Tach!
Aaaalso:Soviel ich weiss,braucht man für alle Arten der Gattungen Brachypelma sowie für Aphonopelma albiceps und Aphonopelma pallidium einen Herkunftsnachweis(Cites-Besch.).Stand Màrz 2004
In Sachen Mietrecht ist es wohl so,das es darauf ankommt,ob Vogelspinnen zu den Exoten oder den Kleintieren gezählt werden.Unter die Kategorie Kleintiere zählt Mietrechtlich alles bis zur Grösse einer Katze.Werden Vs zu den Exoten gestellt,bedarf es einer schriftlichen Genemigung des Vermieters,um sie in einer Mietwohnung halten zu können.Werden sie zu den Kleintieren gezàhlt,entfàllt die Erlaubnispflicht durch den Vermieter.Eine einheitlich gesetzliche Regelung auf Bundesebene existiert aber bis heute nicht.Hinzu kommt,das sich andere Mietparteien durch die Haltung der Vs gestòrt oder gar bedroht fùhlen kònnten.
Zum Glùck gibt es aber auch zu diesem Thema mittlerweile ein Grundsatzurteil,an das sich die Gerichte in der Regel auch halten.Demnach werden Vs zu den Kleintieren gezàhlt und dùrfen somit ohne vorherige Rùcksprache mit dem Vermieter in einer Mietwohnung gehalten werden.
So,das weiss ich ùber das Deutsche Recht.Wie sieht das aber mit den Niederlanden aus :?: Es ist bei mir so,das ich im nàchsten halben Jahr mit meiner niederlàndischen Freundin zusammenziehen werde,und zwar nach Holland,da ich dort auch Arbeite.Weiss jemand,wie die das dort mit Vs handhaben :?:
Gruss Thorsten