WA Anhang II "Nachweispflicht"

Diskutiere WA Anhang II "Nachweispflicht" im Weitere Spinnenarten Forum im Bereich Haltung; Hi Leute. Ich habe da mal eine Frage zur Nachweispflicht bei einigen Arten. Angenommen man bekommt ein Tier geschenkt das unter WA Anhang II...
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #1
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Spiderling1

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Hi Leute.

Ich habe da mal eine Frage zur Nachweispflicht bei einigen Arten.

Angenommen man bekommt ein Tier geschenkt das unter WA Anhang II fällt und somit Nachweispflichtig ist, aber derjenige der einem dieses Tier anbietet (Privatperson), hat den Nachweis nicht mehr oder hatte diesen erst garnicht. Darf ich dieses Tier annehmen? Wenn ja, kann, oder muß man das Tier nachträglich auf einem Amt melden?

Zoohandlungen bzw. Züchter sind verpflichtet bei Nachzuchten der betreffenden Arten eine Kopie der amtlichen Anmeldebescheinigung an den Käufer auszuhändigen. Aber wie läuft das ab, wenn ein(e) Privatmann(frau) so ein Tier aus irgendeinem Grund an jemanden anderen ab gibt?
 
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  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #2
Damian

Damian

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Hi,

klick mich.

Ab und zu liefert die Suchfunktion gute Dienste. :wink:

Gruß, Damian.
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #3
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Spiderling1

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Hehe, danke, ja, Suchfunktion ist wirklich ne geile Erfindung! :wink:


Danke für den Link. Aber Meine Fragen wurden noch nicht ganz beantwortet. Was macht man wenn der/die jenige (Privatmann/frau) diesen Nachweis nicht mehr hat oder hatte und man diese Spinne übernimmt? Wie ist es dann möglich noch einen Nachweis zu bekommen? Vor allem, wie macht man so ein "Problemchen" den Behörden klar wenn es denn mal zu diesem eher unwahrscheinlichen Fall kommen sollte?
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #4
Damian

Damian

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Hi,

bei Privatpersonen reicht ne Quittung, die derjenige ausstellt, der dir das Tier verkauft.
Du brauchts nur den Namen und Anschrift des Verkäufers und ein paar Angaben, so weit diese bekannt sind, zum Tier selbst. Also Alter, NZ oder WF und Geschlecht.
Das ist mein Stand des Wissens zu diesem Thema. Vielleicht reicht aber auch einfach nur die Quittung + Name und Asnchrift des Verkäufers?

Gruß, Damian.
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #5
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Meribre

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

@Spiderling

Hi,
wie Du dem Link entnehmen konntest, gilt diese Nachweispflicht nur für sehr wenige VS-Arten, d.h. das Thema wird sich ohnehin nur ausnahmsweise stellen. Die "Nachweispflicht" sollte auch nicht verwechselt werden mit "Meldepflicht". Es geht also nur darum, das betreffende Formblatt WAII beim Erwerb zu erhalten und aufzubewahren. Es besteht keine Pflicht, sich aktiv an eine Behörde zu wenden.
Was die Handhabung bei der Weitergabe des Tieres an eine andere Person betrifft, schließe ich mich der Auffassung von Freekster an.

Beste Grüße
Mario
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #6
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wiechi

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Hallöle,

Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du einen Nachweis hast, woher DU das Tier hast. Was derjenige dann macht, von dem Du das Tier hast: SEIN Problem.

Meldepflicht: meine beiden Brachypelmen sind beim LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz, Geologie) gemeldet. Im Antwortschreiben von denen stand, das ich jede Bestandsveränderung sofort zu melden habe. Wobei, wenn man es nicht macht, ist wohl auch nicht so tragisch; solange bei einer (höchst unwahrscheinlichen) Kontrolle die Herkunftsnachweise vorliegen.
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #7
J

JAH

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Ich möchte hier mal meinen Kontakt zum Rathaus einfügen !

Bei meiner Nachfrage wanni ch was und wo zu melden haben bekam ich folgende Mail:

Sehr geeherter Herr H.

wie Sie bereits wissen, unterliegt Brachypelma smithi dem Artenschutzrecht: WA Anhang II, EU Anhang B, Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.

Gemäß Art. 7 Abs 2 Bundesartenschutzverordnung sind Wirbeltiere der besonders geschützten Arten bei der zuständigen Landesbehörde, für Bayreuther Bürger die Stadtverwaltung Bayreuth, zu melden. D. h. daß ihre Rotkniespinne, da sie kein Wirbeltier ist, nicht gemeldet werden muß.
Im Allgemeinen werden aber bei uns auch Spinnen und Riesenskorpione angemeldet.

Falls Sie das Tier anmelden wollen, dürfen wir Sie bitten sich mit Frau Teckelmann in Verbindung zu setzen.
Es wäre hier ein Melde-Formular auszufüllen und der Nachweis der legalen Herkunft des Tieres zu erbringen. Das Melde-Formular liegt nicht online vor.



Mit freundlichen Grüßen

Ilona Teckelmann



Ilona Teckelmann
Stadt Bayreuth
-Amt für Umweltschutz -
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Tel.: +49 921/25-1368
Fax: +49 921/25-1305
E-Mail: [email protected]


Ja und nun ??? :)
Habe meine Smithi jetzt 4 monate und nicht gemeldet - aber einen Herkunftsnachweis.
Das belasse ich auch so !
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #8
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Spiderling1

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Merci für eure Posts.

Meine Fragen sind jetzt alle beantwortet.

Als ich mir damals meinen grünen Leguan (Iguana iguana) kaufte, hatte ich auch so einen Schein bekommen der mir in der Zoohandlung ausgefüllt wurde.
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #9
Skuromis1

Skuromis1

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Nagelt mich nicht fest, aber das WA regelt doch nur den Handel mit den darin aufgeführten Arten...
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #10
Veith

Veith

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Nagelt mich nicht fest, aber das WA regelt doch nur den Handel mit den darin aufgeführten Arten...

man möchte/muss ja auch evtl. als privatmensch seine tiere wieder verkaufen.

gruß karsten
 
  • WA Anhang II "Nachweispflicht" Beitrag #11
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wiechi

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AW: WA Anhang II "Nachweispflicht"

Hallo Karsten,

man möchte/muss ja auch evtl. als privatmensch seine tiere wieder verkaufen.

Auch kein Problem. Einfach handgeschriebenen Zettel ausfüllen. Neuer Besitzer, alter Besitzer, Datum des Eigentumübergangs. Kurze Notiz in die eigenen Unterlagen. Und schon ist die Nachweispflicht erfüllt. Es muß nur immer nachgewiesen werden, woher das Tier stammt. Egal, ob von privat, Züchter, Handel. Ich denke, im Sinne des Artenschutzes ein sehr vertretbarer Aufwand (naja, Kokon mit 300 kleinen slings mal aussen vor :D )
 
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