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Fenriswolf
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AW: Kann mein Vermieter kündigen , wenn ich eine Vogelspinne halte ??
Hallo
Vieleicht noch eine kleine Anmerkung an die Schweizer hier.
Theoretisch müssen Vogelspinnen nicht angegeben werden. Ich bevorzuge es allerdings, da es Stress mit dem Vermieter verhindern kann. Sprich wenn sich ein Mitbewohner beschwert ist der Vermieter informiert und kann sagen, dass die Tiere entsprechend gesichert sind und sich nicht frei im Haus bewegen können.
Dazu kommt, das in der Schweiz der Mieter sehr viele Rechte hat und es für einen Vermieter fast unmöglich ist einen Vermieter raus zu schmeissen.
Heisst also mit der kleinen Ausnahme Baselstadt (wo Vogelspinnen meldepflichtig sind) sollte es keine Probleme geben.
Und noch einen Tipp: Dem Vermieter nich gleich auf die Nase binden das man solche Tiere hat sondern eventuell erst kurz vor der Vertragsunterzeichnung oder gar nachher.
Vieleicht noch eine kleine Anmerkung an die Schweizer hier.
Theoretisch müssen Vogelspinnen nicht angegeben werden. Ich bevorzuge es allerdings, da es Stress mit dem Vermieter verhindern kann. Sprich wenn sich ein Mitbewohner beschwert ist der Vermieter informiert und kann sagen, dass die Tiere entsprechend gesichert sind und sich nicht frei im Haus bewegen können.
Dazu kommt, das in der Schweiz der Mieter sehr viele Rechte hat und es für einen Vermieter fast unmöglich ist einen Vermieter raus zu schmeissen.
Heisst also mit der kleinen Ausnahme Baselstadt (wo Vogelspinnen meldepflichtig sind) sollte es keine Probleme geben.
Und noch einen Tipp: Dem Vermieter nich gleich auf die Nase binden das man solche Tiere hat sondern eventuell erst kurz vor der Vertragsunterzeichnung oder gar nachher.