Verbot vom Vermieter ! ! !

Diskutiere Verbot vom Vermieter ! ! ! im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hallo Immer auf sein Recht zu pochen geht auf Dauer zu Lasten eines vernünftigen Mieter-Vermieterverhältnis... Abgesehen davon haben die meisten...
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #21
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Jochen4

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Hallo

Immer auf sein Recht zu pochen geht auf Dauer zu Lasten eines vernünftigen Mieter-Vermieterverhältnis...

Abgesehen davon haben die meisten Personen insofern ein Problem mit Spinnen, weil sie sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt fühlen - ein Ekelgefühl dürfte dafür genügen, es könnte aber auch um mehr gehen wie eine ausgewachsene Phobie.
M.W. gibt es dazu auch Urteile.

mir stösst öfter auf, dass die meisten leute sich einfach fügen, wenn mächtigere, wohlhabendere oder gesellschftlich anerkanntere personen anordnungen treffen.
Das verstehe ich nicht...
Mit meinem Eigentum mache ich, was ich will. Das hat nichts mit Machtausüben o.ä. zu tun - das ist irgendwie Nonsens und geht stark an der Fragestellung vorbei...

Gruß Jochen

PS. Um Rückfragen vorzubeugen: Ja, ich bin fast aus meiner Wohnung geflogen - und nicht deswegen, weil sich der Vermieter gestört hat, da gab es tatsächlich ein paar "Ekelgefühle" einiger Mitmieter...
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #22
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Martin H.

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !


 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #23
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trichter

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Hallo,

da du in niedersachsen wohnst, ist dir die haltung von "gifttieren"
(vs zählen in niedersachsen dazu) generell verboten.

die haltung von z.b. echsen, vögeln und anderen "kleintieren"
(wobei das sicherlich ein schwammiger begriff ist) ist dir erlaubt.

gruss
Thorsten
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #24
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dexxtro

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Hallo,
da du in niedersachsen wohnst, ist dir die haltung von "gifttieren"
(vs zählen in niedersachsen dazu) generell verboten.
die haltung von z.b. echsen, vögeln und anderen "kleintieren"
(wobei das sicherlich ein schwammiger begriff ist) ist dir erlaubt.
gruss
Thorsten

Wie ? ? ? Die Haltung ist mir generell verboten ? ? ? Also gar nicht ? ? ? Hab ich noch nix von gehört !

MFG Jens
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #25
Micha1

Micha1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Hallo,

in NDS gibt es eine "Polizeiliche Gefahrtierverordnung", die die Haltung von giftigen Tieren ohne Ausnahmegenehmigung strikt untersagt.
Diese Ausnahmegenehmigung kann beim Ordnungsamt des jeweiligen Landkreises beantragt werden und muss in der Regel auch vergeben werden.
Dennoch sollte man sich gut überlegen, ob man diese wirklich beantragt, denn sie kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden, und dann hätte man den Salat.
Ich würde die Tiere in NDS nicht melden, schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken.

Zum Thema Gefahrtierverordnung einfach mal die Suchfunktion des Forums (auch die des VSICs) nutzen und Begriffe wie "Verbot", "Meldepflicht" in die Suchmaske eingeben. Das dürfte für Dich interessant werden.

Was mich hier stört (da schliesse ich mich Jochens Meinung an) ist das Verhältnis Miter/Vermieter.
Gerade in Häusern mit wenigen Mietparteien kann das ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität sein. Da sollte man es sich nicht mit seinem Vermieter verscherzen, der sitzt nämlich letztenendes am längeren Hebel und kann einem das Leben schwer machen, unabhängig der Rechtslage bezüglich der "Haustiere".

