"nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Diskutiere "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hallo zusammen hab da mal ne Frage an euch und zwar hab ich schön öffters in Anzeigen gelesen wo Vs verkauft wurde das diese nur an Leute...
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #1
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chko

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Hallo zusammen

hab da mal ne Frage an euch und zwar hab ich schön öffters in Anzeigen gelesen wo Vs verkauft wurde das diese nur an Leute abgegeben werden dei eine Erlaubnis haben zum halten gefählicher Tiere nun hab ich mir die ganze Zeit schon die Frage gestellt wo man so eine Erlaubnis her bekommt bzw was man da machen muss? Unterricht mit Prüfung usw? Und wo kann ich soetwas machen komm aus dem Landkreis Darmstadt/Dieburg wäre cool wenn jemand zu diesem Thema infos hätte.

Gruß


Christian
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

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  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #2
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Kahless

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #3
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chko

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

warum nicht als Privatperson???
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #4
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mo_en

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Hey,

das hab ich mich auch schon immer gefragt, wie und wo man so eine Erlaubnis bekommt. Vorallem, weil ich zB schon bei einer Anzeige von einer A. geniculata, die ja eigentlich weder verboten noch nen Herkunftsnachweis braucht, so eine Erlaubnis fordert.

LG
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #5
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chko

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

eben ich mein mir wär es egal wenn man dafür nen tag unterricht besuchen müsste mit anschließender prüfung was man hat hat an ;)
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #6
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mo_en

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Hi,

also ich hab schon mal versucht über google was rauszufinden, aber keinen Erfolg gehabt. Vielleicht müsste man mal so einen Anbieter anschreiben und fragen wie man so eine Erlaubnis bekommt.

LG
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #7
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Kahless

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Mahlzeit!

Zunächst mal: Die gesetzlichen Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

@chko: In Hessen bekommst du die Genehmigung als Privatperson wohl nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Das setzt meist wissenschaftliche Arbeiten voraus. Aber nötig ist diese Genehmigung nur noch für Pterinochilus und Stromatopelma. Für alle anderen VS-Gattungen benötigt man diese Genehmigung nicht (mehr).

@Mona: Bayern hat doch meines Wissens eine eigene Regelung mit teilweise unterschiedlichen genehmigungspflichtigen Arten je nach Stadt/Gemeinde. Steht da wirklich A.geniculata drauf?

Schönen Abend
Andreas
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #8
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mo_en

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Andreas das isses ja, in Bayern, bzw. halt eben München stehen nur Poecilotherien und Selenocosmia auf der Liste. Aber paar Leute, die Vogelspinnen über "kurzundfündig" und ähnlichen Portalen anbieten, fordern das bei allen (wie eben das Beispiel mit der A. geniculata), von daher glaube ich, dass das nichts mit der Erlaubnis zu tun hat, die ich brauche wenn ich Poecilotherien halten will.

LG
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #9
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Lilly

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Hallo,

warum möchtet Ihr eine Erlaubniss für VS die Ihr eh nicht Halten dürft ???
Es gibt Tiere die nicht in der Wohnung gehalten werden dürfen...,( Selbstschutz )
und mit einem Tag Unterricht ist es bestimmt nicht getan..., wenn es so einfach wäre dann , hätte der Nachbar schon längst einen Löwen, als Haustier..

Gruß Lilly
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #10
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Kahless

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Mahlzeit!

@Lilly: Es ist aber seltsam, wenn auf dieser Liste auch Vogelspinnen auf ein Niveau mit Kobras und Klapperschlangen gehoben werden. Insofern ist das Verbot erstmal nicht gerechtfertigt. Denn unter den Bissberichten von Poecilotheria finden sich komischerweise keine Todesfälle...das wird aber durch diese Liste suggeriert.

Ich verstehe die Frage schon, weil das Verbot bei Vogelspinnen nicht begründet ist. Wie man allerdings an eine Genehmigung zur Haltung eines Tieres kommt, für das man keine Genehmigung braucht, ist mir ein Rätsel. Aber wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, verlangte Bremen zumindest früher mal einen Notfallplan für die Haltung einer smithi.

Schönen Abend
Andreas
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #11
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mo_en

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Hey

@ Lilly, ich will keineswegs eine Poecilotheria oder ne Selenocosmia (Die zwei Gattungen darf ich nicht halten) haben. Aber ich hab euch mal so nen link gesucht (ich hoffe ich darf das, wenn nicht einfach bescheid sagen, dann nehm ichs wieder raus) Das Angebot ist in München (wo nur Poecilotherien und Selenocosmias verboten sind), geht um eine A. geniculata und da brauch ich trotzdem diese Erlaubnis. Wieso?

