Hiho Marcel,
Und nun InsectDay wieder nein (laut Börsenordnung).
Wer entscheidet denn sowas, bzw. ist dafür zuständig?
Ich zitiere mich erst mal:
Laut Börsenordnung zählen folgende Tiere i. S. des Art. 37 LStVG als
gefährliche Tiere wildlebender Arten und dürfen von Privatpersonen und Händlern nicht angeboten werden:
1. Wirbellose Tiere
Skorpione der Gattungen: Buthus, Mesobuthus, Compsobuthus, Lychas, Orthochirus, Urodacus,
Uroplectes, Vaejovis, Bothriurus, Buthacus, Buthotus, Androctonus, Tityus, Leiurus, Centruroides, Nebo, Hemiscorpius
erheblich giftige Spinnen der Gattungen (einschließlich von Synonymen):
Trechona, Atrax, Hadronycha, Harpactirella, Latrodectus, Loxosceles, Mastrophora, Phoneutria, Cheiracanthium, Sicarius, Hogna, Macrothele, Actinopus, Badumna, Cteniza, Bothriocyrtum, Ummidia, Idiommata, Ixeuticus, Miturga, Phrynarachne, Tegenaria, Lampona, Olios, Pandercetes, Pediana, Isopeda, Heteropoda, Delena, Saotes, Typostola, Poecilotheria, Selenocosmia
Hinweis: Da die zoologische Nomenklatur ständig im Fluss ist, können sich Art- und Gattungsnamen ändern; für viele Arten und Gattungen sind auch mehrere Synonyme gebräuchlich. Alle Skorpione, Spinnen und Hundertfüßler, deren Art nicht eindeutig bestimmt werden kann, sind als gefährlich anzusehen und dürfen daher nicht angeboten werden.
Eine Ausnahmegenehmigung ist in keinem Fall auszustellen!!!
Für Rückfragen steht das
Kreisverwaltungsreferat München,
HA I - Sicherheit und Ordnung. Gewerbe
HA I / 22,
Ruppertstr. 11,
80466 München
Tel. 089/ 233-44646
Fax: 089/ 233-44642
zur Verfügung
Hinweis:
Zur Information über Gifttiere darf auch auf das Informationsangebot der Toxikologischen Abteilung der II. Med. Klinik der Technischen Universität München, Ismaninger Str. 22, 81675 München und des Giftnotruf München - 089/19240 hingewiesen werden.
Das ganze ist dann aber auch wieder eine Sache der zuständigen Gemeinde, welche unabhängig von den oben genannten, für ihre Gemeinde ein spezielles Verbot aussprechen darf.
Fiktives Beispiel: In Nürnberg dürfte man Tiere der Gattung Avicularia verbieten, in Erlangen dagegen könnten sie zulässig sein.
So viel zu den zulässigen und unzulässigen Tieren.
Auf dem InsectDay ist es aber zudem nicht zulässig, Zubehör zu verkaufen, also Dinge wie Aufzuchtdöschen, Terrarien, Erde/Sand, Korkröhren, Pflanzen usw.
Die Einschränkungen hängen mit bestimmten veranstaltungstechnischen Umständen bzw. amtlichen Vorschriften zusammen.
Ich hoffe ich konnte helfen und freue mich trotz Börsenordnung und Einschränkungen, auf eine tolle Börse.
MfG
der Micha