Ich bin auch vor nicht allzu langer Zeit umgezogen.
Als ich noch vor Vertragsabschluss den Vermieter auf die Tierhaltung ansprach, kam von ihm ein "...so lange es keine Spinnen oder Schlangen sind ist das OK..."
Da war ich erstmal baff. Ich war am überlegen ob ich es ihm verschweigen soll, oder ob ich lieber Aufklärungsarbeit versuche.
Da ich ein Wahrheitsliebender Mensch bin habe ich mich für letzteres Entschieden.
Ich klärte ihn auf, dass die Tiere zwar giftig, aber dennoch harmlos seien, dass einige Tiere sehr selten seien und man auf dieses Weise ja sein bestes zur Arterhaltung und zum Umweltschutz leiste, dass von den Tieren ja nicht die geringste Belästigung, sei es durch Lärm, Dreck oder Geruch, ausginge, dass sie ausbruchssicher untergebracht seien...
Das alles konnte ihn zu einem "...naja, so lange keine Beschwerden von anderen Mietern kommen drücke ich mal ein Auge zu..." umstimmen.

Hätte ich den Vermieter gleich darauf hingewiesen, dass er mir gesetzlich die Haltung garnicht verbieten könne und ich doch im Recht sei, dann hätte ich die Wohnung mit Sicherheit nicht bekommen. Dann hätte er sich übergangen gefühlt.

Der menschlcihe Aspekt sollte bei sowas nicht vergesen werden.
Wäre ich Vermieter, und hätte das Gefühl, man würde mich verarschen oder meinen Wunsch mit Füssen treten, würde ich mich auch mit geeigneten Mitteln zur Wehr setzen.
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #26
MoRBiD

MoRBiD

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

ich würd's dem vermieter halt nicht sagen. fertig.

er wirds auch im normalfall nicht rausbekommen, denn es handelt sich ja lediglich um ein einzelnes spinnchen ......

und wenn die haltung sowieso genehmigungspflichtig ist, gibt's m.E. eh keine alternative. ich werde mich zumindest freiwillig in keine 'behördenmühle' begeben.
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #27
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dexxtro

Gast

AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

So, nach einem ausführlichen Telefonat hab ich herausgefunden welchen Grund der Vermieter hat !
Es ist eine Mehrparteienwohnung in der auch der Vermieter wohnt. Der Vermieter "behauptet" sein Kind sei allergisch gegen Wespenstiche und möchte alle Gefahrenpotenziale ausschließen, inkl. meiner Vogelspinne !

Nun siehts doch ganz anders aus... falls etwas passiert, und mit Kindern passiert unmögliches, bin ich der gearschte !

Tja...
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #28
MoRBiD

MoRBiD

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

hmmm. :?
vielleicht doch noch mal in die zeitung schaun????
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #29
Spinnifex1

Spinnifex1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Hätte ich den Vermieter gleich darauf hingewiesen, dass er mir gesetzlich die Haltung garnicht verbieten könne und ich doch im Recht sei, dann hätte ich die Wohnung mit Sicherheit nicht bekommen. Dann hätte er sich übergangen gefühlt.

... da hast du völlig recht! m.e. ist ein gut informierter mensch der seine rechte kennt, einfach wesentlich besser in der lage, eine solche verhandlung mit der nötigen inneren sicherheit zu führen. wer seine rechte nicht kennt ist unsicher, glaubt sich womöglich im unrecht und handelt ggf. ungeschickt.

ich selbst habe mit der vermieterin eine toleranzregelung bezüglich der katze vereinbart. die dame vrebietet haustiere zwar schriftlich im vertrag, duldet aber tiere sofern keine belästigung entsteht. ich weiss dass sie mir die katze nicht verbieten kann, wies sie jedoch nicht darauf hin. ich sagte lediglich, dass ich mich von der katze nach all den jahren nicht trennen könne, die wohnung aber gern hätte und sie bitte, die katze zu dulden. das tier ist alt und ruhig. die vermieterin liess sich darauf ein und gab nur zu bedenken, dass sie keinen ärger im haus haben wolle und daher tiere generell verbiete. tiere seien eine potentielle streitquelle und es gehe um den hausfrieden. wir haben den hausfrieden gawahrt und genauso wenig probleme bekommen wie die anderen heimlichen tierhalter dort. über unsere spinnen ist jedoch nur ein nachbar orientiert, da wir mit der haltung erst in dieser wohnung angefangen haben.

viele grüsse,

claudia ;)
 
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