Kann mein Vermieter kündigen , wenn ich eine Vogelspinne halte ??

Diskutiere Kann mein Vermieter kündigen , wenn ich eine Vogelspinne halte ?? im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hallo Vieleicht noch eine kleine Anmerkung an die Schweizer hier. Theoretisch müssen Vogelspinnen nicht angegeben werden. Ich bevorzuge es...
  • Kann mein Vermieter kündigen , wenn ich eine Vogelspinne halte ?? Beitrag #21
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Fenriswolf

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AW: Kann mein Vermieter kündigen , wenn ich eine Vogelspinne halte ??

Hallo

Vieleicht noch eine kleine Anmerkung an die Schweizer hier.

Theoretisch müssen Vogelspinnen nicht angegeben werden. Ich bevorzuge es allerdings, da es Stress mit dem Vermieter verhindern kann. Sprich wenn sich ein Mitbewohner beschwert ist der Vermieter informiert und kann sagen, dass die Tiere entsprechend gesichert sind und sich nicht frei im Haus bewegen können.
Dazu kommt, das in der Schweiz der Mieter sehr viele Rechte hat und es für einen Vermieter fast unmöglich ist einen Vermieter raus zu schmeissen.
Heisst also mit der kleinen Ausnahme Baselstadt (wo Vogelspinnen meldepflichtig sind) sollte es keine Probleme geben.
Und noch einen Tipp: Dem Vermieter nich gleich auf die Nase binden das man solche Tiere hat sondern eventuell erst kurz vor der Vertragsunterzeichnung oder gar nachher.
 
  • Kann mein Vermieter kündigen , wenn ich eine Vogelspinne halte ?? Beitrag #22
danb

danb

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AW: Kann mein Vermieter kündigen , wenn ich eine Vogelspinne halte ??

hallo,
ich gebe zu ich habe nicht den ganzen strang gelesen, aber in deutschland gibt es zwei meinungen dazu die einen sagen ja, die anderen nein. ist wahrscheinlich von bundesland zu bundesland verschieden. das hängt jeweils von der definition ab was ein gefährliches bzw. giftiges tier ist.
laut einem urteil des obersten bayerischen verwaltungsgerichtshofs sind vogelspinnen keine gefährlichen tiere da von ihnen objektiv keine gefahr für menschen ausgeht. das gilt auch wenn der nachbar unter spinnenangst leidet. nach dieser auffassung fallen vogelspinnen unter den sogenannten kleintierparagraphen. das heisst das vogelspinnen dem vermieter nicht gemeldet werden müssen, genausowenig wie es der vermieter verbieten darf.
allerdings ist das nur ein urteil an dem andere gerichte nicht gebunden sind. das heisst also, das jeweilig zuständige gericht ist in seiner entscheidung frei.
wenn es zum ärger mit dem vermieter kommt, ab zum rechtsanwalt und es ggf. aus einen prozess ankommen lassen (falls es finanziel machtbar ist)
gruß
 
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