Hallo,
Hätte ich die Möglichkeit nen Herkunftsnachweis noch nachträglich zu kriegen? Wie ist die rechtliche Seite, wenn mir jemand ne Emilia verkauft, ich aber erst Wochen und Monate später erfahre, dass es solche Nachweise gibt???
selbstverständlich hast Du Anrecht auf einen solchen Nachweis. Auch noch ein Jahr nach dem Kauf! Eine eventuelle Verjährungsfrist dürfte wohl beim Ende des zweiten Kalenderjahres nach Kauf liegen.
Du musst halt im Zweifel nachweisen, dass Du dort auch eine Spinne gekauft hast und keinen Nachweis erhalten hast. Z.B. durch Zeugnis einer zweiten Person, die beim Kauf dabei war.
Aber viel hilfreicher wäre es erstmal eine Brief an den Verkäufer zu schicken, in dem Du um den Nachweis bittest. Und wenn er nicht reagiert einen zweiten Brief, in dem Du darauf hinweist, dass Du den Fall an die zuständige Behörde meldest wenn Du keinen Nachweis bekommst, da Du dann davon ausgehen musst, dass die Spinne eben ein illegaler Wildfang und keine Nachzucht ist ...
Die Aussicht auf "unliebsamen" Besuch dürfte den Händler vielleicht wachrütteln.
Ob das alles hilft bleibt die Frage und ob der ganze Aufwand für einen Privathalter lohnt, der wohl eh nie wirklich in die Verlegenheit kommen wird den Nachweis irgendwo vorzeigen zu müssen, bleibt fraglich. Wirklich wichtig sind die Nachweise, wenn Du
- viele Spinnen hällst
- weiter verkaufen willst
- nachzüchten willst.
Und in einem dieser Fälle unterstelle ich einfach mal, weiß der Käufer vorher was er braucht.
dann gilt unwissenheit schützt vor stafe nicht.
Das gilt natürlich trotzdem. Du als Halter bist dafür verantwortlich einen Nachweis bei Verlangen vorzeigen zu können. Die Ausrede "Hab ich nicht bekommen" mag mit Glück bei einem verständnisvollen Gegenüber helfen, rein rechtlich hilft sie absolut gar nicht.
Gruß
Frank