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Spiderling1
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Hi Leute.
Ich habe da mal eine Frage zur Nachweispflicht bei einigen Arten.
Angenommen man bekommt ein Tier geschenkt das unter WA Anhang II fällt und somit Nachweispflichtig ist, aber derjenige der einem dieses Tier anbietet (Privatperson), hat den Nachweis nicht mehr oder hatte diesen erst garnicht. Darf ich dieses Tier annehmen? Wenn ja, kann, oder muß man das Tier nachträglich auf einem Amt melden?
Zoohandlungen bzw. Züchter sind verpflichtet bei Nachzuchten der betreffenden Arten eine Kopie der amtlichen Anmeldebescheinigung an den Käufer auszuhändigen. Aber wie läuft das ab, wenn ein(e) Privatmann(frau) so ein Tier aus irgendeinem Grund an jemanden anderen ab gibt?
Ich habe da mal eine Frage zur Nachweispflicht bei einigen Arten.
Angenommen man bekommt ein Tier geschenkt das unter WA Anhang II fällt und somit Nachweispflichtig ist, aber derjenige der einem dieses Tier anbietet (Privatperson), hat den Nachweis nicht mehr oder hatte diesen erst garnicht. Darf ich dieses Tier annehmen? Wenn ja, kann, oder muß man das Tier nachträglich auf einem Amt melden?
Zoohandlungen bzw. Züchter sind verpflichtet bei Nachzuchten der betreffenden Arten eine Kopie der amtlichen Anmeldebescheinigung an den Käufer auszuhändigen. Aber wie läuft das ab, wenn ein(e) Privatmann(frau) so ein Tier aus irgendeinem Grund an jemanden anderen ab gibt?