hallo zusammen!
bei weitreichenden digitalen ausgrabungsarbeiten in der internet-prärie bin ich in der google-ausgrabungsstätte auf folgendes artefakt gestoßen:
http://www.vetvita.de/experten/reptilienhaltung/beitraege/55.shtml
um es genauer zu untersuchen habe ich es mal hier in unser labor gebracht:
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Hallo,
ob Sie das lebende Mäusebaby an den Skorpion verfüttern dürfen, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt!
Nach §1 des deutschen Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (
http://www.vetvita.de/tierrecht/tschg/tschg1.shtml).
In §4 Absatz 1 heißt es weiterhin: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden..." und "... Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat..." (
http://www.vetvita.de/tierrecht/tschg/tschg3.shtml).
Daraus ließe sich schließen, dass die Verfütterung des lebenden Mäusebabys an den Skorpion verboten sei! Sie würden sich strafbar machen, weil Sie gegen die §§ 1 und 4 verstoßen.
Aber: In §2 des deutschen Tierschutzgesetzes heißt es: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,..." (
http://www.vetvita.de/tierrecht/tschg/tschg2.shtml).
Würde also der Skorpion, wenn er das lebende Mäusbaby nicht zur Fütterung bekommt, leiden und aller Voraussicht nach sterben, würden Sie sich strafbar machen im Sinne der §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes.
Wie Sie sehen, ist das ein Dilemma! Wie Sie sich auch entscheiden, so wird ein Tier dabei sterben. Wir können Ihnen die Entscheidung nicht abnehmen!
Grundsätzlich empfehlen wir die Fütterung mit gekauften, toten (tiefgekühlten) Futtertieren. Diese Futtertiere müssen vor der Fütterung aufgetaut und "körperwarm" dem zu fütternden Tier gereicht werden. Oft hilft es, das tote Futtertier mit einer Pinzette zu bewegen, um dem zu fütternden Tier einen Anreiz zu geben, das Futtertier als Nahrung zu akzeptieren.
Rechtlich gesehen, ist die Verfütterung von lebenden Tieren nicht klar geregelt. Es fehlt vom Gesetzgeber hierzu eine eindeutige Verordnung bzw. ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über solch einen Fall! Dies betrifft übrigens alle Halter von fleischfressenden Terrarientieren. Das Thema wird kontrovers diskutiert.
Vielleicht helfen Ihnen folgende Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei Ihrer Entscheidung weiter:
Moritz, Johanna; Kölle, Petra:
Tierschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Haltung, Transport und Verfütterung von Futtertieren in der Terraristik
Moritz, Johanna; Kölle, Petra:
Futtertiere in der Terraristik
Mit herzlichem Gruß
Christine Steinke-Beck (Tierheilpraktikerin) und
Achim Schellenbach (Geschäftsführer von vetvita.de)
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meines erachtens nach ein erhaltenswerter und interessanter fund. vor allem auf die verwiesenen dokumente möchte ich hinweisen, sie enthalten ebenfalls interessantes material.
da ich bei meinen ausgrabungen zu keinem anderen ergebnis gekommen bin (keine, die nennenswert waren) sollten wir das doch als kleinen abschluss dieser leidigen diskussion sehen und jeder für sich selbst entscheiden, wie er es handhabt, ohne das hier zu kund zu tun und so weiterhin öl ins feuer zu schütten.
greez