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"nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"
Erstellt von chko, 03.03.2009, 19:11 Uhr · 33 Antworten · 9.124 Aufrufe
- 03.03.2009, 19:11 #1
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"nur an Inhaber einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere"
Hallo zusammen
hab da mal ne Frage an euch und zwar hab ich schön öffters in Anzeigen gelesen wo Vs verkauft wurde das diese nur an Leute abgegeben werden dei eine Erlaubnis haben zum halten gefählicher Tiere nun hab ich mir die ganze Zeit schon die Frage gestellt wo man so eine Erlaubnis her bekommt bzw was man da machen muss? Unterricht mit Prüfung usw? Und wo kann ich soetwas machen komm aus dem Landkreis Darmstadt/Dieburg wäre cool wenn jemand zu diesem Thema infos hätte.
Gruß
Christian
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- 03.03.2009, 19:14 #2Kahless Gast
Mahlzeit!
In Hessen bekommst du diese Erlaubnis praktisch nicht als Privatperson. Aber: Die Liste "gefährlicher Tiere" ist vor kurzem massiv zusammengestrichen worden, aktuell stehen nur noch zwei Gattungen bei den Vogelspinnen darauf (vorher waren es fünf). Zum Nachlesen:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ir...22222,true.pdf
Schönen Abend
Andreas
- 03.03.2009, 19:19 #3
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warum nicht als Privatperson???
- 03.03.2009, 19:34 #4mo_en Gast
Hey,
das hab ich mich auch schon immer gefragt, wie und wo man so eine Erlaubnis bekommt. Vorallem, weil ich zB schon bei einer Anzeige von einer A. geniculata, die ja eigentlich weder verboten noch nen Herkunftsnachweis braucht, so eine Erlaubnis fordert.
LG
- 03.03.2009, 19:43 #5
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eben ich mein mir wär es egal wenn man dafür nen tag unterricht besuchen müsste mit anschließender prüfung was man hat hat an
- 03.03.2009, 19:52 #6mo_en Gast
Hi,
also ich hab schon mal versucht über google was rauszufinden, aber keinen Erfolg gehabt. Vielleicht müsste man mal so einen Anbieter anschreiben und fragen wie man so eine Erlaubnis bekommt.
LG
- 03.03.2009, 19:57 #7Kahless Gast
Mahlzeit!
Zunächst mal: Die gesetzlichen Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
@chko: In Hessen bekommst du die Genehmigung als Privatperson wohl nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Das setzt meist wissenschaftliche Arbeiten voraus. Aber nötig ist diese Genehmigung nur noch für Pterinochilus und Stromatopelma. Für alle anderen VS-Gattungen benötigt man diese Genehmigung nicht (mehr).
@Mona: Bayern hat doch meines Wissens eine eigene Regelung mit teilweise unterschiedlichen genehmigungspflichtigen Arten je nach Stadt/Gemeinde. Steht da wirklich A.geniculata drauf?
Schönen Abend
Andreas
- 03.03.2009, 20:04 #8mo_en Gast
Andreas das isses ja, in Bayern, bzw. halt eben München stehen nur Poecilotherien und Selenocosmia auf der Liste. Aber paar Leute, die Vogelspinnen über "kurzundfündig" und ähnlichen Portalen anbieten, fordern das bei allen (wie eben das Beispiel mit der A. geniculata), von daher glaube ich, dass das nichts mit der Erlaubnis zu tun hat, die ich brauche wenn ich Poecilotherien halten will.
LG
- 03.03.2009, 20:04 #9Lilly Gast
Hallo,
warum möchtet Ihr eine Erlaubniss für VS die Ihr eh nicht Halten dürft ???
Es gibt Tiere die nicht in der Wohnung gehalten werden dürfen...,( Selbstschutz )
und mit einem Tag Unterricht ist es bestimmt nicht getan..., wenn es so einfach wäre dann , hätte der Nachbar schon längst einen Löwen, als Haustier..
Gruß Lilly
- 03.03.2009, 20:14 #10Kahless Gast
Mahlzeit!
@Lilly: Es ist aber seltsam, wenn auf dieser Liste auch Vogelspinnen auf ein Niveau mit Kobras und Klapperschlangen gehoben werden. Insofern ist das Verbot erstmal nicht gerechtfertigt. Denn unter den Bissberichten von Poecilotheria finden sich komischerweise keine Todesfälle...das wird aber durch diese Liste suggeriert.
Ich verstehe die Frage schon, weil das Verbot bei Vogelspinnen nicht begründet ist. Wie man allerdings an eine Genehmigung zur Haltung eines Tieres kommt, für das man keine Genehmigung braucht, ist mir ein Rätsel. Aber wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, verlangte Bremen zumindest früher mal einen Notfallplan für die Haltung einer smithi.
Schönen Abend
Andreas
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