ist das mit der Spinnensache für mich überhaupt nicht so Schlimm. Im Gegenteil. Mus jetzt wenn ich mir Terras kaufe nicht mehr ständig ein Passenden Karton besorgen das es niemand sieht wenn ich zur mir in die Wohnung laufe. Jetzt ist´s Offiziell :)
Mit der Wohnungssuche lasse ich mir aber Zeit bis ich was Gutes finde.

gruss
xiang
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #10
TouteLaNuit

TouteLaNuit

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Jo Glückwunsch erstmal!

Mit der Wohnungssuche lasse ich mir aber Zeit bis ich was Gutes finde.

Hauptsache diese Zeit bleibt dir auch...
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #11
-Psylo-

-Psylo-

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Als strafe für deinen ganzen ärger schickst du ihr mit der Post eine Schwarze witwe :devil:

da in dem schreiben sehr ausführlich behandelt wurde das die spinnen keine bedrohung darstellen, interessiert mich wie das denn wirklich bei latrocecten/giftschlangen aussieht?
hab echt angst das ich keine wohnung find :puke:
 
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Die|Spinne

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Glückwunsch :party: :rock:

Sehr geil finde ich super das du es online
gestellt hast.
Habe mich grade richtig für dich gefreut ;)

MFG
Spinne
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #13
M

MN@Linux

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

da in dem schreibe sehr ausführlich behandelt wurde das die spinnen keine bedrohung darstellen, interessiert mich wie das denn wirklich bei latrocecten/giftschlangen aussieht?
hab echt angst das ich keine wohnung find :puke:


Hallo! Giftschlangen oder andere potentiell Gefährliche Tiere dürfen in den meisten Bundesländern garnicht, oder nur mit einem Bestimmten nachweiß gehalten werden und müssen dann beim Veterinäramt angemeldet werden. Wie es bei so giftigen Spinnen aussieht weiß ich nicht.
Keine Panik, bin auch erst umgezogen (hatte 4 Schlangen im Schlepptau, darunter 1 Trugnatter)
wenn man es den Vermietern erklärt und zeigt, dass die Tiere garnicht einfach so abhauen können und nicht böse sondern eher scheu sind stellt das meistens kein Problem dar.

MfG Manuel:sun:
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #14
john82

john82

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Gückwunsch

Hi da habe ich mich auch nicht genau aus gekannt habe aber glück das mein vermieter da offen ist.ist aber gut zu wissen :)
das mann sein vermieter nicht infomieren muß.
danke für die infomation g.john
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #15
kriechenfreund

kriechenfreund

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

Ich habe meiner Vermieterin nur gesagt,daß ich nur Ungefährliche und Handzahme 8Beiner habe. Hat prima geklappt:)

Ich hab auch mal darüber gelesen,daß Terrarien(bis zu einer Gewissen Größe) nicht als Haustiere,sondern als Möbelstück gelten.
Sogar mein Großes Boa-Terri zählt noch als Möbelstück.
Und Haustiere sind bei mir normalerweise auch nicht erlaubt.

Wenn die Regeln bei mir strenger wären,hätte ich meine 8Beiner immer wenn Besuch vom Vermieter kommt,einfach in den Schrank gestapelt bis die Luft wieder Rein ist .
Zumindest bei Kleinterrarien klappt das Prima


Gruß

Leo
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #16
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xiang

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

habe es deshalb hier reingestellt, das sich jeder darauf beziehen kann
wenn er Ärger bekommen sollte. Hier im Forum habe ich schon mit jemanden geemailt das er seine VS abgegeben musste weil seine Nachbarin was dagegen hatte. Das hätter er nicht tun müssen !!

@TouteLaNuit : Warum evt. keine Zeit haben..... ?

Da kann und wird von der Vermieterin jetzt nichts mehr kommen.
Die haben auf ganzer Linie verloren. Sie kann es ja mit EIGENBEDARF der Wohung versuchen. Wird nur blöd sein das sie ein eigenes Haus hat.
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #17
TouteLaNuit

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

@TouteLaNuit : Warum evt. keine Zeit haben..... ?


na, wie sich das anhörte willst du dich vor der suche nach einer neuen Wohnung nun erstmal entspannt zurück legen und dir massig zeit lassen.

Wenn sie aber nun eine fristgerechte Kündigung ausspricht, hast du nur noch drei monate.

oder wie sind bei dir da die fristen?!
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #18
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xiang

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

na, wie sich das anhörte willst du dich vor der suche nach einer neuen Wohnung nun erstmal entspannt zurück legen und dir massig zeit lassen.

Wenn sie aber nun eine fristgerechte Kündigung ausspricht, hast du nur noch drei monate.

oder wie sind bei dir da die fristen?!

Bei mir sind es 3 Monate Kündigungsfrist da ich noch keine 5 Jahre hier Wohne.
Eine Fristgerechte Kündigung wäre ja dann z.B. Eigenbedarf.
Das alles kann Sie ja machen.
Wie super ihre Anwälte sind was ich ja jetzt:evilgrin:

gruss
xiang
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #19
TouteLaNuit

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

naja, sollte ja kein grosses Problem sein innerhalb von 3 Monaten eine neue Bleibe zu finden...
 
  • Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06 Beitrag #20
Kira8

Kira8

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AW: Mein Urteil: Amtsgericht Karlsruhe 4C 508/06

hi zusammen,

ich persönlich erzähle weder meinem Vermieter noch den Nachbarn von meinen 8-Beinern, auch nicht von meiner Futtertierzucht. :lipssealed: Manche Menschen stellen sich da schon etwas an und ich kann nicht jedes Mal umziehn, weil grad ein neuer Nachbar empfindlich reagiert.:confused:

Leider hält es jeder Richter anders und im Zweifelsfall würd ich mich nicht auf seine gute Laune verlassen...:crying: :no:

Obwohl, nach dem Ansbacher Urteil stärkt dieses schon die Spinnenhalter...!!!:)

LG Kira
 
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