21.07.2006 - Große Heimtier-Börse in Pforzheim

Diskutiere 21.07.2006 - Große Heimtier-Börse in Pforzheim im Termine und Veranstaltungen Forum im Bereich Pinnwand; -------------------------------------------------------------------------------- Hallo Leute, am Samstag,den 21. Juli findet eine große...
  • 21.07.2006 - Große Heimtier-Börse in Pforzheim Beitrag #1
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Hallo Leute,

am Samstag,den 21. Juli findet eine große Heimtierbörse in Pforzheim in der St. Maur- Halle (Eislauf-Halle) statt.

Jeder kann seine Tiere dort anbieten.

Erlaubt sind

Kleinsäuger ( keine Hunde und Katzen),

Terrarientiere,

Vögel ( keine Arten,die üblicherweise unter der Bezeichnung "Geflügel" laufen,wie Enten,Hühner (daher auch keine Zwergwachteln!),Zuchtformen der Felsentaube,usw.)

Aquarientiere,wie Fische,Krebse usw.
Behälter sind selbst mitzubringen !

Stromzufuhr wird ausreichend vorhanden sein.

Preise für Privatanbieter und Besucher werden sich auf 3-4 Euro beschränken,
für gewerbliche Anbieter kostet der laufende Meter Tisch 10-14 Euro.

Die genauen Preise werden hier noch bekanntgegeben,ebenso die Börsenordnung.

Die Räumlichkeit umfasst über 2500 qm und liegt unterhalb des Famila-Centers beim Enzauen-Park in Pforzheim-Ost an der B 10.

Autobahn-Ausfahrt Pforzheim-Ost,Richtung Pforzheim fahren und nach dem Ortseingangs- Schild die 1. Strasse links abbiegen.
Die St. Maur-Halle kommt dann nach 50 m auf der linken Seite.

Wenn man die Straße zum Ende durchfährt und links abbiegt finden sich viele Parkmöglichkeiten.
Auch im Parkhaus des Famila-Centers kann man parken.

Weitere Bekanntmachugen folgen.
 
  • 21.07.2006 - Große Heimtier-Börse in Pforzheim Beitrag #3
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AW: 21.07.2006 - Große Heimtier-Börse in Pforzheim

Es ist noch Platz für Anbieter !
 
  • 21.07.2006 - Große Heimtier-Börse in Pforzheim Beitrag #4
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  • 21.07.2006 - Große Heimtier-Börse in Pforzheim Beitrag #5
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Hier,der Link zur Seite der Pforzheimer Kongress- und Marketing GmbH der Stadt Pforzheim: http://pkm.de/html/kalender/kalender.html

Nur,damit ich den Beweis erbringe,daß die Veranstaltung ernst gemeint ist.

Öffnungszeiten der Börse 10.00 bis 18.00

Ich habe mich im Datum vertan:
Der korrekte Termin ist Sa,der 22. Juli (nicht der 21.,wie im ersten Posting steht!)

Entschuldigung,bitte.
 
  • 21.07.2006 - Große Heimtier-Börse in Pforzheim Beitrag #6
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Es gab bisher ein paar Mißverständnisse,die ich noch beseitigen möchte:

Der private Anbieter (Züchter oder Halter) bezahlt NUR 3.- Eintritt.
Es kommen keine weiteren Kosten dazu !

Anbieter können schon ab 9.00 in die Halle !

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Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Exemplaren sind thermostabile Behälter, wie Kühlboxen, Styroporboxen oder ähnliches zu verwenden.
Ggf. sind die Behältnisse zu temperieren.

Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar auszulegen:
Name (deutsch oder latein),
ggf. Schutzstatus: WA I, WA II, BArtSch V o.ä.

Die Ausstellungsbehälter sollten folgende Mindestanforderungen entsprechen:
ausreichende Lüftung
geeignetes Bodensubstrat für die Aufnahme von Ausscheidungen
die Größe der Behälter muß den Tieren ein problemloses Wenden ermöglichen, Faustregel bei Echsen: mindestens 1,5 fache der Kopf-Rumpflänge.
die Betrachtung sollte nur von einer Seite oder durch den Deckel möglich sein.


In den Räumen in denen die Tiere angeboten werden, ist das Rauchen untersagt und Zugluft zu vermeiden.
Es muß für angemessene Temperatur gesorgt werden.

Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

Das Ausstellen von Gifttieren, die für den Menschen gefährlich sind, soll im Rahmen von Reptilienbörsen in der Regel unterbleiben; ggf. sind solche Tiere in einem gesonderten Raum, einzeln, in verschlossenen Behältern, anzubieten.

Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältern ist ausschließlich im Beisein und nach Zustimmung des Besitzers gestattet, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt.
Das Beklopfen und Schütteln mit Tieren besetzter Behälter ist tierschutzwiedrig.

Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Besitzer oder von einer von ihm damit beauftragten Person zu beaufsichtigen.

Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmittel, die Verletzungen verursachen können oder für das Tier schmerzhaft sind, sollen in der Regel nicht erfolgen bzw. sind auf ein Minimum zu beschränken.

Diese Regeln sind für alle Teilnehmer an der Börse verbindlich und gelten durch die Teilnahme als anerkannt. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen mit Tieren. Eine Abgabe von Tieren an Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ist nicht erlaubt.


Angeboten werden dürfen nur Vögel ,die üblicherweise NICHT als Geflügel (wie z.B. Tauben,Enten- und Hühnervögel (auch keine Wachteln !))bezeichnet werden
und Säugetiere,die man üblicherweise als Kleinsäuger bezeichnet.

Es dürfen keine Katzen oder Hunde angeboten werden.

Alle Psittaciden müssen mit amtlich anerkannten Ringen beringt sein.

Für den Transport der Tiere sind geeignete Behältnisse in ausreichender Größe zu wählen. Besonders auf einen Schutz vor Kälte und Zugluft muss geachtet werden. Tiere mit hohem Energiebedarf (z.B. Nager, Spitzmäuse, Vögel) müssen auch auf dem Transport mit ausreichend Futter und einer Wasserquelle versorgt werden.

Die Unterbringung auf der Börse hat in ausreichend großen, artgerechten Behältnissen zu geschehen. Futter und Wasser müssen immer vorhanden sein. Die Behältnisse müssen sauber sein..

Für die Dauer der Unterbringung auf der Börse muss den Tieren eine Rückzugsmöglichkeit gewährt werden, die aus einem Häuschen, Papprollen o.ä. oder durch eine ausreichend hohe Bodenstreuschicht bei wühlenden Tieren bestehen kann.

Behälter für Vögel müssen eine undurchsichtige Rückwand und Decke haben,d.h. wenn Vögel im Käfig angeboten werden,muß er mit einer Decke entsprechend abgehangen werden.

In den Behältnissen muss eine geeignete Einstreu vorhanden sein, die die Ausscheidungen der Tiere aufnehmen kann. Die Einstreu ist am Tag der Börse frisch in die Behältnisse einzubringen. Größere Kotabsonderungen oder andere Verunreinigungen sind vom Anbieter unverzüglich zu entfernen.

Die angebotenen Tiere müssen in einer artgerechten Konstellation untergebracht sein. Sozial lebende Tiere (Meerschweinchen, Zwergmäuse usw.) sollten in Gruppen angeboten werden. Einzelgängerische Tiere und unverträgliche Tiere sind einzeln anzubieten.

. Für jede Tierart muss ein artgerechtes Kleinklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftzirkulation, Sauerstoffzufuhr) geschaffen werden, sofern dies für die artgerechte Haltung erforderlich ist.

Die Besatzdichte der angebotenen Säugetiere muss so bemessen sein, das jedem der Tiere eine angemessene Grundfläche und Mindestkäfighöhe zur Verfügung steht. In jedem Fall müssen 1 Drittel der Bodenfläche frei bleiben. Tieren, die häufig klettern, muss ein entsprechend hoher und geräumiger Käfig o.ä. angeboten werden. Alle Tiere müssen die Möglichkeit haben, die Rückzugsmöglichkeit gleichzeitig aufzusuchen.

Die Einrichtung und Behältnisse für die Tiere müssen so gestaltet und eingerichtet werden, dass die Tiere keinen Schaden nehmen können. Dies gilt insbesondere für elektrische Anlagen.

Mehrere Vögel dürfen nur dann in einem Käfig untergebracht werden, wenn sie untereinander verträglich sind.

. Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig untergebracht werden, daß mindestens ein Drittel der Sitzstangenfläche und bei Bodenvögeln die halbe Bodenfläche frei bleibt.

Die Käfige müssen mindestens 2 gegenüberliegende Sitzstangen enthalten, mit Ausnahme für Bodenvögel.

Die Käfige müssen so groß sein, daß sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.

Es dürfen nur offensichtlich gesunde, unverletzte, gut genährte und nicht hochtragende Tiere angeboten werden.

Es dürfen nur bereits von den Elterntieren entwöhnte und bereits eigenständig lebensfähige Tiere angeboten werden
.
Das Anbieten und der Verkauf von lebenden Mäusen- oder Rattenbabys sowie Eintagsküken und Nacktmäusen ist verboten.

Qual- und Defektzuchten dürfen nicht angeboten werden.

Gekaufte Tiere müssen unverzüglich an einen geschützten Ort verbracht werden (Stand des Verkäufers oder Raum für die Lagerung gekaufter Tiere) oder unverzüglich aus den Ausstellungshallen entfernt werden. Sie müssen artgerecht transportiert werden und vor nachteiligen Beeinflussungen geschützt werden.