Vogelspinne, München - Reptilien, Terraristik kaufen und verkaufen über private Kleinanzeigen

LG Mona
 
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  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #12
amica

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

@mo_en
ich weis auch nicht ob man die erlaubniss für die besagte spinne braucht
und wenn ja wieso...

was ich aber weis ist das bei quoka (dem anzeigenmarkt) immer bei egal welcher art dieser satz eingefügt wird ganz von allein da kannste machen was du willst als verkäufer,.....ich habe da Grammostola aureostriata angeboten und meines wissens nach braucht man nix für die art,....trotzdem haben die diesen satz da drangepappt, immer!!!:wondering:
es ist zum ....:headbang:!!!

gruß
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #13
okin

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

moin,

also wenn das ne anzeige ist wo das tier verkauft wird, sieht das für mich nach verarschung aus! (sorry:)).
denke das wurde nur geschrieben um den käufer den reiz zu geben, ein morts gefährliches tier zu haben.
kann mir sehr gut vorstellen wenn du auf die anzeige eingehst, das du die VS
ohne probs bekommst!


mfg
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #14
steinie76

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

was ich aber weis ist das bei quoka (dem anzeigenmarkt) immer bei egal welcher art dieser satz eingefügt wird ganz von allein da kannste machen was du willst als verkäufer,.....ich habe da Grammostola aureostriata angeboten und meines wissens nach braucht man nix für die art,....trotzdem haben die diesen satz da drangepappt, immer!!!:wondering:
es ist zum ....:headbang:!!!

Hallo!

Ich denke, das hat etwas mit ''vorsorglicher Absicherung'' zu tun....

Gruß!
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #15
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Lilly

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Hallo,

das jedes Bundesland seine eigene Gesetze hat ist ja nichts neues...
wir können eigentlich froh sein das wir überhaupt noch VS zu Hause halten dürfen, welche Arten das Gesetz als gefährlich sieht oder nicht, damit müssen wir leben...


Gruß Lilly
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #16
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mo_en

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Hey,

also ich weiß, das ich hier in München eigentlich keine Halteerlaubnis für ne A. geniculata oder P. irminia (gibts auch noch ne Anzeige) brauchst. Abgesehen davon, würd ich dort nie ne Spinne kaufen. Hab mich in meiner Anfangszeit nur mal bissl umgeschaut und bin dann immer auf diesen Satz gestoßen und hab mich immer gefragt, "wie bekomm ich so eine Halteerlaubnis?"

@ amica, ich weiß nicht wie das bei Quoka ist, aber eben bei diesem Portal wo ich gepostet hab, gibts auch Anzeigen, wos nicht dabei war, also Automatisch ist das hier also nicht.

LG Mona
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #17
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xxKevin

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Was wieder unlogisch ist, wieso Hessen Poecis runtersetzt , aber Pterinochilus nicht.

Von der Giftwirkung sollten die sich in Nichts nachstehen.

Außerdem - wie schon gesagt - ist keine Tödlich.

Mal schauen wie lange es diese Erlaubnis die man braucht noch geben wird :mmm:

Ich fände nen Pass viel besser den man kostenlos beim Tierarzt oder Amt machen könnte, um zu beweisen, dass man auch Ahnung von den Tieren hat und somit bräuchten alle Leute diesen Pass um auf Börsen ihre Tiere verkaufen zu dürfen.

Wär dann wahrscheinlich wieder nen Problem wegen Internationalem ... aber wäre meiner Meinung nach schon besser.

mfg,
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #18
amica

amica

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

@ amica, ich weiß nicht wie das bei Quoka ist, aber eben bei diesem Portal wo ich gepostet hab, gibts auch Anzeigen, wos nicht dabei war, also Automatisch ist das hier also nicht.


ja, den satz kannste weg löschen,.....ist dann ein paar stunden nicht zu sehen und nach ner zeit taucht er wider auf,.....ich sag ja es ist zum wahnsinnig werden,.......

gruß
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #19
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Joe4738477

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Hi,
Anzeige von einer A. geniculata
diese Anzeige steht schon seit Monaten in der Kurz&Fündig. Ich hatte den Typen mal angeschrieben mit de Zitat aus unserer "VerbotenenTiereListe", da kam mal gar keine Reaktion.

Ich denke, das wird, wie ja schon öfter angesprochen, automatisch ergänzt oder aber er will nur "angeben" ...

Gruß
Joe
 
  • "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" Beitrag #20
Tobi.H

Tobi.H

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AW: "nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"

Hi,
Andreas das isses ja, in Bayern, bzw. halt eben München stehen nur Poecilotherien und Selenocosmia auf der Liste
In Bayern steht übrigens noch die Gattung Harpactirella auf der Liste. Aber anscheinend wissen die Verantwortlichen nicht einmal, dass diese Gattung in der Familie Theraphosidae steht, also eine Vogelspinne ist!
Genauso wie sie wahrscheinlich nicht wissen, dass zur Gattung Tegenaria, eine Gattung die auch auf der Liste in Bayern steht, unsere einheimischen, harmlosen Hausspinnen gehören!

@Lilly: Es ist aber seltsam, wenn auf dieser Liste auch Vogelspinnen auf ein Niveau mit Kobras und Klapperschlangen gehoben werden. Insofern ist das Verbot erstmal nicht gerechtfertigt. Denn unter den Bissberichten von Poecilotheria finden sich komischerweise keine Todesfälle...das wird aber durch diese Liste suggeriert.
Ich sehe das Problem genauso! Da wird nur das Gerücht, dass Vogelspinnen tödlich giftig sind, scheinbar bestätigt!

Schöne Grüße
Tobi
 
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