Hallo,
vielleicht müssen wir Düsseldorfer uns auch bald eine warme Jacke kaufen:
NRW-CDU fordert Haltungsverbot für Exoten.
Nachbarn im Allgemeinen ist offenbar klar, dass sie bei der Thematik sehr willkürlich reagieren können. Solange Vogelspinnen im Bundesland nicht verboten sind, laut Arnsberger Urteil aus mindergiftig und somit ungefährlich gelten, dürfte sich kaum ein Richter finden, der wegen einer artgerecht gehaltenen und mit Terrarienschloss gesicherten B. smithi eine Wohnungskündigung für Recht erklärt. Andererseits halten wir fast alle mehr als eine "geringe Menge" dieser "Kleintiere".
Oft wird auch nachgezogen und es entstehen im Frühjahr quasi explosionsartig Bestandsgrössen von mehreren Hundert oder gar Tausend Tieren durch schlüpfende Kokons. Das dürfte kaum noch als "Kleintierhaltung" durchgehen. Im Gegenteil: Wenn jemand richtig böse sein will, kann er sogar versuchen einen Missbrauch der Mietwohnung als Gewerbeobjekt unterstellen, da man die NZ an Interessenten veräussert. Der Vermieter ist dann nicht mehr das einzige Problem. Plötzlich interessiert sich das Finanzamt für die Tiere. Oder man lebt von ALG II, Grundsicherung, Bafög etc. und muss dem Amt gegenüber rechtfertigen, ob und in welcher Höhe man "Hinzuverdienst" zu melden bzw. zur Anrechnung zu bringen hat. Hier winkt ggf. noch eine Ermittlung wegen Sozialleistungsbetruges. Viel Vergnügen.
Es gibt also durchaus Gründe, sich mit den Nachbarn und dem Vermieter zu arrangieren wenn dies möglich ist oder die Mittel für wiederholte Umzüge fehlen. Oder aber man verbirgt das Hobby so gut es geht.
Ich möchte nicht in Abrede stellen dass Mobbing und Denunziation im Mietshaus ein sozialpsychologisches Problem darstellen. Ein einziger Nachbar der sich wegen jedem Fehltritt (Treppe nicht geputzt, Fahrrad im Flur abgestellt, Briefkasten am Wochenende nicht geleert, nach 22 Uhr Besuch gehabt, gelacht und Musik gehört, etc.) an den Vermieter wendet und so dafür sorgt, dass man spätestens alle 2 Monate von letzterem terrorisiert wird, genügt vollauf um einem das Gefühl zu vermitteln, man sei in den eigenen 4 Wänden unwillkommen. Das Überwachungsmoment allein ist eine Dauerbelastung, weil man unweigerlich weiss dass da jemand sitzt, der nur darauf wartet dass er einem in die Suppe spucken kann. Wenn der Vermieter penetrant am Wochenende und an Feiertagen SMS schreibt (wie meiner z.B. wegen jeder Kleinigkeit), ist die Freizeit an dem Tag versaut. Man befasst sich dann unfreiwillig einige Stunden lang damit auf die Belästigung sauer zu sein. Mein Tipp wäre ein sofortiger Wechsel der Handynummer. Dann muss alles schriftlich erfolgen und dazu sind die meisten privaten Vermieter zu faul. Die Kehrseite dieser Medaille ist jedoch, dass eine schriftliche Abmahnung gerichtsverwertbar ist im Gegensatz zu einer SMS, die im Zweifel als nicht angekommen deklariert werden kann, weil das Handy einfach 3 Tage lang abgeschaltet war.
Im Endeffekt läuft es auf das gleiche hinaus wie immer:
Wer genug Geld hat kann sich verschonen, wer arm ist muss Diplomatie walten lassen und sich sehr gut schützen.
Gruss Claudia