Anbieter, die gewerbsmäßig mit Tieren handeln oder gewerbsmäßig mit Tieren züchten, müssen die erforderliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz mitführen und auf Verlangen vorlegen.

Wildfänge von Arten des Anhanges A der EG-VO 338/97 und von Arten der Anlage 1 der BartSchV dürfen nicht angeboten, nicht zur Schau gestellt, nicht in Verkehr gebracht und nicht vermarktet werden.

Für jedes nach Anhang A der EG-VO 338/97 geschützte Tier sind die Originalpapiere
(Bescheinigung gem. EG-VO 338/97) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der
Anbieter/Vermarkter hat dem Käufer die Bescheinigung gem. EG-VO 338/97 im Original
zusammen mit dem Tier auszuhändigen. Eine Vermarktung von Tieren des Anhanges A der
EG-VO 338/97 ist nur zulässig, wenn der Anbieter /Vermarkter im Feld 1 der Bescheinigung
gem. EG-VO 338/97 namentlich benannt ist. Eine Vermarktung durch Dritte ist unzulässig.
Sonderregelungen gelten ausschließlich für Bescheinigungen gem. Artikel 7 Abs. 2 EG-VO
1808/2001, wenn in den Bescheinigungen auf diese Sonderregelungen hingewiesen wird.
Tiere der in Anlage 6 der BArtSchV aufgeführten Arten müssen gem. den Bestimmungen über
die Kennzeichnung von Tieren in Artikel 36 der EG-VO 1808/2001 und in den §§ 8, 10 und 11 der BArtSchV gekennzeichnet sei. Die Kennzeichnung muss von der für den Anbieter/Vermarkter zuständigen Behörde in die Bescheinigung gem. EG-VO 338/97 eingetragen worden sein.


Beim Anbieten/Verkauf von Tieren die in Anhang B der EG-VO 338/97 oder der Anlage 1 der ArtSchV aufgeführt sind, hat der Verkäufer dem Käufer den Herkunftsnachweis auszuhändigen, auf dem die für die Meldung gem. § 6 Abs. 2 BartSchV erforderlichen Angaben enthalten sind. Der Herkunftsnachweis muss auch einen Hinweis auf die Meldepflicht gem. § 6 Abs. 2 BartSchV beinhalten. Der Anhang „Herkunftsnachweis“ (s. Muster des Umweltamtes, Anlage 3) sollte möglichst von jedem Aussteller verwandt werden, um einen ausreichenden und fehlerfreien Herkunftsnachweis sicher zu stellen.

Beim Verkauf von aus Drittländern (d.h. nicht EU-Mitgliedsländern) eingeführten artengeschützten Exemplaren sind die vom Bundesamt für Naturschutz ausgestellten Einfuhrgenehmigungen mitzuführen, soweit eine Einfuhrgenehmigungspflicht für diese Arten besteht. Die Einfuhr der Exemplare darf ausschließlich über die im Bundesanzeiger und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bekannt gemachten Zollstellen erfolgen. Bei der Einfuhr sind die Einfuhrdokumente (Einfuhrgenehmigung, Einfuhrmeldung) der Zollstelle vorzulegen. Die Einfuhrdokumente sind der Unteren Landschaftsbehörde auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.

Die gem. § 5 Abs. 1 BartSchV zu führenden Aufnahme- und Auslieferungsbücher sowie Zuchtbücher sind von den Anbietern/Vermarktern im Original mitzuführen und der Unteren Landschaftsbehörde auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.

Der Anbieter/Vermarkter muss den Käufer eines geschützten Tieres auf die Meldepflicht gem. § 6 Abs. 2 BartSchV hinweisen.

Mit Tieren darf nur in den dafür vorgesehenen Hallen gehandelt werden. Jeglicher Handel außerhalb dieser, insbesondere im Freien oder auf den Parkplätzen, ist verboten.

Das Rauchen ist in allen Räumen, in denen sich Tiere befinden, verboten.

Den Anweisungen der Veranstalter und dessen Personal und dem amtlichen Tierarzt unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten, ansonsten ist ein Ausschluss von der Börse jederzeit möglich.

In allen Zweifelsfällen bezüglich der Tiere, insbesondere über die artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren und den Umgang mit diesen,über den Gesundheitszustand, usw. entscheidet der amtliche Tierarzt oder der Veranstalter . Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

Verstöße gegen arten- und tierschutzrechtliche Bestimmungen können den sofortigen Ausschluss von der Börse zur Folge haben.

Diese Regeln sind für alle Besucher und Aussteller verbindlich! Durch Entrichtung des Eintrittspreises oder die Reservierung eines Standes wird diese Börsenordnung anerkannt.

Kontakt:

0176 2926 7896
 
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