Wenn ich das schon les...

Diskutiere Wenn ich das schon les... im Geschichten, Fotos und Videos Forum im Bereich Community; Moin, welchen Gesetzestext meinste denn?
  • Wenn ich das schon les... Beitrag #1.181
Aki1

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AW: Wenn ich das schon les...

  • Wenn ich das schon les... Beitrag #1.182
Veith

Veith

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AW: Wenn ich das schon les...

den taschengeldparagraphen von dem da die rede ist.
 
  • Wenn ich das schon les... Beitrag #1.183
Aki1

Aki1

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AW: Wenn ich das schon les...

Beim Kauf von Tieren gelten Sonderregelungen nach dem Tierschutzgesetz. Bis zum 14. Geburtstag brauchen Kinder immer die Einwilligung der Eltern. Bis zum 16. Geburtstag brauchen Jugendliche die Zustimmung beim Kauf von warmblütigen Tieren wie beispielsweise Hamster, Mäusen, Ratten, Katzen oder Hunden.

Hier der betreffende Auszug aus dem Tierschutzgesetz.
§ 11c
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.

Quelle: TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 
  • Wenn ich das schon les... Beitrag #1.184
häschen1

häschen1

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AW: Wenn ich das schon les...

Auch wenn der link von einer deutschen Verbraucherzentrale ist, erleichtert ein Blick ins Gesetz auch hier die Rechtsfindung wirklich ungemein.

Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

In dem Moment, in dem die Eltern beim Verkäufer zur Rückgabe antreten, darf regelmäßig davon ausgegangen werden, dass der Minderjährige das Geld weder zu diesem Zweck noch zu uneingeschränkten freien Verfügung in der Hand hielt.
Wer immer wieder so einen Unsinn verbreitet, dem sei gesagt, der Kauf von Tieren jeder Art ist ganz sicher und generell kein unter (den Ausnahmetatbestand des) §110 BGB fallendes Rechtsgeschäft und damit schwebend unwirksam gemäß (der Grundsatztatbestände) §§ 106 - 108 BGB.
 
  • Wenn ich das schon les... Beitrag #1.185
sandmann5000

sandmann5000

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AW: Wenn ich das schon les...

Hi.
Nun ich glaube wir schießen hier am Thema vorbei. Angenommen die Eltern billigen den Einkauf des Kindes. Und dann? Geht es hier nicht um die Kehrseite, nämlich darum das die Abgabe der Tiere besser reglementiert wird, egal ob mit Erlaubnis der Eltern oder ohne? Im Saarland wurden ja wieder Stimmen laut, die nach Haltungsverboten riefen. Wobei die Sache ja im Moment wieder langsam einzuschlafen scheint. Oder es passiert was im Verborgenen. Warten wirs ab.
Grüße
 
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