Ich weiß nicht was du mit einer "Bestimmung über die Haltung Wirbelloser Tiere" meinst.
Zwecks dem Anmelden gibt es zwei Sachen die man Unterscheiden muß:
1. die Anmeldung nach dem Artenschutz. Früher mußtest du eine Cites Bescheinigung haben und mit der bist du dann zur Naturschutzbehörde und deine VS anmelden. Das hat sich geändert. Heute brauchst du für Nachzuchten nur noch einen Herkunftsnachweis (Rechnung der Zoohandlung, Schreiben vom Züchter). Anmelden mußt du die VS aber bei der Naturschutzbehörde nicht mehr, dies ist bei Wirbeltieren nicht mehr nötig.
Das ist übrigens ein Bundesgesetz und gilt für ganz Deutschland. Aber auch wenn du deine VS bei der Naturschutsbehörde nicht anmelden mußt, empfielt es sich den Herkunftsnachweis zu besitzen, da es durchaus sein kann, dass irgendeine Behörde nachprüft ob man rechtmäßig im Besitz der Spinne ist.
2. Die ander Anmeldung bezieht sich auf die Gefährlichkeit der VS und muß bei dem Ordnungsamt erfolgen. Hierfür gilt in Bayern das LStVG (also Landesrecht, von Land zu Land unterschiedlich). Nach dem Gesetz fallen VS unter die Gefährlichen Tiere und müssen angemeldet werden. D.heißt, man geht zum zuständigen Ordnungsamt und meldet seine VS (Artbezeichnung, Menge u.s.w) an. Hierfür gibt es von Land zu Land unterschiedliche Forderungen. Z.B wird teilweise ein besonderes Interesse gefordert. Reine Liebhaberei fällt nicht darunter. Auch eine Altersgrenze kann gefordert sein. Da muß man sich halt informieren.
So, vielleicht hilft dir das für den Anfang. Übrigens wurde zu diesem Thema schon einiges in diesem Forum geschrieben.