Abgesehen davon wird wieder behauptet Wirbeltiere zu verfüttern sei strafbar.
Hat von euch einer ne Quelle wo das schwarz auf weiss steht?
Ich hab bisher immer noch nix explizites gefunden.
Und im Tierschutzgesetz stehts schon mal gar nich drin..... Nur zur Info.
Und ob das Verfüttern eine Tötungshandlung ist hab ich auch noch nirgends gelesen.
Hallo Celtic,
ich habe ebenfalls gesucht und nichts dazu gefunden. Anschließend habe ich mich an einen Freund gewendet, der angehender RA ist und habe mich aufklären lassen.
Es scheint mir zwar mehr oder weniger eine Interpretationssache zu sein, aber es wird sich auf den §4 des Tierschutzgesetztes berufen. Dort steht:
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen
Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden....
... so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei
nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
Das verfüttern an Wirbellose ist nicht erforderlich, weil sie diese nicht zum überleben brauchen. Somit wird das Tier Schmerzen ausgesetzt, welche unzumutbar und eigendlich vermeidbar gewesen wären. Wenn man seinem Tier ein anderes Tier füttert, ist es nichts anderes, als würde man es selbst töten(Wenn man seine Frau in ein Krokodielsbecken schubst, hat man sie ja schließlich auch getötet). Bei Schlangen und Co. die nur an Lebendfutter rangehen ist es etwas anderes, weil es unvermeidbar und man die Verfütterung zur Lebenserhaltung als zumutbar ansieht.
Das ist das, was ich in Erfahrung bringen konnte. Ob es 100%-ig so zutrifft, kann ich aber auch nicht mit Sicherheit sagen.
Viele Grüße
Andi